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Kontakt mit der Polizei?

  • Ersteller Ersteller Kapitalist
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Denis-Oliver schrieb:
bemerkungen wie "Sie wissen, dass sie grade einen Beamten beleidigt haben" (da ist dann ein Satz wie "So ein Unsinn" schon eine Bedrohung) usw. usw.


Wenn man einen Polizisten "Wegelagerer"nennt, ist das keine Beleidigung.


Es gibt außerdem keine "Beamtenbeleidigung" ob man einen Landespolizeidirektor beleidigt oder einen Busfahrer ist egal.
 
Ich selbst wurde 1 mal angehalten und hab ne mündliche Verwarnung kassiert.
Der Waldweg ( MTB ) ging in einen Parkplatz über und der mündete in eine Landstraße. Ich bin auf die Landstraße gefahren und musste noch knapp 8 km bis nach Hause drampeln. Auf ungefähr der Hälfte der Strecke überholt mich die Polizei und hält mich an.
Sie meinten mein Rad dürfte so nicht gefahren werden, weil :

1 )kein Ständer
2 )keine Reflektoren an den Speichen
3 )keine Reflektoren nach Vorn und Hinten
4 )keine Lampen
5 )keine Klingel
6 )kein Schutzblech

- Soweit ich weis ist 1,2 & 6 überhaupt nicht pflicht
- 5 erachte ich als ziemlich unnötig wenn man nicht grad aufm Bürgersteig fährt
- 4 und 5 hätte ich noch verstehen können, wenn es dunkel gewesen wäre. Es war Vormittags und absolut keine Wolke am Himmel.

Ich glaube, wenn Polizisten Radfahrer anhalten, dann wollen diese sich nur abreagieren weil sie einen aufn Deckel bekommen haben oder sind erst 2 Tage dabei und nehmen alles total genau....

Mal ganz erlich, wer hält einen Radfahrer an ?




Ab wieviel Promille bekommt man eigentlich den Führerschein abgenommen, wenn man betrunken Rad fährt ??? Hab ich noch nicht gemacht, ich kenn da aber so einen ( Insider )
 
viper1987 schrieb:
Ab wieviel Promille bekommt man eigentlich den Führerschein abgenommen, wenn man betrunken Rad fährt ??? Hab ich noch nicht gemacht, ich kenn da aber so einen ( Insider )

Da gellten die gleichen Regeln wie mit dem Auto! Also in der Probezeit 0,0%o und danach bei 0,3und auffälliger Fahrweise oder eben alles über 0,5 (auch ohne Auffälligkeiten)

Kapitalist schrieb:
Wenn man einen Polizisten "Wegelagerer"nennt, ist das keine Beleidigung.


Es gibt außerdem keine "Beamtenbeleidigung" ob man einen Landespolizeidirektor beleidigt oder einen Busfahrer ist egal.

Schon klar, nur weiß man sowas in der Situation, wenn sich so nen Grünling vor dir Aufbaut und das sehr überzeugend rüber bringt? Bis zu nem gewissen Alter hat man noch richtiggehenden Respekt vor denen :)
 
Kapitalist schrieb:
Wegen der fehlenden Beleuchtung muß man ja sowieso zahlen, und die nimmt sowieso niemand mit wenn er am tage fährt.
Doch, ich! :D Bin zwar auf keiner Sternenkarte verzeichnet, aber ich hab immer Licht dabei. Vorne fest angeschraubt und hinten an der Satteltasche eingeklickt! Ist immer gut bei Tunnels, Regen und wenns plötzlich einmal spät wird!

Ich finde auch das hier in der Umgebung die Polizei recht freundlich gegenüber Radfahrern ist und über vieles hinwegsieht was nicht gerade 100% gesetzeskonform ist. Ich kann auf jeden Fall nicht schlechtes über die Polizei sagen! :eek:

viper1987 schrieb:
Ab wieviel Promille bekommt man eigentlich den Führerschein abgenommen, wenn man betrunken Rad fährt ??? Hab ich noch nicht gemacht, ich kenn da aber so einen ( Insider )
Hier gelten dafür auch die üblichen Strassenverkehrsordnungen, somit 0.5 o/oo. Wenn Sie dich mit dem Rad darüber erwischen, ist Führerschein fürs Auto weg! Blutprobe und ganzes Programm steht dann an! Die Wahrscheinlichkeit das sie Dich anhalten ist 0, ausser Du fährst Abends ohne Licht.

Gruss, Bidonvergesser
 
viper1987 schrieb:
Sie meinten mein Rad dürfte so nicht gefahren werden, weil :

1 )kein Ständer
2 )keine Reflektoren an den Speichen
3 )keine Reflektoren nach Vorn und Hinten
4 )keine Lampen
5 )keine Klingel
6 )kein Schutzblech

- Soweit ich weis ist 1,2 & 6 überhaupt nicht pflicht
- 5 erachte ich als ziemlich unnötig wenn man nicht grad aufm Bürgersteig fährt
- 4 und 5 hätte ich noch verstehen können, wenn es dunkel gewesen wäre. Es war Vormittags und absolut keine Wolke am Himmel.
Hi
lies mal ein paar Posts oberhalb den einschlägigen Paragraphen durch.
1 und 6 sind tatsächlich Kappes, aber 2-5 sind Vorschrift.
2,3 und 5 sind leicht und mit wenig Gewicht einzuhalten. Hab ich ständig montiert am RR.
Bei 4 halte ich es so, daß ich die Rückleuchte ebenfalls ständig montiert habe, da sie so gut wie nix wiegt. Lediglich den Frontscheinwerfer montier ich nur, wenn ich tatsächlich mit Dämmerung während meiner Ausfahrt rechnen muß.
Was die Polizisten übersehen haben, sind die Pedalreflektoren.
Hab ich aber auch keine, da an Klickpedalen zwar welche befestigt werden können, die aber so gut wie nirgends aufzutreiben sind.

Ganz unabhängig davon kann man die Grünen auch dadurch besänftigen, indem man auffällige Kleidung mit möglichst reflektierenden Applikationen trägt. Mit völlig dunkler Kleidung ohne Licht und ohne Reflektoren bei Dämmerung oder Nacht unterwegs halt ich genau wie die Polizei für total daneben. Als Berufspendler mit Schichtdienst sehe ich genügend Idioten so herumfahren. Die betteln geradezu danach, umgefahren zu werden.
 
Kapitalist schrieb:
Wenn man einen Polizisten "Wegelagerer"nennt, ist das keine Beleidigung.


Es gibt außerdem keine "Beamtenbeleidigung" ob man einen Landespolizeidirektor beleidigt oder einen Busfahrer ist egal.

@ das mit dem "Wegelagerer" würd' ich an deiner Stelle lieber nicht ausprobieren... Wegen eben dieser ehrverletzenden Äußerung sind schon einige andere verurteilt worden...
Es gibt zwar keinen eigenen Straftatbestand, ist und bleibt aber nen § 185...

eine Besonderheit gibt's doch und zwar in § 194 III StGB... aber das führt zu weit.

Einfach die Klappe halten und sich nicht provozieren lassen... :dope:
 
.:fast-lane:. schrieb:
@ das mit dem "Wegelagerer" würd' ich an deiner Stelle lieber nicht ausprobieren... Wegen eben dieser ehrverletzenden Äußerung sind schon einige andere verurteilt worden...
Es gibt zwar keinen eigenen Straftatbestand, ist und bleibt aber nen § 185...

eine Besonderheit gibt's doch und zwar in § 194 III StGB... aber das führt zu weit.

Wegelagerer ist eindeutig keine Beleidigung!
(siehe Bayerisches Oberstes Landesgericht 1 St RR 153/04)

Der 194 3 wirkt bei Beamten (im falle einer Beleidigung) iVm 185


Das hier ist übrigens mein lieblings§:
§ 307 1
Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
 
Hy
mein erst kontakt war mit meinem ersten rennrad, ich bin am nachmittag nach der schule von konstanz nach radolfzell gefahren. Ich war gerade an der Stelle zwischen Naturfreundehaus und Markelfingen auf dem Radweg ,als ich eine Sirene höre. Ich dacht natürlich die kommen gleich auf der Straße vorbei, doch plötzlich war die Sirene weg, gut von mir aus. So fuhr ich noch 5 min auf dem Radweg dahin als ich ein auto hörte das von hinten kam. Und so schaute ich nach hinten und was war es, genau der Bundesgrenzschutz mit BMW, Blaulicht an aber kein Sirene und die macht keinen Anstand zuüberholen, dan sind plötzlich links abgebogen und voll über den Acker geheizt, was sie da gemacht haben, hab ich kein Ahnung da ich weiter gefahren bin.


Zweite Begung war dan als ich mit dem Rad in dein MTB rein geknallt bin, beide mit 30 km/h, ohne zu Bremse, da wir beide von deb Scheinwerfer der Autos geblendet wurden. Und dan kamm eben die Grüne und wollten wissen was los ist.
 
haha geil von einem moppedbullen durch münster verfolgt zu werden.....das mag noch gehen, aber den fahrradbullen fährst du nicht so einfach weg °_°

auf dem rad darf man meines wissens nach 1,6 promill haben solange man nicht auffällig fährt und oder einen unfall herbeiführt...aber sicher bin ich mir nicht
 
Mich hatte die Polizei mal auf einem Radweg (!) angehalten (auf der vorschriftsmäßigen rechten Seite) und auf die linke Radwegseite umgeleitet, was mich ziemlich erstaunte.
Erklärung des Polizisten: Irgendein Idiot (tiefergelegter 3er BMW, junger Fahrer, alkoholisiert am Sonntag Morgen, stand danach in der Zeitung), ist 10 Minuten vorher abgeschmiert, und hat eine Radfahrerin auf meinem Radweg umgenietet, der Rettungshubschrauber musste kurze Zeit später landen, die Frau ist aber noch auf dem angrenzenden Feld gestorben.
Der liebe Gott hat mich Gottseidank 10 Minuten später losfahren lassen, für die Frau und deren Familie natürlich eine Katastrophe!
Das Auto kam frontal von vorne, ist über die Gegenfahrbahn geradewegs in die Radlerin geknallt.

Wen es interessiert aus dem Raum Ludwigsburg, Strecke Marbach - Affalterbach.

Grüsse, Chris
 
Denis-Oliver schrieb:
Können sie nicht! Vorrausgesetzt, du warst mit deinem RR oder einem anderen Rad das leichter als 10,5kg ist, unterwegs! Alle Räder die leichter als 10,5kg sind, dürfen zwischen Sonnenauf und -untergang, ohne Lichttechnischeeinrichtungen und Reflektoren auf öffentlichen Straßen gefahren werden, da sie als Sportgerät eingestuft sind!
Es gibt einige Auszüge aus der StVO, die man als RRadler auswendig aufsagen können sollte:)

ich war leider nur mit meinen mtb auf dem weg zur schule,
das wiegt zwar auch nur 10kg aber das hat sie nicht interressiert,
unsere netten grünen kleinen marsmännchen :dope: :dope:
die auszüge waren mir aber irgendwie geläufiger als den beiden bullen :eek:
 
Ab 1,6 Promille ist das führen von Fahrzeuge eine Straftat, hat mir letztens die Polizei geschrieben. Nachdem die mich paar Tage vorher Nachts angehalten haben...:(
Erst ab dem Wert wirds auch relevant für die Beamten, vorher nicht, es sei man fährt Schlangenlinien oder so. Aber auch da können sie afaik nur sagen das man besser schieben sollte. Ich finds ja eh ne Frechheit das die einen auch da den Führerschein abnehmen können,da fährt man schon mit Rad in die Kneipe um dann trotzdem Angst um den Führerschein zu haben. Genauso wie ich echt kein Verständnis dafür habe das die mich anhalten und rumlallen von wegen Musik hören beim fahren, aber das im selben Moment nen Auto vorbeifährt von fast die Scheiben rausfallen weil der Fahrer so laut Musik hört stört die scheinbar nicht.

@Horst: An dem besagten Abend hatte ich sehr wohl Licht mit !:)
 
einspurige brücke mit einem erhöhten seitenstreife auf jeder fahrbahnseite(gerade so breit, dass es mit dem rad geht). an beiden enden der brücke mündet rad/fußweg in straße. der verkehr wird durch eine ampel geleitet.
amepl auf rot, ich wechsle auf den rechten erhöhten streifen und fahre über die brücke. macht da jeder radfahrer so, egal wie alt, egal wie bewaffnet.
hinter mir hält an der ampel ein blauer vw punto und hupt mich sehr agressiv. ich drehe mich um, zeige der fahrerin einen vogle und fahre weiter.
ja, der vogel ist übertrieben und ich lasse mich inzw nicht mehr so provozieren, aber manchmal regt es auf.
ca. 1,5km später jedenfalls steht der wagen halb im radweg. der mann wartet im auto, sie steht breit aufm radweg. so muss ich also bremsen, konnte sie kaum umgehen.
"grüß gott, polizeikontrolle"
"hallo, dann würde ich gerne ihren ausweiß sehen"
den hatte sie dann angeblich gerade nicht dabei und ich erwiderte, sie solle mich dann bitte weiterfahren lassen und nicht aufhalten. sie fragte noch, ob sie sich einenn vogel zeigen lassen müsste, von mir nur die gegenfrage, ob ich mich anhupen lassen muss.
dann hat ihr mann ausm auto gemeint, sie solle mich fahren lassen, sie würden halt jetzt die polizei rufen. hab ich gesagt, ja ok, damit sie mich finden, ich fahre jetzt nach x, drehe dort um und den gleichen weg zurück.
tja, in x wartete dann schon die streife auf mich ;)
die haben auch zuerst einen auf freundlich gemacht, ich hab denen alles erzählt usw. hatte eigentlich das gefühl, den beiden polizisten ging das auch aufn senkel. dann dachte ich mir, jetzt werde ich noch meinen frust los und meinte, das verhalten der dame grenzt an nötigung und ist amtsanmaßung. (ich kenne mich da aus muss man dazu sagen).
tja, pecht gehabt, der kommentar der polizisten: "ja das geht schon in ordnung, die is eine kollegin aus y, die is polizistin".
ich musste mich wirklich zusammen reißen. hätte da ließchen müller bei der polizei angerufen, hätten die nichts getan. aber nein, wenn frau kollegin das tut und meint in ihrer freizeit auch ihren macht-geil-wahn ausleben zu müssen, wird groß aufgefahren.
die erfahrung hat mich wirklich enttäuscht, auch wenn der vogel sicher übertrieben war.
in diesem zshg hat mich auch das mit der "beamtenbeleidigung" interessiert. ja, die gibt es in diesem sinne eigentlich nicht, bzw nich als strafschärfung wenn es um einen beamten. aber nach diesem vorfall wage ich zu behaupten, die "beamtenbeleidigung" wird wesentlich schneller und enthusiastischer verfolgt...

ansonsten muss ich sagen, hab ich nie probleme mit der polizei bzgl geschwindigkeit oder radwegbenutzung. und ich fahre nicht wenig und nicht selten auf der straße. "landpolizisten" sind da auch meist etwas abgebrühter als die aus der stadt.

und ja, ab 1,6 promille wird auch auf dem rad die abslute fahruntüchtigkeit angenommen. das kann dann durchaus zu einer strafbarkeit gem. §§ 315c, 316 StGB führen.
 
Denis-Oliver schrieb:
mhm! Für das Gesetz müssen dann ja erstmal wieder 4 neue Blitzer auf einer abschüssigen Strecke fest aufgebaut werden, damit das verlohrene Geld wieder rein kommt! Mal sehen wann das endlich ein Ende hat! Die können einem ja richtig mieß kommen, wenn man den blöd kommt. Wenn die einen erstmal auf dem Kieker haben, kommen dann Fragen nach dem Perso (Ausweispflicht), bemerkungen wie "Sie wissen, dass sie grade einen Beamten beleidigt haben" (da ist dann ein Satz wie "So ein Unsinn" schon eine Bedrohung) usw. usw.

Aber die Leutz machen ja auch nur ihre Arbeit, mehr oder weniger gut!


Es gibt keine Pflicht den Personalauswis bei sich zu führen.
 
Kapitalist schrieb:
Wegelagerer ist eindeutig keine Beleidigung!
(siehe Bayerisches Oberstes Landesgericht 1 St RR 153/04)

Es ist egal, ob es strafrechtlich gesehen eine Beleidigung ist oder nicht.
Im Zweifelsfall kann ein Beamter schon den Ausspruch "Sie lieber, alter Mann" als Beleidigung auffassen, wenn es dem Kontext entsprechend so gedeutet werden kann.

Sicherlich wird man deswegen keine Strafe zahlen müssen, aber falls am Fahrrad ein Reflektor fehlt, wird der Beamte den dann finden und dafür kassieren.

Daher sollte man doch lieber freundlich sein (so wie es sich gehört und in 19 von 20 Fällen wohl auch angebracht ist).

brain112 schrieb:
hinter mir hält an der ampel ein blauer vw punto und hupt mich sehr agressiv. ich drehe mich um, zeige der fahrerin einen vogle und fahre weiter.
ja, der vogel ist übertrieben und ich lasse mich inzw nicht mehr so provozieren, aber manchmal regt es auf.

Ich weiß nicht, warum das Auto (einen VW Punto gibt es übrigens nicht ;) ) gehupt hat, aber wenn es wirklich so aggresiv war, wie Du sagtest, finden ich den Vogel so übertrieben gar nicht.


Gruß,

Christian
 
Krefeld schrieb:
Es gibt keine Pflicht den Personalauswis bei sich zu führen.


das stimmt so auch nicht.
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/index.html

ergo: du musst dich als derjenige für den du dich ausgibst ausweisen können.
ob mit perso oder einem anderen paß egal.
wenn du ihn nicht immer mit dir umhertragen willst/kannst kann die zuständige/ermächtigte behörde also von dir verlangen, dass du ihn vorlegst. dies wird dann wiederum eben meist so gehandhabt, dass du bis zur feststellung deiner daten "festgehalten" wirst. wäre ja sinnlos zu sagen, ja radln sie kurz heim und bringen sie ihn bis 14 uhr bei uns vorbei.
 
fuchse schrieb:
Ich weiß nicht, warum das Auto (einen VW Punto gibt es übrigens nicht ;) ) gehupt hat, aber wenn es wirklich so aggresiv war, wie Du sagtest, finden ich den Vogel so übertrieben gar nicht.


klar, polo natürlich ;)
für mich war aus der situation schon ersichtlich, dass wohl auch in ihrer freizeit engagierte dame mich angehupt hatte, weil ich auf diesem streifen die ampel bei rot überfahren hatte. da war ja sonst niemand, auf den sie mich zB hätte hinweisen wollen á la "vorsicht vor dir kommt was, was du nicht siehst". und ja, es war kein kleines "hinweishupen".
wie dem auch sei, ich hab mich inzw auf freundlichere gesten umgewöhnt...
man erlebt ja immer wieder absolute highlights auf deutschen straßen...
 
Man, man was wird hier stellenweise ein Blödsinn geredet.

Ich weiß ja nicht, wie es so auf dem Land ist, aber in der Stadt machen die Radfahrer was sie wollen. Wenn die Polizei z.B. jeden Radfahrer, der ohne Licht fährt anhalten würde, könnten sie ihre anderen Aufgaben ganz vergessen.
Bei uns gab es vor einigen Monaten mal eine Aktion, da wurde über einen gewissen Zeitraum die Verkehrssicherheit von Fahrrädern überprüft. Das finde ich überigens gut.

Ich bin die letzten 30.000km 1 x angehalten worden, weil ich angeblich an einem Stoppschild nicht angehalten habe.
Ob ich ganz gestanden habe, weiß ich nicht, war aber auf jeden Fall langsamer als 2 km/h, der Tacho zeigte Null und ich den kontrollierenden Streifenwagen gesehen.
Trotzdem sind sie mir hinterher gefahren und haben mich angehalten.

Die Beamten haben ihren Standpunkt und meinen vertreten. Sie verabschiedeten sich mit "beim nächsten Mal....". Das war es dann schon.

@Kapitalist
Wen interessieren denn die Dienstränge. Wenn du nachts ohne Licht fährst kostet das beim Polizeimeister (2 grüne Sterne) und beim ersten Polizeihauptkommissar (5 silberne - nicht weiße) das gleiche.

Dann will ich noch Klarheit zu den Promillegrenzen geben:
Auto (oder anderes Kfz)
0,3 plus Ausfallerscheinung = § 316 StGB Führerscheinentzug
0,5 ohne Ausfallerscheinung = Bußgeld über Atemalkohol + Fahrverbot
0,8 ohne Ausfallerscheinung = Blutprobe und Fahrverbot
1,1 absolute Fahruntüchtigkeit = 316 und Führerscheinentzug
Die Grenzen 0,3 und 1,1 stehen in keinem Gesetz, die sind vom BGH festgesetzt worden.
Wo das mit den 0,5 und 0,8 Grenzen steht, weiß ich jetzt aus dem Kopf nicht. 0,8 aber irgendwo im StVG in den 20ern.

Fürs Fahrrad gelten die 0,5 und 0,8 %o Grenzen nicht. Die 0,3 Grenze ist gleich und die absolute Fahruntüchtigkeit liegt, wie schon gesagt, beim Radfahrer bei 1,6 %o.

Ansonsten wird kein Polizist (Ausnahmen gibt es immer) einen RR-Fahrer dafür zusammenscheißen, weil er keine Klingel hat.
Solltet ihr doch mal in die Situation kommen, immer schön dran denken wer im Unrecht ist und vielleicht die Fresse nicht so weit aufreißen, von wegen Wegelagerer und so.

Volker
 
brain112 schrieb:
das stimmt so auch nicht.
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/index.html

ergo: du musst dich als derjenige für den du dich ausgibst ausweisen können.
ob mit perso oder einem anderen paß egal.
wenn du ihn nicht immer mit dir umhertragen willst/kannst kann die zuständige/ermächtigte behörde also von dir verlangen, dass du ihn vorlegst. dies wird dann wiederum eben meist so gehandhabt, dass du bis zur feststellung deiner daten "festgehalten" wirst. wäre ja sinnlos zu sagen, ja radln sie kurz heim und bringen sie ihn bis 14 uhr bei uns vorbei.

Das ist es! Diese Ausweisflicht gibt es sehr wohl! Es muss nur halt nicht der Perso sein, sonder auch der Führerschein, Reisepass usw.
 
Denis-Oliver schrieb:
Das ist es! Diese Ausweisflicht gibt es sehr wohl! Es muss nur halt nicht der Perso sein, sonder auch der Führerschein, Reisepass usw.
Wo steht das denn schon wieder.
Meines Wissens haben nur Ausländer die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.

Es verschiende Gesetzte, nach denen du deine Identität (alles was in § 111OwiG steht) angeben musst. Mir ist aber nicht bekannt, dass man ein Ausweispapier mitführen muss.
Wenn du das besser weißt, gib doch bitte die genaue Quelle an.

Ich gehe jetzt ohne Ausweis trainieren.

Volker
 
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