einspurige brücke mit einem erhöhten seitenstreife auf jeder fahrbahnseite(gerade so breit, dass es mit dem rad geht). an beiden enden der brücke mündet rad/fußweg in straße. der verkehr wird durch eine ampel geleitet.
amepl auf rot, ich wechsle auf den rechten erhöhten streifen und fahre über die brücke. macht da jeder radfahrer so, egal wie alt, egal wie bewaffnet.
hinter mir hält an der ampel ein blauer vw punto und hupt mich sehr agressiv. ich drehe mich um, zeige der fahrerin einen vogle und fahre weiter.
ja, der vogel ist übertrieben und ich lasse mich inzw nicht mehr so provozieren, aber manchmal regt es auf.
ca. 1,5km später jedenfalls steht der wagen halb im radweg. der mann wartet im auto, sie steht breit aufm radweg. so muss ich also
bremsen, konnte sie kaum umgehen.
"grüß gott, polizeikontrolle"
"hallo, dann würde ich gerne ihren ausweiß sehen"
den hatte sie dann angeblich gerade nicht dabei und ich erwiderte, sie solle mich dann bitte weiterfahren lassen und nicht aufhalten. sie fragte noch, ob sie sich einenn vogel zeigen lassen müsste, von mir nur die gegenfrage, ob ich mich anhupen lassen muss.
dann hat ihr mann ausm auto gemeint, sie solle mich fahren lassen, sie würden halt jetzt die polizei rufen. hab ich gesagt, ja ok, damit sie mich finden, ich fahre jetzt nach x, drehe dort um und den gleichen weg zurück.
tja, in x wartete dann schon die streife auf mich

die haben auch zuerst einen auf freundlich gemacht, ich hab denen alles erzählt usw. hatte eigentlich das gefühl, den beiden polizisten ging das auch aufn senkel. dann dachte ich mir, jetzt werde ich noch meinen frust los und meinte, das verhalten der dame grenzt an nötigung und ist amtsanmaßung. (ich kenne mich da aus muss man dazu sagen).
tja, pecht gehabt, der kommentar der polizisten: "ja das geht schon in ordnung, die is eine kollegin aus y, die is polizistin".
ich musste mich wirklich zusammen reißen. hätte da ließchen müller bei der polizei angerufen, hätten die nichts getan. aber nein, wenn frau kollegin das tut und meint in ihrer freizeit auch ihren macht-geil-wahn ausleben zu müssen, wird groß aufgefahren.
die erfahrung hat mich wirklich enttäuscht, auch wenn der vogel sicher übertrieben war.
in diesem zshg hat mich auch das mit der "beamtenbeleidigung" interessiert. ja, die gibt es in diesem sinne eigentlich nicht, bzw nich als strafschärfung wenn es um einen beamten. aber nach diesem vorfall wage ich zu behaupten, die "beamtenbeleidigung" wird wesentlich schneller und enthusiastischer verfolgt...
ansonsten muss ich sagen, hab ich nie probleme mit der polizei bzgl geschwindigkeit oder radwegbenutzung. und ich fahre nicht wenig und nicht selten auf der straße. "landpolizisten" sind da auch meist etwas abgebrühter als die aus der stadt.
und ja, ab 1,6 promille wird auch auf dem rad die abslute fahruntüchtigkeit angenommen. das kann dann durchaus zu einer strafbarkeit gem. §§ 315c, 316 StGB führen.