SGEuropa
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Kannst du das mal verlinken? In meiner (kurzen) Recherche habe ich nichts gefunden, wo man nicht auch die Tötungsabsicht unterstellt hat. Abgesehen davon sind Steinewerfer (wir reden in solchen Fällen ja nicht von einem Kieselsteinchen sondern von irgendwas > 5kg) auch nochmal ein anderes Kaliber, das man mit dem Autofahrer jetzt objektiv kaum vergleichen kann.Gerade ein Urteil gelesen, bei dem ein Steinewerfer (von der Autobahnbrücke) wg. versuchten Mordes verurteil wurde.
Mal abgesehen davon, dass Urteile ja glücklicherweise nicht von unser aller Vorstellungskraft abhängen, würdest du dir mit dem letzten Satz insofern widersprechen, dass er auch keine Tötungsabsicht haben kann, wenn er gar keine Absichten hat.Ich kann mir nicht vorstellen, das jemand, der so austickt wie der Augsburger Autofahrer, überhaupt noch denkt und/ oder Absichten hat.
Ich will das ganze nicht kleinreden, nur um das nochmal klarzustellen. Man kann aber (v.a. in sozialen Netzwerken) ständig beobachten, dass Leute hohe Strafen fordern, weil eine Tat aus ihrer Sicht subjektiv schlimm ist. Das ganze ist aber ziemlicher Blödsinn, da mich wohl auch die Mutter eines Kindes, an dessen Grundschule ich mit 35km/h bei erlaubten 30km/h am liebsten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt wissen möchte. Von daher, auch wenn ein Straftäter ein Straftäter ist, muss ein Rechtsstaat schon auch damit leben können, dass man ihn trotzdem fair behandelt und nur wegen der "Tragik" oder dem "öffentlichen Interesse" keine härteren Strafen verlangt. Ganz abgesehen davon zielt unser Rechtssystem ohnehin auf Resozialisierung und nicht auf Bestrafung.