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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Gerade ein Urteil gelesen, bei dem ein Steinewerfer (von der Autobahnbrücke) wg. versuchten Mordes verurteil wurde.
Kannst du das mal verlinken? In meiner (kurzen) Recherche habe ich nichts gefunden, wo man nicht auch die Tötungsabsicht unterstellt hat. Abgesehen davon sind Steinewerfer (wir reden in solchen Fällen ja nicht von einem Kieselsteinchen sondern von irgendwas > 5kg) auch nochmal ein anderes Kaliber, das man mit dem Autofahrer jetzt objektiv kaum vergleichen kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, das jemand, der so austickt wie der Augsburger Autofahrer, überhaupt noch denkt und/ oder Absichten hat.
Mal abgesehen davon, dass Urteile ja glücklicherweise nicht von unser aller Vorstellungskraft abhängen, würdest du dir mit dem letzten Satz insofern widersprechen, dass er auch keine Tötungsabsicht haben kann, wenn er gar keine Absichten hat.

Ich will das ganze nicht kleinreden, nur um das nochmal klarzustellen. Man kann aber (v.a. in sozialen Netzwerken) ständig beobachten, dass Leute hohe Strafen fordern, weil eine Tat aus ihrer Sicht subjektiv schlimm ist. Das ganze ist aber ziemlicher Blödsinn, da mich wohl auch die Mutter eines Kindes, an dessen Grundschule ich mit 35km/h bei erlaubten 30km/h am liebsten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt wissen möchte. Von daher, auch wenn ein Straftäter ein Straftäter ist, muss ein Rechtsstaat schon auch damit leben können, dass man ihn trotzdem fair behandelt und nur wegen der "Tragik" oder dem "öffentlichen Interesse" keine härteren Strafen verlangt. Ganz abgesehen davon zielt unser Rechtssystem ohnehin auf Resozialisierung und nicht auf Bestrafung.
 
Du hast mich glaube ich nicht ganz verstanden.
Ich habe nichts dagegen, dass man sich dieses Recht herausnimmt.
Dann muss man aber auch die damit verbundenen Pflichten übernehmen.
Wenn ich aber auf der HP von CM Augsburg nachsehe, kann ich davon leider nichts entdecken.
Man darf nicht vergessen das es bei geschlossenen Verbänden nicht in erster Linie um Radfahrer geht. Bei BW und BOS entstehen langevKolonnen, dafür wurde ergänzend geregelt. Ob das für radfahrende geschlossene Verbände so anwendbar ist erscheint fraglich.
 
Kannst du das mal verlinken? In meiner (kurzen) Recherche habe ich nichts gefunden, wo man nicht auch die Tötungsabsicht unterstellt hat.
Gab doch auch schon einen oder (mittlerweile ggf.) mehrere Fälle bei denen Autofahrer die sich spontane Rennen geliefert haben wegen Mordes angeklagt und auch verurteil worden sind. Die haben garantiert auch keine Tötungsabsicht gehabt. Ich glaube zwar, dass der Fall den ich meine in spätere Instanz anders bewertet wurde, im ersten Moment ist eine Mordanklage und Verurteilung aber auch ohne das Vorliegen einer Tötungsabsicht möglich. Ggf. sogar in weiterer Instanz.
 
spontane Rennen auf der Straße

Da wurde ein bedingter Tötungsvorsatz unterstellt:
Bedingter Tötungsvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement). Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ‒ 4 StR 482/19 Rn. 22 und vom 1. März 2018 ‒ 4 StR 399/17, aaO).

In den Kopf von dem Autofahrer können wir nun alle nicht reinschauen, mich eingeschlossen. Für mich ist ein (bedingter) Tötungsvorsatz in dem Fall anhand der Informationen, die wir hier haben, trotzdem absolut abwegig. Der Vergleich mit einem Autorennen in der Innenstadt passt für mich ebenso wenig. Was anderes wäre es, wenn der Radfahrer keinen Helm getragen hätte und der Autofahrer mit 30km/h Geschwindigkeitsunterschied in ihn reingeknallt wäre (im Text steht, dass "fuhr ihn schließlich an"). Das klingt für mich bildlich gesprochen nach einem "Anstubsen" bei dem der Radfahrer dann zum Sturz kam. Aber sei's drum, wir sind weder die zuständigen Richter noch haben wir annährend genügend Informationen, um das ganze überhaupt zu bewerten.

Wenn mich im Straßenverkehr einer "angeht", sehe ich das ganze in der Situation auch immer viel schlimmer als es juristisch am Ende ist - ist wohl auch normal, wenn man selbst gerade der angegriffene ist. Aber man muss das ganze hinterher m.M.n. schon etwas auftrennen. Wenn ich 'nen Fußgänger zu knapp überhole und der macht was unterwartetes und ich breche ihm beim Crash den Arm, hab ich auch keinen Bock auf Gefängnis :D
 
Ich kann mir nicht vorstellen, das jemand, der so austickt wie der Augsburger Autofahrer, überhaupt noch denkt und/ oder Absichten hat.
Jemanden nach einem verbalen Streit zu Verfolgen und ihm etwas anzutun, betrachte ich als Rache-Handlung. Rache auf irgendein Wort. Das Rächen dürfte doch Absicht sein, auch wenn das bei manchen Leuten wie im Effekt geschieht. Rache ist aber nicht Abwehr. Beides ist übrigens eine ziemlich männliche Verhaltensweise. Arme Männchen, die sich nicht beherrschen können. Sich zu beherrschen ist schwer, manch einer hat das nie gelernt.
 
Kannst du das mal verlinken? In meiner (kurzen) Recherche habe ich nichts gefunden, wo man nicht auch die Tötungsabsicht unterstellt hat. Abgesehen davon sind Steinewerfer (wir reden in solchen Fällen ja nicht von einem Kieselsteinchen sondern von irgendwas > 5kg) auch nochmal ein anderes Kaliber, das man mit dem Autofahrer jetzt objektiv kaum vergleichen kann.


Mal abgesehen davon, dass Urteile ja glücklicherweise nicht von unser aller Vorstellungskraft abhängen, würdest du dir mit dem letzten Satz insofern widersprechen, dass er auch keine Tötungsabsicht haben kann, wenn er gar keine Absichten hat.
War ´ne ZDF Videotext Nachricht S. 155 (da steht gerade jetzt aber nur noch dei Überschrift.
Ich weiß was Du meinst, und Du hast natürlich recht. Aber eine Handgranate hat auch keine Tötungsabsicht, die würde man trotzdem aus dem Verkehr ziehen.
Edit: Muss mich korrigiere, es gibt noch kein Urteil, es waren drei Leute, und die Verhaftung erfolgte wg. versuchten Mord.

"Mutmaßliche Steinewerfer in Haft​


Weil sie Steine und andere schwere Gegenstände von einer Autobahnbrücke in Sachsen geworfen haben sollen, haben Ermittler drei Menschen festgenommen. Das Amtsgericht Chemnitz erließ drei Haftbefehle wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um zwei Männer und eine Frau. Sie sollen mehrere Gegenstände von einer Brücke auf die A72 geworfen haben. Dazu zählte auch ein Gullydeckel."
 
Zuletzt bearbeitet:
.... versuchte Körperverletzung ... versuchter Mord .....

Gerade ein Urteil gelesen, bei dem ein Steinewerfer (von der Autobahnbrücke) wg. versuchten Mordes verurteil wurde.

Suchmaschine benutzen, aber wir kommen vom Thema "Radfahrer rammen" ab.

Steinewerfer.jpg

oder so
Steinewerfer Urteile.jpg
 
Ich spiel jetzt mal den Provokateur und frag:

Gibt es signifikante Unterschiede in richterlichen Urteilen bzw. Anklagen, ob Autofahrer oder Radfahrer etc, mit Steinen beworfen wurden?

Gibt es, und ja welche, Unterschiede wann "Raser/illegale Rennen" wie und wieso als fahrlässige Tötung/Totschlag/Mord eingeschätzt werden/angeklagt werden?
 
https://bnn.de/mittelbaden/buehl/sc...bei-buehl-unfallverursacher-fluechtet-vorerst

Und wenns dann vor Gericht geht, heists dann du, du, du das geht aber nicht, gibt nen paar Sozialstunden und am 18. Geburtstag geht's mit dem frisch erhaltenen Führerschein direkt zum BMW Verleih und los gehts mit dem 300 PS Schlitten. Bis 30 sollte so jemand zur Strafe nur mit nem 45 km/h Auto fahren dürfen.
Besoffen jemanden um fahren, da bringts auch nix, dass man sich später stellt. Total Versager der Typ.
 
Ich spiel jetzt mal den Provokateur und frag:

Gibt es signifikante Unterschiede in richterlichen Urteilen bzw. Anklagen, ob Autofahrer oder Radfahrer etc, mit Steinen beworfen wurden?

Gibt es, und ja welche, Unterschiede wann "Raser/illegale Rennen" wie und wieso als fahrlässige Tötung/Totschlag/Mord eingeschätzt werden/angeklagt werden?
Der Einzelfall ist halt etwas sehr Seltenes.
Jetzt gab es ein Urteil gegen einen Reichsbürger, der sich der Verkehrskontrolle entzogen und mit seinem Auto einen Polizisten absichtlich angefahren und schwer verletzt hat. Urteil: Versuchter Mord - 10Jahre.
 
Ich schätze, da gibt es erst mal eine 2jährige Führerscheinsperre. Also erst am 20. Geburtstag.
2 Jahre Sperre hat in meinem Wohnort einer bekommen für Fahren ohne Führerschein (mit 17) und fälschen der Zulassungsstempel (selbst gemalt). Ohne Unfall oder andere Vorkommnisse.
 
2 Jahre Sperre hat in meinem Wohnort einer bekommen für Fahren ohne Führerschein (mit 17) und fälschen der Zulassungsstempel (selbst gemalt). Ohne Unfall oder andere Vorkommnisse.
Geht überhaupt mehr als 2 Jahre?
Ein Freund von mir hat (in grauer Vorzeit) auch 2 Jahre Sperre bekommen wg. Mofa-Frisieren. Das Ding fuhr >100.
 
Heute mal so einen vom Typ "30-40cm sind genug Abstand"-Überholer zur Rede stellen wollen, weil er 50 Meter weiter natürlich an einer roten Ampel zum Stehen gekommen ist.
Ich glaube es war ihm sehr unangenehm, da er mich zunächst ignoriert hat und als ich an seine Scheibe geklopft habe und ihm mit Handzeichen versucht habe zu erklären, was Abstand bedeutet, hat er nur genervt mit seinen Armen rum gefuchtelt, aber keine Spur von Diskussionsbereitschaft oder so, Fenster blieb oben...
 
Geht überhaupt mehr als 2 Jahre?
Ein Freund von mir hat (in grauer Vorzeit) auch 2 Jahre Sperre bekommen wg. Mofa-Frisieren. Das Ding fuhr >100.
Es geht auch noch mit MPU. Dann muss er erst die bestehen, bevor er in zwei Jahren einen Führerschein machen darf.
 
Heute mal so einen vom Typ "30-40cm sind genug Abstand"-Überholer zur Rede stellen wollen, weil er 50 Meter weiter natürlich an einer roten Ampel zum Stehen gekommen ist.
Ich glaube es war ihm sehr unangenehm, da er mich zunächst ignoriert hat und als ich an seine Scheibe geklopft habe und ihm mit Handzeichen versucht habe zu erklären, was Abstand bedeutet, hat er nur genervt mit seinen Armen rum gefuchtelt, aber keine Spur von Diskussionsbereitschaft oder so, Fenster blieb oben...
Das kenne ich. Wenn man so nachdenkt, gibt es aber auch nichts zu diskutieren für viele Leute. Man hat den Autofahrer beim Autofahren gestört und er weiß, dass er nicht recht gehandelt hat. WArum fuchtelt es sonst herum?
Ich bekam bei solchen Ansprechversuchen öfters mitgeteilt, nicht er/sie (der/die Autofahrer/in) hätte zu nah überholt, sondern ich als Radfahrer wäre mitten auf der Straße und nicht rechts gefahren. So kann man das sehen. Sehr viele Autofahrer kennen weder Dooring, noch Hochborde oder scharfe Abbruchkanten. Nur wenn man ihren Lack berührt, explodieren sie. Tja.
 
Das kenne ich. Wenn man so nachdenkt, gibt es aber auch nichts zu diskutieren für viele Leute. Man hat den Autofahrer beim Autofahren gestört und er weiß, dass er nicht recht gehandelt hat. WArum fuchtelt es sonst herum?
Ich bekam bei solchen Ansprechversuchen öfters mitgeteilt, nicht er/sie (der/die Autofahrer/in) hätte zu nah überholt, sondern ich als Radfahrer wäre mitten auf der Straße und nicht rechts gefahren. So kann man das sehen. Sehr viele Autofahrer kennen weder Dooring, noch Hochborde oder scharfe Abbruchkanten. Nur wenn man ihren Lack berührt, explodieren sie. Tja.
Genau so ist das, und wenn da gerade schön rechts ein paar fiese Schlaglöcher sind, durch die man ungerne durchrauschen möchte, ist das ebenso egal. Der Radfahrer hat rechts zu fahren und Punkt.

Ich hatte mal vor einem Jahr eine nette kleine Diskussion mit nem Streifenbeamten auf seinem Moped. Der meinte doch glatt, die Radfahrer dürften sich doch auch nicht wundern, wenn er sehen würde, wieviele bei rot über die Ampeln fahren würden und sich anderweitig verkehrswidrig verhalten würden....

Ich habe leider versäumt ihn seinerzeit zu fragen, wo denn geschrieben steht, dass man sich deswegen auch gegenüber allen Radfahrern "sch..." verhalten darf. Da darf man sich halt auch nicht wundern, wenn sowas dabei rauskommt.
 
Ich fahre bisher nirgendwo lieber Rad als in Spanien, denn die allermeisten Autofahrer machen einen schon fast unangemessen riesigen Bogen beim Überholen.

Von Auto zu Auto allerdings schenken sich die Spanier nichts. Insbesondere auf der Autobahn wird um jedes km/h gekämpft. So haben spanische LKW wohl auch keine Bremse. Wenn die auf ein Hindernis auflaufen, müssen die überholen. Wenn da kein Platz ist, wird halt welcher gemacht.

Aber als Radfahrer und Fußgänger darf man sich zu 99% absolut sicher fühlen. Gestern ist mir der eine unter hundert begegnet, der die Ausnahme darstellt: Auf einer schmalen aber trotzdem übersichtlichen Landstraße flog ein modernes Mercedes-Coupé mit weit über 100 Sachen an mir vorbei, aufgrund von Gegenverkehr nur im Zentimeterabstand. Das habe ich in der Brutalität auch noch nicht erlebt. Noch in Sichtweite musste er dann scharf abbremsen, weil vor ihm eine Schlange war... WTF???
 
Ich fahre bisher nirgendwo lieber Rad als in Spanien, denn die allermeisten Autofahrer machen einen schon fast unangemessen riesigen Bogen beim Überholen.

Vor allem in Südspanien viel mir das deutlich auf. Fahren die doch glatt minutenlang hinter mir Berglusche im Anstieg her, sowas von geduldig. War mir schon unangenehm, dass die so lange nicht überholen konnten.
 
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