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Seh ich nicht als Fehler. So kanns jedenfalls nicht zu Rechtsabbiegeunfällen kommen.Der Fehler? Ich habe rot, während die parallel gehenden Fußgänger grün haben.
Selbst Rot zu haben ist ein Fehler an sichSeh ich nicht als Fehler. So kanns jedenfalls nicht zu Rechtsabbiegeunfällen kommen.
Schlimm wird es doch erst wenn Du gleichzeitig Rot und Grün hast.Selbst Rot zu haben ist ein Fehler an sich
Das Foto wurde auf einem benutzungspflichtigen Radweg stehend aufgenommen. Die Ampel auf dem Überweg hat ein kombiniertes Fußgänger-/Radfahrer Symbol.Der Fehler? Ich habe rot, während die parallel gehenden Fußgänger grün haben.
Wie erkenne ich eigentlich, ob der benutzungspflichtige Radweg nach dem ampelgeregelten kombinierten Radfahrer-/Fußgängerüberweg verpflichtend weiter geführt wird?Das Foto wurde auf einem benutzungspflichtigen Radweg stehend aufgenommen.
Finde den Fehler.
Dann wird einfach auf dem Gehweg weiter gefahren.Eben. Nach der Einmündung stehst du (als Ortsunkundiger) plötzlich auf 'nem Gehweg. Nicht nur nicht verpflichtend, sondern verboten.
Heute wieder erlebt - neben mir fing gerade ein Radweg von ca. 50m Länge an, der dann nach rechts abbiegt, und ich wollte gerade aus weiter.
Das war ja wieder ein klarer Fall von - die gehört nicht auf die Straße, daher belehre ich sie jetzt mal.
und immer sind dann Haltelinien deutlich vor querenden Radwegen. Auch sind die Radwege da nicht alle paar Meter mit Einfahrten unterbrochen
...
Die Wege werden regelmäßiger gepflegt
Wenn man diese Wege für Sonntagsradler freigeben will, braucht man einfach noch ein zweiten Radwegeschild, das mehr Rechte als "Radfahrer frei" enthält, aber eben nicht die Benutzungspflicht.
Den Gedanken mit einem entschärften Radwegschild hatte ich auch schon gelegentlich, aber das würde an der Trägheit scheitern. Was hängt hängt. Effektiv weniger RWBP gibt es nur dann wenn man die alten Schilder herunterstuft und für RWBP neue einführt (oder einfach ein explizites “Fahrrad verboten“ aufstellen muss, wobei das *sehr* unschöne Nebenwirkungen für “15+1“ oder ausweichen bei Baustelle, Überschwemmung und so weiter hätte).Wenn man diese Wege für Sonntagsradler freigeben will, braucht man einfach noch ein zweiten Radwegeschild, das mehr Rechte als "Radfahrer frei" enthält, aber eben nicht die Benutzungspflicht.
ich frage mich da immer, was in so einem Kopf vorgeht.
Das würde aber auch eine Räumpflicht im Winter nach sich ziehen.oder einfach ein explizites “Fahrrad verboten“ aufstellen muss, wobei das *sehr* unschöne Nebenwirkungen für “15+1“ oder ausweichen bei Baustelle, Überschwemmung und so weiter hätte
Da wäre ich mir nicht sicher, das sieht man doch selbst bei einer RTF oft genug.Ein Zebrastreifen bleibt numal Zebrastreifen wenn das nicht mit Ordnern geregelt wird.
Ihr werdet ja auch nicht ueber rote Ampeln gesemmelt sein.