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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Fazit von allem ist also:
Fotografieren eines Falschparkers (wie es jetzt per App für Jedermann möglich sein soll) -> gaaaanz böse!
Einschüchtern und behindern von Mitmenschen -> halb so wild
Bußgelddelikte begehen und bei Hinweis darauf ne Straftat draus machen -> muss man verstehen

Cool, son Rechtsstaat.
Erinnert mich eher an eine Bananenrepublik mit Dorfsheriffs.. aber ok..
 
Gut der klügere gibt nach
Und ich werd mir trotzdem nicht verbieten lassen in der Gegend rumzufotografieren ob's euch nun passt oder nicht.
 
Das ist Deine Meinung. Sie hat mit der Rechtswirklichkeit nichts zu tun.
Lies den von mir weiter oben geposteten link.
Wenn Du magst, suche ich Dir auch noch eine Fundstelle des BVerfG hierzu heraus.
Sorry, ich habe mir jahrelang in Hörsälen den Hintern breitgesessen, um diesen Kram zu lernen.
Ich weiß heute: Es ist keine gute Idee, rechtliches Wissen aus youtube-Filmchen abzuleiten.
Das ist eine ganze Ecke komplizierter als Du denkst.
Also im Medienschein wurde uns noch eingebleut, dass es einen Unterschied macht, ob ich EINEN Menschen fotografiere oder vielleicht ein Gebäude, vor dem sich einige Leute aufhalten, Sprich, wenn ich den Bundestag fotografiere und da halt, wie immer, Menschen davor stehen, können diese da nichts dagegen haben.
Mir stellt sich halt die Frage, inwieweit jemand es verhindern lassen kann, fotgrafiert zu werden, wenn er sieht, dass ich von einem Gegenstand ein Foto machen will und sich absichtlich und eindeutlich mit der Absicht dies zu verhindern zwischen mit und das Objekt stellt. Da würde ich davon ausgehen, dass die Person eindeutig auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte verzichtet.
 
Mir stellt sich halt die Frage, inwieweit jemand es verhindern lassen kann, fotgrafiert zu werden, wenn er sieht, dass ich von einem Gegenstand ein Foto machen will und sich absichtlich und eindeutlich mit der Absicht dies zu verhindern zwischen mit und das Objekt stellt. Da würde ich davon ausgehen, dass die Person eindeutig auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte verzichtet.
Genau darum es geht es ja. Meine Absicht war es, ein Photo des Autos von der Seite zu machen nur um die Situation festzuhalten. Das ist nicht verboten. Springt mir jemand absichtlich ins Bild um dies zu verhindern, wird es aber zu etwas Verbotenem.

Sehe ich eher als Nötigung, da ich daran gehindert werde etwas zu tun, das nicht verboten ist. Könnte ja auch eine hübsche Blume am Wegesrand sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand verhindern möchte ein Blumenphoto zu machen, ist selbstverständlich etwas geringer.
 
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Fazit von allem ist also:
Fotografieren eines Falschparkers (wie es jetzt per App für Jedermann möglich sein soll) -> gaaaanz böse!
Einschüchtern und behindern von Mitmenschen -> halb so wild
Bußgelddelikte begehen und bei Hinweis darauf ne Straftat draus machen -> muss man verstehen

Cool, son Rechtsstaat.
Erinnert mich eher an eine Bananenrepublik mit Dorfsheriffs.. aber ok..

Mal ganz ehrlich:
Ist hier die Pubertät noch im Gange?

Hier versuchen Menschen mühsam die (Rechts-)Wirklichkeit darzulegen und helfen, die Situation dem Nichtjuristen verständlich zu machen und dann kommt sowas... :(

Klar, dass dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden (subjektiv) möglicherweise mit geltender Rechtsprechung (und letztendlich geltendem Recht; objektiv (größtenteils)) divergiert, aber es muss in einer Gesellschaft Regeln und Normen geben, die final sind und die es zu befolgen und zu akzeptieren gilt.
 
@Derivator22 : Und die Rechtswirklichkeit soll so aussehen, das man wegen eines Beweisfotos eines Falschparkers (was erlaubt ist!), beraubt wird (mit Gewalt das Eigentum entwendet), als ok durchgeht und man noch angst haben muss wegen des Fotos angezeigt zu werden?
Ich bitte dich..
 
@Derivator22 : Und die Rechtswirklichkeit soll so aussehen, das man wegen eines Beweisfotos eines Falschparkers (was erlaubt ist!), beraubt wird (mit Gewalt das Eigentum entwendet), als ok durchgeht und man noch angst haben muss wegen des Fotos angezeigt zu werden?
Ich bitte dich..

Nein nein nein nein nein,
man muss dabei schon noch beleidigt werden. Erst dann ist es okay. :D
 
@Derivator22 : Und die Rechtswirklichkeit soll so aussehen, das man wegen eines Beweisfotos eines Falschparkers (was erlaubt ist!), beraubt wird (mit Gewalt das Eigentum entwendet), als ok durchgeht und man noch angst haben muss wegen des Fotos angezeigt zu werden?
Ich bitte dich..
Das wäre OK, jedoch scheint es so gewesen sein, dass unter Umständen der Betroffene auf dem Foto zu sehen war/ ist.
Dieser hat sich zum Schutz seiner gesetzlich verankerten Grundrechte einer "Selbsthilfe" bedient.
Hier muss nun abgewägt werden, welches Rechtsgut höher wiegt.
Im Allgemeinen sind es die Grundrechte, wie sie im GG normiert sind.
Somit tritt das Interesse auf Straf- (besser Ordnungswidrigkeit) Verfolgung mittels des Fotobeweises zurück.

Die Grundrechte sind von enormer Wichtigkeit!
Sollte der Fotograph durch das Foto einen möglichen Angreifer davor gehindert haben, dass die körperliche Unversehrtheit des Fotographen verletzt/ geschädigt wird, dann sähe die Lage anders aus.
Dem war aber lt. Sachverhalt nicht so.
Demnach verweise ich auf die Ausführungen des @Sparkassendirektor und auch @Kaugirl.
 
Das wäre OK, jedoch scheint es so gewesen sein, dass unter Umständen der Betroffene auf dem Foto zu sehen war/ ist.
Dieser hat sich zum Schutz seiner gesetzlich verankerten Grundrechte einer "Selbsthilfe" bedient.
Hier muss nun abgewägt werden, welches Rechtsgut höher wiegt.
Im Allgemeinen sind es die Grundrechte, wie sie im GG normiert sind.
Somit tritt das Interesse auf Straf- (besser Ordnungswidrigkeit) Verfolgung mittels des Fotobeweises zurück.

Die Grundrechte sind von enormer Wichtigkeit!
Sollte der Fotograph durch das Foto einen möglichen Angreifer davor gehindert haben, dass die körperliche Unversehrtheit des Fotographen verletzt/ geschädigt wird, dann sähe die Lage anders aus.
Dem war aber lt. Sachverhalt nicht so.
Demnach verweise ich auf die Ausführungen des @Sparkassendirektor und auch @Kaugirl.

Es war die Hand des Betroffenen auf dem Bild zu sehen. Und das auch nur, weil er ständig absichtlich ins Bild gelaufen ist, weil er ein vollkommen legales Bild eines Autos verhindern wollte.
 
Es war die Hand des Betroffenen auf dem Bild zu sehen. Und das auch nur, weil er ständig absichtlich ins Bild gelaufen ist, weil er ein vollkommen legales Bild eines Autos verhindern wollte.
Was die Polizei wohl davon halten würde, wenn ich ständig ihre Arbeit blockiere, weil ich halt voll der Meinung ACAB bin? (Was ich nicht bin..Nur als Beispiel). Darf ich denen dann noch die Ausrüstung mit Gewalt entreißen, weil sie mich dann gefilmt haben?

Aber gut.. Das hier zeigt, das wir in Deutschland sind..
Wenn der Einbrecher auf dein Grundstück eindringt, sich ne dort stehende Leiter schnappt und beim raufklettern herunterfällt, weil eine Sprosse kaputt war, dann kann er dich wegen Körperverletzung anzeigen.
Geil!
 
Nur fahrlässige durch unterlassen
Haha..schon wieder so ein rechtlicher Quatsch....
Wenn ein Einbrecher von der Leiter fällt, kommt eine Strafbarkeit des Einbruchsopfers wegen fahrlässiger Körperverletzung
durch Unterlassen (§§ 229, 13 StGB) nicht in Betracht.
Wo bitte ist denn die für fahrlässige Erfolgsdelikte erforderliche Möglichkeit bzw. Zumutbarkeit der Erfolgsabwendung bei der Strafbarkeit durch Unterlassen ?
Und woher nimmst Du die gleichfalls erforderliche Garantenstellung ?
Diese Fälle gab es schon...und die wurden genau andersherum entschieden.
Bitte höre doch mal auf, diesen laienhaften Unsinn zu verbreiten...das tut ja langsam weh.
 
Ironie oder Satire soll wehtun siehe Erdogan

Wenn er es nicht unterlassen hätte die Leiter rechtzeitig zu reparieren hätte sich der "Körper " nicht verletzt.

Somit > "Körperverletzung durch unterlassen "
 
Den Kopf hochkonzentriert gen Lenker gebeugt braust ein kleines Mädchen mit ca 1 km/h auf dem Kinderlaufrad den Gehsteig entlang, während ich hinter dem geöffneten Gartentürchen stehe weil der Garmin heute nicht ohne eine Extraportion Zuneigung auf “Tour starten“ gehen wollte. Mit einem geöffneten Gartentürchen hatte die kleine allerdings überhaupt nicht gerechnet, sie versucht den Abstand zum nichtvorhandenen Gartenzaun konstant zu halten und steuert immer weiter in den fremden Garten hinein. Wo ein mächtiges Hindernis namens “Zonda“ den Weg versperrt. Überfordert gerät sie ins straucheln (Nein: abgebrüht greift sie zur Textilbremse!) und haut *Dong!* den rosa Styroporhut gegen 8,5 bar. Die begleitende Oma bricht in fröhliches Gelächter aus, Kind und Zonda verstehen dieses Signal, alles nicht so schlimm, und kurz darauf sind alle unterwegs zu weiteren Abenteuern. Nur der Garmin, der hat noch ein bisschen vor sich hin gebootet.
 
War nur passiv an der Konfliktsituation beteiligt, aber wenn ein älteres Päärchen im parkenden Porsche Boxster Cabrio nicht warten kann bis eine Kolonne aus ca. 25-30 Harleys an ihnen in Schrittgeschwindigkeit vorbeigecruist ist (Innenstadt, die Herren auf den Harleys suchten nach einem Biergarten) und aus Ungeduld einfach mal so in die Gruppe reinzinkt und dabei zwei Fahrer auf Ihre "Harletten" ins Straucheln kommen und einer sein Mopped unsanft ablegen muss...dann ist das nicht nur denkbar ungünstig sondern im ersten Moment komplett dumm.

Allerdings lief dann die nachfolgende Diskussion ob die Aktion notwendig gewesen sei etc. relativ gesittet. Polizei wurde noch gerufen und alles ohne Kettenrasseln und Keulschwingen ab. Klar, gabs erstmal ein grosses Geschei, auch von Seiten der Passanten und Gäste im Eiscafe etc.
Ich selbst hab mich nur als Zeuge gemeldet und ein Foto noch vom Nummernschild des Porsches gemacht, im Falle wenn dieser "die Linie durchbrochen hätte" und geflüchtet wäre.
 
Die Höllenengel oder Banditen waren es nicht aber es waren ettliche mit Colour dabei.
Dacht auch es gäbe gleich Fäustefasching vom Feinsten... Blieb zum Glück aus.
 
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