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Ich wollte ein Photo von dem Auto machen. Von der Seite, wie es den Radweg blockiert. Da ist der Typ auf mich zugekommen und hat es mir aus der Hand gerissen.Warum hast du dir jetzt genau das Telefon wegnehmen lassen?
Kleiner Einwand, Ich darf jeden Gegenstand in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn sich jemand um das zu verhindern bewußt davor stellt, nimmt er j in Kauf, fotografiert zu werden, ich würde sogar sagen, er legt es drauf an. Daher glaube ich nicht, dass er dann verhindern kann, fotografiert zu werden. Wenn die ARD gerade für die Nachrichten den Bundestag dreht kann ich auch nicht ins Bild laufen und dann darauf bestehen, dass die die Kamera ausmachen...Den Ärger über das den Radweg versperrende Auto kann ich gut verstehen, mich bringt sowas auch auf die Palme. Aber nicht alles, was einem nicht in den Kram passt, ist strafbar und es ist nicht Sache der Bürger, gegen Falschparker vorzugehen.
Der Tatbestand des Diebstahls setzt eine (dauerhafte) Zueignungsabsicht voraus, die war offenbar nicht gegeben. Und nein, man darf nicht so ohne weiteres Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung oder sogar gegen deren Willen machen, es gibt das Recht am eigenen Bild, ein Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz verankert - dass nur die Hand drauf war, konnte er nicht wissen.
Worum geht es? Keiner hat einen wirklichen Schaden. Natürlich kannst du eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung oder sonstwas stellen. Wird von der Staatsanwaltschaft dann umgehend eingestellt, aber ein paar Menschen im Polizei- und Justizsystem hatten etwas unnütze Arbeit.
Kleiner Einwand, Ich darf jeden Gegenstand in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn sich jemand um das zu verhindern bewußt davor stellt, nimmt er j in Kauf, fotografiert zu werden, ich würde sogar sagen, er legt es drauf an. Daher glaube ich nicht, dass er dann verhindern kann, fotografiert zu werden. Wenn die ARD gerade für die Nachrichten den Bundestag dreht kann ich auch nicht ins Bild laufen und dann darauf bestehen, dass die die Kamera ausmachen...
Und nein, man darf nicht so ohne weiteres Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung oder sogar gegen deren Willen machen, es gibt das Recht am eigenen Bild
Ob und was ich für Anzeigen gegen der Autofahrer erstatte, da muss ich mal drüber schlafen.
wieso?Der Fotografierte hat dann aber in jedem Fall einen Anspruch auf Unterlassung und Löschung des Bildes. Es gibt Ausnahmen, das Bundestagsbeispiel zählt dazu.
Ich bin nicht gegen ein Falschparker vorgegangen. Ich habe, da ich nicht weiterfahren konnte freundlich mit einem Bitte gefragt(!) ob man das Auto nicht einen Meter zurück fahren könne. War ja nur eine Frage. Die wurde aber mit Bedrohung und Beleidigung quittiert.Den Ärger über das den Radweg versperrende Auto kann ich gut verstehen, mich bringt sowas auch auf die Palme. Aber nicht alles, was einem nicht in den Kram passt, ist strafbar und es ist nicht Sache der Bürger, gegen Falschparker vorzugehen.
Woher weiß ich, dass er es nicht behalten will? Ich habe es ja vorher nicht mit ihm im Detail besprochen. Zumindest war das der Auslöser die Polizei zu rufen, damit ich mein Handy wieder bekomme. Ich empfinde das als Nötigung, wurde ja so zu einem längeren Warten gezwungen. Gedankenlesen kann ich nicht. Für mich eine Schutzbehauptung.Der Tatbestand des Diebstahls setzt eine (dauerhafte) Zueignungsabsicht voraus, die war offenbar nicht gegeben.
Wollte ich auch nicht. Ich wollte das Auto fotografieren. Er ist mir ja absichtlich ins Bild gelaufen. Mit Deiner Begründung kann ich jedem seine Kamera auf dem Marienplatz aus der Hand reißen ohne etwas befürchten zu müssen.Und nein, man darf nicht so ohne weiteres Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung oder sogar gegen deren Willen machen, es gibt das Recht am eigenen Bild, ein Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz verankert - dass nur die Hand drauf war, konnte er nicht wissen.
Schaden existiert nur in materieller Hinsicht?Worum geht es? Keiner hat einen wirklichen Schaden. Natürlich kannst du eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung oder sonstwas stellen. Wird von der Staatsanwaltschaft dann umgehend eingestellt, aber ein paar Menschen im Polizei- und Justizsystem hatten etwas unnütze Arbeit.
Bitte um Quelle. Das KunstUrhG bezieht sich ja nur auf Veröffentlichung & Verbreitung. Ansonsten find' ich nüscht.
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Woher weiß ich, dass er es nicht behalten will? Ich habe es ja vorher nicht mit ihm im Detail besprochen. Zumindest war das der Auslöser die Polizei zu rufen, damit ich mein Handy wieder bekomme. Ich empfinde das als Nötigung, wurde ja so zu einem längeren Warten gezwungen. Gedankenlesen kann ich nicht. Für mich eine Schutzbehauptung.
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Ansprüche, die aber ganz sicher nicht von ein paar Spezln in Uniform vor Ort durchzusetzen sind.Der Fotografierte hat dann aber in jedem Fall einen Anspruch auf Unterlassung und Löschung des Bildes. Es gibt Ausnahmen, das Bundestagsbeispiel zählt dazu.
Ich fahre täglich so um einiges herum, ohne dass es ein Problem wäre. Es freut mich nicht, ich ärgere mich darüber aber auch nicht. Hier konnte ich nur nicht so einfach dran vorbei. Absteigen und schieben wäre nötig gewesen, da dort viele Fußgänger und eine U-Bahn Treppe sind.Hake es unter Lebenserfahrung ab alles Andere bringt sowieso nichts. Das nächste Mal fährst du ums Auto herum oder setzt dich richtig zur Wehr wenn du bedrängt wirst!
Diebstahl ist hier ganz falsch, und die Sache mit der Putativnotwehr lassen wir auch mal besser bleiben.Man würde wohl davon ausgehen können, dass der Dieb sich nach dem Diebstahl aus dem Staub macht und nicht freiwillig auf die Polizei wartet ... Versteh' mich nicht falsch, ich finde es komplett daneben, jemandem das Handy zu entreißen, weil man glaubt, fotografiert worden zu sein. Da gibt es angemessenere Formen der Regelung. Aber ich bezweifle, dass das justizabel ist, was er gemacht hat. Er wird sich ggf. auf Putativnotwehr berufen.
Diebstahl ist hier ganz falsch, und die Sache mit der Putativnotwehr lassen wir auch lieber mal besser bleiben.
In aller Kürze:
Natürlich ist es verboten, einem anderen die ihm gehörende Sache aus den Händen zu reißen.
Wer dabei Gewalt anwendet, begeht keinen Diebstahl gem. 242 StGB, sondern einen Raub gem. 249 StGB:
Raub = Diebstahl + Gewalt. Ob hier ein versuchter Raub vorliegt, was ich bezweifle, müßte ein Richter klären.
Eine Nötigung (§ 240 StGB) bleibt es allemal.
Die Polizei hat sich - rechtlich - vollkommen falsch verhalten; das tut sie oft, weil die Polizisten von ihren
rechtlichen Befugnissen regelmäßig nur rudimentär Ahnung haben. Man muß allerdings auch deren Seite sehen:
Die Polizei muß vor Ort schnell handeln und den Konflikt möglichst schnell beenden. Da passieren dann schon mal
solche "Kollateralschäden". Ich würde den Vorgang einfach abhaken. Der andere wird dies wahrscheinlich auch tun.
Traue fremden Polizisten nicht ;-)Ich fahre täglich so um einiges herum, ohne dass es ein Problem wäre. Es freut mich nicht, ich ärgere mich darüber aber auch nicht. Hier konnte ich nur nicht so einfach dran vorbei. Absteigen und schieben wäre nötig gewesen, da dort viele Fußgänger und eine U-Bahn Treppe sind.
Allerdings habe ich die Moral von dieser Geschichte noch nicht erkannt.