• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Warum hast du dir jetzt genau das Telefon wegnehmen lassen?

MfG
 
Warum hast du dir jetzt genau das Telefon wegnehmen lassen?
Ich wollte ein Photo von dem Auto machen. Von der Seite, wie es den Radweg blockiert. Da ist der Typ auf mich zugekommen und hat es mir aus der Hand gerissen.

Was ich nun hanebüchen finde:

Die Polizei sagte, das wäre kein Raub und auch kein Diebstahl, da er es ja der Polizei übergeben wollte. Was wäre denn gewesen, wenn die Passantin nicht die Polizei gerufen hätte? Hätte ich es da jemals wiederbekommen? Wie denn? Woher soll ich wissen, dass er es der Polizei geben wird? Er hat ja nicht die Polizei angerufen, sondern die Passantin. Meiner Meinung nach, wurde er hier in Schutz genommen. Behaupten kann der ja viel. Für mich ist das Diebstahl, zumindest Nötigung. Ich bin aber Laie.

Meiner Meinung nach, darf die Polizei mein Handy maximal beschlagnahmen. Darin herumstöbern und Photos suchen, darf sie aber sicherlich nicht. Das müsste sicher erst ein Gericht entscheiden, was mit dem beschlagnahmten Handy passieren soll. Vor Ort einen zwingen die Photos zu löschen darf sie sicher auch nicht.


Vielen Dank für eure Antworten zu dem Thema! :daumen:
Ich bin nun schon etwas beruhigter, vorhin dachte ich echt, ich habe einen an der Waffel. Werde nun alles noch notieren, was mir dazu einfällt und werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ob und was ich für Anzeigen gegen der Autofahrer erstatte, da muss ich mal drüber schlafen. Hatte aber echt Angst bekommen, dass mir nun so viel plötzlich drohen soll. Bis ich mal eine Anzeige erstatte, da muss schon sehr viel passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das alles wahr ist, hat die Polizei sich definitiv vollkommen falsch verhalten, aber GEWALTIG falsch. Du darfst in so einer Situation selbstverständlich Fotos machen. Dass der Mann dir dein Handy wegnimmt ist vollkommen verboten. Beleidigungen sind ebenfalls verboten, wobei die in dem Fall wohl noch das kleinste Übel sind.
 
Das ist leider alles wahr. Ich habe die Zeugin vorhin kurz angerufen, da ich mich bei ihr bedanken wollte, dass sie die Polizei gerufen und so lange gewartet hatte. Sie ist auch völlig irritiert.
 
Den Ärger über das den Radweg versperrende Auto kann ich gut verstehen, mich bringt sowas auch auf die Palme. Aber nicht alles, was einem nicht in den Kram passt, ist strafbar und es ist nicht Sache der Bürger, gegen Falschparker vorzugehen.

Der Tatbestand des Diebstahls setzt eine (dauerhafte) Zueignungsabsicht voraus, die war offenbar nicht gegeben. Und nein, man darf nicht so ohne weiteres Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung oder sogar gegen deren Willen machen, es gibt das Recht am eigenen Bild, ein Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz verankert - dass nur die Hand drauf war, konnte er nicht wissen.

Worum geht es? Keiner hat einen wirklichen Schaden. Natürlich kannst du eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung oder sonstwas stellen. Wird von der Staatsanwaltschaft dann umgehend eingestellt, aber ein paar Menschen im Polizei- und Justizsystem hatten etwas unnütze Arbeit.
 
Es ist auch nicht Sache der Bürger gegen Fotographen vorzugehen. Ansonsten gleicher Meinung. Die Judikative wird dir nicht "helfen", oder der Sache an sich. Die Exekutive hat ja schon versagt. Für mich im gro eine klassische Situation, entweder eskalieren lassen, Ellenbogen, Faust und Arschtritt, oder die scheiß Karre umrunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Ja, du darfst im öffentlichen Raum alles fotografieren, nur bei der Veröffentlichung gelten Beschränkungen. Und definitiv ist es eine Strafttat, jemandem sein Handy mit Gewalt zu entreißen, ob das Raub heißt oder anders ist mir egal. Und nein, die Polizei hat nur bei akuter Gefahr das Recht, dein Handy zu beschlagnahmen und zu durchsuchen. Die bestand ja sicher nicht. Und das herumstehen auf dem Gehweg oder Radweg geht ebensowenig. Daher stinkt hier was gewaltig. Allerdings habe ich schon öfter mal mit der Polizei schlechte Erfahrungen gemacht, da einige der Kollegen einen Grundhass auf Radfahrer haben (dewegen sitzen sie ja im Auto). Oft spielen sicher die Ereignisse der Schicht im Vorfeld eine Rolle. Trotzdem darf ich ein korrektes Verhalten erwarten. Ich musste auch schon einem vor Wut tobenden Polizizten erklären, dass ich seine Befehle nicht entgegennehmen werde, habe seine Anzeige entgegengenommen und nach der Bewerde eine Entschuldigung der Gemeinde (die Polizei zeigt ja nicht an, die ist nur Zeuge) bekommen. Hilft vor Ort nicht weiter, aber gegen den Typ ins Felde zu ziehen ist ungemein schwer, die halten da zusammen wie Pech und Schwefel.
 
Den Ärger über das den Radweg versperrende Auto kann ich gut verstehen, mich bringt sowas auch auf die Palme. Aber nicht alles, was einem nicht in den Kram passt, ist strafbar und es ist nicht Sache der Bürger, gegen Falschparker vorzugehen.

Der Tatbestand des Diebstahls setzt eine (dauerhafte) Zueignungsabsicht voraus, die war offenbar nicht gegeben. Und nein, man darf nicht so ohne weiteres Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung oder sogar gegen deren Willen machen, es gibt das Recht am eigenen Bild, ein Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz verankert - dass nur die Hand drauf war, konnte er nicht wissen.

Worum geht es? Keiner hat einen wirklichen Schaden. Natürlich kannst du eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung oder sonstwas stellen. Wird von der Staatsanwaltschaft dann umgehend eingestellt, aber ein paar Menschen im Polizei- und Justizsystem hatten etwas unnütze Arbeit.
Kleiner Einwand, Ich darf jeden Gegenstand in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn sich jemand um das zu verhindern bewußt davor stellt, nimmt er j in Kauf, fotografiert zu werden, ich würde sogar sagen, er legt es drauf an. Daher glaube ich nicht, dass er dann verhindern kann, fotografiert zu werden. Wenn die ARD gerade für die Nachrichten den Bundestag dreht kann ich auch nicht ins Bild laufen und dann darauf bestehen, dass die die Kamera ausmachen...
 
Kleiner Einwand, Ich darf jeden Gegenstand in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn sich jemand um das zu verhindern bewußt davor stellt, nimmt er j in Kauf, fotografiert zu werden, ich würde sogar sagen, er legt es drauf an. Daher glaube ich nicht, dass er dann verhindern kann, fotografiert zu werden. Wenn die ARD gerade für die Nachrichten den Bundestag dreht kann ich auch nicht ins Bild laufen und dann darauf bestehen, dass die die Kamera ausmachen...

Der Fotografierte hat dann aber in jedem Fall einen Anspruch auf Unterlassung und Löschung des Bildes. Es gibt Ausnahmen, das Bundestagsbeispiel zählt dazu.
 
Und nein, man darf nicht so ohne weiteres Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung oder sogar gegen deren Willen machen, es gibt das Recht am eigenen Bild

Bitte um Quelle. Das KunstUrhG bezieht sich ja nur auf Veröffentlichung & Verbreitung. Ansonsten find' ich nüscht. :idee:

Ob und was ich für Anzeigen gegen der Autofahrer erstatte, da muss ich mal drüber schlafen.

An deiner Stelle einfach die von dir schon geschriebene Schilderung um die Tipps von @woop erweitern und das ganze an die Staatsanwaltschaft schicken und "Ich stelle Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Tatbestände" drunter schreiben. Prüfen und Paragraphen werden die selbst raus suchen, das würde ich mir als Laie nicht aufladen. Macht am wenigsten Arbeit so.
 
Den Ärger über das den Radweg versperrende Auto kann ich gut verstehen, mich bringt sowas auch auf die Palme. Aber nicht alles, was einem nicht in den Kram passt, ist strafbar und es ist nicht Sache der Bürger, gegen Falschparker vorzugehen.
Ich bin nicht gegen ein Falschparker vorgegangen. Ich habe, da ich nicht weiterfahren konnte freundlich mit einem Bitte gefragt(!) ob man das Auto nicht einen Meter zurück fahren könne. War ja nur eine Frage. Die wurde aber mit Bedrohung und Beleidigung quittiert.

Der Tatbestand des Diebstahls setzt eine (dauerhafte) Zueignungsabsicht voraus, die war offenbar nicht gegeben.
Woher weiß ich, dass er es nicht behalten will? Ich habe es ja vorher nicht mit ihm im Detail besprochen. Zumindest war das der Auslöser die Polizei zu rufen, damit ich mein Handy wieder bekomme. Ich empfinde das als Nötigung, wurde ja so zu einem längeren Warten gezwungen. Gedankenlesen kann ich nicht. Für mich eine Schutzbehauptung.

Und nein, man darf nicht so ohne weiteres Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung oder sogar gegen deren Willen machen, es gibt das Recht am eigenen Bild, ein Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz verankert - dass nur die Hand drauf war, konnte er nicht wissen.
Wollte ich auch nicht. Ich wollte das Auto fotografieren. Er ist mir ja absichtlich ins Bild gelaufen. Mit Deiner Begründung kann ich jedem seine Kamera auf dem Marienplatz aus der Hand reißen ohne etwas befürchten zu müssen.

Worum geht es? Keiner hat einen wirklichen Schaden. Natürlich kannst du eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung oder sonstwas stellen. Wird von der Staatsanwaltschaft dann umgehend eingestellt, aber ein paar Menschen im Polizei- und Justizsystem hatten etwas unnütze Arbeit.
Schaden existiert nur in materieller Hinsicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte um Quelle. Das KunstUrhG bezieht sich ja nur auf Veröffentlichung & Verbreitung. Ansonsten find' ich nüscht. :idee:
.

Persönlichkeitsrechte, Grundgesetz. Art 1 Abs 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1. Es ist nicht ausdrücklich im Gesetzestext geregelt, Du benötigst einen Kommentar.
 
I
Woher weiß ich, dass er es nicht behalten will? Ich habe es ja vorher nicht mit ihm im Detail besprochen. Zumindest war das der Auslöser die Polizei zu rufen, damit ich mein Handy wieder bekomme. Ich empfinde das als Nötigung, wurde ja so zu einem längeren Warten gezwungen. Gedankenlesen kann ich nicht. Für mich eine Schutzbehauptung.

.

Man würde wohl davon ausgehen können, dass der Dieb sich nach dem Diebstahl aus dem Staub macht und nicht freiwillig auf die Polizei wartet ... Versteh' mich nicht falsch, ich finde es komplett daneben, jemandem das Handy zu entreißen, weil man glaubt, fotografiert worden zu sein. Da gibt es angemessenere Formen der Regelung. Aber ich bezweifle, dass das justizabel ist, was er gemacht hat. Er wird sich ggf. auf Putativnotwehr berufen.
 
Hake es unter Lebenserfahrung ab alles Andere bringt sowieso nichts. Das nächste Mal fährst du ums Auto herum oder setzt dich richtig zur Wehr wenn du bedrängt wirst!
 
Der Fotografierte hat dann aber in jedem Fall einen Anspruch auf Unterlassung und Löschung des Bildes. Es gibt Ausnahmen, das Bundestagsbeispiel zählt dazu.
Ansprüche, die aber ganz sicher nicht von ein paar Spezln in Uniform vor Ort durchzusetzen sind.
 
Hake es unter Lebenserfahrung ab alles Andere bringt sowieso nichts. Das nächste Mal fährst du ums Auto herum oder setzt dich richtig zur Wehr wenn du bedrängt wirst!
Ich fahre täglich so um einiges herum, ohne dass es ein Problem wäre. Es freut mich nicht, ich ärgere mich darüber aber auch nicht. Hier konnte ich nur nicht so einfach dran vorbei. Absteigen und schieben wäre nötig gewesen, da dort viele Fußgänger und eine U-Bahn Treppe sind.

Allerdings habe ich die Moral von dieser Geschichte noch nicht erkannt.
 
Man würde wohl davon ausgehen können, dass der Dieb sich nach dem Diebstahl aus dem Staub macht und nicht freiwillig auf die Polizei wartet ... Versteh' mich nicht falsch, ich finde es komplett daneben, jemandem das Handy zu entreißen, weil man glaubt, fotografiert worden zu sein. Da gibt es angemessenere Formen der Regelung. Aber ich bezweifle, dass das justizabel ist, was er gemacht hat. Er wird sich ggf. auf Putativnotwehr berufen.
Diebstahl ist hier ganz falsch, und die Sache mit der Putativnotwehr lassen wir auch mal besser bleiben.
In aller Kürze:
Natürlich ist es verboten, einem anderen die ihm gehörende Sache aus den Händen zu reißen.
Wer dabei Gewalt anwendet, begeht keinen Diebstahl gem. 242 StGB, sondern einen Raub gem. 249 StGB:
Raub = Diebstahl + Gewalt. Ob hier ein versuchter Raub vorliegt, was ich bezweifle, müßte ein Richter klären.
Eine Nötigung (§ 240 StGB) bleibt es allemal.
Die Polizei hat sich - rechtlich - vollkommen falsch verhalten; das tut sie oft, weil die Polizisten von ihren
rechtlichen Befugnissen regelmäßig nur rudimentär Ahnung haben. Man muß allerdings auch deren Seite sehen:
Die Polizei muß vor Ort schnell handeln und den Konflikt möglichst schnell beenden. Da passieren dann schon mal
solche "Kollateralschäden". Ich würde den eher nichtigen Vorgang einfach abhaken. Der andere wird dies wahrscheinlich auch tun.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diebstahl ist hier ganz falsch, und die Sache mit der Putativnotwehr lassen wir auch lieber mal besser bleiben.
In aller Kürze:
Natürlich ist es verboten, einem anderen die ihm gehörende Sache aus den Händen zu reißen.
Wer dabei Gewalt anwendet, begeht keinen Diebstahl gem. 242 StGB, sondern einen Raub gem. 249 StGB:
Raub = Diebstahl + Gewalt. Ob hier ein versuchter Raub vorliegt, was ich bezweifle, müßte ein Richter klären.
Eine Nötigung (§ 240 StGB) bleibt es allemal.
Die Polizei hat sich - rechtlich - vollkommen falsch verhalten; das tut sie oft, weil die Polizisten von ihren
rechtlichen Befugnissen regelmäßig nur rudimentär Ahnung haben. Man muß allerdings auch deren Seite sehen:
Die Polizei muß vor Ort schnell handeln und den Konflikt möglichst schnell beenden. Da passieren dann schon mal
solche "Kollateralschäden". Ich würde den Vorgang einfach abhaken. Der andere wird dies wahrscheinlich auch tun.

So wie der andere geschilderte wurde, würde ich eher erwarten, daß er allen seinen Bekannten demnächst von Ramboradlern schwadroniert.
 
Ich fahre täglich so um einiges herum, ohne dass es ein Problem wäre. Es freut mich nicht, ich ärgere mich darüber aber auch nicht. Hier konnte ich nur nicht so einfach dran vorbei. Absteigen und schieben wäre nötig gewesen, da dort viele Fußgänger und eine U-Bahn Treppe sind.

Allerdings habe ich die Moral von dieser Geschichte noch nicht erkannt.
Traue fremden Polizisten nicht ;-)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück