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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Traue fremden Polizisten nicht ;-)
Da liegt der Hund begraben: man kann nur hoffen, dass die drei Herren einfach nur einen schlechten Tag hatten oder so, denn wenn so etwas häufiger passiert ist irgendwann das Grundvertrauen (“bis zum Gegenbeweis gehe ich davon aus, dass mein gegenüber kein Arschloch ist“) endgültig aufgebraucht und dann das schaukelt sich das irgendwann gegenseitig hoch bis wir eine Situation haben wie in den USA, wo ganz sicher niemand “ich hab Polizei“ rappt.
 
Hausziege_04.jpg
 
Etwas aus der Hand zu reißen ist definitif Raub. Dabei wird Gewalt an gewendet. Du hast ja sicher fest gehalten und er war nur stärker?

https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html

Im Gesetz steht nichts darüber, dass zurück geben danach irgendwas daran ändert, dass man sich des Raubes schuldig gemacht hat. Er hat sich das Handy rechtswidrig zu geeignet. Für wie lange ist völlig egal. Das ist weine Straftat. Die Polizei muss eine Anzeige deswegen aufnehmen.

Gut wäre es, wenn du noch mehr Zeugen finden würdest. Eine Beschwerde beim Vorgesetzten von dir und der Zeugin könnten da schon unangenehm für die Polizisten werden. Wer wann welche Einsätze da macht ist auch bei denen dokumentiert.

Falsch abgestellte Autos zu photographieren ist definitiv nicht verboten. Es gab da schon Fälle wo gelangweilte Leute genau das als Hobby gemacht haben. Die Frage der Behörden/Justiz war dabei aber nie ob der das darf, sondern nur ob die die Flut von Anzeigen bearbeiten müssen. Autos sind Gegenstände und diese haben keine Persönlichkeitsrechte.
Wenn du die Sache mit dem nicht gerechtfertigtem durchsuchen des Handys nicht auf dir sitzen lassen willst, frag mal einen Anwalt ob man da nicht sogar gegen die Beamten Strafanzeige stellen kann. Erinnert mich entfernt hier dran:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/11/22/erzieherische-gruende/

Die meisten Polizisten sind zum Glück sehr vernünftig. Diese werden an gegriffen, bespuckt, beleidigt und bekommen nur selten mal ein Danke von den Leuten die sie beschützen. Dazu auch oft noch zu wenig Leute, so dass die auch noch viele Überstunden schieben müssen. Ein paar schwarze Schafe gibt es überall. Auch deren Kollegen und Vorgesetzten sollte ja eigentlich daran gelegen sein, diese Leute in die Schranken zu weisen, es ist ja deren Ruf der dadurch ruiniert wird.
 
Wer das zwangsweise löschen von Fotos oder Videos als Beweismittel nicht hin nehmen will, für den gibt es da auch Lösungen.

Wenn man keine Ahnung von Technik hat, dann bleibt leider nur ein Online-Speicherdienst (leider schlecht da man dann nie weiß was mit den Daten dort gemacht wird). Wenn man aber ein wenig mit Technik um gehen kann:

Man nehme einen Raspberry Pi (günstig, geringer Stromverbrauch). Diesen verbindet man zu Hause mit seinem DSL-Router und macht eine Port Freigabe. Auf dem Raspberry Pi und dem Handy installiert man die Software OwnCloud. Diese konfiguriert man so, dass alle Bilder/Videos sofort mit dem Server abgeglichen werden.

In Android kann man eine Geräteverschlüsselung aktivieren. Diese sollte unbedingt an sein. Darauf achten, dass auch SD-Karten verschlüsselt sind. Es gibt Apps welche für die Verschlüsselung ein anderes Passwort setzen als zum Bildschirm entsperren. Man sollte unbedingt ein sicheres Passwort dafür nehmen. Der Bildschirm wird per (sicherem, nicht 1234) PIN oder Passwort geschützt (auf keinen Fall per Muster oder Gesichtserkennung).

Wenn man mit einem so gesichertem Handy ein Photo macht die Kamera vom gesperrten Bildschirm aus starten. So kann man Fotos machen aber schaltet sonst keine Möglichkeit frei das Gerät weiter zu bedienen. Nimmt einem jemand das Handy weg, so kommt diese Person weder an die Daten auf dem Gerät heran, noch kann diese einem die Daten (Kopie auf dem Rasperry Pi Server zu Hause) weg nehmen.
 
Wer das zwangsweise löschen von Fotos oder Videos als Beweismittel nicht hin nehmen will, für den gibt es da auch Lösungen.

Wenn man keine Ahnung von Technik hat, dann bleibt leider nur ein Online-Speicherdienst (leider schlecht da man dann nie weiß was mit den Daten dort gemacht wird). Wenn man aber ein wenig mit Technik um gehen kann:

Man nehme einen Raspberry Pi (günstig, geringer Stromverbrauch). Diesen verbindet man zu Hause mit seinem DSL-Router und macht eine Port Freigabe. Auf dem Raspberry Pi und dem Handy installiert man die Software OwnCloud. Diese konfiguriert man so, dass alle Bilder/Videos sofort mit dem Server abgeglichen werden.

In Android kann man eine Geräteverschlüsselung aktivieren. Diese sollte unbedingt an sein. Darauf achten, dass auch SD-Karten verschlüsselt sind. Es gibt Apps welche für die Verschlüsselung ein anderes Passwort setzen als zum Bildschirm entsperren. Man sollte unbedingt ein sicheres Passwort dafür nehmen. Der Bildschirm wird per (sicherem, nicht 1234) PIN oder Passwort geschützt (auf keinen Fall per Muster oder Gesichtserkennung).

Wenn man mit einem so gesichertem Handy ein Photo macht die Kamera vom gesperrten Bildschirm aus starten. So kann man Fotos machen aber schaltet sonst keine Möglichkeit frei das Gerät weiter zu bedienen. Nimmt einem jemand das Handy weg, so kommt diese Person weder an die Daten auf dem Gerät heran, noch kann diese einem die Daten (Kopie auf dem Rasperry Pi Server zu Hause) weg nehmen.

was dann folgt ist die Beugehaft zur Rausgabe des PWs ;-) duck und wech.

Da mögen wir in D-Land momentan noch drüber lachen, aber schaut euch mal um in der Welt.
 
Etwas aus der Hand zu reißen ist definitif Raub. Dabei wird Gewalt an gewendet. Du hast ja sicher fest gehalten und er war nur stärker?

https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html

Im Gesetz steht nichts darüber, dass zurück geben danach irgendwas daran ändert, dass man sich des Raubes schuldig gemacht hat. Er hat sich das Handy rechtswidrig zu geeignet. Für wie lange ist völlig egal. Das ist weine Straftat. Die Polizei muss eine Anzeige deswegen aufnehmen. ...

Bin ja mit allem einverstanden, was Du ansonsten in Deinem post ausführst.
Wenn es aber so wäre, daß das gewaltsame aus der Hand Reißen eines Telefons eine Raubstraftat wäre...
die Gefängnisse wären voll. Ganz so einfach ist es nicht:
Im Rahmen des Raubs brauchen wir gem. § 249 StGB auch eine "Zueignung" und eine hierauf bezogene "Zueignungsabsicht".
Daran fehlt es hier:
Einerseits hat @MukMuk sein handy ja wieder zurückbekommen, ohne daß der "Täter" dieses benutzt oder irgendwie sonst
für sich verwendet hätte; und andererseits hat der andere brav auf das Eintreffen der Polizei gewartet, was dafür spricht,
daß die Zueignungsabsicht bei ihm nie vorhanden war.
Aus diesem Grund würde man nicht einmal einen versuchten Raub gem. §§ 249, 23 StGB annehmen können, weil die Tat eben nicht - wie der Jurist sagt - im Versuch "steckengeblieben" ist.
Ich würde das ganze auf kleinerer Flamme kochen:
Angegriffenes Rechtsgut ist hier nicht das Eigentum - deshalb kein Raub - , sondern die freie Willensbetätigung.
Da bleibt nur die Nötigung gem. § 240 StGB übrig.
Etwas aus der Hand zu reißen ist definitif Raub. Dabei wird Gewalt an gewendet. ...
Im Gesetz steht nichts darüber, dass zurück geben danach irgendwas daran ändert, dass man sich des Raubes schuldig gemacht hat. ...
Doch ! Lies mal zu dem Rechtsbegriff "tätige Reue" oder auch § 24 StGB.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, das wird recht teuer. Vor allem bei mehrfacher Wiederholung. Grob geschätzt geht das weit in den vierstelligen Euro Bereich, wenn man sich die Kosten für die einzelnen Begriffe ansieht. Ich weiß nicht, ob es bei Wiederholungen dann Rabatt gibt. :p

Generell habe ich die Ansicht, dass auch eine einfache Beleidigung in die Richtung "Meinungsfreiheit" geht. Sehe das recht liberal und würde deshalb auch niemanden anzeigen, nur weil mir jemand etwas hinterherruft. Das ist halt eine Meinung, die kann ja jeder haben wie er will. So ein dickes Fell habe ich schon. Nicht schön, aber bei mir hört der Spaß bei Handgreiflichkeiten auf. Alles drunter ist mir eigentlich egal.

In diesem Fall sehe ich das anders, da die Beleidigungen dazu benutzt wurden um mich permanent einzuschüchtern. Das ging ja über 20 Minuten ohne Pause so und ich empfand es durchaus als lästig. Hier ist für mich mit dem Handy auch das Handgreifliche erfüllt, das sehe ich nicht so locker.

Muss ich über alles mal schlafen, habe aber einiges dazugelernt. Positives wie Negatives.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich auch, ich zweifele nach dieser Sache allerdings etwas an meinem Verstand.


Die Aussage der Zeugin wurde auch aufgenommen.

Was mich aber interessieren würde:
  • Handy jemandem wegnehmen und nicht mehr wiedergeben ist also OK? Das kann man völlig straflos so machen?
  • Ein Photo von der Seite eines Autos das einen Radweg behindert, darf man nicht machen?
  • An meinem Handy rumstöbern darf die Polizei einfach so?

Unglaublich das Ganze!

Zum ersten Punkt kann ich nichts sagen, rein rechtlich jedenfalls. In meinen Augen ist das aus der Hand reißen aber bereits Gewalt...
Zum zweiten Punkt: Grundsätzlich darf man in D jedes Foto auf öffentlichem Gelände machen, welches man ohne Hilfsmittel (Leiter z.B.) machen kann. Fotos bei denen Personen Hauptmotiv sind, darf man auch machen - aber nicht ohne Genehmigung veröffentlichen. Fotos löschen zu müssen war meiner Meinung nach Nötigung.
Zum dritten Punkt - nein ich denke in dem Fall absolut nicht.

Mfg
Conny
 
Das mit der Leiter muss ich dir wiedersprechen.
Soweit mir bekannt ist hat jemand mit einer Leiter über den Zaun die Baustelle des Verfassungsschutzes fotografiert und ihm konnte man nichts.
Das Gericht sagte wohl sowas wie " wenn sie nicht wollen das da einer was fotografiert müssen sie den Zaun eben höher bauen "
 
Das mit der Leiter muss ich dir wiedersprechen.
Soweit mir bekannt ist hat jemand mit einer Leiter über den Zaun die Baustelle des Verfassungsschutzes fotografiert und ihm konnte man nichts.
Das Gericht sagte wohl sowas wie " wenn sie nicht wollen das da einer was fotografiert müssen sie den Zaun eben höher bauen "

Nun sind wir leider ziemlich "Off Topic" - aber das kann ich so auch nicht stehen lassen. Welches Gericht war das denn? In der Wikipedia steht dieses hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9E.C3.B6ffentlich.E2.80.9C und das halte ich für gültig. Spielt aber wie gesagt für diesen Fall hier gar keine Rolle.
 

Lange gesucht da lange her aber immer noch interessant
Nur mit dem Gericht hab ich mich geirrt:(

Auch Schilder auf denen steht "Fotografieren verboten" müssen in der Öffentlichkeit nicht beachtet werden. So bekam hier in Berlin im letzten Sommer ein Fotograf Schwierigkeiten, weil er die Baustelle des Bundesnachrichtendienstes von der Straße aus fotografierte. Das Sicherheitspersonal auf der Baustelle wollte dem Fotografen das Fotografieren verbieten. Die herbeigerufenen Polizei machte allerdings die BND-Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass das Fotografieren erlaubt ist - selbst wenn der BND Verbotsschilder aufstellt.
 

Lange gesucht da lange her aber immer noch interessant
Nur mit dem Gericht hab ich mich geirrt:(

Auch Schilder auf denen steht "Fotografieren verboten" müssen in der Öffentlichkeit nicht beachtet werden. So bekam hier in Berlin im letzten Sommer ein Fotograf Schwierigkeiten, weil er die Baustelle des Bundesnachrichtendienstes von der Straße aus fotografierte. Das Sicherheitspersonal auf der Baustelle wollte dem Fotografen das Fotografieren verbieten. Die herbeigerufenen Polizei machte allerdings die BND-Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass das Fotografieren erlaubt ist - selbst wenn der BND Verbotsschilder aufstellt.

Ich glaube, da hast Du etwas falsch verstanden:
Am Ende des Films ist davon die Rede, daß der Fotograf am Zaun stehen und hinübersehen dürfe,
wann immer er will. Es ist nicht davon die Rede, daß ihm auch das Fotografieren erlaubt sei.
Im übrigen macht es auch einen - erheblichen - Unterschied, ob ich Menschen fotografiere oder Bauwerke !
Hier geht es ja in dem Beispiel von @MukMuk um den erstgenannten Fall.
Natürlich ist es problematisch, wenn man jemanden ohne dessen Einverständnis ablichtet - also nur ein Bild erstellt.
Davon zu unterscheiden ist die einwilligungslose Verbreitung des erstellten Bildmaterials.
Beide Fälle können rechtlichen Ärger geben !
http://www.presserecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild-2/
 
Wie du am Anfang des Films gesehen hast hat er Fotos mit seinem handy gemacht auch de Fotos von der Polizei vor der Botschaft durfte er behalten und diese wurden ja auch mit dem film veröffentlicht.
Ich glaub nicht das ich da was falsch verstanden habe.
 
Nochmal: Der Mann fotografiert Bauwerke und keine Menschen.
Das ist ein rechtlicher Unterschied, weil Bauwerke keine Persönlichkeitsrechte haben können.
Das ist wie mit Äpfeln und Birnen.
 
Und von mir nochmal
Du kannst für private zwecke soviel lm öffentlichen raummfotografieren was da sich alles aufhält und was du siehst.
Auch wenn du ein Schild mit dir rumträgst wo draufsteht das du nicht fotografiert werden willst kannst du nichts dagegen tun.
Wenn du was veröffentlichten willst ist das was anderes.
 
Das ist Deine Meinung. Sie hat mit der Rechtswirklichkeit nichts zu tun.
Lies den von mir weiter oben geposteten link.
Wenn Du magst, suche ich Dir auch noch eine Fundstelle des BVerfG hierzu heraus.
Sorry, ich habe mir jahrelang in Hörsälen den Hintern breitgesessen, um diesen Kram zu lernen.
Ich weiß heute: Es ist keine gute Idee, rechtliches Wissen aus youtube-Filmchen abzuleiten.
Das ist eine ganze Ecke komplizierter als Du denkst.
 
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