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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich für meinen Teil, nehme jedenfalls in Kauf nen Knöllchen fürs Nichtbenutzen zu bezahlen. Allerdings bin ich mir auch ziemlich sicher, dass mir das nie passieren wird, da dem Ordnungsamt/ der Polizei es einfach mal am A**** vorbei geht, ob ich hier oder dort fahre....zumindest hier im dicken B.

Das Problem ist ja das du nicht nur das Knöllchen (10 €?) in kauf nimmst sondern auch ne gehörige Mitschuld wenn es dann doch mal knallt. Da werden die Versicherungen nämlich ganz schnell auf die Benutzungspflicht zu sprechen kommen.
 
Das Problem ist ja das du nicht nur das Knöllchen (10 €?) in kauf nimmst sondern auch ne gehörige Mitschuld wenn es dann doch mal knallt. Da werden die Versicherungen nämlich ganz schnell auf die Benutzungspflicht zu sprechen kommen.
Bevor das wieder in ein pro/contra Benutzungspflicht ausartet:
Nein, werden sie nicht. Haben Sie nämlich bereits versucht, und verloren.
Ich finde die Entscheidung gerade nicht, schau mal bei Bernd Sluka
 
Oh, spannend. Ich habe es auf jedenfall auf die schnelle nicht gefunden. Es ging mir auch nicht um pro/contra Benutzungspflicht sondern um den Umgang mit aktuellen Situation.
 
Befährt ein (Renn-)Radfahrer die Straße statt des Radweges, weil dieser wegen schlechten Zustandes "nicht schnell befahren werden kann", so trifft ihn kein (Mit-)Verschulden, wenn er sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet und mit einem einbiegenden Autofahrer zusammenstößt. (Oberlandesgericht Köln, 19 U 208/93)
Sehr interesant, denn das Urteil ist im totalen Gegensatz zum Urteil oben: OLG München, Urt. v. 27.02.2015 - 10 U 4873/13

Denn:
In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob der Radweg sich seinerzeit in einem so schlechten Zustand befand, daß er gar nicht benutzt werden konnte, oder ob lediglich das schnelle Befahren mit einem Rennrad nicht möglich war, der Weg aber bei reduzierter Geschwindigkeit von dem Kläger hätte benutzt werden können.
In Deinem zitierten Urteil heißt es zur Unfallvermeidung:
Selbst wenn der Kläger den Radweg bei langsamer Fahrweise hätte benutzen können, fehlte es jedoch an dem Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen seinem Handeln und dem eingetretenen Schaden. Denn es genügt für den zurechnungszusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Verkehrsteilnehmers und seiner späteren Beteiligung an einem Verkehrsunfall nicht schon, daß der Unfall ohne den Verkehrsverstoß vermieden worden wäre, weil der Verkehrsteilnehmer sich bei verkehrsordnungsgemäßer Fahrweise nicht an der Unfallstelle befunden hätte (hier, weil der Kläger die Fahrbahn gar nicht benutzt hätte). Vielmehr muß sich in dem Unfall gerade die Gefahr erhöht haben, die zu vermeiden dem Verkehrsteilnehmer durch die in Frage stehende Norm aufgegeben war (BGH NJW 88,58). Davon kann bei einem krassen Vorfahrtsverstoß des Unfallgegners aber nicht ausgegangen werden. Denn § 2 IV S.2 StVO bezweckt die Verhinderung typischer Gefahrensituationen im gemischten Verkehr. Dazu gehört etwa die Gefährdung von Radfahrern mit nicht immer vermeidbarer schwankender Fahrlinie infolge zu großer Fahrzeugdichte und zu geringen Seitenabstands, nicht aber die Gefährdung durch vermeidbare Vorfahrtsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer.

Vor Gericht und auf hoher See....
 
Befährt ein (Renn-)Radfahrer die Straße statt des Radweges, weil dieser wegen schlechten Zustandes "nicht schnell befahren werden kann", so trifft ihn kein (Mit-)Verschulden, wenn er sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet und mit einem einbiegenden Autofahrer zusammenstößt. (Oberlandesgericht Köln, 19 U 208/93)
Entscheidend wird in diesem Fall gewesen sein, dass der Unfall mit wartepflichtigem Querverkehr ursächlich überhaupt nichts mit der Nichtbenutzung zu tun haben kann, ein Radwegbenutzer wäre erst recht “übersehen“ worden. Das ist quasi das Szenario “tagsüber keine Beleuchtung mitgeführt“. Ein Unfall mit Längsverkehr wäre ganz anders zu betrachten.
 
Ändert auch nichts dran das Kraftfahrzeuge ständig die Geschwindigkeitsbeschränkungen ignorieren und ein Foto billigend in Kauf nehmen.
Wer gefährdet da mehr sein Umfeld?
Ändert auch nichts dran, dass sich alle an die Regeln zu halten haben.
Wenn man sein Umfeld nur weniger gefährdet als andere macht es die Regelverstöße auch nicht ungeschehen.
Und sich als Radfahrer nicht an Regeln zu halten weil die Autofahrer ja noch gefährlicher sind wird nie ein gutes Argument werden, es macht die Sache sogar schlimmer!

Und nein, das hast du so natürlich nicht geschrieben! ;)
Ich habe nur deine rhetorische Frage weiter gedacht, die durchaus in der Lage ist, all dies zu implizieren.
 
Ja, sind halt Einzelfallentscheidungen. Ich würde da rein gar nichts draus ableiten!
Machen wir uns nichts vor: Innerhalb der Stadt sind RWBPs so gut wie immer unnütz, daher können mich die Versicherungen im Zweifel mal ;)
Ansonsten habe ich halt Pech gehabt.

Das wäre ja sonst genau so eine Logik, wie, dass Eltern ihre kinder mit dem Auto zur Schule/Kita bringen, weil ja so viel Verkehr ist :D

Edit: Und ja! Man sollte hier immer ein wenig den Ball flachhalten und nicht alles verallgemeinern. Ich für meinen Teil stelle jedenfalls mal wieder fest: Trotz echt angenervter Automobilisti, spühre ich das derzeit als Radfahrer hier in Berlin kaum. Im Gegenteil. Ich erfahre in letzter Zeit sogar sehr viel Rücksicht :)

Kann ich ja morgen nochmal testen. Da gehts dann im Dunkeln zum Virchow Klinkum, einmal quer durch die Stadt. Bin mal gespannt, wie das wird :D
 
Schon geil..
Ein Radweg ist innerorts um den Faktor 3-12 gefährlicher als das nutzen der Fahrbahn. Wenn man die Kreuzungspunkte raus lässt (Sonst wirds schnell Faktor 40 und mehr..).
Wenn man dann den Radweg meidet und normal auf der Fahrbahn fährt und man von hinten von nem aufm Handytippenden abgeschossen wird, ist man noch selbst Schuld?
Wenn sich der Außenseiter aus seiner Gosse erhebt und er niedergeschossen wird, isser doch selbst Schuld -_-

@andreas s : Mit PKW touchiert man halt nur leicht.. Das da jemand bei umkommt.. Was stand das Kind auch einfach da rum! -_-
 
Ich empfinde es auch als sehr spannend, dass das gemeine Helikopterelternteil die hochbegabte Frucht ihrer Lenden bevorzugt auf der linken Seite des SUVs in den fließenden Verkehr entlädt...
 
Ich empfinde es auch als sehr spannend, dass das gemeine Helikopterelternteil die hochbegabte Frucht ihrer Lenden bevorzugt auf der linken Seite des SUVs in den fließenden Verkehr entlädt...

Leute, die etwas im Beifahrerfußraum suchen, machen das ja auch bevorzugt bei sperrangelweit geöffneter Fahrertür und nach hinten ausgestrecktem Balancebein von der linken Seite aus. Scheint ein Linksdrall vorzuliegen. Erziehung? :confused:
 
Eingeladen wird auch grundsätzlich von links mit Pöter bis zur Mittellinie rausgestreckt und Fahrertür auf bei ausgeschaltetem Licht - versteht sich ja von selbst.
Auch gern gesehen > in die falsche Richtung (! - und ja ich treffe immer wieder Leute die seit 40 Jahren nen Führerschein haben und mir echt ganz naiv mit "das wusste ich nicht" - ernst gemeint - kommen) auf dem vorzugsweise Rad- oder Gehweg parken, FERNLICHT!!! an und dann bei allseits geöffneten Türen im Auto rumkriechen mit Hintern raushängend :eek::p
Wahlweise auch unbeleuchtet aber in falsche Richtung mit offenen Türen quer auf Zwangsradweg (hab mich da schon paar Mal fast selbst gedoort dann trotz eigenem Licht - wer rechnet schon mit sowas - naja JETZT schon aber damals nicht) :daumen:

Und bevor die KFZler wieder rumheulen > geht auch wudnerbar mit Fußgängern die im Pulk rumstehen und sich unterhalten, gern dann mit Fiffi-Leine quer über den Radweg gespannt - natürlich ohne Reflektor oder so dran. Oder mit der selben Situation aber mit mehreren Radfahrern die dann einfach mal den Radweg zuparken weil sie gerade sonstwas machen.

Ist mir mal im nächsten Dorf passiert - auf der linken Straßenseite steht Muttchen mit Töle und quasselt mit 2 Radfahrern die auf der rechten Straßenseite nebeneinander standen - denkste einer von den 3en ging 1 cm zur Seite? Die guckten uns sogar noch stumpf entgegen als sie kurz den Kopf drehten - und wandten sich dann ungerührt wieder ihrem Tratsch zu! Erst als wir ca. auf 50cm an sie heran waren, schob einer der Rad-steher seine Mühle mal 3cm zur Seite aber auch eher so halbherzig. :cool:

Fazit: kannst es machen wie du willst > fährste auf der Straße wird genölt, gehupt, rasiermesserscharf überholt ODER das Auto reisst linksseitig Türen auf. Gern hopst auch wer hinterm parkenden Auto lustig auf die Straße - entweder Opas mit Fiffi hinter LKWS (wird scho nix kommen, warum auch auf der STRAßE?) oder Kleinkinder mit Kopf unterhalb Motorhaubenhöhe.
Fährste auf dem Radweg springen dir die Fussis vors Rad, Fiffi kreuzt unvermittelt oder die Autotüren öffnen sich magisch auf der rechten Seite - natürlich ohne zu gucken.

Da machst was mit :p:D
 
Ich empfinde es auch als sehr spannend, dass das gemeine Helikopterelternteil die hochbegabte Frucht ihrer Lenden bevorzugt auf der linken Seite des SUVs in den fließenden Verkehr entlädt...

Das kommt drauf an würde ich sagen. Wenn da rechts ein Grünstreifen ist, darf man ja nicht riskieren, dass die Schuhe vom Nachwuchs dreckig werden. Wenn da aber ein Radweg ist wird in der Regel die Türe da drüber auf gerissen. Das vorher geguckt wird ob jemand angefahren kommt ist dabei leider nur selten der Fall. :(
 
Leute, die etwas im Beifahrerfußraum suchen, machen das ja auch bevorzugt bei sperrangelweit geöffneter Fahrertür und nach hinten ausgestrecktem Balancebein

Echt? Ich hatte immer befürchtet dass das vorzugsweise bei 110 auf der Landstraße erledigt wird...
 
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