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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ändert aber nichts daran, dass wir auf den Wegen mit Lolli fahren müssen. Da ist die Rechtslage ganz eindeutig. Es steht natürlich jedem frei, gegen die Gemeinden vorzugehen.

Und letzteres ist gerade ein Problem, das systemimmanent ist. Um gegen die Gemeinde zu klagen, gehe ICH und ausschließlich ICH ein finanzielles Risiko ein. Am Ende zahle ich, als Steuerzahler, sogar indirekt in dem Falle, dass die Gemeinde unterliegt. Dem Beamten/Angestellten, der eine rechtswidrige Benutzungspflicht auferlegt oder sich nicht um die Aufhebung derselben gekümmert hat, fehlt nicht ein Cent in der Tasche.
 
Sind natürlich nur die Radfahrer. Als ob andere das nicht auch könnten. Halt anders. Aber weniger?

Die Kreuzung in Neukölln kenne ich sehr gut,
ist am Hermannplatz, Ecke Hasenheide/Hermannstraße:

Von den 7 Radfahrern im Video verhält sich genau einer korrekt. Das spiegelt in etwa meine persönlichen Erfahrungen wider!

Schlechtes Beispiel! ;)
 
Wer bei gelb an ner Ampel in Berlin anhält kommt nicht bis zur nächsten.
Der wird einfach beiseitegeschoben :cool:
 
Heißt das jetzt im Umkehrschluss, dass es gar nicht sooo schlimm ist mit ohne Licht in der Dunkelheit unterwegs zu sein?:rolleyes:
Gewissermaßen, auf eine verdrehte Weise, ja: die allermeisten Lichtverweigerer zählen sich zur Kategorie “Fußgänger auf Rädern“ und sind als solche vor allem beim knappen vorbeifahren an Hauseinhängen eine Gefahr. Und das ist tagsüber sogar noch gefährlicher als unbeleuchtet bei Nacht (wandernder Lichtschein aus der Tür). Darauf, dass sie auch mal selber Vorfahrt haben könnten kommen sie typischerweise gar nicht, wenn es trotzdem mal kracht liegt es -unabhängig von der Schuld nach StVO- an falsch eingeschätzter Geschwindigkeit des Autos durch den Radfahrer (auch wenn nach außen natürlich wild über den bösen rücksichtslosen Autofahrer geschimpft wird).

Das ganze kippt natürlich schlagartig ins krasse Gegenteil um sobald der Gehsteigninja seinen natürlichen Lebensraum verlässt und auf einen unbeleuchteten (mon dieu, wer hätte das für möglich gehalten!) Radweg stößt. Womöglich gar einen zweirichtungsigen :eek:.

Vielleicht sollte man einfach konsequent Straßenlampen demontieren, dann würde das Problem dank Erkenntnis+Darwin recht schnell verschwinden. Und durch etwas noch bizarreres und unbegreifliches ersetzt werden: Chinaböller und falsch eingestellte StVZO-Scheinwerfer ;)
 
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Mal ganz ehrlich und Hand auf's Herz:

Wer in dem Forum fährt ausschließlich StVZO-konforme Räder?
Ich nicht und alle Forenmember, die ich persönlich! kenne ebenfalls nicht!

Solange ich selbst eigentlich "nichts im Verkehr zu suchen habe", da ich mich nicht an die "Spielregeln" halte, sollte ich persönlich sowieso kleine Brötchen backen...

In einem handelsüblichen Neuwagen, insbesondere der gehobenen Preisklasse, hat man bei geschlossenen Fenstern eigentlich auch nichts im Straßenverkehr zu suchen. Schon gar nicht bei eingeschaltetem Radio. Trotzdem kann die Liste fehlender Katzenaugen (oder ggf fehlender Prüfzeichen auf vorhandener Reflektorfolie) natürlich dabei helfen, nicht alles immer maximal erbsenzählerisch zu betrachten.
 
Richtig, deine persönlichen Gründe, die du für dich selber als Maßstab nimmst. Leider haben die nichts mit der StVO zu tun. Klares Fehlverhalten bei dir.
Richtig, ich werde auch immer nur von Autofahrern angehupt, die vorher extra umgedreht haben um die Beschilderung noch mal zu prüfen und die Eigenschaft der Straßenbegleitung mit dem Maßband zu verifizieren. Nicht.

Die meisten könnten einen benutzungspflichtigen Radweg noch nicht mal zu Fuß und in Begleitung eines Rechtsanwalts von einem nichtbenutzungspflichtigen unterscheiden. Die hupen einfach nur weil der lauteste Affe die meisten Äffinnen bekommt.
 
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Nicht unbedingt. Es gibt durchaus auch StVO-konforme Gründe einen benutzungspflichtigen Radweg nicht zu benutzen.

Quelle: ADFC

Nicht jeder Radweg muss aber benutzt werden:

1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).

Hintergrund dieser Regelung ist die Erkenntnis, dass baulich abgesetzte Radwege in vielen Fällen ein höheres Unfallrisiko für Radfahrer bedeuten als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Auf baulich abgesetzten Radwegen kommt es vermehrt zu Konflikten mit Fußgängern. Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen besteht überdies ein hohes Konfliktpotenzial mit einfahrenden und abbiegenden Kraftfahrern, da diese durch die oft fehlende Sichtbeziehung nicht mit kreuzenden Radfahrern rechnen, und da sich auch Radfahrer wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls, das ihnen der Radweg vermittelt, oft zu sorglos verhalten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Benutzungspflicht für Radwege seit der StVO-Novelle an bestimmte Mindestandards geknüpft.

2) Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht.

3) Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man auf die Fahrbahn (nicht aber auf den Fußweg!) ausweichen. Das Kriterium der Unbenutzbarkeit wird zwar im Einzelfall unterschiedlich eng zu fassen sein (bei einem MTB beispielsweise anders als bei einem Rennrad); allein die Tatsache aber, dass man sein Rennrad nicht voll ausfahren kann, wird in der Regel nicht als Grund zum Ausweichen auf die Fahrbahn anerkannt. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sofort nach einem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.

4) Theoretisch sieht § 46, Abs. 1, Satz 1 StVO die Möglichkeit vor, dass die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung genehmigen können. Interessierte Radsportler sollten sich wegen dieser Frage mit dem Bund deutscher Radfahrer (BDR) als dem für den Radsport zuständigen Sportverband oder einem lokalen Radsportverein in Verbindung setzen. Adressen sind auf den Internetseiten des BDR unter http://www.rad-net.de zu finden.
 
Jap, aber:
Ändert aber nichts daran, dass wir auf den Wegen mit Lolli fahren müssen. Da ist die Rechtslage ganz eindeutig. Es steht natürlich jedem frei, gegen die Gemeinden vorzugehen.

Dessen sollte man sich immer bewusst sein. Also, wenn man schon den Autofahrer zur Rede stellt, muss man die Argumente wenigstens parat haben :D

Ich für meinen Teil, nehme jedenfalls in Kauf nen Knöllchen fürs Nichtbenutzen zu bezahlen. Allerdings bin ich mir auch ziemlich sicher, dass mir das nie passieren wird, da dem Ordnungsamt/ der Polizei es einfach mal am A**** vorbei geht, ob ich hier oder dort fahre....zumindest hier im dicken B.
 
Weil ja im Moment ständig nur auf die Autofahrer eingedroschen wird... mein bisher einziger Unfall wurde durch einen anderen Fahrradfahrer verursacht, der träumend eine abschüssige Auffahrt herunterfuhr. Und auch gestern abend war es ein Fahrradfahrer, welcher mir nach dem Leben trachtete. Meine Ampel (Fahrradweg) wird grün, ich bin gerade so dabei loszufahren, als von links kommend ein Fahrradfahrer über die Kreuzung an mir vorbeidüst. Es fehlten vielleicht 30cm zur Kollision. Und er ist, ich kenne die Kreuzung, nicht nur so "mal eben noch" bei kirschgrün über die Ampel gefahren sondern, was auch seine deutlich überhöhte (unangemessene) Geschwindigkeit andeutet, mit vollem Vorsatz.
 
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Ich schimpfe gar nicht gegen DIE Autofahrer, sondern gegen die, die meinen sie müssten es mir mal so richtig zeigen, wenn ich nicht auf dem Radweg fahre und mich im Abstand von <1 Meter überholen. Oder die, die generell meinen: Hauptsache ich! Oder die, die andere absichtlich gefährden, nur damit sie schneller voran kommen. Die meisten Autofahrer verhalten sich rücksichtsvoll. Von daher pauschalisiere ich nicht.

Gestern Abend bin ich aber auch wieder an eine hirnbefreite Radfahrerin geraten. Sie fährt mir im Dorf auf ihrem Hollandrad fast frontal rein, weil sie in ihr Smartphone tippte und dabei die Spur nicht halten konte. Mein Brüllen hat sie nicht gehört. Ging ja auch nicht, sie hatte ja Musik auf den Ohren! Völlig bescheuert.
 
@Claw : Für sowas sammelt man im Herbst einfach ein paar Schöne Kastanien oder Walnüsse... Die "hört" man auch mit Kopfhörern ;)
 
@Claw : Für sowas sammelt man im Herbst einfach ein paar Schöne Kastanien oder Walnüsse... Die "hört" man auch mit Kopfhörern ;)

Gibst du solcherlei Tipps auch deinen Mitgliedern, als ADFC Vorsitzender?

"Von Diamantringen, Walnüssen und wie man sonst noch Gewalt gegen sein Umfeld richtet".
Sicherlich ein Bestseller :)
 
@Derivator22 : Bitte nicht alles ernst nehmen was ich sage. Ganz besonders wenn ichs schon mit nem Smilie makiere ;)

Meine Stimme dran, zum Glück, bisher zu jedem Fahzeugführer durch.. Egal ob PKW oder Radfahrer mit Kopfhörern..
Wer sich über Radfahrer mit Gehörmuscheln aufregt, sollte aber wehement gegen KFZ vorgehen.. da drin hört man noch weniger.

Gruß,Patrick

PS. Diamantring brauchts nicht.. Keramiksplitter z.B. einer Zündkerze reicht :X
PSS. ich habe noch nie körperliche Gewalt gegen jemanden ausgeübt (bis auf eine Selbstverteidigung daaaamals in der SChule und im JiuJitsu). Also bitte hier keine haltlosen Anschuldigungen.
 
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