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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Gestern hätte es mich fast auf dem Weg nach Hause erwischt.

Ich fahre bei Dunkelheit, ca. 23:00 Uhr die Straße entlang, mit meinem Stadtrad, inkl. vollständiger und funktionsfähiger Beleuchtung. Die Ampel zeigte rot, ich halte auf dem Fahrradstreifen vor der normalen Fahrspur an. Als grün wird, fahre ich gemäßigt los, als plötzlich ein Fahrzeug von rechts mit stark überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung schießt. Man was habe ich mich erschreckt. Wäre ich etwas schneller angefahren hätte der mich ungebremst abgeräumt.

Auch ein Pkw hätte wohl nur noch wenig Chancen auf ausweichen oder Bremsen gehabt.
 
So einen Bei-rot-rüber-Vogel hatte ich heute direkt neben mir. Er war erst hinter mir, dann wurde die Ampel gelb und es waren noch etwa zwei Autolängen bis zur Haltelinie (also völlig ausreichend als Bremsweg, vor allen bei der geringen Geschwindigkeit). Es gab zwei Spuren (zum Linksabbiegen und für rechts bzw. geradeaus), ich fuhr schon links und hab natürlich gebremst, er ist rechts an mir vorbei und hat beschleunigt, um dann schön bei rot über die Ampel zu brettern. Der Querverkehr wird sich gefreut haben.
War aber halb so schlimm, sein verbeultes Wrack wäre noch locker bis zum Köpenicker Krankenhaus geschlittert.

Ja ja, die Radfahrer, für die keine Regeln gelten... ;)
 
Heute auf der Autobahn-Ausfahrt ...

Direkt an der Ausfahrt ist das Stauende und weil einige zuweit gefahren sind, wenden sie auf der Autobahn und fahren dann verkehrt herum über die Auffahrt runter.
Von 8 Falschfahrern habe ich mir die Kennzeichen notiert. Ob da eine Anzeige etwas bringt?

Also wenden auf der Autobahn und Fahren in der falschen Richtung (Falschfahrer) ist ja nun wirklich nicht ohne. :mad:

Auf der Auffahrt hätte es dann 5m neben mir (ich stand auf der Abfahrt vor der Ampel) geknallt. Wer rechnet schon damit, daß einem im Kurvengeschlängel auf einer Autobahn-Auffahrt jemand entgegenkommt?
 
Ich hab seit kurzem o ne tolle action cam. eigentlich wollte ich die nur für positive momente benutzen. aber wenn ich dann das hier alles so lese, weiß ich nicht, ob ich dien eifnach jeden morgen prinzipiell mitnemhen sollte, und einen tag später dann löschen
 
Ich hab seit kurzem o ne tolle action cam. eigentlich wollte ich die nur für positive momente benutzen. aber wenn ich dann das hier alles so lese, weiß ich nicht, ob ich dien eifnach jeden morgen prinzipiell mitnemhen sollte, und einen tag später dann löschen
Ein Freund von mir fährt ständig mit Gopro auf dem Helm. Nach seiner Aussage hat das noch den positiven Aspekt, dass Autofahrer deutlich rücksichtsvoller mit ihm umgehen, da sie die Kamera sehen....
 
Heute auf der Autobahn-Ausfahrt ...

Direkt an der Ausfahrt ist das Stauende und weil einige zuweit gefahren sind, wenden sie auf der Autobahn und fahren dann verkehrt herum über die Auffahrt runter.
Von 8 Falschfahrern habe ich mir die Kennzeichen notiert. Ob da eine Anzeige etwas bringt?

Also wenden auf der Autobahn und Fahren in der falschen Richtung (Falschfahrer) ist ja nun wirklich nicht ohne. :mad:

Auf der Auffahrt hätte es dann 5m neben mir (ich stand auf der Abfahrt vor der Ampel) geknallt. Wer rechnet schon damit, daß einem im Kurvengeschlängel auf einer Autobahn-Auffahrt jemand entgegenkommt?


Einer machts vor, die anderen nach... Einfach nur krank.
 
@ ALL

Danke erstmal für die Genesungswünsche. War heute auch schonmal beim Anwalt, und wir haben erstmal die nötigen Schritte eingeleitet. Gibt ja "unfälle" und solche fälle wie es mir passiert ist. Der Schaden ist protokolliert und die traurigen überreste meines Rades wurden Fachmännisch als "Zeit zum beerdigen" eingestuft vom Mechaniker, also wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt nur noch das Schicksal anflehen das es nochmal als original verfügbar ist, und die Teile auch bestellt werden können. Da mir der Polizist schon sagen konnte das eindeutig der andere Schuld hat, was auch Zeugen etc bestätigen, hab ich jetzt einfach mal in Hoffnung aufs deutsche Rechtssystem alles veranlasst um möglichst schnell wieder in den Besitz eines adequaten Ersatzes zu kommen. Jetzt noch ein wenig Wunden lecken und mich über Sbahn fahren freuen, zumindest mal für eine Woche. Krücken können auch Spaß machen. Der Oberschenkel sieht mittlerweile aus wie ein Rohrschachtest und von den anderen Prellungen nur zu schweigen. Naja, mal sehen was noch so kommt. Ich halte euch auf dem laufenden.

Das Rechtsverständnis der Polizei/Exekutive und der Haftpflichtversicherung der Gegnerschaft liegt leider oftmals nicht beieinander. Vor einigen Jahren hatte ich einen Unfall mit einem Idioten, der der Meinung war - das hat er vor Gericht auch so geäußert - dass ich auf dem Radweg zu fahren hätte und er mich deswegen auch umgefahren hat, weil ich es nicht tat. Folge: Der Typ hat seinen Schein abgegeben und zwar richtig mit 3/4 Jahr Sperrfrist, diverse Tagessätze usw.

Seine Haftpflicht hat meinen Schaden zu 50% ersetzt mit der Begründung: Ich habe Teilschuld, da ich nicht auf dem Radweg gefahren bin. Auf meine Frage hin, was die denn zu dem Urteil des Amtsgerichtes über ihren Versicherungsnehmer sagen, sagten die wirtklich, dass das Strafrecht sei, sie aber zivilrechtlich entscheiden. Wenn ich mehr Geld wolle, sollte ich es doch einklagen.... Gint nur um n paar Euro (kaputtes Trikot, zerkratzte Radschuhe usw.) so dass ich auf weitere Schritte verzichtet habe. Aber so schaut es aus im deutschen Rechtssystem...
 
...
Auf meine Frage hin, was die denn zu dem Urteil des Amtsgerichtes über ihren Versicherungsnehmer sagen, sagten die wirtklich, dass das Strafrecht sei, sie aber zivilrechtlich entscheiden. Wenn ich mehr Geld wolle, sollte ich es doch einklagen....

Das ist rechtlich vollkommen korrekt, weil der Strafrichter allenfalls im sog. Adhäsionsverfahren über zivilrechtliche Ansprüche entscheidet.
Die Versicherung verhält sich allerdings nicht sehr schlau, weil Sie im Zivilverfahren bei dieser oben geschilderten Sachlage ohnehin
verlieren wird. Ökonomischer wäre es, gleich zu bezahlen. Das spart Kosten. Aber so weit denken Versicherungen nicht.
 
Das ist rechtlich vollkommen korrekt, weil der Strafrichter allenfalls im sog. Adhäsionsverfahren über zivilrechtliche Ansprüche entscheidet.
Die Versicherung verhält sich allerdings nicht sehr schlau, weil Sie im Zivilverfahren bei dieser oben geschilderten Sachlage ohnehin
verlieren wird. Ökonomischer wäre es, gleich zu bezahlen. Das spart Kosten. Aber so weit denken Versicherungen nicht.

Einspruch! Die Versicherung hat sich sogar sehr schlau verhalten, da berlin79 die Angelegenheit nicht weiter verfolgt hat.
 
Ja, wenn man es so betrachtet, hast Du natürlich vollkommen Recht !
Ich hätte dem Mandanten hier geraten, die Sache auf jeden Fall auch zivilrechtlich auszuprozessieren.
Wenn der Mandant natürlich entscheidet, auf das Geld zu verzichten, kann man nichts machen.
 
Ein gewisses Prozessrisiko bleibt aber trotzdem. Je nach dem was für einen Richter man erwischt.
 
Gint nur um n paar Euro (kaputtes Trikot, zerkratzte Radschuhe usw.) so dass ich auf weitere Schritte verzichtet habe. .

Das ist eine seitens der gegnerischen Versicherung gegen Dich abgeschlossene Wette.
Leider gibt es viel zu viele, die das Prozessrisiko scheuen und sich mit einem kleinen Anteil des denen zustehenden Schadenersatzes begnügen. Weil es so viele gibt, geht die Wette der Versicherungen in so vielen Fällen auf. Die verhalten sich so gesehen im Sinne der betriebswirtschaftlichen Betrachtung richtig, wenn sie einem Anspruchsteller einen Teil seiner berechtigten Ansprüche vorenthalten.
Im Endeffekt führt das dazu, dass jeder Anspruchsteller klagen muss, um seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wenn sich jeder (oder wenigstens eine Mehrheit der Anspruchsteller) sofort wehren würde, könnte diese unseelige Praxis wieder zurückgedrängt werden.

Edit: Mir fällt gerade ein, dass ein Bekannter von mir vor kurzem noch einen am Schluss ausstehenden Betrag von vergleichsweise geringen 300 € bei einem Totalschaden an einem ca. fünf Jahre alten 5-er BMW erfolgreich eingeklagt hatte.
 
ich klage derzeit gegen eine KFZ Versicherung die mich ebenfalls auf einem 25% Schaden sitzen lässt, der laut Gutachter und meiner Versicherung 100% klar ist (Die Gegnerin hat mir die Vorfahrt genommen, war zu schnell aus einer Ausfahrt raus geballert, konnte nicht mehr bremsen wegen Schnee und ist mir über die Gegenspur voll seitlich ins Auto geballert). Ursprünglich ging es um 1000 Euro. Das haben wir mittlerweile fast verdreifacht mit Anwaltsgebühren, Gutachter usw. Das geht nun seit Februar, ein Gerichtstermin steht noch nicht fest. Wenn ich meinem Anwalt und meiner VS glauben schenken darf, wird die gegn. Versicherung kurz vor dem Gerichtstermin erst einen Vergleich anbieten, danach einlenken.

Aber das ganze muss auch vorfinanziert werden und man muss die Nerven dafür haben. Das kann nicht jeder. Zumal bei 50 Euro Streitwert ein Anwalt normal müde lächelt.
 
Ein gewisses Prozessrisiko bleibt aber trotzdem. Je nach dem was für einen Richter man erwischt.

Ach nö, das läßt sich anhand der Faktenlage anwaltlich ganz gut prognostizieren.Der Laie schätzt das irgendwie oft so ein,
daß das Gericht machen kann, was es will. Dem ist nicht so.
In dem vorliegenden Fall ist das für den Kläger ein Selbstgänger, wenn der Schädiger unverhohlen zugibt,
er habe den Radfahrer - quasi aus "pädagogischen Gründen" - absichtlich umgefahren.
 
Dafür gibt es ja die nächste Instanz. ;)
Im Verkehrsrecht ist das meiste eigentlich schon "abgefrühstückt", so daß es im Ernstfall auf eine
gute - beweisbare - Dokumentierung des Unfallhergangs ankommt.
Grundsätzlich kann man schon sagen, daß beim Zusammenstoß mit einem Fahrrad der Pkw-Fahrer
erstmal die schlechteren Karten hat.
Es gibt ganz andere Rechtsgebiete - z.B. das uferlose Verwaltungsrecht - , wo man manchmal wirklich
"verloren" ist, ohne das vorher zu wissen.
 
Was ist so schlimm an den Meldungen? Dort wird m. E. die Situation für Radfahrer doch deutlich verbessert.
 
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