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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Auflösen wird sich das erst, wenn in solchen von @MukMuk beispielhaft aufgezeigten Verkehrssituationen mal ein kapitaler Unfall passiert und in den anschl. Gerichtsverfahren über Schuld, Sühne, Schadenersatz und Schmerzensgeld gestritten wird. Dann werden da auch Richter an der Interpretation / Subsumierung von Gesetz und Lebenswirklichkeit scheitern.
Was ich eigentlich im Vorfeld gerne vermeiden würde. Ist aber nicht so einfach, wie man sieht.
 
Danke @Sesselpupser , hattest du ja schon vorher erklärt - ich hatte den Beitrag geschrieben und dann erst den Rest des Threads gelesen. :)

Aber noch mal zur Rechtslage:
"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten."

Mal angenommen ich fahre mit dem Rad auf einem für Radfahrer freigegebenen Fußweg an einer T-Kreuzung geradeaus (also den oberen T-Strich entlang), dann müsste ich doch entsprechend dieser Regelung bei Rot auf anhalten, oder nicht? Was ja irgendwie vollkommen absurd wäre.
So ähnlich wie in mukmuks Beispielen.
 
Mal angenommen ich fahre mit dem Rad auf einem für Radfahrer freigegebenen Fußweg an einer T-Kreuzung geradeaus (also den oberen T-Strich entlang), dann müsste ich doch entsprechend dieser Regelung bei Rot auf anhalten, oder nicht? Was ja irgendwie vollkommen absurd wäre.
Gibt es auch auf meinem Arbeitsweg. An dieser Ampel ist wohl aus diesem Grund ein Schild, dass die Ampel nicht für den Radverkehr gilt. Wäre ja auch, wie von Dir schon richtig angemerkt, absurd. Das Schild impliziert aber auch, dass sie eigentlich doch zu beachten wäre, hätte man kein Schild angebracht.

Bildschirmfoto 2017-03-01 um 11.09.41.png
 
Der Streitpunkt, ob Radfahrer auf Radverkehrsführungen nun eine allgemeine Ampel beachten müssen oder nicht, wenn es kein Rad Signal gibt, kann nicht geklärt werden. Der Gesetzestext lässt in diesem Fall zwei verschiedene Interpretationen zu, die beide richtig sein können.

Fakt ist, dass nun Radfahrer nun gar keinen Signalgeber mehr vor Kreuzungen haben war sicher nicht gewollt. Aber die damalige Ausnahme mit den Fußgängersignalen war klar formuliert mit einem "Wenn kein Rad-Signalgeber" Konstrukt. Genau so etwas wäre auch problemlos möglich gewesen bei der jetzigen Formulierung in der Art: "Radfahrer auf Radverkehrsführungen müssen die .... beachten, sofern diese dort vorhanden sind." Genau das steht dort aber eben nicht.

Das Beispiel im Bild von MukMuk ist schon wieder so ein Fall, wo die Reglung undurchsichtig ist. Was beutetet bitte "Radfahrer frei" unter einer Ampel. Das ist gar nicht in der STVO definiert. Für Einbahnstraßen (Verbot der Einfahrt) ist es definiert, da darf man diese Reglung komplett ignorieren. Für Gehwege ist es auch definiert, dort darf man dann zwar fahren, aber nur mit Schritttempo. Und bei einer Ampel? Dazu steht da nichts. Darf man nun einfach durch fahren, oder muss man kurz halten wie beim Abbiegepfeil? Dazu kommt noch, dieses "Radfahrer frei" würde genauso für Radfahrer auf der Fahrbahn gelten (kenne die Stelle nicht und weiß nicht, ob der Radweg dort eine Benutzungspflicht hat, aber selbst wenn nur ein Falschparker ...).
 
Der Streitpunkt, ob Radfahrer auf Radverkehrsführungen nun eine allgemeine Ampel beachten müssen oder nicht, wenn es kein Rad Signal gibt, kann nicht geklärt werden. Der Gesetzestext lässt in diesem Fall zwei verschiedene Interpretationen zu, die beide richtig sein können.

Fakt ist, dass nun Radfahrer nun gar keinen Signalgeber mehr vor Kreuzungen haben war sicher nicht gewollt. Aber die damalige Ausnahme mit den Fußgängersignalen war klar formuliert mit einem "Wenn kein Rad-Signalgeber" Konstrukt. Genau so etwas wäre auch problemlos möglich gewesen bei der jetzigen Formulierung in der Art: "Radfahrer auf Radverkehrsführungen müssen die .... beachten, sofern diese dort vorhanden sind." Genau das steht dort aber eben nicht.
Eine sehr schöne Zusammenfassung! :daumen:

Ich glaube es steht dort: "Ampel gilt nicht für Radfahrer". Der Radweg ist Benutzungspflichtig.
 
Dann werden da auch Richter an der Interpretation / Subsumierung von Gesetz und Lebenswirklichkeit scheitern.
So lange die Radfahrer bei solchen unklaren Regelungen die Dummen sind haben die da keine Hemmungen.


Gibt es auch auf meinem Arbeitsweg. An dieser Ampel ist wohl aus diesem Grund ein Schild, dass die Ampel nicht für den Radverkehr gilt.
Ist so ein Schild überhaupt rechtsgültig?


Doch doch! In BaWü ist alles paradiesisch!

Badenser! :eek:
Schön wärs.
 
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Da herrscht halt noch Ordnung! :p

Ist so ein Schild überhaupt rechtsgültig?.
Ist eigentlich egal. So lange es dort hängt ist es zumindest gültig.

Hmmm ...

Was wäre denn, wenn ich an meiner Problemampel selbst ein "Radfahrer müssen die Ampel nicht beachten" Schild anbringe? Das wäre dann ja auch illegal, würde doch dann aber auch gelten? Fällt sicher niemandem auf. Oder darf nur die Verkehrsbehörde illegale Schilder anbringen?:idee:
 
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Heute morgen nichts besonderes außer zweimal Vorfahrt genommen.

Habe aber etwas irritiert geguckt heute. Kurz vor einer Brücke stand ein etwas kräftigerer Pedelecfahrer neben mir. Bin an der Ampel zuerst los, da der Weg dort vor der Brück recht schmal ist. Bin die Steigung dann mit 27-28 kmh hoch und werde von dem Pedelec überholt. Habe selbst schonmal auf so einem Ding gesessen und da ist bei 25 normalerweise wirklich Schluss und es wird sehr anstrengend, weil es keine Unterstützung gibt, das Rad schwer und wie in dem Fall die Sitzposition sehr aufrecht ist. Er sah auch nicht so aus als ob er grade 500+ Watt bei einer TF von 70 auf die Pedale drücken.
Hätte mich mal interessiert, ob das Rad frisiert oder ein Ebike ohne Nummernschild, Helm und auf dem Radweg fahrend war.
 
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