Hier könnte § 37 (2) Nr. 6. StVO evtl. weiterhelfen:
"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."
- Keine besonderen Lichtzeichen an der Radverkehrsführung für den Radverkehr? --> Nein - dann Fahrbahnampel.
- Fußgängerfurt mit Lichtzeichenanlage für zu Fuß Gehende neben der Radverkehrsführung? --> Nein - dann Fahrbahnampel
Ergibt eindeutig eine Argumentation für die Fahrbahnampel. Problem: Auf dem Radweg ist dies nicht durch einen Haltebalken optisch nachvollziehbar gemacht. Gleichwohl wäre es aber ein klarer Rotlichtverstoß, wenn man dort bei entsprechendem Signal ungebremst durchbrettert.
Matze
Das hört sich ja alles schlüssig an wie ich zugeben muss. Den Gedankengang hatte ich auch schon. Aber irgendwie kann das dann doch auch nicht die ganze Wahrheit sein. Behaupte ich jetzt einfach mal so.

Hier ein Beispiel von meinem Heimweg. Dort fahre ich auch an einer Ampel vorbei, die Straße ist begleitend, aber sie gilt mit ziemlicher Sicherheit nicht für mich. Ich kann sie vom Radweg gar nicht sehen. Sie ist in Fahrtrichtung der Straße gedreht und regelt den Querverkehr der Straße mit dem ich aber gar nicht in Kontakt komme. Ich achte da schon auf Fußgänger, aber von der Seite kann ich die Ampelzeichen nicht erkennen. Stehen ja auch nicht immer Autos dort, von denen man schliessen könnte ob es gerade Rot sein könnte.
Nicht alle Ampeln gelten per se.
Oder doch?

Noch ein Beispiel einer Ampel, die wohl nicht für den Radweg gilt:
Da kommt zwar von rechts ein Auto über den Radweg und Gehweg gefahren, das ist aber die Zufahrt zu einem Kundenparkplatz und keine öffentliche Straße. Die Ampel regelt die Ausfahrt der Seitenstraße links. Rechts gibt es nur die Zufahrt zu dem privaten Parkplatz mit abgesenkter Bordsteinkante. Zudem ist der Radweg in beide Richtungen frei gegeben, die entgegenkommenden Räder haben ja gar keine Ampel. Das würde bedeuten, ich in Fahrtrichtung muss anhalten, während der Gegenverkehr munter durchfahren darf.
Aus entgegengesetzter Fahrtrichtung:
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