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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Er sagt, dass die Schilder nur die Benutzungspflicht des Radweges festlegen, denselben aber nicht in Frage stellen.
Habe ich nicht gesagt.
Wird die Benutzungspflicht aufgehoben, wie in diesem Bild, wird ja nicht automatisch der Radweg aufgehoben.
Was hinter dem Schild kommt legt das Schild nicht fest.

Ich sage aber, dass die blauen Schilder erst sagen, ob es überhaupt ein Radweg ist oder sein soll.
Die blauen Schilder ordnen nur eine Benutzungspflicht u.s.w. für einen Radweg an.
Für Radwege ohne Benutzungspflicht gibt es kein Verkehrszeichen.
 
Ergo: Keine Benutzungspflicht.

In dem Ratinger Fall doch aber eh nicht, da die Benutzungspflicht durch das Schild aufgehoben wurde.
Da ist doch eher die Frage: ist der Radweg ggfls. grundsätzlich nicht mehr benutzungspflichtig, weil er unterbrochen ist. Aber da ist die Regelung und Rechtsprechung ja noch vager...

Aber Ratingen will ja fahrradfreundliche Stadt sein. Die beheben dieses Missstand sicherlich gerne und schnell ;)
 
Aber immerhin erlaubt es, ganz legal auf die Straße zu wechseln.

Besonders reizvoll bei Benutzung in Gegenrichtung (Zweirichtungsradweg!)

Als ortskundiger kennt man hoffentlich eine Alternativstrecke, auch wenn man sich als rachsüchtiger Miesepeter insgeheim wünscht, dass möglichst viele Radfahrer demonstrativ den doppelten Spurwechsel wagen und dabei gaaaanz langsam sind...
 
Moment mal! Ich habe hier doch mal gelesen, dass ein Weg mit Lolli entlang einer Straße nur dann straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, wenn für diesen die gleichen Vorfahrtsregelung wie für die Straße gilt. Insofern wäre doch in dem obigen Beispiel der Radweg dank Treckervorfahrt nicht mehr benutzungspflichtig. Ist das richtig?

Das sehe ich theoretisch zwar auch so (der Rest-Radweg ist ganz offensichtlich lediglich eine Rad-exklusive Abkürzung zwischen zwei Feldwegen) aber bei denen wo es zählt (vigilante-Autofahrer und Beamten) wird diese Ansicht wahrscheinlich niemand unterhalb des Bundesverfassungsgerichtes teilen, wenn überhaupt.
 
Aber Tatsache ist, dass der Radweg benutzungspflichtig ist, solange da ein Lolli steht.

Nur im Fall “straßenbegleitend“!

Das weisst du zwar sicherlich alles schon, aber ich schreibe es einfach nochmal hier her: der Lolli verpflichtet zunächst mal zu gar nichts, sonst müssten Autofahrer ja auch sofort den Notanker werfen und sich irgendwie ein Fahrrad aus dem Ärmel schütteln. So ist das aber nicht. Nur weil irgendwo ein blau dekorierter Radweg ist heisst das noch lange nicht dass man sich unverzüglich dorthinbewegen muss um radzufahren. Eine Pflicht ergibt sich nur indirekt durch das implizite Verbot der Benutzung einer Hauptfahrbahn, wenn vorhanden.

Die Schilder können aber auch genau so gut an Radwegen stehen, die keine dazugehörige Hauptfahrbahn besitzen. Und das ist eben die große, breite Grauzone, die gegen absurde Verschwenke, komische “beginnt und endet an Feldwegen“-Situationen und Vorfahrt-achten-Schilder aus der Puppenstube ins Feld zu ziehen ist.
 
Für Radwege ohne Benutzungspflicht gibt es kein Verkehrszeichen.
Zeichen 237 kennzeichnet nicht automatisch einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Radfahrer sondern kann auch einfach nur andere Verkehrsteinehmer und Fußgänger von der Benutzung ausschließen. Ist der Radweg nicht straßenbegleitend weil er z.B. quer durch die Pampa führt ist er einfach ein Radweg, nicht mehr, nicht weniger!
 
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Zeichen 237 kennzeichnet nicht automatisch einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Radfahrer sondern kann auch einfach nur andere Verkehrsteinehmer und Fußgänger von der Benutzung ausschließen. Ist der Radweg nicht straßenbegleitend weil er z.B. quer durch die Pampa führt ist er einfach ein Radweg, nicht mehr, nicht weniger!
Das Zeichen ordnet immer auch einen benutzungspflichtigen Sonderweg, und auch ein Fahrbahnverbot, für Radfahrer an.
Natürlich auch die Sachen die Du angeführt hast.
Ohne Fahrbahn, oder ohne Radweg, ist eine Radwegbenutzungspflicht zwar völlig sinnfrei, ändert aber nichts an der Bedeutung dieses Zeichens.

Allerdings ändert das doch nichts an der Tatsache, dass es für Radwege ohne Benutzungspflicht kein Verkehrszeichen gibt.
 
Das Zeichen ordnet immer auch einen benutzungspflichtigen Sonderweg, und auch ein Fahrbahnverbot, für Radfahrer an.
Nein, weil andere Teile der StVO dieses Schild eben nicht so eindeutig sein lassen, wie man es vermuten könnte wenn man nur die Bedeutung des Schildes alleine betrachtet. Die StVO muss in ihrer Gesamtheit betrachtet werden!
 
Das Zeichen ordnet immer auch einen benutzungspflichtigen Sonderweg, und auch ein Fahrbahnverbot, für Radfahrer an.
In erster Linie ordnen die Zeichen letzteres an, sowie ein Benutzungverbot für nicht auf dem Zeichen genannte Verkehrsteilnehmer. Die Benutzungspflicht ergibt sich dann eigentlich automatisch aus dem Fahrbahnverbot, falls eine Fahrbahn vorhanden ist.
Allerdings ändert das doch nichts an der Tatsache, dass es für Radwege ohne Benutzungspflicht kein Verkehrszeichen gibt.
Und wie würdest du z.B. Die Kombi aus Zeichen 1022-10 und Zeichen 239 werten (Fußgängerweg + Radfahrer frei)?
 
In erster Linie ordnen die Zeichen letzteres an, sowie ein Benutzungverbot für nicht auf dem Zeichen genannte Verkehrsteilnehmer. Die Benutzungspflicht ergibt sich dann eigentlich automatisch aus dem Fahrbahnverbot, falls eine Fahrbahn vorhanden ist.

Und wie würdest du z.B. Die Kombi aus Zeichen 1022-10 und Zeichen 239 werten (Fußgängerweg + Radfahrer frei)?

Diese Kombination kennzeichnet einen Gehweg, keinen Radweg. Es ist dann zwar Radfahrern erlaubt den Gehweg (mit max. Schritttempo) zu nutzen, aber es bleibt ein Gehweg.
 
Allerdings ändert das doch nichts an der Tatsache, dass es für Radwege ohne Benutzungspflicht kein Verkehrszeichen gibt.

Hier zum Beispiel. Bis zu dieser Einmündung ein getrennter Rad-/Gehweg, VZ 241.
Folgt eine extra Furt für Radfahrer mit Fußgänger-/Radfahrerblende in der Ampel und der Weg wird genauso zweispurig weitergeführt wie vor der Einmündung.

Alles spricht dafür, dass es sich dann um einen "anderen" Radweg handelt. Bleibt mangels Schild aber ein Mutmaßung.
sf2-jpg.370426
 
Ich weiß noch nicht, obs hier erwähnt wurde, aber die Politik überlegt die Strafen bei Handy am Steuer deutlich zu erhöhen was ich gut finde.
Ich bin heute noch überzeugt, dass der Grund war, dass mich eine Autofahrerin übersah und angefahren hat, lag am Handy in der Hand. Ich hatte aber mega viele Situationen wo ein Autofahrer aus einer Ausfahrt oder Seitenstrasse kommt und mich übersiehen hat, weil er am Smartphone tippte, genau wie Rechtsabbieger.
Ich hoffe, dass sich verschärfte Gesetze durchsetzen, da ich das für den Hauptgrund halte, warum ich heutzutage viel öfters Konflikte habe als vor etwa 15 Jahren und davor.
 
Ich weiß noch nicht, obs hier erwähnt wurde, aber die Politik überlegt die Strafen bei Handy am Steuer deutlich zu erhöhen was ich gut finde.
Ich bin heute noch überzeugt, dass der Grund war, dass mich eine Autofahrerin übersah und angefahren hat, lag am Handy in der Hand. Ich hatte aber mega viele Situationen wo ein Autofahrer aus einer Ausfahrt oder Seitenstrasse kommt und mich übersiehen hat, weil er am Smartphone tippte, genau wie Rechtsabbieger.
Ich hoffe, dass sich verschärfte Gesetze durchsetzen, da ich das für den Hauptgrund halte, warum ich heutzutage viel öfters Konflikte habe als vor etwa 15 Jahren und davor.

Ich hoffe im gleichen Atemzug wird die Strafe für Handy beim radfahren auch verzehnfacht!!!
Ich hab es so satt dass diese xxx (setzt ein möglichst übles Schimpfwort eurer Wahl ein) mich am liebsten auf der für sie falschen Seite auf dem Zwangsradweg beinahe abräumen, weil sie ihre scheiss Playliste durcheiern müssen während der Fahrt und dabei stumpf aufs Handy glotzen!

Inzwischen kommt das (ob ich selbst mit Rad oder Auto bin ist vollkommen egal, schaue mir das halt so an was wie durch die Welt eiert) bei mindestens 5/10 Radfahrer vor, Handy in der Hand um zu simsen, sabbeln oder Playlisten zu bedienen. Zum kotzen! :crash:
 
Ich hoffe im gleichen Atemzug wird die Strafe für Handy beim radfahren auch verzehnfacht!!!
Ich hab es so satt dass diese xxx (setzt ein möglichst übles Schimpfwort eurer Wahl ein) mich am liebsten auf der für sie falschen Seite auf dem Zwangsradweg beinahe abräumen, weil sie ihre scheiss Playliste durcheiern müssen während der Fahrt und dabei stumpf aufs Handy glotzen!

Inzwischen kommt das (ob ich selbst mit Rad oder Auto bin ist vollkommen egal, schaue mir das halt so an was wie durch die Welt eiert) bei mindestens 5/10 Radfahrer vor, Handy in der Hand um zu simsen, sabbeln oder Playlisten zu bedienen. Zum kotzen! :crash:
Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Im Auto fährt man wenigstens andere tot. Auf dem Rad ist man ja selbst dran. Muss man einfach mal ausprobieren 10 Sekunden mit geschlossenen Augen radfahren. Ich glaube das würden sich 90% nicht trauen.
 
eben die Begründung der Verschärfungen in den Nachrichten gehört "SMS schreiben wäre nicht ausdrücklich Verboten ..." what the f...., bisher sah ich das etwas weiter wenn ich einen Blechdosenlenker angebrüllt habe weil er mich textend fast umgefahren hat, zukünftig muss ich mir bis das neue Gesetz gilt wahrscheinlich anhören "was willste Alter, texten ist (noch) nicht Verboten ...". Mal abgesehen davon, dass die Kontrolldichte fehlt. OMG
 
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eben die Begründung der Verschärfungen in den Nachrichten gehört "SMS schreiben wäre nicht ausdrücklich Verboten ..."

Das halte ich für eine Fehlinformation.

“ Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
 
dDas halte ich für eine Fehlinformation.

“ Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Was soll dann die geplante Verschärfung?
 
Ich dachte, die wollten das Strafmaß erhöhen. Aber wenn's keiner kontrolliert und ahndet, was bringt's?

Ich wurde vor Jahren mal erwischt. Nachts auf der Autobahnabfahrt hat's geklingelt und ich bin drangegangen. Der Polizei-Bulli war auf der Nebenspur...
 
Ich hoffe im gleichen Atemzug wird die Strafe für Handy beim radfahren auch verzehnfacht!!!
Nervig, aber ich es ist schon was anders von einem Kraftfahrzeug, was paar Tonnen wiegt, umgenietet zu werden als von nem anderen Rad. Dass mir ein Radfahrer mit Handy entgegen kommt, kommt fast nie vor. Dass ich von einem KFZ Fahrer wegen Handy übersehen werde, ist die Norm.

Das halte ich für eine Fehlinformation.

Ist es. Man darf ein Handy noch nicht mal in der Hand halten beim Fahren, genau wie es verboten ist, Tablet o. Laptop zu bedienen. Alleine das Telefonieren mit Freisprechanlage ist erlaubt.
 
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