Habe ich nicht gesagt.Er sagt, dass die Schilder nur die Benutzungspflicht des Radweges festlegen, denselben aber nicht in Frage stellen.
Was hinter dem Schild kommt legt das Schild nicht fest.Wird die Benutzungspflicht aufgehoben, wie in diesem Bild, wird ja nicht automatisch der Radweg aufgehoben.
Die blauen Schilder ordnen nur eine Benutzungspflicht u.s.w. für einen Radweg an.Ich sage aber, dass die blauen Schilder erst sagen, ob es überhaupt ein Radweg ist oder sein soll.
Für Radwege ohne Benutzungspflicht gibt es kein Verkehrszeichen.