Meine Meinung dazu ist, der Gesetzgeber soll es bitte einheitlich machen mit der geistigen Reife. Im Strafrecht ist ein Gutachten über die gesitige Reigfe nötig zwischen 18 und 21 Jahren. Dann sollte es bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis auch so sein.
Hm...
Zu Ende gedacht, bedeutet das aber, dass jeder -egal wie alt- seine "geistige Reife" nachweisen muss, damit er seine Fahrerlaubnis bekommt/behalten darf. Oder aber die Grenze zum Führerschein für Autos wird auf 21 angehoben.
Da wird mit Führerschein und Jungendstrafrecht etwas vermengt, das nicht zusammen gehört. Man kann glaube ich nicht mehr darüber streiten, dass es akzeptiert ist, dass man mit 18 Auto fahren darf, wenn man den Führerschein hat. Mit 18 darf man auch wählen und sonstige Dinge tun, die eine gewisse geistige Reife als Hintergrund haben sollten. Der Gesetzgeber hat -damals wahltaktisch motiviert- diese 18 Jahre-Grenze (von ursprünglich 21 Jahren) festgesetzt.
Die Anwendung des Jugendstrafrechtes auf bis zu 21jährige ist eine Korrektur der Volljährigkeitsschwelle, um eben der starren Grenze von 18 Jahren auszukommen, wenn die übliche, unterstellte geistige Reife eben noch nicht gegeben ist. Dass das in der Praxis von den Gerichten von der Einzelfallmöglichkeit auf eine fast schon generelle Anwendung des Jungendstrafrechts bis 21 Jahre aufgeweicht wurde, ist ein anderes Thema. Trotzdem spricht in meinen Augen viel dafür, das Jugendstrafrecht auch weiterhin über die "Volljährigkeitsgrenze" hinaus anzuwenden. Ab hingegen die Anhebung der Fahrerlaubnisgrenze von 18 auf 21 Jahre die Straßen wirklich sicherer machen würde, ist fraglich. Der Gesetzgeber sieht mit der Möglichkeit des (eingeschränkten) Autofahrens ab 17 die Sache wohl anders.
Und natürlich haben auch die Landratsämter die Möglichkeit, bei über 21jährigen den "Lappen" zu kassieren, wenn es sich heraus stellt, dass der Inhaber zum Führen eines Kfz nicht geeignet ist. Passiert zwar fast nur bei Alkohol und Drogen, aber (selten) auch bei notorischen Regelverstößlern.
Eine Diskussion um das Strafrecht/Alter/geistige Reife bringt die Sache mit der Sicherheit im Straßenverkehr eh nicht weiter. Es würde schon viel bringen, wenn man den Leuten schon im Bereich der Ordnungswidrigkeit spürbar aufzeigt, dass man Regeln auch einhalten muss.
Die beliebten 15 bis 20km/h mehr als erlaubt sind doch deshalb Praxis, weil es bis zu der Grenze kaum etwas kostet, wenn man erwischt wird.
Andere Länder machen es erfolgreich vor, dass es auch anders geht. In Schweden werden keine X% wegen Messungenauigkeit abgezogen. Dort löhnt man ab dem ersten km/h "drüber" und das auch nicht zu knapp. Und wenn es dann auch noch intensivere Kontrollen geben würde und man z. B. auch mal nach anderen Dingen, wie Abstand beim Überholen, Parken auf Radwegen usw. schauen würde und Verstöße spürbar sanktioniert würden, käme vielleicht dann doch mal die Erkenntnis, dass man Regeln einhalten muss und man sich im Straßenverkehr von A nach B bewegt und nicht seine individuellen Träume von Freiheit auslebt. Unterm Strick geht es um eine Kulturänderung, aber das wird in D ein Traum bleiben.