j_frank
Ich mach dann mal Licht M99 Dy Pro ;-)
Da liegt manchmal das Problem. Wenn die Leute schon aussteigen wollen, kann man gern mit §1 StVO, und §§223 und 240 StGB kommen, man läuft trotzdem Gefahr eine aufs Maul zu bekommen. Der Herr letztens war schon kurz vorm aussteigen. Ich mit meinen 66 kg kann solchen Typen oft nicht so wahnsinnig viel entgegen setzen.
Der Herr hat auch die 10 m Lücke zwischen den parkenden PKW, in die er hätte ausweichen müssen nicht sehen können/wollen.
Doch die genannten Paragraphen - natürlich nicht im Moment der Konfrontation - aber manchmal, manchmal soll es ja wirklich vorkommen - dass ein Dosenlenker aufgrund einer Anzeige befragt wird. Ich wäre gerne dabei, frei nach dem Motto, Post erhalten, Bitte äußeren Sie sich zu den erhoben Punkte vom xy-Tag uv-Uhrzeit ab-Ort. Schade, dass dann die Gesichter nicht des befragten nicht sichtbar sind ;-)