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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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ich habs noch so gelernt das man da wo man die Angezeigte Geschwindigkeit fahren kann auch soll > sonst biste Verkehrshinderniss.

Dann hast Du es falsch gelernt:
Das Zeichen Nr. 274 des Verkehrszeichenkataloges mit der darin enthaltenen Geschwindigkeitsbegrenzung
gibt nur die Höchstgeschwindigkeit vor. Es ist damit nicht vorgeschrieben, wie schnell mindestens zu fahren ist.
Daß das nicht anders sein kann, leuchtet ein durch kurzes Nachdenken.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKa.../www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat274.htm
 
...das rührt daher, dass immer mal wieder irgendwelche Geschichten rumgeistern, wo dann Leute erzählen, es hätten irgendwelche Dorfpolizisten Autofahrer ein Knöllchen verpasst, weil sie zu langsam fuhren und damit zum Hindernis wurden. Auf der AB mag ich das ja noch verstehen... zumindest, wenn das auf der Mittelspur passiert :D
 
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/1-35.htm

Für 99,999% der Führerscheininhaber ist das ausreichend formuliert. Man kann es als gesellschaftlichen Konsens betrachten, dass alle die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren, sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, dies nicht zu tun.
Aber wenn das 12 Radfahrer anders sehen, müsste man vieleicht mal die Stvo umschreiben. Dann kann man die auch gleich geschlechtsneutral formulieren, damit sich da keiner sexuell benachteiligt fühlt.
 
Ein Mindesttempo gilt nur auf Kraftfahrstraßen (60 km/h), und die sind für Radfahrer eh nicht zugelassen.
 
dass alle die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren, sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, dies nicht zu tun.

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit, ist wie der Name schon sagt das maximale, vorausgesetzt die äußeren Bedingungen sind perfekt. Regen, Laub, Wind, starke Sonneneinstrahlung die blenden kann, Kurven, usw. alles Gründe langsamer zu fahren.
 
sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, dies nicht zu tun.
Was bitte ist ein "triftiger Grund" in diesem Zusammenhang? Aus meiner Sicht wäre als Begründung ausreichend, dass ich auf der auf 100 km/h begrenzten Landstraße gerade keine Lust verspüre, mit dem Cabrio mit mehr als 50 km/h durch die Landschaft zu rasen. Wäre das "triftiger Grund" genug?
Sorry Lusche, Ich gehöre wohl einer Minderheit von 0,001% der Führerscheinbesitzer an, die aus den §-en 1 - 35 Der StVO nicht herauslesen können, dass es Konsens sein soll, die Unterschreitung der zulässigen Höchsgeschwindigkeit von einem "triftigen Grund" abhängig zu machen.
 
Was bitte ist ein "triftiger Grund" in diesem Zusammenhang?
Z.B. die Gründe die Stefan03 genannt hat. Worauf du Lust hast ist nicht dabei, denn der Strassenverkehr ist nicht nur für Dich da, sondern erfüllt den Zweck, dass die Menschen/Waren von A nach B kommen. Also auch die anderen ohne Cabrio und Rennrad.

Aus meiner Sicht wäre als Begründung ausreichend, dass ich auf der auf 100 km/h begrenzten Landstraße gerade keine Lust verspüre, mit dem Cabrio mit mehr als 50 km/h durch die Landschaft zu rasen. Wäre das "triftiger Grund" genug?
Jain. Du kannst natürlich 50 fahren, musst dem nachfolgendem Verkehr aber die Gelegenheit geben dich zu überholen, ggf. indem du dafür rechts ranfährst. Du darfst nämlich auch keinen mehr als nötig behindern.

Sorry Lusche, Ich gehöre wohl einer Minderheit von 0,001% der Führerscheinbesitzer an, die aus den §-en 1 - 35 Der StVO nicht herauslesen können, dass es Konsens sein soll, die Unterschreitung der zulässigen Höchsgeschwindigkeit von einem "triftigen Grund" abhängig zu machen.
Ja, gut das du zu einer Minderheit gehörst. Wenn jeder anfangen würde sich im Strassenverkehr selbst zu verwirklichen, gäbe es noch mehr Agressionen und der praktische Nutzen, den der Verkehr ausserhalb des Rennradtrainings und des lustvollen Cabriofahrens erfüllt, wäre gefährdet.
 
Ich ahnte bei der Erstellung meines Beitrags ja schon, dass Du nicht den Kern der Aussage erkennen würdest.
Jetzt, wo Du meine Ahnung bestätigst nochmal extra für Dich @Lusche70.

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Das besagt, dass 1. ein "triftiger Grund" und 2. eine "Verkehrsbehinderung" jeweils einer Definition bedürfen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde jemand, der auf einer bis 100 km/h zugelassenen Strecke vollkommen ohne Begründung nur 80 km/h fährt, von keinem Richter der Verkehrsbehinderung bezichtigt werden. Das widerspricht jedoch diametral Deiner unmaßgeblichen Aussage: "Man kann es als gesellschaftlichen Konsens betrachten, dass alle die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren, sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, dies nicht zu tun."
Und was die "triftigen Gründe" angeht, würde ich mal behaupten, dass aus dem nachfolgenden PKW heraus es kaum möglich ist, einen triftigen Grund für die Schleichfahrt des vorausfahrenden Fahrzeugs auszuschließen.
Für Deinen ausnahmsweise richtigen Einwand, dass ein verkehrsbehindernd langsames Fahrzeug von Zeit zu Zeit dem nachfolgenden Verkehr eine Überholmöglichkeit geben muss, gilt, dass das auch für Fahrzeuge oder geschlossene (Fahrrad-)Verbände die offensichtlich nicht schneller fahren können und somit einen "triftigen Grund" für die Schleichfahrt vorzuweisen haben, verbindlich ist.
 
Jetzt wird aus "50 und keine Lust" plötzlich "80 und ein nicht ersichtlicher Grund". Ich fahre seit über 25 Jahren Auto und weiss wie schnell die Leute bei erlaubten 30,50,100 fahren und wann sie hupen oder genervt reagieren. Das hier zu diskutieren macht wenig Sinn.
 
Schon gar nicht wenn einer meint die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.
Manchmal sind 25 Jahre zu lang wenn man halt nicht lernfähig ist...
 
Da man wir grad an Verkehrsregeln diskutieren sind:

Wenn ich auf einer Straße unterwegs bin, bei der eine Spur von Fahrzeugen oder sonstigen Hindernissen eingeengt ist, muss doch der anhalten, der das Hinderniss auf seiner Seite hat? So hab ich das mal gelernt. Wenn Platz ist, kann man fahren.

Zur Situation mit anschließender immer lauter werdender Diskussion:
Ich war letzten auf dem Heimweg und komme durch unsere Straßen, die regelmäßig einseitig mit fahrenden PKW blockiert werden, es bleibt also nur eine Spur übrig. Für ein Rad und ein Auto ist dann sehr wenig bis kein Platz. Die meisten KfZ Führer fahren ohne Rücksicht auf Radfahrer durch und drängen somit den Verkehr auf der freien Spur zum Anhalten. Den Rest könnt ihr euch denken. Ich hab mit dem Herrn dann etwas diskutiert und er hat nichtmal eingesehen, dass er hätte anhalten bzw. Platz machen müssen.
 
Da man wir grad an Verkehrsregeln diskutieren sind:

Wenn ich auf einer Straße unterwegs bin, bei der eine Spur von Fahrzeugen oder sonstigen Hindernissen eingeengt ist, muss doch der anhalten, der das Hinderniss auf seiner Seite hat? So hab ich das mal gelernt. Wenn Platz ist, kann man fahren.

Zur Situation mit anschließender immer lauter werdender Diskussion:
Ich war letzten auf dem Heimweg und komme durch unsere Straßen, die regelmäßig einseitig mit fahrenden PKW blockiert werden, es bleibt also nur eine Spur übrig. Für ein Rad und ein Auto ist dann sehr wenig bis kein Platz. Die meisten KfZ Führer fahren ohne Rücksicht auf Radfahrer durch und drängen somit den Verkehr auf der freien Spur zum Anhalten. Den Rest könnt ihr euch denken. Ich hab mit dem Herrn dann etwas diskutiert und er hat nichtmal eingesehen, dass er hätte anhalten bzw. Platz machen müssen.

Gegenverkehr mit Hindernis muss anhalten §6 StVO, hatte das mal mit einem Busfahrer, hab darauf hin eine email an die Verkehrsbetriebe geschickt angeblich haben die dann mit dem Fahrer gesprochen - ich lass mich da auf keine Diskussionen mehr ein. Wenns mir zu blöd, gefährlich oder was auch immer war - Kennzeichen - 15min Schreiben und wech ist der Ärger ;-)
 
Danke, also §6 StVO. Das muss ich mir merken. Ich komm da täglich durch die Straße, oft mehrfach und so eine ähnliche Situation gestaltet sich jedes mal. Die Hälfte hält sich dran, die andere Hälfte nicht.
 
Grundproblem ist aber, dass Dosenlenker i.d.R. nicht aktzeptieren kann dass es Verkehrsteilnehmer gibt die seine und die eigenen Pflichten und Rechte besser kennen als er/ sie selbst ;-) gepaart mit genügend Blechummantelung ergeben sich eben solche Situationen
 
Da man wir grad an Verkehrsregeln diskutieren sind:

Wenn ich auf einer Straße unterwegs bin, bei der eine Spur von Fahrzeugen oder sonstigen Hindernissen eingeengt ist, muss doch der anhalten, der das Hinderniss auf seiner Seite hat? So hab ich das mal gelernt. Wenn Platz ist, kann man fahren.

Zur Situation mit anschließender immer lauter werdender Diskussion:
Ich war letzten auf dem Heimweg und komme durch unsere Straßen, die regelmäßig einseitig mit fahrenden PKW blockiert werden, es bleibt also nur eine Spur übrig. Für ein Rad und ein Auto ist dann sehr wenig bis kein Platz. Die meisten KfZ Führer fahren ohne Rücksicht auf Radfahrer durch und drängen somit den Verkehr auf der freien Spur zum Anhalten. Den Rest könnt ihr euch denken. Ich hab mit dem Herrn dann etwas diskutiert und er hat nichtmal eingesehen, dass er hätte anhalten bzw. Platz machen müssen.

kommt mir irgendwie bekannt vor. Antwort aus der Dose: Man könne doch mal Platz machen* (hat die mich damit gemeint:eek:???)

*Ja gewiss doch, ich "hüpfe" gerne auf den Gehsteig:confused:
 
Da man wir grad an Verkehrsregeln diskutieren sind:

Wenn ich auf einer Straße unterwegs bin, bei der eine Spur von Fahrzeugen oder sonstigen Hindernissen eingeengt ist, muss doch der anhalten, der das Hinderniss auf seiner Seite hat? So hab ich das mal gelernt. Wenn Platz ist, kann man fahren.
Absolut richtig. Es gibt auch keinen Grund auf die Vorfahrt zu verzichten. Und wenn man sich selbst auf den Strassen so benimmt, wie man es von anderen erwartet (Regeln einhalten), kann man das ganz selbstbewust mit diesen Autofahrern diskutieren. Sofern man das möchte.
 
Grundproblem ist aber, dass Dosenlenker i.d.R. nicht aktzeptieren kann dass es Verkehrsteilnehmer gibt die seine und die eigenen Pflichten und Rechte besser kennen als er/ sie selbst ;-) gepaart mit genügend Blechummantelung ergeben sich eben solche Situationen

Liegt unter anderem daran, dass viele von den Dosenlenkern mit denen wir z.B. so unsere Konflikte haben, ihren Führerschein gemacht haben zu Zeiten, als das Papier dafür soeben erfunden worden war, und die sich einfach taub und blind stellen für jedwede Veränderung. "Das war schon immer so" Basta...:mad:
 
Absolut richtig. Es gibt auch keinen Grund auf die Vorfahrt zu verzichten. Und wenn man sich selbst auf den Strassen so benimmt, wie man es von anderen erwartet (Regeln einhalten), kann man das ganz selbstbewust mit diesen Autofahrern diskutieren. Sofern man das möchte.
Da liegt manchmal das Problem. Wenn die Leute schon aussteigen wollen, kann man gern mit §1 StVO, und §§223 und 240 StGB kommen, man läuft trotzdem Gefahr eine aufs Maul zu bekommen. Der Herr letztens war schon kurz vorm aussteigen. Ich mit meinen 66 kg kann solchen Typen oft nicht so wahnsinnig viel entgegen setzen.
Liegt unter anderem daran, dass viele von den Dosenlenkern mit denen wir z.B. so unsere Konflikte haben, ihren Führerschein gemacht haben zu Zeiten, als das Papier dafür soeben erfunden worden war, und die sich einfach taub und blind stellen für jedwede Veränderung. "Das war schon immer so" Basta...:mad:

Der Herr hat auch die 10 m Lücke zwischen den parkenden PKW, in die er hätte ausweichen müssen nicht sehen können/wollen.
 
Noch ne Frage von mir zu Verkehrsregeln. Wie sieht es auf Wirtschaftswegen, die auch als Radweg ausgeschildert sind, aus wenn mir ein riesiger Trecker mit 40 Klamotten entgegengeheizt kommt? Muss der nicht die Geschwindigkeit verringern und soweit an den Rand fahren das ich ne Chance nicht platt gefahren zu werden? Letztenz hatte ich nämlich genau diesen Fall. Entweder war der Typ blind oder es war im egal ob ich als Briefmarke auf dem Weg ende!:(:mad:. So'n Trecker kann ins Feld ausweichen. Ich kann das nicht.
 
Grundproblem ist aber, dass Dosenlenker i.d.R. nicht aktzeptieren kann dass es Verkehrsteilnehmer gibt die seine und die eigenen Pflichten und Rechte besser kennen als er/ sie selbst ;-) gepaart mit genügend Blechummantelung ergeben sich eben solche Situationen
das gibt's nicht nur im Verkehr
das passt auf jeden Chef :cool:
 
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