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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Achso ich hatte heute mal wieder die Begegnung mit zwei renitenden Blechbüchsenlenkern gehabt.

Kandidat eins. Ca 60 Jahre alt, Golf fahrer. Abstand ungefähr 40 cm auf einer 4 spurigen Straße, bei der der linke fahrstreifen leer war. Nächste Ampel, die Konfrontation und das übliche Schimpansenverhalten kam zu tage. Wildes gestikulieren in richtung eines imaginären radweges. Klar nur weil ich auf seiner Straße fahre, darf er mich über den Haufen fahren, weil da eben vor 50 Jahren ein weg für Radfahrende angelegt wurde.

Kandidatin zwei. Ca 40 Jahre alt, smart Fahrerin. Abstand ca 30 cm auf einer sechsspurigen Straße, wo die anderen beiden fahrstreifen völlig verwaist waren. Nächste Ampel, hundert Meter später die da schon rot war, Konfrontation. Ungläubiges, verwirrter Gesichtsausdruck, als ob sie nicht mal mitbekommen hatte, dass sie mich ein paar Sekunden vorher überholt hatte. Nach 30 Sekunden eine entschuldigende handgeste, der Blick zeugte aber immer noch von völliger Ahnungslosigkeit was denn der Radfahrer von ihr wollte.

Keiner der beiden hatte Lust sich zu unterhalten, verstehe ich nicht. War wohl noch zu früh....
 
Typisch ist auch das aggressive Gebaren der Autofahrer, wenn sie mich überholen und gestikulierend auf den Weg neben der Straße zeigen, mit dem blauen Fußgängerschild und dem Zusatz darunter "Radfahrer frei". Die meisten wissen schlicht weg nicht, dass der Radfahrer den Weg benutzen darf aber nicht muss.
 
Schau nochmal oben auf meine Rechnung: Bei einer normalen deutschen Straße hat der Radfahrer einen Raum von circa 1,20m bis 3,20m, wenn er dem Autofahrer zum Überholen die vollen 2m Abstand außerorts gewähren möchte. Heißt: Auf einer engen Straße ist es ohnehin kaum möglich, den Abstand zu halten (auch hintereinander nicht), auf einer "mittelbreiten" Straße hat der Radfahrer aber 2,20m vom Seitenstreifen, in denen er sich bewegen kann, ohne dass der Autofahrer die 2m Seitenabstand nicht halten kann. Auf 2,20m passt ein locker Radfahrer, da passen aber definitiv keine zwei hin. In dem Fall also: Argument widerlegt. :D

Ja aber Deine Rechnung ist halt leider falsch bzw. nicht zutreffend ;)

IdR bewegen wir Radfahrer uns auf Straßen, die hier als RQ 7,5 und RQ 9,5 benannt sind. Da hat eine Fahrbahn eine Breite von 3,00 m. Wie breit ist so ein allgemeiner Rennradfahrer...1,00 m? Dazu der seitliche Abstand zur rechten Fahrbahn...0,30 m meinetwegen.
Da braucht der Autofahrer 3,30 m wenn er mich abgemessen (!) mit 2,00 Mindestabstand überholen will. Damit ist er im Gegenverkehr.

Deine zur Hilfe genommenen 7,50 Gesamtstraßenbreite gilt für Autobahnen...ich glaub da fahren wir selten.
 
Die hilft? Könnte mir vorstellen, dass die Pfeife nicht wie eine Klingel klingt und somit die Menschen die gar nicht richtig wahrnehmen, dass da jemand überholen möchte.
Funktioniert erstaunlich gut. Früh genug anfangen zu Pfeifen, wenn keine Reaktion kommt lauter und mehrfach wiederholen. Wirkt immer.
 
Ja aber Deine Rechnung ist halt leider falsch bzw. nicht zutreffend ;)
Dann machen wir die Rehcnung mit der RQ 7,5 nochmal.
Abstand des Autofahrers vom linken Fahrbahnrand: 0,20m
Breite des Autos: 2,30m
Sicherheitsabstand zum Radfahrer: 2,00m
Verbleibende Breite = 5,50m - 4,50m = 1,00m.

Meine Breite auf dem Rad beträgt ziemlich genau die Lenkerbreite plus etwas Toleranz, sagen wir mal nicht mehr als 60cm, dann stehen meine Arme aber schon recht spitz draußen. Dann hätte man auf einer solchen Straße noch circa 0,40m vom Lenker(!) also circa 0,70m vom Rad zum Fahrbahnrand, damit der Autofahrer regelkonform überholen kann. Ich würde sagen: Prinzipiell wäre das alles so machbar, wenn der Autofahrer die volle Breite der Fahrbahn nutzt, um zu überholen. Daran sieht man dann auch recht schön, dass es eine Einerreihe dem Autofahrer ermöglicht (oder ermöglichen kann) regelkonform zu überholen, während das auf einer RQ 7,5 bei einer Zweierreihe nicht mehr möglich wäre.

Mir ging es nicht darum, dass der Autofahrer nicht in den Gegenverkehr muss, sondern darum, dass ein Überholen mit angemessenem Abstand bei Zweierreihe oft prinzipiell nicht möglich ist, auch wenn der Autofahrer mit der linken Spur schon auf der Fahrbahnbegrezung fährt.
 
Da braucht der Autofahrer 3,30 m wenn er mich abgemessen (!) mit 2,00 Mindestabstand überholen will. Damit ist er im Gegenverkehr.
Richtig. Wenn dann aber noch ein zweiter Radler daneben fährt, reicht es u.U. trotz maximalem Ausnutzen der Gegenfahrbahn nicht, beim Überholen die 2m einzuhalten. Also ist auf solchen Straßen das Nebeneinanderradeln wegen Behinderung untersagt.
 
Also ist auf solchen Straßen das Nebeneinanderradeln wegen Behinderung untersagt.
Zumindest, wenn auch Autos von hinten kommen :D
Auf den genannten schmalen Ortsverbindungsstraßen werde ich (wenn ich nicht gerade zur Feierabendzeit unterwegs bin) i.d.R. von 1-2 Autos pro zwei Minuten überholt, manchmal häufiger, manchmal seltener. Wenn ich da zu zweit unterwegs bin, geht's halt schnell in Einerreihe wenn von hinten was kommt und danach kann man weiter plaudern. Oder, als Alternative, akzeptiere ich eben, dass das Auto mich nur noch mit 1,00m Abstand überholen kann - überholt wird in aller Regel ja sowieso.
 
Scheint übrigens kein radfahrerspezifisches Ding zu sein. Meiner Holden (sie mit RR) sind Sonntag auf einer schmalen Landstraße ohne Bürgersteig vier Fußgänger entgegengekommen, die die 200m vom Parkplatz zum Biergarten wollten. Alle vier nebeneinander ohne Platz zum Vorbeifahren und trotz Sichtkontakt keinerlei Anstalten zur Seite zu gehen. Als sie nicht vollständig abgebremst hat wurde sie auch noch angepampt. 🙄
So was ähnliches hatte ich am Sonntag auch. War auf einem gemeinsamen Rad/Fußweg (Zeichen 240) - habe auf Schrittgeschwindigkeit runtergebremst und mehrfach geklingelt, es wurde dann zwar platz gemacht, aber ich wurde mit "Steig doch ab, du A***!" angeblökt. Ich habe dann, als ich vorbei bin, nur darauf hingewiesen, dass es sich um einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad u. Fußweg handelt und nicht um einen reinen Gehweg. . Dann wurde hinter mir noch ein bißchen rumgemeckert, ich habe es ignoriert und bin weiter.
Wahrscheinlich waren das die Leute, die sich dann aber beschweren wenn man mit dem Rad trotz Radweg auf der parallel laufenden Landstraße fährt.
 
Ernst?
Frage von mir (auch ernst gemeint): Bis ich das Ding aus der Trikottasche rausgewurschtelt hätte, wäre die Situation eigentlich vorbei. Und an einem schönen Maitag am Rhein hätte ich das Ding vermutlich permanent in der Hand. Also wohin damit?
Genau, darum frage ich ob man so nen DIng dann um den Hals trägt. Weiß nicht ob das nicht störend ist ständig da sowas bamseln zu haben.
 
Also ich hänge mir immer sowas um, aber nur wenn ich mit dem klassiker unterwegs bin. Immer mit Stil! :D
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