onkeljoni
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Leider wird in diesem Zusammenhang Datenschutz höher angesetzt als körperliche Unversehrtheit und es kann ziemlich teuer werden wenn du solche Videos ins Netz stellst.
Die Aussage ist so nicht richtig. Die Aufnahmen können vor Gericht verwendet werden, damit man sein Recht bekommt. Eine andere Sache ist es diese Dinge öffentlich ins Netz zu stellen als eine Art viruellen Pranger.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ja nicht dadurch verletzt, dass du die Dinge bei YT unkenntlich machen musst.
So sehr ich den Ärger über manche Verkehrsteilnehmer verstehe, ich erlebe es selber immer wieder, sind solche Aussagen, dass Datenschutz mehr zählt als körperliche Unversehrtheit einfach Quatsch.