• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Leider wird in diesem Zusammenhang Datenschutz höher angesetzt als körperliche Unversehrtheit und es kann ziemlich teuer werden wenn du solche Videos ins Netz stellst.

Die Aussage ist so nicht richtig. Die Aufnahmen können vor Gericht verwendet werden, damit man sein Recht bekommt. Eine andere Sache ist es diese Dinge öffentlich ins Netz zu stellen als eine Art viruellen Pranger.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ja nicht dadurch verletzt, dass du die Dinge bei YT unkenntlich machen musst.
So sehr ich den Ärger über manche Verkehrsteilnehmer verstehe, ich erlebe es selber immer wieder, sind solche Aussagen, dass Datenschutz mehr zählt als körperliche Unversehrtheit einfach Quatsch.
 
Vorgestern am Sonntag. Knallorange war ich angezogen. Auffälliger ging schon nicht mehr.
Ich fahre ausnahmsweise mal die Fahrbahn ganz direkt parallel zur schnurgeraden (8 km, wirklich wahr) Landstraße, welche durch einen huckeligen Grünstreifen getrennt wird.
Zwei Räder passen nebeneinander, mehr nicht.
Mir kommen etwa zehn ältere Leute, ziemlich dicht auffahrend, auf ihren Ausflugrädern entgegen.
Die letzten beiden fahren nebeneinander.
Der für mich erste Mensch macht irgendwann Platz.
Bleibt noch die letzte Radfahrerin. Die ist einfach eingefroren und hat nullkommanull gelenkt oder auch nur abgebremst.
Ich Vollbremsung, nur 15 cm ausweichen nach rechts möglich.
Sie murmelt ein "Tschuldigung" und fährt gefühlt ungefähr einen Zentimeter an mir vorbei.
Ich habe mich geärgert, weil ich sie hätte anschreien sollen 15 Meter vorher. Aber so richtig anschreien...
 
anschreien bringt auch nur bedingt was.
Bin am WE auf einem ca. 1,5m breiten Rad/Fußgängerweg neben einem Fluß gefahren.
Da steht ein älteres Ehepaar mittig auf dem Weg und schaut Richtung Fluß.

Ich rufe rechtzeitig "Vorsicht".
Die frau schaut kurz zu mir und dann wieder Richtung Fluß.
Ich rufe nochmal aber auch da bleibe sie gemütlich stehen.
Als ich auf die Wiese beim Überholen ausweichen darf sagt die Frau nur "mein Mann hört schlecht".
Aber hauptsache mal den ganzen Weg blockieren und nach nichts schauen...
 
Die Aussage ist so nicht richtig. Die Aufnahmen können vor Gericht verwendet werden, damit man sein Recht bekommt. Eine andere Sache ist es diese Dinge öffentlich ins Netz zu stellen als eine Art viruellen Pranger.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ja nicht dadurch verletzt, dass du die Dinge bei YT unkenntlich machen musst.
So sehr ich den Ärger über manche Verkehrsteilnehmer verstehe, ich erlebe es selber immer wieder, sind solche Aussagen, dass Datenschutz mehr zählt als körperliche Unversehrtheit einfach Quatsch.

Genau auf das öffentlich ins Netz stellen bezog sich meine Aussage. Dass die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden können ist durchaus möglich, dazu muss aber erst etwas passiert sein. Als Beweis bei groben Verkehrsverstößen werden die Aufnahmen wohl kaum nutzen, da hier der Datenschutz höher angesetzt werden wird.

Und nein, es ist kein Quatsch wenn meine körperliche Unversehrtheit erst beschädigt oder ruiniert sein muss, damit Datenschutzgründe zurückstehen. Die Ordnungsbehörden sind weder personell noch zeitlich in der Lage Verstöße zu ahnden und Gesetze durchzusetzen. Das Risiko bei rüpelhaften Verhalten - und dazu zähle ich auch wenn man sich nicht auf seinen Job als Fahrer konzentriert - aufgezeichnet zu werden und mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen zu müssen, würde viele Leute dazu bringen mal die Ohren anzulegen wenn sie mit ihren Geschossen durch die Landschaft blasen.
 
Und nein, es ist kein Quatsch wenn meine körperliche Unversehrtheit erst beschädigt oder ruiniert sein muss, damit Datenschutzgründe zurückstehen.

Auch wenn du verletzt wurdest, darfst du das Video nicht ins Netz stellen ohne die Personen bzw. Kennzeichen unkenntlich gemacht zu haben. Selbst wenn du nicht verletzt wurdest und du z.B. eine Nötigung anzeigen willst kann das Video verwendet werden. Es wird also der Datenschutz nicht über die körperliche Unversehrtheit gestellt.

Die Ordnungsbehörden sind weder personell noch zeitlich in der Lage Verstöße zu ahnden und Gesetze durchzusetzen.

Ist die Konsequenz daraus, dass wir alle Verstöße die wir gefilmt haben auf YT öffentlich machen, mit Gesichtern und Kennzeichen? Was willst du damit erreichen?
Die Folge wäre ein öffentlicher Pranger. Stell dir mal vor, ein 18 jähriger leiht sich das Auto vom Vater. Damit drängt er einen Radfahrer ziemlich rüde von der Straße ab. Der hat alles mit seiner goPro gefilmt. Da die Polizei das nicht weiter verfolgen will warum auch immer, stellt er das Video im Netz. Zu sehen ist nur das Auto mit Kennzeichen. Was ist denn, wenn zwei gute Kollgen des Radfahrers nun das Kennzeichen wiedererkennen und dem älteren Herrn der gerade aussteigt eins auf die Glocke geben? Er hat aber nun mal gar nichts gemacht! Was ist mit seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Du siehst es ist nicht ganz so einfach. Der Datenschutz würde nur dann höher bewertet als die körperliche Unversehrtheit, wenn das Gericht eine Videoaufnahme nicht als Beweismittel zulassen würde, weil eben darauf die Person identifiziert werden kann und das gegen den Datenschutz vertoßen würde. Das ist aber nicht der Fall.

Es wird nur untersagt solche Videos einfach so ins Netz zu stellen und das meiner Meinung nach zu recht.
 
Auch wenn du verletzt wurdest, darfst du das Video nicht ins Netz stellen ohne die Personen bzw. Kennzeichen unkenntlich gemacht zu haben.

...

Ist die Konsequenz daraus, dass wir alle Verstöße die wir gefilmt haben auf YT öffentlich machen, mit Gesichtern und Kennzeichen? Was willst du damit erreichen?
...

Es wird nur untersagt solche Videos einfach so ins Netz zu stellen und das meiner Meinung nach zu recht.
Die Personen müssen unkenntlich gemacht werden. Nicht die Kennzeichen. Siehe hierfür auch hier:
https://www.tz.de/auto/muessen-auto-kennzeichen-netz-unkenntlich-gemacht-werden-zr-11389225.html
 
Die Personen müssen unkenntlich gemacht werden. Nicht die Kennzeichen. Siehe hierfür auch hier:

Ähem, liest du dir die Artikel die du verlinkst auch vorher durch?
Ich zitiere mal aus dem Artrikel den du verlinkt hast:
Allerdings dürfte sich das Urteil aus dem Jahr 2007 seit dem letzten Jahr mit der EU-DSGVO überholt haben. Diese sieht Kfz-Kennzeichen nämlich als personenbezogenen Daten an.

Wobei ich auch anmerken möchte, dass tz.de nicht gerade für Qualitätsjournalismus steht ;)
 
Ähem, liest du dir die Artikel die du verlinkst auch vorher durch?
Ich zitiere mal aus dem Artrikel den du verlinkt hast:


Wobei ich auch anmerken möchte, dass tz.de nicht gerade für Qualitätsjournalismus steht ;)
gibt derzeit noch keine rechtssprechung die das vorschreibt. somit ist es noch erlaubt alles andere ist mutmaßung. . oder kennst du eine andere quelle?
 
gibt derzeit noch keine rechtssprechung die das vorschreibt. somit ist es noch erlaubt alles andere ist mutmaßung. . oder kennst du eine andere quelle?

Es gibt derzeit noch keine Rechtssprechung die diesen Punkt der DSGVO widersprochen hat. Die DSGVO ist geltendes Recht. In der DSGVO steht drin, dass KFZ-Kennzeichen personenbezogene Daten sind. Personenbezogene Daten sind geschützt und dürfen nicht einfach so ins Netz gestellt werden.

Somit ist es so lange verboten, bis ein Gerichtsurteil vorliegt, dass ein KFZ-Kennzeichen nicht als personenbezogenes Datum ansieht.

Ein Gesetz oder in diesem Falle eine Verordnung ist erst einmal gültig. Es bedarf nicht erst eines Urteils, damit ein Gesetzt gültig wird. Sonst müsste es ja zu allen Gesetzen und Verordnungen erst ein Urteil geben bevor sie gültig sind. Im Umkehrschluss würde es bedeuten, dass alles so lange erlaubt ist bis ein Urteil vorliegt!
 
Es gibt derzeit noch keine Rechtssprechung die diesen Punkt der DSGVO widersprochen hat. Die DSGVO ist geltendes Recht. In der DSGVO steht drin, dass KFZ-Kennzeichen personenbezogene Daten sind. Personenbezogene Daten sind geschützt und dürfen nicht einfach so ins Netz gestellt werden.

Somit ist es so lange verboten, bis ein Gerichtsurteil vorliegt, dass ein KFZ-Kennzeichen nicht als personenbezogenes Datum ansieht.

Ein Gesetz oder in diesem Falle eine Verordnung ist erst einmal gültig. Es bedarf nicht erst eines Urteils, damit ein Gesetzt gültig wird. Sonst müsste es ja zu allen Gesetzen und Verordnungen erst ein Urteil geben bevor sie gültig sind. Im Umkehrschluss würde es bedeuten, dass alles so lange erlaubt ist bis ein Urteil vorliegt!
jo haste wohl leider recht.
an die dgsvo hatte ich erst nicht gedacht. mein fehler.
 
jo haste wohl leider recht.
an die dgsvo hatte ich erst nicht gedacht. mein fehler.

Kein Problem.
So lange man die Videos als Beweis vor Gericht verwenden kann, ohne dass der Datenschutz greift, ist das für mich ok. Meinetwegen kann man die Videos dann auch anonymisiert ins Netz stellen, ich habe da persönlich nichts von.
 
Erlebnisse des heutigen Tages:
1) Hupen, Ursache: nicht benutzungspflichtige angepinselte zwei Streifen auf schrottigem Bürgersteig, mit "Rad frei" Schild und ich und war auf der ganz reichten Spur einer relativ leeren 6 spurigen Straße. 3 pro Fahrtrichtung.
Ergebnis: lautstarke Diskussion an der Ampel, Ich bin übrigens nicht beleidigend geworden und habe gebeten seine Beleidigungen doch bitte zu lassen, noch habe ich irgendwelche Dinge angedroht, sonder nur meine Absichten erklärt, dass ich halt links Abbiegen will, Beim Hupen war ich aber noch ganz rechts und weit vor der Kreuzung. allerdings habe ich mich vielleicht doch ein kleines bisschen lautstärker ausgedrückt:).
letzter Satz des Autofahrers: "du Sp....., nächste mal wenn ich die sehe fahr ich dich Tot, ist mir egal ".

2) Hupen: gleiche Situation, völlig anderes Auto, Stelle an anderer Straße, diesmal habe ich dem Autofahrer "Respekt" gezollt: "Wow, du hast ne Hupe, Respekt, wow." und habe applaudiert. Ergebnis: Autofahrer hupte noch ein paar mal kurz, war aber eine Sekunde später sichtlich peinlich berührt und suchte das Weite.

Ich versuch in Zukunft mal Version zwei weiter. Scheint nicht ganz so zu eskalieren. Diskutieren bringt eh nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Frühling :D Bei mir ist es tatsächlich wieder ruhiger geworden. Die Straßen sind merkwürdigerweise nach den Ferien viel leerer, als noch in den Ferien... muss ich das verstehen?
 
Die Läden öffnen wieder. Wird weniger vor lauter Langeweile irgendwohin gefahren. Hier wird an der Grenze Ruhrgebiet-Münsterland wird es auch wieder leerer und die Innenstadt voller.
 
315c I Nr. 2b wurde vergessen. Ist kein Privatklagedelikt.
Rechtsmittel einlegen...

Nachdem der Einstellungsbescheid ohnehin grobe Fehler enthielt und ich keine gewissenhafte Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts erkennen konnte habe ich eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. "Grober Fehler" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass laut Schreiben dem Beschuldigten sogar die Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung zur Last gelegt wurde.

Jetzt kam der neue Einstellungsbescheid mit ausführlicher Begründung. Man erkenne lediglich eine Nötigung und keine Gefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Zitat: "Eine Verkehrssituation ist konkret gefährlich, wenn nicht nur eine latente Gefahr für das Rechtsgut besteht, sondern dessen Sicherheit so stark gefährdet ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob ein Schaden eintritt oder nicht."

Also, Privatklage ja oder nein?
 
Also, Privatklage ja oder nein?

5109D7wCknL.jpg


:cool::cool:
.... mein Vorschlag..... ;)
 
heute auf dem Weg nach Hause habe ich noch diese Perle entdeckt:Anhang anzeigen 484528

Radweg um den Kreisverkehr, und keiner hat Vorfahrt (außer den Autos, die aus dem Kreisverkehr raus fahren).

Mal wieder ein Fall von "denn sie wissen nicht was sie tun"? Oder gilt das "Vorfahrt achten" auf der Fahrbahn erst ab der Linie direkt am Kreisverkehr?
Stell dir mal vor, da wäre noch ein Zebrastreifen für die Fußgänger. Dann wäre die Verwirrung perfekt.
 
Stell dir mal vor, da wäre noch ein Zebrastreifen für die Fußgänger. Dann wäre die Verwirrung perfekt.

Genau das habe ich in meinem Heimatort. Funktioniert prima, weil

a) die ausfahrenden Autos wg. Zebrastreifen auch für da querende Radfahrer anhalten

b) die Radfahrer nicht wissen, dass sie wartepflichtig sind
 
Genau das habe ich in meinem Heimatort. Funktioniert prima, weil

a) die ausfahrenden Autos wg. Zebrastreifen auch für da querende Radfahrer anhalten

b) die Radfahrer nicht wissen, dass sie wartepflichtig sind
Funtioniert prima, wenn die Radfahrer glauben, dass der Zebrastreifen ihnen ein Vorrangrecht gewährt, das aber so nicht existiert?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten