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Jeep Angriff in 2007 auf Radfahrer in Eppstein

AW: Jeep Angriff in 2007 auf Radfahrer in Eppstein

Habe das durchgelesen und bin über seine (Autofahrer) Selbstjustiz geschockt, da meint man ja fast man ist im "Wilden westen". Das war ja schon fast ein Mordversuch und hat mit einem normalen Verkehrunfall nichts mehr zu tun.Wenn er immer noch keine Reue zeigt oder über sein eigenes Verhalten schockiert ist kann man Ihn nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen lassen .

Gruß Gruni
 
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Radfahrer sind eben doch Untermenschen, die weniger Wert sind...? Hätte der auch nur lächerliche zwei Jahre bekommen (also grad so, dass er echt einfahren muss), wenn er nach einem Streit mit einem Kind dieses mal einfach platt gemacht hätte???
'Sogar' für eine 84-jährige gibt es 'noch' fünf Jahre! :eek:
 
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Jemand mit dem Auto killen ist die beste Möglichkeit. Jemand verletzen gibt außer Ärger nicht viel. Fast nie gibt es da mehr als die berüchtigten 2 Jahre auf Bewährung. Man darf nur nicht aussteigen und nochmal draufhauen....
Insofern war es ganz üblich und normal, das der Staatsanwalt 20 Monate auf Bewährung forderte, und der Anwalt wegen vorheriger Provokation weniger. Und weil eine Haftstrafe für "so was" unüblich ist, wird sich die Veranstaltung durch alle Instanzen wälzen.

Ungeachtet dessen ist der Verursacher natürlich zivilrechtlich dran mit Schadensersatz, Schmerzengeld, evtl. Rente. Da sind dann noch ein paar Prozeße fällig, und da die Versicherung nicht zahlen wird, wird es der Verursacher auch nicht. Weitere Prozeße...
So ein "Unfall" kann sich ganz schnell zu einem neuen Lebensinhalt auswachsen.
 
AW: Jeep Angriff in 2007 auf Radfahrer in Eppstein

g

Ungeachtet dessen ist der Verursacher natürlich zivilrechtlich dran mit Schadensersatz, Schmerzengeld, evtl. Rente. Da sind dann noch ein paar Prozeße fällig, und da die Versicherung nicht zahlen wird, wird es der Verursacher auch nicht. Weitere Prozeße...
So ein "Unfall" kann sich ganz schnell zu einem neuen Lebensinhalt auswachsen.

Moin,

das kann dem Geschädigten egal sein. Da die Versicherung erst einmal in Vorlage geht. Die Versicherung darf dann beim Schädiger eintreiben. Wobei ich denke das bei einem Rentner mit einem neuen Jeep noch der eine oder andere Euro auf dem Konto liegt. Und so ein Eigenheim lässt sich bestimmt auch gut verwerten.

Gruß k67
 
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Moin,

die zivilrechtliche Seite wird noch viel schlimmer. Da kommt eine Kostenlawine auf den Jeepfahrer zu, da reichen die Ersparnisse eines Lebens nicht aus.

Gruß k67

Na hoffentlich klären die das, bevor er quasi-enteignet wird.....in den Knast wandert.
 
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Würdest Du es tun weil Du es ehrlich so meinst oder weil der Richter es erwartet?

Gruß k67

beides!
selbst wenn ich eimal so ddurchdrehen sollte bin ich sicher dass es mir später leid tut. und zum anderen wenn man vor gericht steht muss man alles tun um möglichst unbeschadet aus der geschichte heraus zu kommen....
aber bitte richtig verstehen nicht NUR aus strategischen zwecken! bin doch schließlich ein netter kerl ;)
 
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ich würde den jeepfahrer bis auf die knochen ausbluten lassen.der würde niewieder auch nur einen fuß halbwegs ins leben setzen!
das ist echt ungheuerlich anderleuts leben so in gefahr zu bringen...
 
AW: Jeep Angriff in 2007 auf Radfahrer in Eppstein

ich würde den jeepfahrer bis auf die knochen ausbluten lassen.der würde niewieder auch nur einen fuß halbwegs ins leben setzen!
das ist echt ungheuerlich anderleuts leben so in gefahr zu bringen...

Ich denke, nach dem Urteil müsste der Verurteilte finanziell schon sehr gut gebettet sein, damit sich sein Leben nicht nennenswert ändert - vollkommen unabhängig von der Haft.
Der angerichtete Schaden dürfte erheblich 6-stellig sein - das Opfer arbeitet seit bald einem Jahr nicht und wurde mehrfach operiert, war in Reha und wird immer noch behandelt. Das kostet!!! Und weil hier ja zunächst eine Kfz- und keine (gesetzliche) Krankenversicherung zahlen muss, lassen die Ärzte auch jegliche Zurückhaltung fallen. Im Normalfall heißt das für den Täter: Eigenheim ade! ... denn die Kfz-Haftpflicht wird sich nach dem Urteil vom Täter zurückholen, was nur geht.

Wenn das Urteil nicht doch noch abgemildert wird, dann steht er vor dem Nichts, wenn er aus dem Bau rauskommt! Dann 55 oder 56 Jahre alt, dürften sich auch beruflich so gut wie keine Perspektiven mehr eröffnen -damit sacken dann auch die Rentenansprüche im Keller. Der ist bis an das Ende seiner Jahre gestraft und bekommt bestimmt keinen Fuß mehr auf den Boden - wenn er nicht doch über ein prall gefülltes Bankkonto verfügt, mit dem er den verursachten Schaden mehr als locker ausgleichen kann.

Neben dem Opfer ist noch die Familie des Täters (so er denn eine hat) zu bemitleiden, die durch die Dummheit des Ehemanns und Vaters aus der Bahn geworfen wird.
 
AW: Jeep Angriff in 2007 auf Radfahrer in Eppstein

beides!
selbst wenn ich eimal so ddurchdrehen sollte bin ich sicher dass es mir später leid tut. und zum anderen wenn man vor gericht steht muss man alles tun um möglichst unbeschadet aus der geschichte heraus zu kommen....
aber bitte richtig verstehen nicht NUR aus strategischen zwecken! bin doch schließlich ein netter kerl ;)

Wie im vorangehenden Post dargestellt, ging es für den Täter um die Existenz und nicht nur darum, möglichst unbeschadet aus der Sache rauszukommen. Das Urteil ist der Worst-Case, den er und sein Anwalt unbedingt verhindern mussten, angesichts des wirtschaftlichen Schadens und der möglichen Folgen für die Familie des Täters, ist es dabei für den Täter fast egal, ob er in Haft muss oder nicht, weil die Begleichung des Schadens ihn (üblicherweise) ruiniert.

Daher könnte es zur Strategie des Anwalts gehört haben, sich nicht zu entschuldigen und angesichts der Konsequenzen kann ich nachvollziehen, dass man sich vielleicht aus strategischen Gründen an den anwaltlichen Rat hält.


WOW - ein unerwartet gutes Urteil.
 
AW: Jeep Angriff in 2007 auf Radfahrer in Eppstein

Wie im vorangehenden Post dargestellt, ging es für den Täter um die Existenz und nicht nur darum, möglichst unbeschadet aus der Sache rauszukommen. Das Urteil ist der Worst-Case, den er und sein Anwalt unbedingt verhindern mussten, angesichts des wirtschaftlichen Schadens und der möglichen Folgen für die Familie des Täters, ist es dabei für den Täter fast egal, ob er in Haft muss oder nicht, weil die Begleichung des Schadens ihn (üblicherweise) ruiniert.

Daher könnte es zur Strategie des Anwalts gehört haben, sich nicht zu entschuldigen und angesichts der Konsequenzen kann ich nachvollziehen, dass man sich vielleicht aus strategischen Gründen an den anwaltlichen Rat hält.


WOW - ein unerwartet gutes Urteil.

was bringts denn sich nicht zu entschuldigen?
 
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was bringts denn sich nicht zu entschuldigen?

Moin,

eine Entschuldigung ist im Prinzip das Geständnis einer Vorsatzhandlung. Das sollte man tunlichst vermeiden.
Im Prinzip kann man jedem vor Gericht nur raten niemals ein Geständnis abzulegen. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft auf ein Geständnis drängen bedeutet das nur, dass die Beweiskette, falls überhaupt vorhanden, sehr dünn ist.

Gruß k67
 
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was bringts denn sich nicht zu entschuldigen?

Moin,

eine Entschuldigung ist im Prinzip das Geständnis einer Vorsatzhandlung. Das sollte man tunlichst vermeiden.

Genau, der Angeklagte musste vermutlich alles oder nichts spielen: Unterstellt das Gericht Vorsatz, ist er ruiniert. Geht es von einem "Unfall" aus, zahlt die Versicherung und er kommt mit einem blauen Auge davon.

Also muss er alles vermeiden, was den Eindruck hätte erwecken können, es wäre Vorsatz gewesen ... und eine Entschuldigung für ein versehentliches umfahren wäre angesichts der Vorgeschichte des "Unfalls" blanker Hohn in den Augen des Opfers gewesen und hätte den Richter letztlich auch nicht milder gestimmt. Im Gegenteil: wenn der Richter es als "verhandlungstaktische Entschuldigung" gewertet hätte ...

Im Prinzip kann man jedem vor Gericht nur raten niemals ein Geständnis abzulegen. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft auf ein Geständnis drängen bedeutet das nur, dass die Beweiskette, falls überhaupt vorhanden, sehr dünn ist.

Gruß k67

In dem vorliegenden Fall war die Beweiskette alles andere als dünn. Es gab zahlreiche Zeugen - aus der Trainingsgruppe und weitere Autofahrer. Dass schon in den ersten Polizeimeldungen von Vorsatz die Rede war, zeigt eigentlich, dass hier kaum Zweifel bestanden. Die Chancen des Täters, dass das Gericht seiner Argumentation folgt, waren von vornherein sehr gering. Er konnte eigentlich nur darauf hoffen, dass es seinem Anwalt gelingt, die Zeugen unglaubwürdig zu machen, in Widersprüche zu verwickeln oder ähnliches. Das hätte auch klappen können - die Radfahrer kann man als voreingenommen hinstellen und die Autofahrer könnten sich irgendwie widersprechen ... Also lieber auf eine Entschuldigung verzichten .... die Hoffnung stirbt zuletzt. Das hat nicht geklappt und er muss die vollen Konsequenzen für sein Handeln tragen. Gut so! Aber andere Fälle zeigen, dass sowas bei anderer Zeugensituation auch anders ausgehen kann.

Eigentlich schade, dass der Fall nur im Lokalteil und in Radfahrerforen Widerhall findet. So unterbleibt eine breitere Öffentlichkeitswirkung, die uns Radfahrern helfen würde.
 
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Mich hat auch mal nen autofahrer abgedrängt, nachdem er mir die vorfahrt genommen hat und dann auch noch gesgt hat, ich sollte doch gefälligst licht an machen (es war nich dunkjel...) war vor mir und macht auf einmal ne dicke bremsung ich bin ihm fast raufgefahren-.-
gibs leider viel zu oft, teilweise vergessen die leute einach, das wir nicht im auto sondern uf dem fahrrad sitzen...

aber wenn jemand son schiß mit mir mcht, rast ich immer richtig aus, wie fahrlässig die da mit meiner gesundheit umgehen, da krieg ich zu viel, das ist eifnach nicht ok und in dem moment is mir auc scheißegal wenn irgendwelche beleidigungen oder ähnliches bei einer eventuellen gerichtsverhandlung nachteilig sein könnten. die haben doch nen rad ab, das ist so gefährlich was sich manche leute leisten!
 
AW: Jeep Angriff in 2007 auf Radfahrer in Eppstein

taunuskriecher schrieb:
Wenn das Urteil nicht doch noch abgemildert wird, dann steht er vor dem Nichts, wenn er aus dem Bau rauskommt! Dann 55 oder 56 Jahre alt, dürften sich auch beruflich so gut wie keine Perspektiven mehr eröffnen -damit sacken dann auch die Rentenansprüche im Keller. Der ist bis an das Ende seiner Jahre gestraft und bekommt bestimmt keinen Fuß mehr auf den Boden

So schlimm sich das hier auch anhört - leid tut er mir nicht.
Aber ich glaube nicht, dass es so schlimm kommen wird...
 
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Is doch ok, der andere is dafür arbeitsunfähig, dem macht das bestimmt auch kein Spaß. Ich finds ok, dann hat er wenigstens was draus gelernt!

grüße;)
 
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Ein früherer Kunde unserer Firma wurde wegen Unterschlagung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, also zu einer nicht bewährungsfähigen Haftstrafe, die er nun im "offenen Vollzug" absitzt. So gut wie jeden Tag sehen wir ihn unter unserem Fenster vorbeischlendern, wobei er hin und wieder sogar den Weg zur Türe hinein findet, um zu grüßen und sich nach einem kleinen Schwätzchen wieder zu verabschieden.
 
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"offener vollzug" und "vorzeitige entlassung wegen guter führung". balsam für die geschundene delinquentenseele. :p
 
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