Banshee
Ruhrpottler
Wenn das so läuft, würde ich auch überlegen einen RA einzuschalten. Fakt ist, dass Dein Haftpflichtanspruch nicht dadurch gemindert wird, dass Du keine Belege mehr hast. Du hast Anspruch auf den Zustand, der vor Schadeneintritt bestand, waren die Teile neu, hast Du auch Anspruch auf neue Teile.
Wenn die Haftungsfrage geklärt ist, trägt die gegnerische (Privat!)Haftpflichtversicherung die Anwalts- und ggf. Gutachter-/ Sachverständigenkosten. Sollte jedoch die Haftung (warum auch immer) abgelehnt werden, bleibst Du auf diesen Kosten sitzen. Dies nur zur Info.
Droh der Versicherung doch damit, einen speziellen Fahrradsachverständigen zu beauftragen. Die kosten übrigens richtig Geld, auf jeden Fall mehr als der reine Sachschaden. Darauf würde ich hinweisen und mir dann schriftlich geben lassen, dass die das so wollen. Schadenhöhe und -kosten müssen immer in einem vernüntigen Verhältnis zueinander stehen.
Kleiner Trick am Rande: Vermutlich wird man Dir die Haftung nicht vorab schriftlich bestätigen, so dass die latente Gefahr besteht, auf RA- und ggf. Gutachterkosten sitzen zu bleiben. Wenn sie Dir aber nach Einreichung aller Unterlagen etwas zahlen (was Dir aber zu wenig erscheint), ohne einen Hinweis, dass die Zahlung ohne Anerkennung von Rechtspflichten erfolgt, haben sie die Haftung anerkannt. Dann könntest Du immer noch alles einem Anwalt übergeben und den Rest einfordern und den Neuzustand der Teile ggf. durch Gutachten bestätigen lassen.
Wenn die Haftungsfrage geklärt ist, trägt die gegnerische (Privat!)Haftpflichtversicherung die Anwalts- und ggf. Gutachter-/ Sachverständigenkosten. Sollte jedoch die Haftung (warum auch immer) abgelehnt werden, bleibst Du auf diesen Kosten sitzen. Dies nur zur Info.
Droh der Versicherung doch damit, einen speziellen Fahrradsachverständigen zu beauftragen. Die kosten übrigens richtig Geld, auf jeden Fall mehr als der reine Sachschaden. Darauf würde ich hinweisen und mir dann schriftlich geben lassen, dass die das so wollen. Schadenhöhe und -kosten müssen immer in einem vernüntigen Verhältnis zueinander stehen.
Kleiner Trick am Rande: Vermutlich wird man Dir die Haftung nicht vorab schriftlich bestätigen, so dass die latente Gefahr besteht, auf RA- und ggf. Gutachterkosten sitzen zu bleiben. Wenn sie Dir aber nach Einreichung aller Unterlagen etwas zahlen (was Dir aber zu wenig erscheint), ohne einen Hinweis, dass die Zahlung ohne Anerkennung von Rechtspflichten erfolgt, haben sie die Haftung anerkannt. Dann könntest Du immer noch alles einem Anwalt übergeben und den Rest einfordern und den Neuzustand der Teile ggf. durch Gutachten bestätigen lassen.