Radfahrer
Mehr als 15 Radfahrer dürfen nach
§ 27 StVO einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie ausnahmsweise
und unter Bedingungen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Diesen Sachverhalt macht sich die Aktionsform
Critical Mass zu Nutze. Auf für Radfahrer ungünstig gebauten Strecken ergibt sich so eine Möglichkeit, gemeinsam sicher auf der Fahrbahn zu fahren. In der Schweiz gelten bereits 10 Radfahrer als Gruppe. Hintereinanderfahrend ergibt sich so relativ schnell ein faktisches Überholverbot.
Da § 27 Abs. 1 Satz 1 StVO ausdrücklich Verbandsfahrten
nicht von den übrigen Verkehrs-Vorschriften befreit, gelten allerdings auch u. a. § 2 Abs. 4 StVO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 u. 2 StVO. Damit ergibt sich, dass selbst radfahrende Verbände nur maximal zwei Radfahrende nebeneinander auf der
Fahrbahn (Summe aller Fahrspuren) fahren dürfen,
wenn nach § 2 Abs. 4 StVO der Verkehr nicht behindert wird. Dieses Behinderungsverbot ergibt sich auch aus § 1 Abs. 1 und 2 StVO.
Das Fahren im geschlossenen Verband ist somit nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht übermäßig behindert wird. Nötigenfalls muss der Verband in einer Reihe fahren.[5] Hierbei sind auch ausreichend große Lücken zwischen den Verbandsteilnehmern zu lassen, um den überholwilligen anderen Verkehrsteilnehmern das Überholen des Verbands an geeigneten Stellen zu ermöglichen.