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Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

Leider werden Radwege häufig nicht für die Radfahrer sondern für den Autoverkehr gebaut.

Anders kann ich es mir nicht erklären, dass es z.B hier bei mir einen Radweg gibt, der auf 3 km vier Mal zum Überqueren der Fahrbahn zwingt. Andere sind z.B. auch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, heißt der Radweg ist mit Erde, Lehmbrocken und Steinen übersäht. Abgesehen davon, dass niemand es für nötig hält einen Radweg von Laub, Ästen oder Unrat zu reinigen. Hatte letzte Woche auf dem Radweg einen Doppelplatten weil unter der Laubschicht auch noch Scherben lagen. 90% meiner Reifenschäden passieren auf dem Radweg!

Wer häufiger im europäischen Ausland unterwegs ist der stellt sehr schnell fest das Radwege komplett unnötig sind. Etwas Sozialkompetenz bei der Fraktion mit den 4 Rädern reicht völlig. Aber was den Amis ihre Knarren sind den Deutschen ihre Karren. Ersatzbefriedigungen eben.
 
Hatte letzte Woche auf dem Radweg einen Doppelplatten weil unter der Laubschicht auch noch Scherben lagen. 90% meiner Reifenschäden passieren auf dem Radweg!
Das kommt mir bekannt vor. Hier werden einige Radwege gerne als Endlager für alle Arten von Flaschen genutzt. Oder als Hundetoilette.
Zufall ist das nicht, eher ein Racheakt an Radfahrern.
 
Ich wollte gerade das Video hier teilen und habe dann den Thread gefunden ... habt ihr eine Empfehlung für eine Kamera für vorne und hinten? Man sieht was die bringen kann. Ohne Kamera hätte das Verfahren wohl auch ohne Urteil geendet.
 
Du nimmst Dich zu ernst. Das ist ganz einfach Faul-/Dummheit.
Teilweise, habe aber auch schon einmal eine Frau beobachtet, wie sie einen Hund auf den Radweg zerrte. Im Gespräch hat sie dann zugegeben daß es Absicht war und sie sich an Radfahrern rächen wollte. Als ich ihr dann etwas vom Ordnungsamt erzählte, hat sie den Hundehaufen dann die lieber entsorgt.
 
Teilweise, habe aber auch schon einmal eine Frau beobachtet, wie sie einen Hund auf den Radweg zerrte. Im Gespräch hat sie dann zugegeben daß es Absicht war und sie sich an Radfahrern rächen wollte. Als ich ihr dann etwas vom Ordnungsamt erzählte, hat sie den Hundehaufen dann die lieber entsorgt.

Immer noch: Dummheit
 
..[...] im Training dürfen wir nebeneinander fahren... gelobtes Land für RR-Fahrer, sozusagen :D (Konflikte mit Autofahrern gibt's aber genauso...)

Dazu hatte ich mal eine kurze Unterhaltung mit einem Polizisten. Er meinte nämlich, zu zweit nebeneinander nur bei einer "gemeldeten" Trainingsfahrt. Ich unterließ es zu hinterfragen, was er nun unter "gemeldet" versteht.
Letztlich fehlt dieser Punkt "gemeldet" in der Verordnung sowieso.

"Eine Trainingsfahrt kann immer stattfinden, auch im Anzug und am Weg zur Arbeit. Dazu gibt es eine Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenats Wien aus dem Jahr 2006, welcher befand, dass “der Berufungswerber passionierter Radfahrer ist und jede sich ihm bietende Möglichkeit nützt, um ein Training durchzuführen.”"
 
Dazu hatte ich mal eine kurze Unterhaltung mit einem Polizisten. Er meinte nämlich, zu zweit nebeneinander nur bei einer "gemeldeten" Trainingsfahrt. Ich unterließ es zu hinterfragen, was er nun unter "gemeldet" versteht.
Letztlich fehlt dieser Punkt "gemeldet" in der Verordnung sowieso.
ich erwarte auch nicht von allen Polizisten, dass sie genau wissen, was die StVO in Bezug auf Rennradfahren hergibt: ich musste bei einem Unfall einmal die Polizei holen, als Zeugen bzw. für eine Anzeige, weil der Unfallgegner absolut uneinsichtig war (hätte man auch alles 'privat' regeln können). Einer der Polizisten, offensichtlich genervt, weil ich ihn vom Mittagessen oder sonst wo weggeholt habe, wollte mit mir diskutieren, ob das überhaupt ein RR sei, ich war im Winter mit dem CX unterwegs. Da mein Vater RR-Fahrer ist und Polizist war, merkte er recht schnell, dass er in Bezug auf RR u. StVO nicht ganz so gut informiert ist....
 
Ragnar schreibt: „Radfahren ist kein Spiel, Radfahren ist ein Sport. Hart, unnachgiebig und unerbittlich und man muss auf vieles verzichten. Man spielt Fußball oder Tennis oder Hockey. Aber man spielt nicht Radfahren.” – Jean de Gribaldy

StVO schreibt: § 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.

Radfahren ist Teilnahme am Straßenverkehr.
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das kannst Du ja Jean de Gribaldy sagen... 🙄

Wenn Du sonst auch ganz brav alles glaubst, was irgendwo geschrieben wurde, hast Du bestimmt ein lustiges Leben...
 
Ja ja, die ADFC Milchmädchenrechnung. Rechnen wir mal nach (Zahlen angenommen und gerundet): erster Radler hält 1m Abstand zum Fahrbahnrand + Lenker/Schulterbreite sind wir bei 1,5m. Zweiter Radler nochmals 1m Platzbedarf macht 2,5m. Autobreite 2m + 2m Überholabstand sind wir bei 6,5m, damit Nebeneinanderfahren ohne Behinderung möglich ist. Ich kenne nicht so wahnsinnig viele Nebenstraßen, die 6,5m breit sind (gefühlt, nicht nachgemessen).

Eine reguläre Nebenstraße ist 6,5m oder breiter. Aber mit Einschätzen ist das immer so eine Sache. Ich hab hier eine schnurgerade (Neben-)Straße ohne Fahrbahnmarkierung die ich tagtäglich fahre. Rechts und Links parken durchgängig Kraftfahrzeuge, meist parallel, teils quer. Hier passen locker zwei sich entgegenkommende Kraftfahrzeuge durch, Müllwagen und Auto/Transporter wird bissel enger, aber ist noch genug Abstand um ohne große Gefahr für Schäden vorbeizukommen. Trotzdem fahren nicht wenige Menschen auf dieser Straße, wenn frei ist, mit ihren Autos so weit links, dass rechts noch ein PKW daneben passt. 🤪
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann lies mal, was ich dazu schreibe:

Gruppenfahrt bei uns ins Moor, zu zweit nebeneinander, ca. 20 Leute, Straße ca. 5 Meter breit. Hinter uns eine Erzieherin (daher vermutlich ein Erziehungs-Bedürfnis), fängt an zu hupen, zu drängeln, überholt dann bei Gegenverkehr, muss abbrechen, und sich gefährlich in die Gruppe drängeln, Fenster runter, schreit rum.. Ende vom Lied, die Aktion hat sie einen Gerichtstermin und mit Anwalt und gemeinnütziger Spende wohl ca. 1.000 Euro gekostet. Und das war sogar noch vor der STVO-Novelle.

Die Gruppe wäre in dem Fall verpflichtet gewesen an geeigneter Stelle anzuhalten.
 
Die Gruppe wäre in dem Fall verpflichtet gewesen an geeigneter Stelle anzuhalten.
Dann lies mal, was ich dazu schreibe:

Gruppenfahrt bei uns ins Moor, zu zweit nebeneinander, ca. 20 Leute, Straße ca. 5 Meter breit. Hinter uns eine Erzieherin (daher vermutlich ein Erziehungs-Bedürfnis), fängt an zu hupen, zu drängeln, überholt dann bei Gegenverkehr, muss abbrechen, und sich gefährlich in die Gruppe drängeln, Fenster runter, schreit rum.. Ende vom Lied, die Aktion hat sie einen Gerichtstermin und mit Anwalt und gemeinnütziger Spende wohl ca. 1.000 Euro gekostet. Und das war sogar noch vor der STVO-Novelle.


so was wird vor Gericht auch beleuchtet und wirkt sich im Falle des Falles evtl mildernd aus.
 
Die Gruppe wäre in dem Fall verpflichtet gewesen an geeigneter Stelle anzuhalten.

Soll ich Dir den Kontakt des Richters geben, vielleicht hat der die Paragraphen nicht so auf dem Schirm, die freuen sich immer sehr über Tipps von Hobby-Justitiaren.

§ 27
Verbände
(...)
Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.

..kannst ihm ja sagen, wo das mit dem Anhalten da steht. Auch die Critical Masses beruhen auf dem Paragraphen, die würde das mit dem Anhalten auch interessieren.
 
Soll ich Dir den Kontakt des Richters geben, vielleicht hat der die Paragraphen nicht so auf dem Schirm, die freuen sich immer sehr über Tipps von Hobby-Justitiaren.

§ 27
Verbände
(...)
Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.

..kannst ihm ja sagen, wo das mit dem Anhalten da steht. Auch die Critical Masses beruhen auf dem Paragraphen, die würde das mit dem Anhalten auch interessieren.

§ 5 Überholen Abs. 6 der STVO...

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

§ 27 Verbände Abs. 1 der STVO besagt auch...

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
§ 5 Überholen Abs. 6 der STVO...
Du verbohrst Dich da gerade zu sehr in etwas, lass es gut sein.. es war eine Dame hinter uns, nicht mehrere Fahrzeuge, und zudem ist es organisatorisch und sicherheitstechnisch nicht so ganz einfach, einen größeren Verband mal eben so zum stehen zu bekommen, dass alles sicher ist. Manchmal kann man dann am sichersten einfach so weiterfahren, und dem Autofahrenden zumuten, ein paar Minuten zu warten. Sie hatte einen Anwalt, es war vor Gericht, es wurden Zeugen gehört.. und es wurde Ihr ziemlich deutlich gemacht, dass sie richtig Scheiße gebaut hat. Können wir das mal so stehen lassen? Wie gesagt, ich war zudem nicht der Richter.
 
Du verbohrst Dich da gerade zu sehr in etwas, lass es gut sein.. es war eine Dame hinter uns, nicht mehrere Fahrzeuge, und zudem ist es organisatorisch und sicherheitstechnisch nicht so ganz einfach, einen größeren Verband mal eben so zum stehen zu bekommen, dass alles sicher ist. Manchmal kann man dann am sichersten einfach so weiterfahren, und dem Autofahrenden zumuten, ein paar Minuten zu warten. Sie hatte einen Anwalt, es war vor Gericht, es wurden Zeugen gehört.. und es wurde Ihr ziemlich deutlich gemacht, dass sie richtig Scheiße gebaut hat. Können wir das mal so stehen lassen? Wie gesagt, ich war zudem nicht der Richter.

Ob es sich dabei nur um ein Fahrzeug handelt, oder Mehrere ist hier unrelevant.
Für einen Verband gelten wie auch für die anderen Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der STVO.
Und die besagt in § 5 Abs 6, daß langsamere Fahrzeuge Platz zu machen haben, bzw. notfalls anhalten müssen.

Der Verbandsführer ist zudem für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich, wie Er das organisatorisch umsetzt ist Ihm überlassen...

§ 27 Verbände Abs 5 der STVO...

(5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

Also bitte nicht immer nur das aus der STVO lesen...

Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren

... und davon alles ableiten.
 
Der Verbandsführer ist zudem für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich, wie Er das organisatorisch umsetzt ist Ihm überlassen...
Abgesehen davon, dass es bei Radverbänden weder einen "Führer" noch eine Anmeldung oder Genehmigung oder sonstwas braucht, muss ich aber eingestehen, dass ich - im Gegensatz zu Dir - weder Jurist, noch Fußballtrainer noch Virologe bin. Ich habe nur mein Erlebnis von vor Gericht wiedergegeben, und mit dem Ergebnis war ich zufrieden. 😉

Du darfst in den von Dir geführten Gerichtsprozessen natürlich gern zu anderen Urteilen kommen.
 
Sowas gibt es bisweilen auf deutschen Autobahnen.
Ja, hatte ich vor ca. einem Jahr auf der A8 München - Augsburg. Mitten im Berufsverkehr eine Gruppe von ca. 30 - 40 Fahrzeugen der Marken Lamborghini, Ferarri und Porsche. Allesamt mit riesigen Heckflügeln und mit Schweitzer- und Tschechischen Nummernschildern.
Ich dachte, ich bin auf der Nürburgring Nordschleife.
 
ich erwarte auch nicht von allen Polizisten, dass sie genau wissen, was die StVO in Bezug auf Rennradfahren hergibt: ich musste bei einem Unfall einmal die Polizei holen, als Zeugen bzw. für eine Anzeige, weil der Unfallgegner absolut uneinsichtig war (hätte man auch alles 'privat' regeln können). Einer der Polizisten, offensichtlich genervt, weil ich ihn vom Mittagessen oder sonst wo weggeholt habe, wollte mit mir diskutieren, ob das überhaupt ein RR sei, ich war im Winter mit dem CX unterwegs. Da mein Vater RR-Fahrer ist und Polizist war, merkte er recht schnell, dass er in Bezug auf RR u. StVO nicht ganz so gut informiert ist....
Ich habe auf der Polizeischule schon 1969 gelernt: Es hat noch nie jemand einen Streit mit einem Polizisten gewonnen, und so muß es auch bleiben!
 
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