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Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

im Training dürfen wir nebeneinander fahren..
Wenigstens das dürfen wir nach unserer Gesetzesnovelle nun auch. Also jetzt grundsätzlich (alle Radler), wenn wir niemanden behindern, vorher durften wir es nicht, außer wir behindern keinen. Kommt zwar im Prinzip aufs Gleiche raus, aber es soll halt signalisieren, dass wir es grundsätzlich dürfen.

Eine Behinderung ist, wie ADFC & Co. wiederum ja immer gern vorrechnen, gar nicht so einfach. Oder anders gesagt, bei Einhaltung aller Abstandsgebote behindert man zu zweit eigentlich kaum mehr als allein. Ein Autofahrer müsste also auch beim Überholen eines Fahrrades i.d.R. auf die Gegenfahrbahn, bzw. eine durchgezogene Linie überfahren.
 
Liebe Leute, tut euch und allen anderen einen Gefallen:
Unbenannt.PNG
 
Erstmal: nicht provozieren lassen, und Beleidigungen führen auch schnell dazu daß hier geschlossen wird.

Mir wurde erklärt dass man nur in der Gruppe nebeneinander fahren darf.
Profirennfahrer trainieren genauso auf öffentlichen Straßen wie wir. Jens Voigt habe ich schon einige Male gesehen. Oder die eine Dame mit Liv-Kleidung, der Name fällt mir gerade nicht ein. Der Vergleich mit Formel 1 ist Blödsinn. Die Leute trainieren in ganz anderen Geschwindigkeiten. Da wäre jeder Autofahrer völlig überfordert, wenn jemand mit unglaublichen Lärm und über 300 auf der Autobahn wäre. Überholmanöver dass das Herz stehenbleibt.
Ein Radrennen darf man nicht einfach so auf öffentlichen Straßen veranstalten, trainieren schon. Machen viele Profis. Gelegentlich liest man daß leider einige Opfer rücksichtsloser Menschen geworden sind.
 
Eine Behinderung ist, wie ADFC & Co. wiederum ja immer gern vorrechnen, gar nicht so einfach. Oder anders gesagt, bei Einhaltung aller Abstandsgebote behindert man zu zweit eigentlich kaum mehr als allein. Ein Autofahrer müsste also auch beim Überholen eines Fahrrades i.d.R. auf die Gegenfahrbahn, bzw. eine durchgezogene Linie überfahren.
Ja ja, die ADFC Milchmädchenrechnung. Rechnen wir mal nach (Zahlen angenommen und gerundet): erster Radler hält 1m Abstand zum Fahrbahnrand + Lenker/Schulterbreite sind wir bei 1,5m. Zweiter Radler nochmals 1m Platzbedarf macht 2,5m. Autobreite 2m + 2m Überholabstand sind wir bei 6,5m, damit Nebeneinanderfahren ohne Behinderung möglich ist. Ich kenne nicht so wahnsinnig viele Nebenstraßen, die 6,5m breit sind (gefühlt, nicht nachgemessen).
 
... und Beleidigungen führen auch schnell dazu, dass geschossen wird, so hatte ich den Text eben gelesen.
 
Ragnar schreibt: „Radfahren ist kein Spiel, Radfahren ist ein Sport. Hart, unnachgiebig und unerbittlich und man muss auf vieles verzichten. Man spielt Fußball oder Tennis oder Hockey. Aber man spielt nicht Radfahren.” – Jean de Gribaldy

StVO schreibt: § 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.

Radfahren ist Teilnahme am Straßenverkehr.
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
Wo 2 sich in die Nähe kommen, behindern sie sich leicht gegenseitig.
Ist die Fahrbahn zu schmal, dass ein Autofahrer mit 2m Seitenabstand den Radfahrer überholen kann, darf er es nicht tun. Der Radfahrer muss ihn aber bei nächster Gelegenheit vorbei lassen. Manchmal funktioniert das in der Praxis auch.
 
SUVs...SUV-Fahrer...Explosion der Gewalt, ein blutiger Tod auf der Straße. Der Zusammenhang liegt ja für jeden, der nicht vollends blind ist, nahe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fahre im Übrigen in Städten immer auf Radwegen und da sehr rücksichtsvoll. Außerhalb nach Möglichkeit auch, trotzdem sind Deine Aussagen einfach absurd.
nein, sind sie nicht. Klar kann man Radwege ignorieren und nebeneinander fahren aber dann braucht man sich über solche Verhalten nicht wundern.
 
Ach ja, und flüchten, sich in Sicherheit bringen.. ich habe Cleats unter den Schuhen und muss ein geliebtes Fahrrad als Pfand hinterlassen. Ich war in der Situation, Du kannst bei sowas ja nichtmal sicher und stabil stehen.
Schlägereien, Flucht, Fahrrad Verlust....
Junge, langsam glaube ich, du lebst in der Bronx und nicht im Moor.

Wasn da los bei euch im heidschnuckigen Norden?!
 
Schlägereien, Flucht, Fahrrad Verlust....

Dann lies mal, was ich dazu schreibe:
Zweiter Radler nochmals 1m Platzbedarf macht 2,5m. Autobreite 2m + 2m Überholabstand sind wir bei 6,5m, damit Nebeneinanderfahren ohne Behinderung möglich ist. Ich kenne nicht so wahnsinnig viele Nebenstraßen, die 6,5m breit sind (gefühlt, nicht nachgemessen).
Gruppenfahrt bei uns ins Moor, zu zweit nebeneinander, ca. 20 Leute, Straße ca. 5 Meter breit. Hinter uns eine Erzieherin (daher vermutlich ein Erziehungs-Bedürfnis), fängt an zu hupen, zu drängeln, überholt dann bei Gegenverkehr, muss abbrechen, und sich gefährlich in die Gruppe drängeln, Fenster runter, schreit rum.. Ende vom Lied, die Aktion hat sie einen Gerichtstermin und mit Anwalt und gemeinnütziger Spende wohl ca. 1.000 Euro gekostet. Und das war sogar noch vor der STVO-Novelle.
 
Dann lies mal, was ich dazu schreibe:

Gruppenfahrt bei uns ins Moor, zu zweit nebeneinander, ca. 20 Leute, Straße ca. 5 Meter breit. Hinter uns eine Erzieherin (daher vermutlich ein Erziehungs-Bedürfnis), fängt an zu hupen, zu drängeln, überholt dann bei Gegenverkehr, muss abbrechen, und sich gefährlich in die Gruppe drängeln, Fenster runter, schreit rum.. Ende vom Lied, die Aktion hat sie einen Gerichtstermin und mit Anwalt und gemeinnütziger Spende wohl ca. 1.000 Euro gekostet. Und das war sogar noch vor der STVO-Novelle.
Das ist nochmal eine andere Situation. Die ADFC-Rechnung soll aber suggerieren, dass man gemütlich nebeneinander fahren kann und Schwätzchen halten, weil eine Behinderung sowieso nicht sein kann. So was ist auch durch die neue STVO nicht gedeckt und stimmt auch objektiv nicht. Dass ich niemanden umfahre, bloß weil er behindert, ist für mich (im Gegensatz zu vielleicht dem ein oder anderen Mitbürger) klar. (Dass ich das überhaupt schreiben muss... :crash: )
 
Profirennfahrer trainieren genauso auf öffentlichen Straßen wie wir. Jens Voigt habe ich schon einige Male gesehen. Oder die eine Dame mit Liv-Kleidung, der Name fällt mir gerade nicht ein. Der Vergleich mit Formel 1 ist Blödsinn. Die Leute trainieren in ganz anderen Geschwindigkeiten.

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung:
§ 29 Abs. 2 StVO Übermäßige Straßenbenutzung schrieb:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Und:
§ 30 Abs. 1 StVO schrieb:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Das alles trifft auf Radfahrer nicht zu! Und dann gilt der Grundsatz: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt (ergibt sich aus dem Grundgesetz, Allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art 2 Abs. 1 GG). Für Freizeit-Motorradfahrer jedoch ggf. schon.

Und zu dem Vorwurf von Pimmel-Reiner, wenn dem Fahrrad etwas fehle, sei dies ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Unsinn. Der Jurist spricht hier von Kausalität. Das heißt, wenn du keine Reflektoren an deinen Pedalen hast, dann mag das nicht StVO-konform sein. Anders als beim Licht schient man diese auch tagsüber dabei haben zu müssen (siehe Link). Aber wenn überhaupt, kontrollieren das die Amtsträger. Für Pimmel-Reiner ist das höchstens von Bedeutung, wenn er einen Unfall mit einem Radfahrer hat und die fehlenden Reflektoren kausal zu dem Unfall beigetragen haben. Das ist de facto nie der Fall, da du entweder nur tagsüber Rennrad fahren oder bei Dunkelheit deine Aufstecklampen dabei haben wirst.
 
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