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Helmpflicht für Rennradfahrer

AW: Helmpflicht für Rennradfahrer

höchstwahrscheinlich irgendein möchtegernrichter der soviel vom rennrad fahren versteht wie der analphabet vom zeitung lesen - das urteil wird ne einzelfallentscheidung bleiben müssen, denn nur weil klickies dran sind, heisst es ned automatich, dass man trainiert
 
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das wirklich lächerliche an der ganzen sache is ja, dass weitaus mehr radlunfälle mit normalen radlern geschehen, die ebenfalls keinen helm zum unfallzeitpunkt trugen

sicherlich muss man betrachten, dass viele von denen den unfall durch verkehrsverstöße selbst verursacht haben, andere wiederum die nichts dafür konnten und keinen helm trugen wurden aber meist durch den sturz auch am kopf verletzt

de fakto: der rennradler bekommt ne teilschuld und der normale radler bekommt nix, insofern er keinen nachweisbaren fehler gemäß der stvo begangen hat - wie lächerlich is das denn
 
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Da ich eh aufm RR und MTB nen Helm trage,ist das Thema für mich durch

...aber richtig kaskobeule,diesen Thread gibt es schon :rolleyes:
 
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höchstwahrscheinlich irgendein möchtegernrichter der soviel vom rennrad fahren versteht wie der analphabet vom zeitung lesen - das urteil wird ne einzelfallentscheidung bleiben müssen, denn nur weil klickies dran sind, heisst es ned automatich, dass man trainiert

Ich fahre ohne Klickies, mit Schutzblechen und mit Gepäckträger - deswegen wollte die Polizei bei der Lichtkontrolle mein Akkulicht nicht akzeptieren. :aufreg:

Ich wies die Kontrolleure dann auf den Rennlenker, die Unterrohrschalthebel und das Gewicht von unter 11kg hin. Schon war es wieder ein Rennrad und ich konnte unbehellicht weiterfahren. :D

Also, Schutzbleche und Gepäckträger ran, schon ist es keine Trainingsfahrt mehr. - Die sind ... :spinner:
Mit Rechtssprechung hat das in meinen Augen nichts mehr zu tun. In anderen Ländern kommt man nicht auf solchen Blödsinn. Vielleicht liegt das ja am Bierkonsum der Richter? War ja wieder so ein (Bier)Urteil aus München.
 
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Rennradfahrer dürfen nur mit Helm auf öffentlichen Straßen trainieren.

das heißt im Umkehrschluss aber, dass Rennradfahrer mit Helm AUF öffentlichen Straßen trainieren dürfen. Damit kann ich leben...
 
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Erst einmal ist es ein Urteil eines OLGs, nicht mehr und nicht weniger. Mit Helmpflicht hat das Ganze nichts zu tun!
 
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Da ich eh aufm RR und MTB nen Helm trage,ist das Thema für mich durch

...aber richtig kaskobeule,diesen Thread gibt es schon :rolleyes:

Hallo,
ich schließe mich Deiner Meinung an. Helm hin, Helm her ist doch zur eigenen Sicherheit! Hatte dieses Jahr selber schon zwei Situationen, da war ich froh das ich einen auf hatte.
Also für mich ein unnötiges Thema.


Gruss
Thomas
 
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1. Schlimm, daß Redakteure schon Probleme haben, zu verstehen, was sie hören oder lesen, ganz zu schweigen davon, daß sie eigentlich bezahlt werden, um das verständlich und richtig wiederzugeben.
2. Schlimm, wenn Richter sich auf Terrain begeben, daß sie nichts angeht (wobei das wg. 1. in diesem Fall gar nicht so gewesen sein muss)
3. Schlimm, wenn Versicherer über solche Wege eine Nebengesetzgebung aufmachen. (die Technik kann trotz 1. als bewährt und verbreitet angenommen werden)
4. Vielleicht entschuldbar, aber überflüssig und lästig, wenn das ganze dann nicht verstanden aber per diverser Foren durch die Welt gespammt wird.
5. Immerhin schön, wenn so was mit Quellenverweis passiert. Da kann man rechtzeitig abschalten;)

Inhaltlich ist jonasonjan nichts hinzuzufügen.
 
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Ich glaube nicht, daß die Schreiberlinge den Sinn soweit entstellt haben, daß der Richter sein Urteil nicht mehr erkennt. Eher im Gegenteil, solche Urteile gab es auch schon öfter.

Man kann nur hoffen, daß der Radfahrer in die nächste Instanz geht und dort das Urteil aufgehoben wird.
 
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Ich glaube nicht, daß die Schreiberlinge den Sinn soweit entstellt haben, daß der Richter sein Urteil nicht mehr erkennt. Eher im Gegenteil, solche Urteile gab es auch schon öfter.
Tun sie leider schon mit der Überschrift. "Müssen" oder "bei Unterlassen, Mitschuld tragen" sind juristisch gesehen schon zweierlei (Du siehst ja, das mutiert beim geneigten Leser zu einer Helmpflicht, die nur aus einem entsprechenden Gesetz oder der STVO erwachsen könnte).

Deiner Hoffnung, daß der Verpisserei der Versicherung in der nächsten Instanz ein Riegel vorgeschoben wird, schliesse ich mich allerdings an. Sonst ist in Zukunft jeder, der ohne Football oder Eishockey Ausrüstung auch nur aus dem Bett steigt, an jedem Schaden, der hätte vermieden werden können selber schuld. Wozu brauch ich dann noch eine Versicherung.

Interessant wäre aber ob der Richter das erhebliche Mitverschulden nur auf die Kopf- oder auch auf die Rumpfverletzungen bezieht...Du siehst, solche Materie ist i.a. nicht schlagzeilentauglich.

Und wenn wir schon bein Klugsch... sind, allein die Bildunterschrift ist klasse:D Sport hat auf öffentlichen Strassen nix zu suchen, als kann man da gar nicht trainieren;)
 
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Eine Helmpflicht finde ich nicht richtig, weil sich die Helmmuffel (genau wie die Gurtmuffel übrigens auch) ausschließlich selber gefährden.
Trotzdem schüttele ich manchmal den Kopf, wenn ich Rennradler, die offenbar beim Training sind, ohne Helm sehe. So viele sind es nicht mehr, aber es gibt sie schon, die Helmmuffel, militanten Helmgegner oder zerstreuten Helmvergesser (ist mir schonmal passiert:)).
 
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hallo,

der link in post 5 ist wohl ein fred zum selben fall hier wir dahin verlinkt,
würde mich mal interessieren wie die beschilderung da heute aussieht nach der urteilsbegründung in der 2. instanz kleines schild 205 ? :eek:

gruß k.l.
 
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Soweit ich weiß, basiert unser Rächtzstaat auf Gesetzen und Verordnungen und was weiß ich noch, aber eben nicht auf Urteilen aus Bayern - daraus eine Helmpflicht ableiten zu wollen, ist schlicht absurd :rolleyes:
1566347628-recht-helm-verkehr.9.jpg

Zum Henker, wie sitzt der auf'm Rad :(
 
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