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Mal was ermutigendes im Rechtsstreit um die Radwege entlang der B158 Ahrensfelde - Werneuchen, wo gestern Ortstermin war:
Rechsanwalt Volksmann schrieb:von dem heutigen Ortstermin kann ich folgendes berichten:
Wir sind von Ahrensfelde bis hinter Werneuchen und zurück gefahren. Neben Herrn Richter Bierbaum, Frau Pöpping von der Beklagtenseite und mir waren die Herren Christoph Herrmann und Jürgen T. (im nachfolgenden KFZ) zugegen. Herr Bierbaum hat die gesamte Strecke gefilmt. Wir haben auf meinen Wunsch hin diverse Male gestoppt und sind zur Besichtigung ausgestiegen. In Ortsdurchfahrten hat Herr Bierbaum die Breite des gemeinsamen Rad- und Gehwegs vermessen, der immer hinter den erforderlichen Mindestmaßen nach den VwV-StVO zurückgeblieben ist. Aufgefallen ist ihm die Unzulässigkeit der Freigabe in Gegenrichtung in den Ortslagen nach den VwV-StVO. Ich habe in zwei Fällen auf fehlende Querungshilfen hingewiesen, die nach den VwV-StVO vorgeschrieben sind.
Wir haben diverse Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 70 km/h registriert, so daß von der behaupteten Dramatik einer 100-km/h-Strecke nichts festzustellen war. Die Verkehrsbelastung war in meinen Augen für die Tageszeit mittelmäßig. Es kamen mal drei Laster und zwanzig Autos in beiden Fahrtrichtungen hintereinander, dann war die Straße wieder für geraume Zeit erstaunlich unbefahren. Allerdings hielt Herr Bierbaum den Verkehr schon für stark. Insgesamt fiel auf, daß er leider keinen Bezug zum Radfahren hat und ihm daher die spezifische Sichtweise fehlt, sich als Radfahrer vor den Motorisierten nicht verstecken zu müssen bzw. im eigenen Interesse nicht verstecken zu sollen. So stellte er in Werneuchen trotz haarsträubender Geh- und Radwege die Frage, ob es nicht gefährlich sei, sich auf der Fahrbahn von einem LKW überholen zu lassen – bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ich habe darauf hingewiesen, daß das Überholen von Radfahrern den Normalfall und keine Ausnahme nach § 45 Absatz 9 StVO darstellt.
Hinter Blumberg hatte Herr Bierbaum schon die offenbar leider unausrottbare Frage gestellt, ob ich denn wollte, daß alle Schüler und Älteren hier die Bundesstraße benutzen müßten. Ich habe standardgemäß auf den Unterschied zwischen einem auch zukünftig vorhandenen Radweg und einer Benutzungspflicht hingewiesen, was er in diesem Moment auch registriert hat. Allerdings hatte ich wieder einmal den Eindruck, gegen Windmühlenflügel zu kämpfen – und dies gegenüber einem Verwaltungsrichter 17 Jahre nach der Fahrradnovelle. *uff*
Auf meinen Wunsch hin sind wir bis hinter Werneuchen gefahren, wo man dann als Radfahrer auf einer Strecke mit Tempo 70 und vermutlich ähnlichem Verkehrsaufkommen wie vor Werneuchen - aber ohne Radweg - auf einmal die Fahrbahn benutzen darf, ohne daß es jemanden stört.
Schließlich stellte Herr Bierbaum noch die berechtigte Frage, ob die Gemeinden nicht eventuell schon aufgrund der Radwegfinanzierung verpflichtet sein könnten, um die Radwegbenutzungspflicht zu kämpfen. Da mir dies bereits von Bernd Zanke und Sascha Maier bei unserem Treffen vom 14.03.2014 mitgeteilt worden war, habe ich es so bestätigt. An dieser Stelle wäre es dienlich, wenn mir jemand eine belastbare schriftliche Information zu diesem Thema zukommen ließe, die ich dann noch dem VG Frankfurt (Oder) vorlegen würde. Der nächste Verhandlungstermin findet am 31.07.2014 statt.
Insgesamt war es ein ordentlicher Ortstermin mit akkurater Recherche.
Der Abstand sollte selbstverständlich sein. Interessant finde ich, dass 2 Radler nebeneinander abgebildet sind.
B1: nach SRB kann man jetzt ganz gut über Hönow und Altlandsberg fahren. Entweder den R1-Zubringer oder die alte "Rennstrecke", die nun für Radfahrer und andere Langsamfahrzeuge gedacht ist. Die neue 4spurige hat ja auch die Rad-Verbotsschilder.
Südlich kann man ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe, dann Schöneiche, Rüdersdorf, Woltersdorf oder Vogelsdorf, je nachdem wohin man will.
Jop ab Hönow ist da nen Radweg, der dich dann (wie früher auch schon) über Seefeld leitet und dann schlussendlich über die Umgehungsstraße hinweg nach Altlandsberg@ Trifi,
danke für Deine Tipps. Ich fahre meistens, wenn ich Richtung Wesendahl/Strausberg (SRB), die K6425(Neuenhagener Chaussee) raus.
Die "alte Rennstrecke" kenne ich auch noch. Neben der neuen verbotenen 4-spurigen ab Hönow soll aber ein top-breiter-Radweg sein!? Ich bin da bis jetzt nur
einmal raus auf der 4-spurigen (bissl EZF geübt...;-)) Was mir auffiel. Es hat keiner gehupt! Radwege mag ich überhaupt nicht!
"ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe" - Das ist aber auf der linken Seite wenn ich mich nicht täusche!?
Bitte, gern geschehen.@ Trifi,
danke für Deine Tipps. Ich fahre meistens, wenn ich Richtung Wesendahl/Strausberg (SRB), die K6425(Neuenhagener Chaussee) raus.
Die "alte Rennstrecke" kenne ich auch noch. Neben der neuen verbotenen 4-spurigen ab Hönow soll aber ein top-breiter-Radweg sein!? Ich bin da bis jetzt nur
einmal raus auf der 4-spurigen (bissl EZF geübt...;-)) Was mir auffiel. Es hat keiner gehupt! Radwege mag ich überhaupt nicht!
"ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe" - Das ist aber auf der linken Seite wenn ich mich nicht täusche!?
Falls die Graphik auf Statistik beruht, ist da vermutlich nix viel zu machen...Herr Volkmann könnte mal den FGSV-Verlag anschreiben und Auskunft darüber verlangen, welcher der Autoren der ERA ihm Auskunft darüber geben kann, welche empirischen Daten der Graphik zu den Führungsformen in den ERA 2010 zugrundeliegen..... Ich wette auch er wird darauf keine Antwort bekommen. Dann könnte man den nächten Richter ja mal ganz unschuldig fragen, warum der Verlag ein so großes Geheimnis um die Enstehung dieser Graphik macht...
...
.... Etwas länger und normale Straße wäre an Hoppegarten-Umgehung der B1 Ampel rechts Richtung Waldesruh, dann linksabbiegend Hauptstraße folgend und nächste Einmündung wieder links nach Münchehofe. Ab da geht eine Straße nach Schöneiche, die für Fahrzeuge mit max. Breite 2m beschränkt ist.