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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Erwähnenswert wäre noch gewesen: Es kann jetzt nicht mehr so furchtbar lange dauern, bis sich das Oberverwaltungsgericht zur L77 Güterfelde Philippsthal äußert :) (Das hätte ich auch gerne genauer erklärt & wäre auch zur Pressekonferenz gekommen, aber ich war in Süddeutschland & konnte nicht...)
Peter Weis hat die Presse auch auf Deine Klage und der Besonderheit, dass sie sich gegen eine Benutzungspflicht außerorts richtet, hingeweisen. Weiter hat der ADFC deutlich gemacht, dass überschlagen in Berlin 3,5 Mio Einwohner und in BB 2 Mio Einwohner leben, die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer aber fast doopelt so hoch ist wie in Berlin. Und auch in BB geschahen diese Unfälle v.a. innerorts und nicht außerorts. Sprich die Alleen zwischen den Ortschaften sind nicht die Gefahrenquelle.

Ansonsten sind die Fälle und das weitere Vorgehen des ADFC in Kleinmachnow hier gut beschrieben:
http://www.brandenburg.adfc.de/krei...inmachnow/aktion-benutzungspflichtige-radwege
Es gibt auch einen Spendenaufruf für die Prozesskosten, auf den ich gerne hinweise.
Bitte Spenden Sie auf das Konto:

ADFC Landesverband Brandenburg e. V.
Konto-Nr.: 18 00 47 60 00 BLZ: 100 900 00 (Berliner Volksbank)
IBAN: DE33100900001800476000 BIC: BEVODEBB
Zweck: „Radwege Bln-Bbrg.“


Sollten die Klageverfahren vom Oberverwaltungsgericht Erfolg haben, werden die eingegangenen Spenden für weitere Klagen von ADFC-Mitgliedern – z.B. zur Umsetzung der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vor Ort – zur Verfügung stehen.
Es geht schließlich um ein Musterverfahren in Berlin-Brandenburg, von dem alle Rennradfahrerinnen und -fahrer profitieren.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Hier jetzt ganz frisch auch der Bericht der PNN: http://www.pnn.de/pm/855113/

Dem Autor sind Radfahrer noch dazu mit Rennrad wohl nicht sonderlich sympathisch, trotzdem ist sein Bericht unter dem Strich völlig in Ordnung. Was ich gar nicht wusste: Dass in Brandenburg das Risiko, als Radfahrer tödlich zu verunglücken, fast 4-mal höher als in Berlin ist.
 
Der RBB hat dann gestern noch über die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht nicht wirklich verständnisvoll berichtet:
http://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20140514_1930/ungeliebte-radwegepflicht.html
:confused: Falsche Allgemeinplätze... ohne Sachkenntnis und tendenziös ("... auch die Autofahrer haben .... wenig Verständnis" oder ähnlich). oh Graus. Heute wird's sicher wieder rauh auf den Straßen Brandenburgs.
Mein Tag ist im Eimer :eek:. Es schifft ja auch gleich. Prost Mahlzeit.
 
Schlechte Nachrichten: In Brandenburg müssen wir uns mindestens noch auf Jahre hinaus an allen möglichen und unmöglichen Stellen mit Radwegbenutzungspflicht abfinden. Ich hatte heute den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.05.2014 zu Aktenzeichen OVG 1 S 52.13 im Briefkasten. Mit im Kern einem einzigen Satz Begründung weist es meine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zur L77 Güterfelde Philippsthal zurück. Ist mir ein Rätsel. Ich halte das rechtlich für grob fehlerhaft. Zu ändern ist es nicht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
 

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Sage mal, habe ich das jetzt ( schnell durchgelesen) falsch verstanden oder sollst du jetzt 2500 € zahlen?

Gruss horst
 
Zuletzt bearbeitet:
Schlechte Nachrichten: In Brandenburg müssen wir uns mindestens noch auf Jahre hinaus an allen möglichen und unmöglichen Stellen mit Radwegbenutzungspflicht abfinden. Ich hatte heute den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.05.2014 zu Aktenzeichen OVG 1 S 52.13 im Briefkasten. Mit im Kern einem einzigen Satz Begründung weist es meine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zur L77 Güterfelde Philippsthal zurück. Ist mir ein Rätsel. Ich halte das rechtlich für grob fehlerhaft. Zu ändern ist es nicht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Ohje.
Grumpf. Mit keinem Wort wurde von denen die viel zu geringe Breite des um jeden Baum mäandrierenden "Radwegs" genannt. "Gut ausgebaut". Na klar. :(.
Die "zahlenmäßig überlegenen" Autos dürfen 100 fahren, während die Radfahrer sich mit theoretisch maximal 20km/h aneinander vorbeiquetschen müssen und vor jeder Kurve erst mal nach Gegenverkehr und Fußgängern gucken müssen :confused:.
 
Sage mal, habe ich das jetzt ( schnell durchgelesen) falsch verstanden oder sollst du jetzt mit 2500 € zahlen?

Gruss horst

Nein, der Gegenstandswert sind nicht die Gebühren, so teuer: ist das auch wieder nicht.


Sehr Schade, bin negativ überrascht, hatte eine Entscheidung gemäß der überwiegend vorliegenden Rechtslage erwartet.:(

Ich: auch (um es vorsichtig auszudrücken)...


Wirst du ein Hauptsacheverfahren anstreben?

Ich denke schon, dass ich das weiter versuche. Klar ist aber jetzt: Das dauert alles noch Jahre. Es gibt ja noch nicht mal einen Widerspruchsbescheid. Außerdem bietet der OVG-Beschluss eigentlich keinen Anlass für Hoffnung auf korrekte Anwendung der Straßenverkehrsordnung. Das ist ein ziemlicher Freibrief für paranoide Straßenverkehrsbehörden und Verwaltungsrichter wie Steiner, sich erhebliche Gefahren auszudenken, die durch Radwegzwang vermieden werden können.

Vielleicht gelingt es ja Peter Weis mit seinen Berufungsverfahren auf tatsächlicher Ebene bessere Ergebnisse zu erzielen.
 
[...]Das ist ein ziemlicher Freibrief für paranoide Straßenverkehrsbehörden und Verwaltungsrichter wie Steiner, sich erhebliche Gefahren auszudenken, die durch Radwegzwang vermieden werden können.

Das sehe ich ähnlich, fürchte sogar, dass Straßenbehörden in progressiveren Verwaltungsbereichen wie Berlin und Cottbus einfach vor's OVG ziehen und dort ihr mittelalterliches Recht durchgesetzt bekommen. :(

Allerdings finde ich gut, dass du erwägst, es weiter zu versuchen. Verständlich wäre es aber auch, wenn du die Flinte ins Korn zu werfen würdest, bei solcher "Rechtssprechung". :crash:
 
Da scheint ja das OVG seine Pflöcke eingerammt zu haben, die Formulierungen der Gründe lassen nichts Gutes für die Hauptverhandlung ahnen; da brauch das VG ja nur noch abschreiben.:(:(
 
Aus der beliebten Serie „Wir haben noch 'n paar blaue Lollis übrig“ heute: Kiekebusch, Schönefeld. Der Radweg ist schätzungsweise 6m lang, dazu ein unnütes Gratiszusatzschild „Anfang“, gefolgt von einem weiteren unnützen blauen Lolli, samt Zusatzschild „Ende“ (das Ende ist dort offensichtlich). :confused:

Den Teer hätten sie ruhig auf die Panzerstrecke dahinter kippen können, dann hätten alle was davon.
 

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!? ist das vorn an der Brücke?
Da fahr ich eigentlich nur andersrum lang, also Richtung Waltersdorf. Aber das Ding schießt ja echt den Vogel ab ^^
Danach müsste doch das Pavé folgen oder?
 
Ja, genau da.
Für mich war's auch die Gegenrichtung, aber ich hab da 'ne kurze Pause gemacht und mich gewundert, warum da blaue Schilder stehen, für die paar Meter Asphalt.
 
Ich denke mal, der "Grund" ist der von der linken Seite (bis dorthin offenbar in 2 Richtungen benutzungspflichtige) auf die rechte Fahrbahnseite rüberschwenkende Radweg. Die Planer wollen nicht, dass die Furt direkt zum Übergang auf die Fahrbahn benutzt wird, stattdessen soll man als Radfahrer komplett queren (wohl schiebenderweise), auf dem kurzen Radweg der anderen Seite aufsteigen, losfahren und dann auf die Fahrbahn "einfädeln". Diese Stelle ist auf dem Foto leider schlecht zu erkennen. Falls dort erneutes Absteigen oder Anhalten angesagt ist, gibt es eine Goldene Gurke für den Planer. :daumen:
 
Mal aus etwas vergrößertem Abstand heraus: Das Oberverwaltungsgericht misst seiner Entscheidung offenbar keine größere Bedeutung zu. Es hat sie weder veröffentlicht, noch erst recht dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Die Ansage ist also wohl vor allem: Als Eilverfahren machen wir das nicht...

Mal schauen, wie's weitergeht. Die Behörde in Beelitz hat immer noch keinen Widerspruchsbescheid geschickt, so dass noch Zeit ist, über die Hauptsache nachzudenken...

Mal was ermutigendes im Rechtsstreit um die Radwege entlang der B158 Ahrensfelde - Werneuchen, wo gestern Ortstermin war:

Rechtsanwalt Volkmann schrieb:
von dem heutigen Ortstermin kann ich folgendes berichten:

Wir sind von Ahrensfelde bis hinter Werneuchen und zurück gefahren. Neben Herrn Richter Bierbaum, Frau Pöpping von der Beklagtenseite und mir waren die Herren Christoph Herrmann und Jürgen T. (im nachfolgenden KFZ) zugegen. Herr Bierbaum hat die gesamte Strecke gefilmt. Wir haben auf meinen Wunsch hin diverse Male gestoppt und sind zur Besichtigung ausgestiegen. In Ortsdurchfahrten hat Herr Bierbaum die Breite des gemeinsamen Rad- und Gehwegs vermessen, der immer hinter den erforderlichen Mindestmaßen nach den VwV-StVO zurückgeblieben ist. Aufgefallen ist ihm die Unzulässigkeit der Freigabe in Gegenrichtung in den Ortslagen nach den VwV-StVO. Ich habe in zwei Fällen auf fehlende Querungshilfen hingewiesen, die nach den VwV-StVO vorgeschrieben sind.

Wir haben diverse Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 70 km/h registriert, so daß von der behaupteten Dramatik einer 100-km/h-Strecke nichts festzustellen war. Die Verkehrsbelastung war in meinen Augen für die Tageszeit mittelmäßig. Es kamen mal drei Laster und zwanzig Autos in beiden Fahrtrichtungen hintereinander, dann war die Straße wieder für geraume Zeit erstaunlich unbefahren. Allerdings hielt Herr Bierbaum den Verkehr schon für stark. Insgesamt fiel auf, daß er leider keinen Bezug zum Radfahren hat und ihm daher die spezifische Sichtweise fehlt, sich als Radfahrer vor den Motorisierten nicht verstecken zu müssen bzw. im eigenen Interesse nicht verstecken zu sollen. So stellte er in Werneuchen trotz haarsträubender Geh- und Radwege die Frage, ob es nicht gefährlich sei, sich auf der Fahrbahn von einem LKW überholen zu lassen – bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ich habe darauf hingewiesen, daß das Überholen von Radfahrern den Normalfall und keine Ausnahme nach § 45 Absatz 9 StVO darstellt.

Hinter Blumberg hatte Herr Bierbaum schon die offenbar leider unausrottbare Frage gestellt, ob ich denn wollte, daß alle Schüler und Älteren hier die Bundesstraße benutzen müßten. Ich habe standardgemäß auf den Unterschied zwischen einem auch zukünftig vorhandenen Radweg und einer Benutzungspflicht hingewiesen, was er in diesem Moment auch registriert hat. Allerdings hatte ich wieder einmal den Eindruck, gegen Windmühlenflügel zu kämpfen – und dies gegenüber einem Verwaltungsrichter 17 Jahre nach der Fahrradnovelle. *uff*

Auf meinen Wunsch hin sind wir bis hinter Werneuchen gefahren, wo man dann als Radfahrer auf einer Strecke mit Tempo 70 und vermutlich ähnlichem Verkehrsaufkommen wie vor Werneuchen - aber ohne Radweg - auf einmal die Fahrbahn benutzen darf, ohne daß es jemanden stört.

Schließlich stellte Herr Bierbaum noch die berechtigte Frage, ob die Gemeinden nicht eventuell schon aufgrund der Radwegfinanzierung verpflichtet sein könnten, um die Radwegbenutzungspflicht zu kämpfen. Da mir dies bereits von Bernd Zanke und Sascha Maier bei unserem Treffen vom 14.03.2014 mitgeteilt worden war, habe ich es so bestätigt. An dieser Stelle wäre es dienlich, wenn mir jemand eine belastbare schriftliche Information zu diesem Thema zukommen ließe, die ich dann noch dem VG Frankfurt (Oder) vorlegen würde. Der nächste Verhandlungstermin findet am 31.07.2014 statt.

Insgesamt war es ein ordentlicher Ortstermin mit akkurater Recherche.
 
Jungs, nochmal eine Frage: Irgendwer hatte mal einen Link fürs "Baustellen-Tracking" gepostet.
Hintergrund ist der Groß-Berliner-Damm (GBD), wo sich die Baustellenausfahrten häufen. Mich nervt das ungemein! An diesen Ausfahrten wird natürlich eine Kombi-Pflicht angesetzt. Bin heute morgen jemanden zu Hilfe geeilt, der sich an einer dieser Ausfahrten mörderisch langgemacht hat, weil alles voller Kies und Dreck war. Dieser Sch**** soll aufhören. Ich will den Bezirk mal anschreiben und dazu bringen, dass man dort legal auf der Straße fahren darf bzw. zumindest die Baustellen ordentlich gereinigt bleiben/ Ausfahrten entschärft werden.
 
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