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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Der Abstand sollte selbstverständlich sein. Interessant finde ich, dass 2 Radler nebeneinander abgebildet sind.

B1: nach SRB kann man jetzt ganz gut über Hönow und Altlandsberg fahren. Entweder den R1-Zubringer oder die alte "Rennstrecke", die nun für Radfahrer und andere Langsamfahrzeuge gedacht ist. Die neue 4spurige hat ja auch die Rad-Verbotsschilder.

Südlich kann man ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe, dann Schöneiche, Rüdersdorf, Woltersdorf oder Vogelsdorf, je nachdem wohin man will.
 
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Gute Nachrichten aus Frankfurt/Oder: Der Radwegzwang in den Ortsdurchfahrten der B158 von Berlin in Richtung Osten ist Geschichte. Richter Birnbaum hat sie auf Rechtsanwalt Volkmanns Klage hin aufgehoben.(Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 29.09.2014, Aktenzeichen: 2 K 1106/11).

Nicht so gute Nachricht: Die Radwegbenutzungspflicht außerorts bleibt. Richter Birnbaum verweist auf die Era: Über 2500 Autos/Tag bei Tempo 100 und 4000 Autos/Tag bei Tempo 70 sind erheblich gefährlich und rechtfertigen Radwegzwang. Auf der B158 mit ihren streckenweise über 20.000 Autos und Lastwagen pro Tag bleibt's bei der Pflicht, die Radweg zu benutzen; die Urteilsbegründung ist an der Stelle ziemlich dünn, finde ich.

Klar aber auch: Paranoia-Urteile à la Potsdam sind selbst nach dieser Rechtsauffassung nicht zu begründen.


Mal was ermutigendes im Rechtsstreit um die Radwege entlang der B158 Ahrensfelde - Werneuchen, wo gestern Ortstermin war:

Rechsanwalt Volksmann schrieb:
von dem heutigen Ortstermin kann ich folgendes berichten:

Wir sind von Ahrensfelde bis hinter Werneuchen und zurück gefahren. Neben Herrn Richter Bierbaum, Frau Pöpping von der Beklagtenseite und mir waren die Herren Christoph Herrmann und Jürgen T. (im nachfolgenden KFZ) zugegen. Herr Bierbaum hat die gesamte Strecke gefilmt. Wir haben auf meinen Wunsch hin diverse Male gestoppt und sind zur Besichtigung ausgestiegen. In Ortsdurchfahrten hat Herr Bierbaum die Breite des gemeinsamen Rad- und Gehwegs vermessen, der immer hinter den erforderlichen Mindestmaßen nach den VwV-StVO zurückgeblieben ist. Aufgefallen ist ihm die Unzulässigkeit der Freigabe in Gegenrichtung in den Ortslagen nach den VwV-StVO. Ich habe in zwei Fällen auf fehlende Querungshilfen hingewiesen, die nach den VwV-StVO vorgeschrieben sind.

Wir haben diverse Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 70 km/h registriert, so daß von der behaupteten Dramatik einer 100-km/h-Strecke nichts festzustellen war. Die Verkehrsbelastung war in meinen Augen für die Tageszeit mittelmäßig. Es kamen mal drei Laster und zwanzig Autos in beiden Fahrtrichtungen hintereinander, dann war die Straße wieder für geraume Zeit erstaunlich unbefahren. Allerdings hielt Herr Bierbaum den Verkehr schon für stark. Insgesamt fiel auf, daß er leider keinen Bezug zum Radfahren hat und ihm daher die spezifische Sichtweise fehlt, sich als Radfahrer vor den Motorisierten nicht verstecken zu müssen bzw. im eigenen Interesse nicht verstecken zu sollen. So stellte er in Werneuchen trotz haarsträubender Geh- und Radwege die Frage, ob es nicht gefährlich sei, sich auf der Fahrbahn von einem LKW überholen zu lassen – bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ich habe darauf hingewiesen, daß das Überholen von Radfahrern den Normalfall und keine Ausnahme nach § 45 Absatz 9 StVO darstellt.

Hinter Blumberg hatte Herr Bierbaum schon die offenbar leider unausrottbare Frage gestellt, ob ich denn wollte, daß alle Schüler und Älteren hier die Bundesstraße benutzen müßten. Ich habe standardgemäß auf den Unterschied zwischen einem auch zukünftig vorhandenen Radweg und einer Benutzungspflicht hingewiesen, was er in diesem Moment auch registriert hat. Allerdings hatte ich wieder einmal den Eindruck, gegen Windmühlenflügel zu kämpfen – und dies gegenüber einem Verwaltungsrichter 17 Jahre nach der Fahrradnovelle. *uff*

Auf meinen Wunsch hin sind wir bis hinter Werneuchen gefahren, wo man dann als Radfahrer auf einer Strecke mit Tempo 70 und vermutlich ähnlichem Verkehrsaufkommen wie vor Werneuchen - aber ohne Radweg - auf einmal die Fahrbahn benutzen darf, ohne daß es jemanden stört.

Schließlich stellte Herr Bierbaum noch die berechtigte Frage, ob die Gemeinden nicht eventuell schon aufgrund der Radwegfinanzierung verpflichtet sein könnten, um die Radwegbenutzungspflicht zu kämpfen. Da mir dies bereits von Bernd Zanke und Sascha Maier bei unserem Treffen vom 14.03.2014 mitgeteilt worden war, habe ich es so bestätigt. An dieser Stelle wäre es dienlich, wenn mir jemand eine belastbare schriftliche Information zu diesem Thema zukommen ließe, die ich dann noch dem VG Frankfurt (Oder) vorlegen würde. Der nächste Verhandlungstermin findet am 31.07.2014 statt.

Insgesamt war es ein ordentlicher Ortstermin mit akkurater Recherche.
 

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Der Abstand sollte selbstverständlich sein. Interessant finde ich, dass 2 Radler nebeneinander abgebildet sind.

B1: nach SRB kann man jetzt ganz gut über Hönow und Altlandsberg fahren. Entweder den R1-Zubringer oder die alte "Rennstrecke", die nun für Radfahrer und andere Langsamfahrzeuge gedacht ist. Die neue 4spurige hat ja auch die Rad-Verbotsschilder.

Südlich kann man ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe, dann Schöneiche, Rüdersdorf, Woltersdorf oder Vogelsdorf, je nachdem wohin man will.

@ Trifi,

danke für Deine Tipps. Ich fahre meistens, wenn ich Richtung Wesendahl/Strausberg (SRB), die K6425(Neuenhagener Chaussee) raus.
Die "alte Rennstrecke" kenne ich auch noch. Neben der neuen verbotenen 4-spurigen ab Hönow soll aber ein top-breiter-Radweg sein!? Ich bin da bis jetzt nur
einmal raus auf der 4-spurigen (bissl EZF geübt...;-)) Was mir auffiel. Es hat keiner gehupt! Radwege mag ich überhaupt nicht!

"ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe" - Das ist aber auf der linken Seite wenn ich mich nicht täusche!?
 
@ Trifi,

danke für Deine Tipps. Ich fahre meistens, wenn ich Richtung Wesendahl/Strausberg (SRB), die K6425(Neuenhagener Chaussee) raus.
Die "alte Rennstrecke" kenne ich auch noch. Neben der neuen verbotenen 4-spurigen ab Hönow soll aber ein top-breiter-Radweg sein!? Ich bin da bis jetzt nur
einmal raus auf der 4-spurigen (bissl EZF geübt...;-)) Was mir auffiel. Es hat keiner gehupt! Radwege mag ich überhaupt nicht!

"ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe" - Das ist aber auf der linken Seite wenn ich mich nicht täusche!?
Jop ab Hönow ist da nen Radweg, der dich dann (wie früher auch schon) über Seefeld leitet und dann schlussendlich über die Umgehungsstraße hinweg nach Altlandsberg :)
Das Ding von Kölle nach Münchehofe kenne ich überhaupt nicht.
 
Herr Volkmann könnte mal den FGSV-Verlag anschreiben und Auskunft darüber verlangen, welcher der Autoren der ERA ihm Auskunft darüber geben kann, welche empirischen Daten der Graphik zu den Führungsformen in den ERA 2010 zugrundeliegen..... Ich wette auch er wird darauf keine Antwort bekommen. Dann könnte man den nächten Richter ja mal ganz unschuldig fragen, warum der Verlag ein so großes Geheimnis um die Enstehung dieser Graphik macht... ;)
 
@ Trifi,

danke für Deine Tipps. Ich fahre meistens, wenn ich Richtung Wesendahl/Strausberg (SRB), die K6425(Neuenhagener Chaussee) raus.
Die "alte Rennstrecke" kenne ich auch noch. Neben der neuen verbotenen 4-spurigen ab Hönow soll aber ein top-breiter-Radweg sein!? Ich bin da bis jetzt nur
einmal raus auf der 4-spurigen (bissl EZF geübt...;-)) Was mir auffiel. Es hat keiner gehupt! Radwege mag ich überhaupt nicht!

"ab Kölle auf den Asphaltweg nach Münchehofe" - Das ist aber auf der linken Seite wenn ich mich nicht täusche!?
Bitte, gern geschehen.

Ich meine, der "Radweg" verläuft jetzt auf der alten Ausfallstraße, also die Allee zwischen den Bäumen. Da fährt auch mal ein Trecker oder ein Mopped. Die 4spurige ist ja nördlich neu gebaut.

Münchehofe is südlich B1, also rechts von Berlin aus kommend. Qualität des Asphalts aber nicht so toll. Etwas länger und normale Straße wäre an Hoppegarten-Umgehung der B1 Ampel rechts Richtung Waldesruh, dann linksabbiegend Hauptstraße folgend und nächste Einmündung wieder links nach Münchehofe. Ab da geht eine Straße nach Schöneiche, die für Fahrzeuge mit max. Breite 2m beschränkt ist.
 
Herr Volkmann könnte mal den FGSV-Verlag anschreiben und Auskunft darüber verlangen, welcher der Autoren der ERA ihm Auskunft darüber geben kann, welche empirischen Daten der Graphik zu den Führungsformen in den ERA 2010 zugrundeliegen..... Ich wette auch er wird darauf keine Antwort bekommen. Dann könnte man den nächten Richter ja mal ganz unschuldig fragen, warum der Verlag ein so großes Geheimnis um die Enstehung dieser Graphik macht... ;)
Falls die Graphik auf Statistik beruht, ist da vermutlich nix viel zu machen...
 
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.... Etwas länger und normale Straße wäre an Hoppegarten-Umgehung der B1 Ampel rechts Richtung Waldesruh, dann linksabbiegend Hauptstraße folgend und nächste Einmündung wieder links nach Münchehofe. Ab da geht eine Straße nach Schöneiche, die für Fahrzeuge mit max. Breite 2m beschränkt ist.

...die kenn ich :daumen: und da hat irgendein Idiot (sorry) kurz vor diesen Eineigungen, (ich glaube, Triftstrasse?) wirklich ne Menge Splitt hingehauen!
Die Strasse war vorher, bis auf zwei leichte Dellen, völlig in Ordnung! Da bin ich am 02.09.14 drüber und kaum durchgekommen und dachte so: na hoffentlich kein Platten und nach der Wende hatte ich dann nen Hinterrad-Schleicher. Mit zweimal aufpumpen und im Stehen bin ich dann nach Hause gekommen. (wollte nicht den Schlauch wechseln)
 
sorry fürs OT. Vll. sollte man dafür , ich meine für die ganzen Fahrrad-Verbote, nen eigenen Thread aufmachen !?
Hier gehts ja mehr um die Fahrradweg-Vorschriften und dessen Benutzungspflicht!
 
Hi vorTrieb: Bezüglich der Frage, ob sich durch die Aufhebung der Benutzungspflicht etwas an der Finanzierung und den Unterhaltsverpflichtungen ändert. Soweit ich das anhand der mageren Ausbeute nachvollziehen kann, ist das vor allem eine Frage der jeweiligen Bundesländer und nicht bundesweit einheitlich. Allerdings scheint wohl das Land Niedersachsen eine Studie (Rechtsanfrage?) durchgeführt zu haben, und kommt zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Benutzungspflicht keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden mit sich bringt.
Quelle ein Vortrag von Dankmar Alrutz aus 2014 zu finden hier auf Folie 8: http://www.hs-owl.de/fb3/fileadmin/...01_ALRUTZ_Radverkehrsplanung_ERA_und_StVO.pdf

Hier sind einige ausführlichere Informationen ab Seite 15: http://www.mw.niedersachsen.de/download/83761/Leitfaden_Radverkehr_der_NLStBV.pdf
 
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Ja, ich glaube: Das ist spätestens jetzt soweit klar. Was noch übrig bleibt, sind - z. B. von der EU - geförderte Radweg. Da kann's schon sein, dass die Notwendigkeit des Radwegs aus Sicherheitsgründen Voraussetzung für die Förderung ist & das die Förderung u. U. zurückzuzahlen ist, wenn sich durch Wegfall der Radwegbenutzungspflicht zeigt: Ist doch nicht aus Sicherheitsgründen notwendig. Das ist aber nur Vermutung, was gesichertes dazu habe ich weder gehört noch gefunden...
 
Hier mal eine Wasserstandsmeldung zur Sputendorfer Straße in Stahnsdorf. Durch eine telefonische Anfrage habe ich erfahren, dass tatsächlich noch in diesem Jahr eine Begehung stattfinden soll, bei der auch sofort Schilder entfernt werden könnten. Ich habe dem Hern für die Information gedankt und damit gedroht weiter wachsam zu bleiben ;)
 
Irritierend finde ich eher, dass die Straßenverkehrsbehörde mit Gemeinde-Leuten noch mal inhaltlich über die Radwegbenutzungspflicht diskutieren wollen. Das geht die nichts an. Die sollen die Schilder abschrauben ohne zu diskutieren.
 
Falls sich jemand daran erinnert: Im von mir beklagten Abschnitt der L401 in Wildau (LDS), Ecke Richard-Sorge-Straße bis Bibliothek/Aldi wurde die Radwegbenutzungspflicht nach erneuter Prüfung durch das Straßenverkehrsamt aufgehoben (Schilder stehen noch, wird auch erfahrungsgemäß noch 1-2 Monate dauern).
Für die restlichen Abschnitte, sowie einige andere Radwege (welche, hatte ich schon mal geschrieben, finde nur leider meine eigenen Beiträge nicht wieder - aber egal, die kann man ja eh nicht verlinken :rolleyes:) laufen auch noch Widersprüche und teilweise Überprüfungsanträge, für die ich demnächst noch etwas mehr Druck machen werde (jedoch nicht gleich per Untätigkeitsklage, weil dafür muss mich noch entsprechend informieren). Die sind schon rund 2 Jahre bei denen, und hinsichtlich der Aufhebung eigentlich offensichtlich (vor allem im Vergleich zur L401).
 
Das' doch mal schön :) War das die Stelle, wo Du & die Beamten mal auf Deinen Aussetzungsantrag hin mit Richter gewesen seid?
 
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