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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Was die Behörde bestätigt oder nicht, ist nicht so wichtig. Wichtig ist eigentlich nur, dass Du so genau wie möglich bezeichnest, auf welchem Streckenabschnitt(en) Du die Radwegbenutzungspflicht für rechtswidrig hält und aufgehoben haben willst. Besser ist schon, alle relevanten Schilder genau zu bezeichnen. Ich würde zur Klarstellung noch mal hinterschreiben. Nach meinen Widerspruch haben Sie noch aufgestellt: Schild1, 2 usw. Auch gegen die durch diese Schilder bekanntgemachte Anordnung der Radwegbenutzungspflicht lege ich aus den im Widerspruchsschreiben vom mm.nn.oooo genannten Gründen Widerspruch ein und beantrage auch insoweit den Vollzug der Radwegbenutzungspflicht auszusetzen und die Schilder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über meinen Widerspruch einstweilen unwirksam zu machen.

Viel Erfolg!
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Ich habe heute nette Post vom Landkreis Potsdam Mittelmark bekommen (siehe Anhang). Meinem Einspruch gegen die Radwegebenutzungspflicht auf der Sputendorfer Straße in Stahnsdorf wurde stattgegeben :D Abgesehen davon wird dort wohl nun eh grundsätzlich Tempo 30 angeordnet. Mir egal, ein sinnfreier Radweg mit blauem Lolli weniger :)
 

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  • RWBP Stahnsdorf.pdf
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Kann man eigentlich auch gegen das Verkehrsschild 254 "Verbot für Radverkehr" Einspruch einlegen?
Grund für meine Frage ist die folgende Situation: Wenn man von der Potsdamer Chaussee, aus Groß-Glienicke kommend, links in den Ritterfelddamm einbiegen will, dann steht dort so ein Schild. Allerdings gibt es dort gar keinen Rad- oder sonstigen Weg, den man stattdessen benutzen könnte, und irgendwie muss man ja auch als Radfahrer nach Spandau gelangen können.
Ich jedenfalls bin dann trotzdem für einen knappen halben Kilometer auf der Fahrbahn gefahren, obwohl es sich ein KFZ mit PM-Kennzeichnen nicht nehmen ließ, Verkehrserziehung zu üben und dauerhupend neben mir herzufahren, bis ich ab der Straße "Am Gatower Landschaftspark" auf den dort beginnenden Radweg einbog.
Irgendwie ist das natürlich eine unschöne Situation, die sich in meinen Augen aber gar nicht hätte vermeiden lassen, wenn man nicht einen Umweg unbekannten Ausmaßes (zumindest für Ortsunkundige) auf sich hätte nehmen wollen... :rolleyes:
 
Einspruch einlegen kannst du gegen jeden Verwaltungsakt - und damit gegen jede Anordnung eines Verkehrszeichens. Hast aber hier weniger Chancen, weil da kein einschlägiges höchstrichterliches Urteil im Hintergrund lauert. Die Behörde wird dir dann begründen, warum da keine Radler langdürfen - und du kannst sie nur freundlich bitten, eine Alternative auszuschildern. Was eigentlich selbstverszändlich sein sollte...

Gruß, svenski.
 
Die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines 254-Schildes sind genau wie bei Radwegbenutzungspflicht: Eine gegenüber der allgemein mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbundenen Risiken erheblich erhöhte Gefahr aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse. Die für Potsdam zuständige Verkehrsbehörde kenne ich nicht. Am Verwaltungsgericht Potsdam ist stets die 10. Kammer zuständig, die findet ja sogar kaum befahrene Landstraßen vor allem bei Sonnenschein und den damit verbundenen Schatten richtig gefährlich. Ich fürchte also: Bis nicht endlich das Oberverwaltungsgericht weniger paranoide Vorgaben macht, dürfte das schwierig werden, das Schild wegzukriegen. Aber: Versuch macht kluch, so teuer ist ein verlorener Widerspruch ja nun auch wieder nicht...:)

midge: Prima, finde ich gut! Ich hatte schon befürchtet, dass die Behörde in Beelitz selbst an der Stelle noch schwere Gefahren sieht...:)
 
von der Potsdamer Chaussee, aus Groß-Glienicke kommend, links in den Ritterfelddamm einbiegen will, dann steht dort so ein Schild.

Hallo Flachhut,
verstehe nicht ganz wo das ist. Auf jeden Fall ist die Ecke kompliziert. Potsdamer Chaussee ist zwischen Krampitz (Ortsteil von Potsdam) und Groß-Glienicke nach meiner Karte im LK HVL liegend und ansonsten ist Groß-Glienicke auch ein Ortsteil von Potsdam. Die Verkehrsbehörde PM (in Werder) wäre dann außen vor.
Habe mal unsere Fachleute angefragt. Vielleicht findet sich eine Info, ob es da ein Urteil gibt.
Gruß
Straßenradler
 
Kann man eigentlich auch gegen das Verkehrsschild 254 "Verbot für Radverkehr" Einspruch einlegen?
Grund für meine Frage ist die folgende Situation: Wenn man von der Potsdamer Chaussee, aus Groß-Glienicke kommend, links in den Ritterfelddamm einbiegen will, dann steht dort so ein Schild. Allerdings gibt es dort gar keinen Rad- oder sonstigen Weg, den man stattdessen benutzen könnte, und irgendwie muss man ja auch als Radfahrer nach Spandau gelangen können.
Ich jedenfalls bin dann trotzdem für einen knappen halben Kilometer auf der Fahrbahn gefahren, obwohl es sich ein KFZ mit PM-Kennzeichnen nicht nehmen ließ, Verkehrserziehung zu üben und dauerhupend neben mir herzufahren, bis ich ab der Straße "Am Gatower Landschaftspark" auf den dort beginnenden Radweg einbog.
Irgendwie ist das natürlich eine unschöne Situation, die sich in meinen Augen aber gar nicht hätte vermeiden lassen, wenn man nicht einen Umweg unbekannten Ausmaßes (zumindest für Ortsunkundige) auf sich hätte nehmen wollen... :rolleyes:

Hi,
soll man dort nicht nach rechts einbiegen, ein Stück gen Kladow fahren um dann nächste links auf den gen Spandau führenden Radweg zu gelangen. Ich glaube, die Straße heisst Drosselstraße. Von dort geht die Privatstraße ab, und führt in den Radweg, der dann später parallel zur Postdamer Chausssee verläuft? Wird klar, was ich meine? Fahre allerdings dort selten (so war es halt früher).
Gruß RF
 
Hi,
soll man dort nicht nach rechts einbiegen, ein Stück gen Kladow fahren um dann nächste links auf den gen Spandau führenden Radweg zu gelangen. Ich glaube, die Straße heisst Drosselstraße. Von dort geht die Privatstraße ab, und führt in den Radweg, der dann später parallel zur Postdamer Chausssee verläuft? Wird klar, was ich meine? Fahre allerdings dort selten (so war es halt früher).
Gruß RF
Sieht wohl so aus. Eine diesbezügliche Beschilderung war mir jedoch zumindest am Samstag nicht aufgefallen - nur das erwähnte Radverkehr-Verbotsschild.
Ich fahre dort allerdings auch eher selten, weshalb es mir etwas an Ortskunde mangelte. Wobei es ja auch nicht unbedingt logisch ist, dass man zunächst rechts fahren soll, wenn man eigentlich nach links möchte...

Straßenradler:
Ich befuhr die Potsdamer Chaussee von Westen kommend bis zur Kreuzung Ritterfelddamm. Dort steht eine Ampel, und ich wollte links abbiegen, um dem Verlauf der Potsdamer Chaussee weiter zu folgen. Das ist aber wegen des Schildes 254 verboten.
 

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  • rr_ritterfeld1.JPG
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Das blöde ist, dass es da eigentlich nur um Kreuzungen geht.

Da muss man ein wenig kreativ sein, um die ganzen Radwegbenuztungspflichten mit einbinden zu können :D
 
Na ja, guck dir mal die anderen Vorschläge an, die wenigsten haben doch gefährliche Kreuzungen und Einmündungen zum Thema. *Irgendwo* hab ich gelesen, dass die Verkehrsplaner Berlins sowieso nur die 20 bestbewertesten Vorschläge zu Gesicht bekommen.:(
 
ja.. ist halt die Frage, was daraus gemacht wird. Die Idee ist aber echt gut. Hoffentlich bleibt es nicht nur beim Anfüttern, sondern es wird als Grundlage für spätere Aktionen.

Wenn natürlich "nur" die 20 beliebtesten genommen werden, kann man sich auf die Innenstadt beschränken. Da ist sowieso am meisten los.
 
Ich finde die Idee auch gut.
Es werden jedoch nicht nur die 20-Top-Vorschläge an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz weiter gegeben (wie von mir ungeprüft weiter gegeben), sondern tatsächlich alle:
Hallo Fahrradvater, es werden nicht nur die 20 Hinweise aus der Topliste näher vor Ort untersucht (die aber in jedem Fall, so das Dialogversprechen). Es ist genauso wie Sie es schreiben: ALLE Hinweise werden ausgewertet, im Abschlussbericht dokumentiert und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur fachlichen Bewertung vorgelegt (vergleiche Was geschieht mit den Beiträgen?). Das heißt, es ist sehr gut möglich, dass Hinweise, die nicht in der Top20-Liste auftauchen, im Maßnahmenkatalog aufgegriffen werden. Gleichzeitig ist es theoretisch möglich, dass Hinweise aus der Topliste aus fachlichen Gründen keine Berücksichtigung finden bei der Umsetzungsplanung. Mit besten Grüßen, Matthias Trénel (Moderation)
Quelle
Dort ist unter anderem auch zu lesen, dass nicht nur Hinweise/Vorschlage zu Kreuzungen und Einmündungen willkommen sind.:)
 
Ich finde die Idee auch sehr gut!
Habe sie auch schon etwas weiter verbreitet. :)

UND: Nur einen Tag nachdem ich dort eine gefährliche Stelle meldete, war sie bereits beseitigt! :D
Ich habe gestern Abend eine unangenehme Engstelle gemeldet, die jedoch nicht'mal das Resultat einer Baustelle war (obwohl sie provisorisch umgesetzt wurde), sondern das Ergebnis dummer Planung und seit Monaten für Probleme sorgte. Und heute war sie endlich weg. :D
 
Das ist doch alles o.k: Ma liest aehnliche Probleme und kann seinen Senf dazu geben.
Verkehrslenkung uebernimmt uebrigens gern gut Vorschlaege...Ich muss fuer einige Mitarbeiter mal hier eine Lanze brechen.
VG RF
 
Ich finde, Berlin gibt sich seit einigen Jahren wirklich Mühe, den Radverkehr besser zu integrieren.
Zwei (sehr unterschiedliche) Beispiele:
In meinem Umfeld sind in den letzten Monaten diverse Radwege (auf der Straße) aufgetaucht. Im Bereich Landsberger Allee/Weißenseer Weg bis Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg und auch zum Teil weiter Richtung Norden hinter der Kreuzung wurde dafür so gar extra die gesamte Straße komplett aufgerissen und verbreitert, um Platz für die Radwege zu schaffen.
(Wobei es böse Gerüchte gibt, dass dies nur zur Aufwertung des Bezirks geschah - ein großer niederländischer Investor möchte evtl. nahe Hohenschönhauser/Weißenseer ein großes Wohnhaus zusammen mit "Mall" und Ärztehaus bauen)
Seit einigen Wochen befindet sich nun auch ein Radweg (auf der Straße) auf der Suermondstraße in beiden Richtungen. Gering befahrene Straße, also nur Farbkleckse - billig, effektiv und für alle Beteiligten angenehmer.
 
Berlin ist da ja recht Vorbildlich im Abschrauben der blauen Lollis (im Gegensatz zu Stahnsdorf und Kleinmachnow) aber manchmal sind auch die Berliner echt gedankenlos. Heute in ner 30-Zone in Zehlendorf:



manchmal frage ich mich ob allen beteiligten klar ist das da ein BenutzungsPFLICHT angeordnet wird...
 
Stimmt schon: Wenn die Verkehrslenkung was macht, dann gibt's da in der Regel nichts bis kaum was dran zu meckern. Allerdings schafft sie das Pflichtprogramm nicht. Radwegschilder abbauen dauert einfach viel zu lange. Dabei wäre so viel Verbesserung für so ziemlich überhaupt kein Geld zu schaffen. Wirklich schade...
 
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