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Ich trinke im Moment am liebsten den Glykol-wein, aus Österreich habe ich da noch Restbestände:D
 
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werde auch bald wieder ins aufbau geschehen eingreifen, nach langer verletzungspause :) jetzt habe ich urlaub und sobald der schnee von meinem näschen huscht, greifen die reifen gar furchtbare furchen :D
euch eine schöne weinachtszeit!
 
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Frohe Weihnacht alle miteinander :)
Habe mir einen Satz Boras gewünscht, aber keine bekommen :(
@tobi: Was mache ich mit so einem Link?
 
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Frohe Weihnacht alle miteinander :)
Habe mir einen Satz Boras gewünscht, aber keine bekommen :(
@tobi: Was mache ich mit so einem Link?

Und ich dachte ich wäre jetzt der einzige der nicht weiß was er mit dem Link machen soll...:confused::confused:
 
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ich erst montag...da soll ja ein wetter werden..sogar sonne, bei bis zu 4 grad..quasi kurze hose..
 

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sowas hier schwebt mir ja vor..das herz sagt ja, der verstand nein..
 
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Ja, ein 2-Gefahr mit ner Tiagra - will das wirklich wer?? Ich zumindest nicht ;)
Zumindest finde ich 800 Ohren nicht exorbitant :rolleyes:

800 euro für einen satz laufräder, da muss aber das herz die entscheidung tragen..bei dem was wir damit machen..
für das gled geht schon ein solider 105er renner..
 
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Ja, du weißt schon ;) bei mir isses ja auch nicht viel anders als bei den ganzen Normalos, ein Satz Zonda oder R 3 langt ja allemal. Nur sehen halt nicht so geil aus. Schneller fahren würd ich damit ja sowieso nicht. Ich werd ja sowieso immer langsamer. So wie heute, einen sagenhaften 24,7er Durchschnitt in den Baumberge-Asfalt gebrannt :eek:
Nur erklärt mir doch mal eins: Wieso habe ich nicht einen einzigen RR-Fahrer getroffen auf meinen 80 km? Kann den das Wetter irgendwie besser sein als es heute war? 5 °C, bissl Wind ok, aber nette Sonne :D
 
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An so manchen Stellen war es übrigens sauglatt, z.B. war von Höpingen kein Hochkommen zur Weissenburg, ...

...oben den Leopold hoch war es oben im letzten Stück auch noch grenzwertig, ging aber so gerade eben...
Übrigens mal das Plakat zum Bürgerradweg Tilbecker Str. angeguckt...

Interessant ist das Foto, dass verwendet wurde. Da ist eine vllt. 20-köpfige Rennradfahrergruppe als Verkehrshindernis dargestellt, hier ein Detail... Vermutlich ist das Lohmann Kreisel, die Winterrunde.

Die Message für mich ist doch die: Diese Trupps von Radfahrern (auch wenn sie den RW qua Gruppengröße nicht benutzen müssen) werden durch den Bürgerradweg auf den Pättken nebenan verbannt. Endlich keine Hindernisse mehr für die Autobesessen :cool:
Und prompt ist das erste Stück schon benutzungspflichtig :o Bin schon auf den ersten Ortschildsprint auf dem Radweg im kommenden Frühjahr gespannt...
 
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autofahrer werden nie begreifen, dass radfahrer gleichberechtigte verkehrsteilnehmer sind.

ausserdem: seid wann gibt es eine Radwegebenutzungspflicht? selbst wenn da entsprechende schilder stehen, gilt das doch nicht mehr.
in bayern hat ein landgericht doch entsprechend festgestellt, dass auch die städte/gemeinden etc solche schilder gar nicht mehr dazu benutzen dürfen radfahrer auf radwege zu verbannen, weil
a) die unfallgefahr auf radwegen statistsich höher ist
b) radfahrer gleichberechtigte verkehrsteilnhemer sind


deswegen: ignorieren, für den fall der fälle patrik fragen was man gegen solche autofahrer tun kann und eine luftpumpe aus alu dabei haben..
 
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Da irrst du dich, Tobi. Blaues Schild = Benutzungspflicht. Außer die Gruppe (als solche kenntlich) ist größer als 16 Teilnehmer. Und außer, der ist "offensichtlich" nicht nutzbar (Baustelle, nicht schneegeräumt)...
BTW: Klar werd ich den Lolli auch ignorieren, aber im Falle eines Falles hat man eben die Arschkarte und jede Mehlmütze kann dir ein Bußgeld aufs Auge drücken. Mein letztes deshalb war in Sassenberg, Anfang 2009 ;)
 
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Da irrst du dich, Tobi. Blaues Schild = Benutzungspflicht.

genau das gilt so eben nicht mehr seid diesem jahr..
ich zitiere mal:

Im konkreten Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Die Zweirichtungswege führten durch Tempo-30-Zonen und außerorts entlang von Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde. Die Benutzungspflicht begründete die Stadt mit Sicherheitserwägungen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung - StVO).

Im vorliegenden Fall konnten die Richter eine solche Gefährdung nicht erkennen. Sie setzten dafür weitreichende Maßstäbe für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung und stellten in ihrer Urteilsbegründung fest, es müsse davon ausgegangen werden, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde. Damit bestätigte das Gericht, dass die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht – und damit das Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren – die Ausnahme sein muss.

(...)

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gilt formal nur für Bayern, erlangt aufgrund seiner ausführlichen Begründung aber den Charakter eines Grundsatzurteils, an dem sich voraussichtlich auch Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern orientieren werden.
 
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