Wenn das Rad wirklich erst 500km auf dem Buckel hat, dann sollte der Schaden von einer Mängelhaftung abgedeckt sein. Denn so etwas passiert nicht einfach aus dem Nichts. So ein Materialbruch kann nur aus einem Materialmangel oder unsachgemäßer Nutzung erfolgen. Wenn unsachgemäße Nutzung ausgeschlossen werden kann, dann sollte das im Rahmen der Gewährleistung abgedeckt sein.
Aus Interesse könntest du ja mal
- die Kettenlänge (Anzahl der Glieder)
- Anzahl der Zähne von großem Ritzel hinter und großem Kranz vorne
- Abstand von Hinterradnabe zu Tretlager
hier posten.