ollivino schrieb:
Ja, es gibt Hersteller, die zwar 3 Jahre Garantie bieten, jedoch nichts von Endkunden direkt nehmen (z.B. ASUS). Wer da bei einem dubiosen Vesandhändler gekauft hat, dem nützt die schönste Herstellergarantie nichts.
Die 40,- EUR-Grenze hat nur etwas mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht bei Versandgeschäften zu tun. Bei einem Warenwert über 40,- EUR muß der Verkäufer die Kosten der Rücksendung bei einem fristgerechten Widerruf übernehmen.
Möchte ich von meinem Händler die Herstellergarantie abwickeln lassen oder seine Gewährleistung in Anspruch nehmen, so muß mir der Händler das Porto nicht erstatten.
Hi
ja, das Spielchen gab es mal mit ASUS und einem speziellen Versandhändler. Der wollte nach über 6 Monaten die Beweislastumkehr- der Kunde muß dann nachweisen, daß der Mangel von Anfang an im Gerät angelegt war- ausnutzen und für die Abwicklung über Händlergarantie eine Unkostenpauschale einfordern. Dann ist man echt gearscht. Auf der anderen Seite hat der Händler so etliche Kunden weniger, denen das passiert ist oder die davon gehört haben. Typischer Schuß in´s eigene Knie.
Was die 40 EUR angeht, liegst Du richtig, daß betrifft nur die Portoregelung bei Warenrücksendung innerhalb 14 Tagen.
Wo Du aber falsch liegst, ist die Portoregelung bei Garantie und bei Gewährleistung:
Garantie kann bei jedem Händler und jedem Hersteller anders geregelt sein, da dies eine freiwillige Leistung meist des Herstellers darstellt, die in der Gestaltung der Garantiebedingungen völlig frei gestellt ist. Steht in den Bedingungen drin, daß das Porto vom Kunden zu zahlen ist, dann ist das eben so. Steht drin, daß das Teil vom Hersteller abgeholt wird- vor Ort Service oder Pick-up-Service- dann ist das eben anders. Genauso kann das Porto auch nach überprüfung des Schadens erstattet werden, wenn die Mangelrüge berechtigt war. Hier gibt es also keine einheitliche Regelung.
Anders bei der Händlergewährleistung.
Hier ist der sogenannte Erfüllungsort der Einsatzort des Gerätes- innerhalb Deutschlands- und somit der Händler in der Pflicht, für den Transport des Gerätes von und auch wieder zu dem Kunden zu sorgen. Das Mindeste, was man also verlangen kann, ist die Rückerstattung des Portos. Dabei spielt der Wert der Ware keine Rolle.
Bei Waren mit besonders kleinem Wert, wie etwa Glühbirnen für´s Rücklicht, wird auf Händlerwunsch meist auf eine Retoure der Ware verzichtet und entweder Ersatz geliefert oder das Geld rückerstattet. Aber grundsätzlich wäre auch bei einer Glühbirne für 30cent ein Hin- und Hertransport vom Händler zu leisten.
Und da versichertes Postpaket- nur so kriegt man einen Nachweis, überhaupt was verschickt zu haben- ca. 9,5 EUR kosten, was einem Zehntel des Warenwertes entspricht, fällt es mir ja gar nicht ein, ohne Not direkt beim Hersteller zu Reklamieren.
Der in meinem Fall betroffene Händler wird sich noch wundern, was er sich für Ärger aufhalst, wenn er mich weiter ignoriert. Immerhin vertickt er über seinen
ebay-Shop munter weiter Waren, ist also offensichtlich nicht bankrott.
Der kriegt noch einen Brief von mir, ab dann von meinem Anwalt. Und die Kosten für das Einschreiben kriegt er auch noch aufgedrückt.