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Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?

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Re: Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?
Die Bestellung war von Mitte März, aber ist doch schön wie man doch schnell zu Erheiterung beitragen kann :cool:.
Ich wurde hier schon angekackt , das nach einer Woche die Ware noch nicht beim Käufer war:rolleyes:.
Bisher habe ich die Käufer hier im Forum immer als sehr fair erlebt. Wenn es bei mir mal etwas länger dauert, weil ich zu tun hab oder aus anderen Gründen nicht versenden kann, hab ich das kommuniziert und bin damit immer auf Verständnis gestoßen.
 
Bin noch ganz baff, habe heute mehrere Personen ohne Maske aus dem Laden gebeten, da ist Cheffe ausgeflippt und hat mir fristlos gekündigt. Da wir nur einen mündlichen Vertrag haben ist er der Meinung das er alle und ich keine Rechte habe.
Zum Glück hab ich ne Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht.
Hab erstmal bei meiner Krankenkasse angerufen und gebeten mir schriftlich mitzuteilen das unser Arbeitsverhältnis seit 2 Jahren besteht und versicherungspflichtig ist.
Bin gespannt wie es weitergeht :rolleyes:
LG
Reisberg
So schlimm das ist, du solltest schon sofort auf auf deiner ersten Lohnabrechnung kontrollieren ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, nicht erst hinterher. Sind dort keine Abzüge aufgefüht sieht es - wenn ich mich recht erinnere - nicht gut für dich aus, sind sie ausgewiesen ist alles OK. Hoffe doch du hast Abrechnungen. Wenn du regelmäßig, in seinen Räumen, zu festgelegten Arbeitszeiten mehr als geringfügig gearbeitest hast besteht auch Versicherungspflicht.
Ich denke auch, dass die Kündigung nicht zulässig war, damit würde das Arbeitsverhältniss weiter bestehen und er müsste erstmal ordentlich kündigen. Aber auf jeden Fall ab zum Anwalt, es geht ja auch darum ob du deine Arbeitskraft zumindest weiter anbieten müsstest. Aber Arbeitsrecht ist wieder so ne Sache
 
So schlimm das ist, du solltest schon sofort auf auf deiner ersten Lohnabrechnung kontrollieren ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, nicht erst hinterher. Sind dort keine Abzüge aufgefüht sieht es - wenn ich mich recht erinnere - nicht gut für dich aus, sind sie ausgewiesen ist alles OK. Hoffe doch du hast Abrechnungen. Wenn du regelmäßig, in seinen Räumen, zu festgelegten Arbeitszeiten mehr als geringfügig gearbeitest hast besteht auch Versicherungspflicht.
Ich denke auch, dass die Kündigung nicht zulässig war, damit würde das Arbeitsverhältniss weiter bestehen und er müsste erstmal ordentlich kündigen. Aber auf jeden Fall ab zum Anwalt, es geht ja auch darum ob du deine Arbeitskraft zumindest weiter anbieten müsstest. Aber Arbeitsrecht ist wieder so ne Sache
Ich schreibe zu rechtlichen Dingen eher ungerne. Weil ich zu viel davon verstehe und weiß, daß es sehr oft auf die Details des Einzelfalls ankommt. Dies gilt gerade auch im Arbeitsrecht, wo es relativ wenige Vorschriften gibt. Hier läßt sich aber ganz allgemein sagen, daß Du mit Deinen Ausführungen insgesamt ziemlich falsch liegst:
Arbeitsrechtlich ist es im Hinblick auf den etwaigen Kündigungsrechtsstreit zunächst vollkommen gleichgültig, ob Sozialversicherungsbeiträge auf einer Lohnabrechnung auftauchen oder nicht. Wir bräuchten nichtmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Außerdem muß der Arbeitgeber mitnichten nochmals "ordentlich" kündigen. Die unwirksame außerordentliche Kündigung wird regelmäßig in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden können (§ 140 BGB), wobei wir dann hier eine "ordentliche" - verhaltensbedingte - Kündigung hätten. Da scheitert es dann wohl schon an der regelmäßig erforderlichen Abmahnung.... .
Und auch das arbeitnehmerseitige Angebot, die Arbeitsleistung erbringen zu wollen, ist bei unwirksamer Kündigung natürlich entbehrlich (s. hierzu BAG 1 AZR 642/13 v. 25.2.2015); gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung ohnehin nicht annehmen will (BAG 5 AZR 611/12 v. 24.9.2014).
Das nur am Rande....Nix für ungut. :daumen:
Der baldige Besuch des Fachanwalts ist natürlich sehr ratsam !
 
Ich schreibe zu rechtlichen Dingen eher ungerne. Weil ich zu viel davon verstehe und weiß, daß es sehr oft auf die Details des Einzelfalls ankommt. Dies gilt gerade auch im Arbeitsrecht, wo es relativ wenige Vorschriften gibt. Hier läßt sich aber ganz allgemein sagen, daß Du mit Deinen Ausführungen insgesamt ziemlich falsch liegst:
Arbeitsrechtlich ist es im Hinblick auf den etwaigen Kündigungsrechtsstreit zunächst vollkommen gleichgültig, ob Sozialversicherungsbeiträge auf einer Lohnabrechnung auftauchen oder nicht. Wir bräuchten nichtmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Außerdem muß der Arbeitgeber mitnichten nochmals "ordentlich" kündigen. Die unwirksame außerordentliche Kündigung wird regelmäßig in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden können (§ 140 BGB), wobei wir dann hier eine "ordentliche" - verhaltensbedingte - Kündigung hätten. Da scheitert es dann wohl schon an der regelmäßig erforderlichen Abmahnung.... .
Und auch das arbeitnehmerseitige Angebot, die Arbeitsleistung erbringen zu wollen, ist bei unwirksamer Kündigung natürlich entbehrlich (s. hierzu BAG 1 AZR 642/13 v. 25.2.2015); gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung ohnehin nicht annehmen will (BAG 5 AZR 611/12 v. 24.9.2014).
Das nur am Rande....Nix für ungut. :daumen:
Der baldige Besuch des Fachanwalts ist natürlich sehr ratsam !
Da hast du sicher recht, bzgl. der Kündigung, das waren die Sachen die man mir erzählt hatte.
Hast mich aber missverstanden bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge. Das habe ich völlig unabhängig betrachtet und sehe da auch keinen Zusammenhang. Grundsätzlich sollte man in einem abhängigen Beschäftigungsverhältniss auch schauen ob der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt ordnungsgemäß erfolgt. Jetzt bestehen ja offenbar Bedenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kürzlich musste ich das hier sehen und hoffe mal nicht das das ein Klassiker war.
 

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Ja Sportrad hatte ich mir auch gedacht; allein es hat gelebt und wohl eine lange Nutzung hinter sich. RIP
Fand es nur unwürdig das es dann ein solches Ende nimmt.:eek:
Aber gut jedes Ding hat seine Zeit!
N8
 
Ja Sportrad hatte ich mir auch gedacht; allein es hat gelebt und wohl eine lange Nutzung hinter sich. RIP
Fand es nur unwürdig das es dann ein solches Ende nimmt.:eek:
Aber gut jedes Ding hat seine Zeit!
N8
Dass die damals schon diese S-Bend-Sitzstreben gemacht haben... Das wurde Jahrzente später als DIE Neuheit hingestellt. ;)
 
Ich schreibe zu rechtlichen Dingen eher ungerne. Weil ich zu viel davon verstehe und weiß, daß es sehr oft auf die Details des Einzelfalls ankommt. Dies gilt gerade auch im Arbeitsrecht, wo es relativ wenige Vorschriften gibt. Hier läßt sich aber ganz allgemein sagen, daß Du mit Deinen Ausführungen insgesamt ziemlich falsch liegst:
Arbeitsrechtlich ist es im Hinblick auf den etwaigen Kündigungsrechtsstreit zunächst vollkommen gleichgültig, ob Sozialversicherungsbeiträge auf einer Lohnabrechnung auftauchen oder nicht. Wir bräuchten nichtmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Außerdem muß der Arbeitgeber mitnichten nochmals "ordentlich" kündigen. Die unwirksame außerordentliche Kündigung wird regelmäßig in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden können (§ 140 BGB), wobei wir dann hier eine "ordentliche" - verhaltensbedingte - Kündigung hätten. Da scheitert es dann wohl schon an der regelmäßig erforderlichen Abmahnung.... .
Und auch das arbeitnehmerseitige Angebot, die Arbeitsleistung erbringen zu wollen, ist bei unwirksamer Kündigung natürlich entbehrlich (s. hierzu BAG 1 AZR 642/13 v. 25.2.2015); gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung ohnehin nicht annehmen will (BAG 5 AZR 611/12 v. 24.9.2014).
Das nur am Rande....Nix für ungut. :daumen:
Der baldige Besuch des Fachanwalts ist natürlich sehr ratsam !
Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht gleich morgen. Heute Krankschreibung besorgt. So weit erstmal.
In der Zwischenzeit stand mein Noch-Arbeitgeber vor der Tür und forderte den Ladenschlüssel ein. Das hab ich mir natürlich quittieren lassen.
Dann ist er ausgeflippt und auf mich los. Hat mich zum Glück nicht verletzt, versucht hat er es aber. Nun werd ich mit dem Anwalt morgen klären ob eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung der Sache dienlich ist oder nicht, ich hab leider keine Zeugen.
Was hab ich daraus gelernt: keine Übergabe OHNE Zeugen. NIEMALS!

Vielen Dank für eure Anteilnahme
 
Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht gleich morgen. Heute Krankschreibung besorgt. So weit erstmal.
In der Zwischenzeit stand mein Noch-Arbeitgeber vor der Tür und forderte den Ladenschlüssel ein. Das hab ich mir natürlich quittieren lassen.
Dann ist er ausgeflippt und auf mich los. Hat mich zum Glück nicht verletzt, versucht hat er es aber. Nun werd ich mit dem Anwalt morgen klären ob eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung der Sache dienlich ist oder nicht, ich hab leider keine Zeugen.
Was hab ich daraus gelernt: keine Übergabe OHNE Zeugen. NIEMALS!...
Ich fürchte, da wird noch mehr kommen, aus dem Du lernen kannst... .
Daß hier strafrechtliche Bezüge neu entstehen, ist in diesen Kündigungsstreitigkeiten nicht selten.
Wichtig ist hier eine gute Rechtsvertretung. Und ein schnelles Ende des Rechtsstreits !
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren wird ja relativ schnell der vorgeschriebene Gütetermin anberaumt.
Wenn Dein Arbeitgeber schlau ist, wird er dort einen Vorschlag machen, und das Verfahren ist beendet,
wenn Du zustimmst. Wenn Dein Arbeitgeber hingegen nicht schlau ist und auf seiner Position beharrt, kann es für ihn sehr teuer werden. Ruhe bewahren. Und mit allem rechnen. Der Arbeitgeber wird evtl. vorbeugend noch weitere Kündigungen schicken und sich irgendwelche Märchen ausdenken. Auch das ist nicht unüblich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@reisberg , sei froh, daß du da raus bist. Den ganzen Tag so'n Choleriker um sich rum, da wird man kirre.
Idr Regel hat der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht keine besonders gute Karten und, wie schon gesagt wurde, es wird immer ein Vergleich angestrebt. In deinem Fall wohl 'ne Lohnfortzahlung.
Die Geschichte mit der Maskenpflicht wird dir zum Vorteil gereichen da du dich absolut korrekt verhalten hast. Die Ignoranz deines AG diesbezüglich wird dieses Gericht wohl nicht interessieren. Eventül Ordnungsamt, falls du das möchtest, ich kann den Reiz da nochmal ordentlich nachzutreten verstehen.
Wird wieder, dir gute Nerven & alles Gute!
 
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