Basso-Fan
Campagnologie Student im 6. Semester
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Btw habe es im Spiegel gelesen*Wenn ich das vorhin richtig gelesen habe, ist denen der Fehler passiert nicht genau genug zu sein. Dadurch ist der Grundsatz der Normklarheit verletzt und die Satzung/Verordnung nicht mehr zulässig. Naja noch, mal abwarten, was die nächste Instanz sagt und ob das nicht geändert wird. Ist aber nen ganz kleiner Fisch im Vergleich zur Religionsfreiheits und anderen Grundrechten