Chris-AC
Aktives Mitglied
Verboten!mal ne doofe frage: sind moultons und bromptons ausgeschlossen? weil wenn nicht wäre das unfair..
Auch verboten!Ohne Gepäckträger und mit schmalen Reifen passt doch vielleicht auch ein größeres Hinterrad rein, oder?
...
Nur 20 Zoll ist erlaubt!
Der Klappmechanismus muss funktionieren (darf nicht geschweißt sein) und nachträgliche Vertrebungen und Versteifungen sind auch verboten.
Gangschaltungen (inkl. Duomatik) sind natürlich auch verboten.
Auch das ist verboten.Auf jeden Fall könnt ihr ja verschieden beritzelte Hinterräder vorbereiten
und je nach Fahrer bzw. Kraftreserven einsetzen.
Pro Fahrer nur ein Rad und nur ein Gang!
Fraglich ist nur, ob ein Tausch bemerkt werden würde (also nicht erwischen lassen).
Technisches Reglement
Zugelassen sind nur regelkonforme Klappräder, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Stahlrahmen aus den 70er / 80er Jahren (Alu- und Carbonrahmen sind nicht erlaubt)
- Radgrößen vorne sowie hinten 20 Zoll (andere Größen sind nicht zugelassen)
- Laufräder / Naben
Die Beschränkung der Laufräder bezieht sich lediglich auf die Größe von 20 Zoll. Material, Felgenbreite und Naben sind frei wählbar (erlaubt sind Rücktritt-, Freilauf-, Flipflop- und starre Naben) - Intakter Klappmechanismus
Erlaubt sind Klapp-/Falträder mit intaktem Mechanismus (Scharnier, Kupplung, Steckmechanismus)
Das Rad muss einfach und ohne Werkzeug zerlegbar sein.
Eine Fixierung des Mechanismus ist nicht erlaubt.
Schweißpunkte sind bis auf den Achselbereich des Fahrertrikots verboten! - Originallenker
Zwingend vorgeschrieben sind Original Lenker der 70er und 80er Jahre. Insbesondere Renn- und Zeitfahrlenker sind verboten.
Das Montieren von Lenkhilfen (Hörnchen, Armauflagen, etc.) ist untersagt - Übersetzung / Kurbelgarnitur
Die Wahl der Übersetzung ist frei.
Ebenso ist die Wahl der Kurbelgarnitur und der Tretlager frei (erlaubt sind Glocken-, Schlag-, Schraublager, Hollowtechlager sowie Einpresslager (Pressfit-Innenlager)) - Schalten* darf nicht möglich sein
An den Klapprädern dürfen keine funktionierenden Schaltvorrichtungen (insbesondere Duomatic) angebracht sein Bei Zahnkränzen am Hinterrad darf lediglich ein Kettenspanner, jedoch kein Schaltwerk montiert sein, bei Getriebenaben muss das Schaltseil entfernt werden - Beleuchtung
Das Rad muss über eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung verfügen, da der Rennbetrieb auch während der Nacht läuft.
Hinten genügt ein Positionslicht, vorne sind Scheinwerfer erforderlich, um beim Auffahren Teilnehmer frühzeitig zu erkennen und Überholmaßnahmen einzuleiten. Diese können mittels Dynamo oder Batterie /Akku betrieben werden.
Ab Sonnenuntergang um 19:41 Uhr ist der Rennbetrieb nur mit eingeschalteter Beleuchtung zugelassen.
Der Ausfall der Beleuchtung bedingt ein sofortiges Ausscheiden aus dem Rennbetrieb. Dies kann mit einem Wechsel verbunden sein. Der Einwechselnde muss über die erforderliche, funktionierende Beleuchtung verfügen. - Tandems sind möglich, die Fahrzeit beträgt jedoch 48 Stunden
- Die Benutzung von Klickpedalen wird empfohlen
Verantwortlich für die Einhaltung des technischen Reglements ist der amtlich vereidigte 20-Zoll-Beamte Günter Seiberth.
Jeder Rennteilnehmer / Rennteilnehmerin hat am Renntag die Abnahme des 20-Zoll-Beamten zu durchlaufen und wird erst nach Feststellung o.g. Voraussetzungen zur Rennteilnahme zugelassen
Das Klapprad ist fahrergebunden. Jedes Teammitglied tritt mit einem eigenen Klapprad an, welches den gesamten Rennbetrieb über genutzt wird. Technische Defekte müssen vor Ort behoben werden.
Der Tausch des Klapprades ist nur innerhalb des jeweiligen Teams und nur unter der Voraussetzung möglich, dass ein (Total-)schaden am eigenen Klapprad eingetreten ist, der sich vor Ort nicht mehr beheben lässt.
Die Entscheidung hierüber obliegt dem Fachberater und Rennarzt Dr. Hermann Oskar Nocke.
Fuchsschwanz, Schutzbleche und Originalbeleuchtung sind im Sinne der Originalität ausdrücklich erwünscht.
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