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Canyon und der Shimano Rückruf

Was hat DE damit zu tun, dass du nicht dem von Shimano vorgegebenen Prozess folgen willst?
Das ist halt der Punkt: Shimano hat ein Problem identifiziert (oder zugegeben, wie auch immer). Zum Behandeln des Problems greift Shimano auf das Partnernetzwerk zurück, mit Hilfe von welchem die Lösung gefunden werden soll. Dafür ist so ein Netzwerk letztendlich da.
Ja man kann schauen, ob man sich da an seinen Händler außerhalb des Netzwerks (Canyon in diesem Fall) oder an den Importeur (Paul Lange) wendet. In beiden Fällen würde ich es aber als Kulanz erachten, wenn diese die Abwicklung mit Shimano übernehmen. Wäre schon nett, muss aber nicht sein. Ich kann mir auch vorstellen, dass diese alleine schon aufgrund der Menge an Betroffenen nichts damit zu tun haben wollen und Sorge haben, dass diese Kulanz nachhaltige finanzielle Spuren in der Bilanz hinterlässt.
Einen Vorwurf daraus an diese zu konstruieren erachte ich als falsch.

Zu einem Fachhändler vor Ort würde ich deswegen nur ungern gehen, denn der hat mit dem Verkauf des Canyon kein Geld verdient!
Und genau darüber würd ich mir keine Gedanken machen. Das ist eine Geschäftsbeziehung zw. Shimano und Händlern, keiner von denen ist verpflichtete sich dem Netzwerk anzuschließen. Ich bin mir auch recht sicher, dass Netzwerk dünner werden würde, wenn es sich in der Summe für Händler nicht lohnen sollte. Du wurdest als Betroffener von Shimano hingeschickt, dann geht man halt hin.
 

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Re: Canyon und der Shimano Rückruf
Jetzt ist es also offiziell ... wie erwartet ist auch Paul Lange raus. Hier die Antwort auf meine Anfrage im Wortlaut: "Es tut uns Leid, dass wir hierbei nicht direkt weiterhelfen, da wir ein reines Grosshandelsunternehmen mit Vertriebsweg und Service über den Fachhandel in Deutschland sind." Es folgt der übliche Hinweist, sich an einen Shimano-Händler zu wenden ... So sieht Servicequalität und Kundenorientierung in DE aus!

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Naja, jetzt plagt dich das schlechte Gewissen beim Händler, weil du das Rad billiger im Großhandel gekauft hast? Der Händler verdient mit dem Vorgang sein Geld, also woher das schlechte Gewissen?
Bau die Kurbel aus dem Rad aus, wenn es dir mit dem Rad zu peinlich ist.
Mal im Ernst, das Problem verstehe ich nicht. Vollkommen konstruiert. Es ist kein Fall der Händlergewehrleistung, also nimmt die Herstellerabwicklung an oder lass es bleiben. Niemand hat gesagt 260e sind Mücken, dein Problem der Abwicklung ist eine Mücke und vollkommen konstruiert.
 
......Bau die Kurbel aus dem Rad aus, wenn es dir mit dem Rad zu peinlich ist.
Die Frage ist ob der Händler/Servicecenter die abgebaute Kurbel akzeptiert!

Stichwort: Abnormal Noise Inspection.

ANI ist Teil des Prüfvorgangs und geht nur bei eingebauter Kurbel.

Wenn man nicht gerade zu den "gehörlosen Blinden“ gehört, dann sollte der Prüfvorgang einem serviceaffinem Canyon-Biker auch ohne den umständlichen Weg zum Shimano Service-Center/Händler gelingen (vgl. Dealer Manual Crankset Inspection Method)

Ist man sich unsicher oder stellt einen Schaden fest, bleibt immer noch der Weg zum Service Center.

BTW: Ich hab 4 Räder/Kurbeln die betroffen sind. Nächste Service Center über 50km entfernt. Keine Ahnung wie vertrauensvoll die sind…

Also mach ich das gemäß Händlerhandbuch einfach selbst….
 

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  • DM-RAFC012-00-ENG.pdf
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Die Frage ist ob der Händler/Servicecenter die abgebaute Kurbel akzeptiert!

Stichwort: Abnormal Noise Inspection.

ANI ist Teil des Prüfvorgangs und geht nur bei eingebauter Kurbel.

Wenn man nicht gerade zu den "gehörlosen Blinden“ gehört, dann sollte der Prüfvorgang einem serviceaffinem Canyon-Biker auch ohne den umständlichen Weg zum Shimano Service-Center/Händler gelingen (vgl. Dealer Manual Crankset Inspection Method)

Ist man sich unsicher oder stellt einen Schaden fest, bleibt immer noch der Weg zum Service Center.

BTW: Ich hab 4 Räder/Kurbeln die betroffen sind. Nächste Service Center über 50km entfernt. Keine Ahnung wie vertrauensvoll die sind…

Also mach ich das gemäß Händlerhandbuch einfach selbst….
Wenn ein Schaden auch ohne das Rad offensichtlich ist, bestimmt. Wenn nicht, dann ist es natürlich mit Kurbel zu bringen.
 
Ich verstehe noch nicht so ganz was das ganze jetzt mit Canyon zu tun hat.

Die alte Kurbel ist gebrochen. Diese hast Du eigenhändig ersetzt und bezahlt. Diese Kosten möchtest Du jetzt gerne von Shimano ersetzt haben. Richtig?

Wenn ja ist das doch erstmal völlig unabhängig von der aktuell verbauten Kurbel und damit ist auch keine Prüfung der aktuell verbauten Kurbel notwendig.

Nimm die alte Kurbel und den Kaufbeleg der neuen Kurbel und geh damit zu einem Fachhändler. Viel zu prüfen gibt es da ja nicht mehr, da der Schaden offensichtlich sein wird. Ob Shimano dir dafür eine neue Kurbel als Ersatz gibt, oder aus Kulanz den Kaufbetrag erstattet, weiß ich nicht.

Wenn die neue Kurbel ebenfalls aus einer der betroffenen Produktionschargen stammt, dann kannst Du diese natürlich auch beim Fachhandel überprüfen lassen. Das ist aber erstmal unabhängig von der gebrochenen Kurbel.
 
Der TE hat sich noch nicht geäußert, ob die Kurbel nach Schadensbild gemäß Rückruf gebrochen ist oder ob sie außerhalb dieses Schadensbildes den Geist aufgegeben hat.
 
Den Titel des Themas hier könnte man direkt ändern. Canyon hat, nur weil man vor Jahren mal Shimano Teile verbaut hat, überhaupt nichts mehr mit dem Problem zu tun. Sobald die (Gewährleistung) Sachmängelhaftung abgelaufen ist, sind Ansprüche verjährt, bei Neuware nach Ablauf von 2 Jahren ab Kauf (Gefahrübergang).
Auch gegenüber Shimano wären Ansprüche nach 8 Jahren eigentlich verjährt, soweit man hier nicht von Vorsatz ausgehen kann.
Es ist also freundlich von Shimano, dass man sich auf das Thema überhaupt einlässt.
Ansprechpartner ist ausschließlich Shimano bzw. derjenige, den sich Shimano als Repräsentanten für die Serviceabwicklung ausgesucht hat.
 
Vielen Dank für die teilweise sehr informativen Rückmeldungen! Ich fasse mal kurz zusammen, was ich hier erfahren habe: wer ein Problem mit einer vom Shimano Rückruf betroffenen Kurbel hat, oder diese einfach nur prüfen lassen möchte, muss damit zu einem Shimano Händler. Diese simple Aussage deckt sich zu 100% mit meinen eigenen Erfahrungen, da mir ablehnende Antworten von Bike24.de, Canyon und Paul Lange vorliegen.
 
Auch gegenüber Shimano wären Ansprüche nach 8 Jahren eigentlich verjährt, soweit man hier nicht von Vorsatz ausgehen kann.
Es ist also freundlich von Shimano, dass man sich auf das Thema überhaupt einlässt.
Ansprechpartner ist ausschließlich Shimano bzw. derjenige, den sich Shimano als Repräsentanten für die Serviceabwicklung ausgesucht hat.
Maybe it helps!

Der eigentliche Grund für den „ freundlichen" freiwilligen Umtausch einer defekten Kurbel durch SHIMANO, ist die Produkthaftung!

Neben den Regelungen zur Mangelhaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch für Schäden am mangelhaften Produkt, die vom Käufer gegenüber gegenüber Verkäufer, Händler und Hersteller geltend gemacht werden, gilt das Produkthaftungsgesetz!

Darin ist geregelt, wann und wer für Folgeschäden an Personen oder Sachen einstehen muss, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat.

Das ProdHaftG ist ein zwingendes Recht! Es kann vertraglich nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden. (Garantiebedingungen kann man im Gegensatz dazu beliebig ändern!)

Das ProdHaftG ist nicht besonders werbewirksam, deshalb findet man einen Hinweis auf das PHG auch nicht auf den Produktseiten der Hersteller;)

§ 1 Abs. 1 ProdHaftG (Recht auf ein sicheres Produkt) begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Das heißt, dass der Hersteller auch dann haftet, wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Er haftet selbst bei nicht vermeidbaren Fehlern an Einzelstücken!
Frist 10 Jahre!

Allerdings setzt eine Haftung nach §2 ProdHaftG voraus, dass eine bewegliche Sache (Produkt), bereits bei Inverkehrbringung fehlerhaft war.

Inverkehrbringung heißt, dass das Produkt von Anfang an mangelhaft sein muss und nicht erst (durch Verschulden des Käufers) zu einem späteren Zeitpunkt fehlerhaft wurde. (Ich muss also ggf. nachweisen, dass z.B. ein Laminierfehler bei der Produktion der Kurbel vorlag oder ein Konstruktionsfehler).

SHIMANO kann das bei den betroffenen Kurbeln nicht ausschließen….!

Hersteller nach § 4 ProdHaftG ist u.a.:

  • der tatsächliche Hersteller des Endprodukts.
  • der Zulieferer eines Teilprodukts, sofern dieses tatsächlich fehlerhaft war.
  • der Importeur eines Produkts von außerhalb der EU.
  • der Händler, soweit er auf dem Produkt seinen Namen, sein Warenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen anbringt.

Also ist CANYON nicht Hersteller im Sinne des Gesetzes, sondern SHIMANO, weil auf der Kurbel SHIMANO steht!

Ansprüche aus der Produkthaftung (EU) reichen über Schmerzensgeld bis zu 85 Mio Euro bei Personenschäden!

Eine getauschte Kurbel kommt also weitaus billiger als etwaige Ansprüche aus der Produkthaftung!

Problem: Einen Gutachter und geeigneten Anwalt finden, der diese Ansprüche durchsetzt, wenn man wegen der defekten Kurbel verunglückt ist.

BTW: In den USA tut man sich da als Verbraucher leichter! Da gilt das „case law“ (Fallrechtssystem = Gerichtsentscheidung auf der Basis vergleichbarer Fälle)!

Vermutlich würde nicht nur die Kurbel umgetauscht, sondern es wäre mit Hilfe eines cleveren Anwalts auch noch eine Entschädigungssumme verhandelbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag:
https://www.canyon.com/de-de/kundenservice/recall-safety-advice-page.html
Canyon kann also auch anders, wenn Canyon will ... ;-)

z.B.:
  • Rückruf: SRAM ZIPP Schnellspanner (2016)​

    • Unser Lieferant SRAM ruft Schnellspanner zurück.
      Bei dem Rückruf handelt es sich um ZIPP Schnellspanner, bei denen es zu technischen Problemen kommen kann.
      Bitte nehme Kontakt mit uns auf. Wir regeln den kostenlosen Ersatz der betroffenen Komponenten direkt mit dem Hersteller.
      Deine Sicherheit ist unsere Priorität.
      ZIPP Internetseite
 
Nachtrag:
https://www.canyon.com/de-de/kundenservice/recall-safety-advice-page.html
Canyon kann also auch anders, wenn Canyon will ... ;-)

z.B.:
  • Rückruf: SRAM ZIPP Schnellspanner (2016)​

    • Unser Lieferant SRAM ruft Schnellspanner zurück.
      Bei dem Rückruf handelt es sich um ZIPP Schnellspanner, bei denen es zu technischen Problemen kommen kann.
      Bitte nehme Kontakt mit uns auf. Wir regeln den kostenlosen Ersatz der betroffenen Komponenten direkt mit dem Hersteller.
      Deine Sicherheit ist unsere Priorität.
      ZIPP Internetseite
Oder eben dann, wenn Canyon die entsprechenden Verträge hat....
 
Wichtig: Es ist kein Rückruf. Es ist ein freiwilliges Prüf- und Austauschprogramm. Das ist rechtlich etwas anderes.
 
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