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Campagnolo Wooden Master Tool Box — Was gehört rein?

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Re: Campagnolo Wooden Master Tool Box — Was gehört rein?
Ja, da schlägt das Herz vom Copyright Anwalt gleich schneller. ?

Sorry, aber genau deswegen hab ich hier gefragt
Hallo @reisberg,

Das ist nicht richtig, da das Copyright lange abgelaufen ist. Der Scan in den Kleinanzeigen ist von mir..wenn du einen möchtest (top-Papierqualitaet, mindestens so gut wie das Original), melde dich gern. :daumen:
 
Das ist nicht richtig, da das Copyright lange abgelaufen ist.

Da erwacht mein Drang zum Klugscheißen.
Es ist alles etwas komplizierter und kommt meist auf den Einzelfall an.
Das Urheberrecht in D erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also Tod des Schriftstellers, Malers, Fotografs, Zeichners..., der das Werk geschaffen hat (und das Recht daran vielleicht schon lange nicht mehr hat), nicht der Tod des Rechteinhabers. Das ist hier bestimmt noch nicht so lange her, das Poster ist selbst kaum so alt und der Erschaffer bestimmt nicht sofort danach gestorben.
Gebrauchsanweisungen werden aber in der Regel nicht als schöpferische Werke im Sinn des Urheberrechts angesehen und dadurch nicht geschützt. Die verwendeten Grafiken dagegen könnten dann doch wieder als schöpferische Werke gelten..schwierig.
Was theoretisch auch ein Problem sein kann, ist der Designschutz von Produkten, der dann tatsächlich auch Poster mit Abbildungen des geschützten Gegenstandes verbietet. Aber falls Campa tatsächlich ein Designschutz auf die Werkzeuge hatte, ist das nach 25 Jahren abgelaufen.
Was aber auf jeden Fall geschützt ist, ist der Campagnolo Schriftzug, und zwar nicht gegen das Kopieren, sondern gegen jegliche unautorisierte Verwendung. Deshalb ist jeder Verkauf irgendeines nicht originalen Dings, das im Zusammenhang steht mit dem geschützten Bereich, (hier Fahrradteile und Werkzeuge) mit dem Schriftzug ohne Erlaubnis von Campagnolo problematisch (völlig wurscht ob nur für den "privaten Gebrauch" oder im großen Stil) Allerdings drohen Strafen nur wenn es sie auch stört. Abmahnungen durch unbeteiligte Anwälte drohen hier nicht.

Quelle ist mein Sohn, der Jurist für Markenrecht bei einem großen Maschinenbauer ist und genau solche Einzelfälle (z.B. auch auf Messen das Aufstellen von Postern mit Abbildungen chinesischer Nachbauten ihrer Maschinen) weltweit untersucht.
 
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Da erwacht mein Drang zum Klugscheißen.
Es ist alles etwas komplizierter und kommt meist auf den Einzelfall an.
Das Urheberrecht in D erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also Tod des Schriftstellers, Malers, Fotografs, Zeichners..., der das Werk geschaffen hat (und das Recht daran vielleicht schon lange nicht mehr hat), nicht der Tod des Rechteinhabers. Das ist hier bestimmt noch nicht so lange her, das Poster ist selbst kaum so alt und der Erschaffer bestimmt nicht sofort danach gestorben.
Gebrauchsanweisungen werden aber in der Regel nicht als schöpferische Werke im Sinn des Urheberrechts angesehen und dadurch nicht geschützt. Die verwendeten Grafiken dagegen könnten dann doch wieder als schöpferische Werke gelten..schwierig.
Was theoretisch auch ein Problem sein kann, ist der Designschutz von Produkten, der dann tatsächlich auch Poster mit Abbildungen des geschützten Gegenstandes verbietet. Aber falls Campa tatsächlich ein Designschutz auf die Werkzeuge hatte, ist das nach 25 Jahren abgelaufen.
Was aber auf jeden Fall geschützt ist, ist der Campagnolo Schriftzug, und zwar nicht gegen das Kopieren, sondern gegen jegliche unautorisierte Verwendung. Deshalb ist jeder Verkauf irgendeines nicht originalen Dings, das im Zusammenhang steht mit dem geschützten Bereich, (hier Fahrradteile und Werkzeuge) mit dem Schriftzug ohne Erlaubnis von Campagnolo problematisch (völlig wurscht ob nur für den "privaten Gebrauch" oder im großen Stil) Allerdings drohen Strafen nur wenn es sie auch stört. Abmahnungen durch unbeteiligte Anwälte drohen hier nicht.

Quelle ist mein Sohn, der Jurist für Markenrecht bei einem großen Maschinenbauer ist und genau solche Einzelfälle (z.B. auch auf Messen das Aufstellen von Postern mit Abbildungen chinesischer Nachbauten ihrer Maschinen) weltweit untersucht.
Fein, danke für die Aufklärung. Also dann ist es einfach:

Wer mir ans Bein pinkeln will, zeigt mich bitte an, wer ne Repro will, schick mir ne PN. Zur Info, ich verdiene daran genau Nichts. Dafür müsste ich mindestens 20 Stück produzieren lassen.
 
Ich habe da mal eine Frage zu einem Tool aus dem Allerheiligsten,
ist die Nr. 724 ein Teil oder kann das getrennt werden?

Z 724_01.png


Z 725_01.png
 
# 724 sind die Führungsbuchsen für das Planfräswerkzeug, können von diesem getrennt werden. Besteht aus 2 Hälften, linke und rechte Seite. Auch diese können voneinander getrennt werden.

Von der Vorgehensweise her werden die Buchsen zunächt so wie einzeln abgebildet - also getrennt vom Werkzeug 725 - in das Tretlagergehäuse eingeschraubt (mit Hilfe der Schlüssel # 730)

Dann wird die Welle des Planfräsers durchgesteckt, die Fräse unter Federspannung gegen die Tretlagergehäuseöffnung fixiert. Die Buchsen stellen sicher, dass man das Lagergehäuse exakt plan in Relation zum eingeschnittenen Gewinde fräst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man braucht halt auch diese Buchse, wenn man seinen Kasten konsequent um eine Gewindedimension erweitern will. Kann mir schon vorstellen, dass der eine oder andere so hoch bietet damit das erledigt ist. Denke diese Buchsen tauchen nicht so häufig einzeln auf.
 
Das ist mein privater #3380. Habe ich mit 14 Jahren zum Geburtstag bekommen. Diese Version hat keinen Platz für eine Fettdose.
Ich habe auch die Version (ohne Fettdose) vor Jahren neu und praktisch unbenutzt gefunden. Bei meinem ist dort auch nur die längliche Aussparung, aber leer. Was für ein Teil ist das bei Dir an der Stelle? Habe ich auch noch in keinem Katalog gefunden.

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