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WiwiZe
AW: Auto drängt Radfahrer von der Fahrbahn und flüchtet
Mit 20 Leuten?????? Die armen Autofahrer!!
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Also, die Situation ist doch wie folgt:
Gehen wir mal von ca 1,50m Länge eines Rades aus, so wäre 20x1,50m=30m, in 2er Reihe 30m:2= 15 m.
Ein Durchnittlicher Radfahrer hat eine Breite auf dem Rad von ca.0,50m+ca.0,30m Sicherheitsabstand zur rechten Straßenseite= 0,80m.
Einzuhaltender Sicherheitsabstand beim Überholvorgang lt StVO: 1,50m
Fahrradfahrer+Sicherheitsabstand= 2,30m
Fahrbahnbreite (eine Spur) ca . 3m.
Durchnittliche Breite eines Auto's ca 1,80m (Golf4)
D.h.: ein überholender Autofaher muss somit auf die Gegenfahrbahn (um ca 1,10m) beim Überholvorgang fahren, auch wenn ich alleine oder hintereinander fahre. Es macht also für den Autofaher überhaupt keinen Unterschied, denn die Gegenfahrbahn muss ja frei sein.
Wenn also mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, stören sie nicht den Verkehr, sondern ermöglichen einen schnelleren Überholvorgang, da sie den Weg um die Hälfte verkürzen, den der Autofahrer auf der Gegenfahrbahn fahren müsste.
Daher verstehe ich das ganze Gemecker über das 2er Reihe fahren in einer großen Gruppe nicht, zudem ist es ab 15 Personen erlaubt.
Und das ist tatsächlich erlaubt? Muss ich mal nachlesen.
Ein Durchnittlicher Radfahrer hat eine Breite auf dem Rad von ca.0,50m+ca.0,30m Sicherheitsabstand zur rechten Straßenseite= 0,80m.
Einzuhaltender Sicherheitsabstand beim Überholvorgang lt StVO: 1,50m
Fahrradfahrer+Sicherheitsabstand= 2,30m
Fahrbahnbreite (eine Spur) ca . 3m.
Durchnittliche Breite eines Auto's ca 1,80m (Golf4)
D.h.: ein überholender Autofaher muss somit auf die Gegenfahrbahn (um ca 1,10m) beim Überholvorgang fahren, auch wenn ich alleine oder hintereinander fahre. Es macht also für den Autofaher überhaupt keinen Unterschied, denn die Gegenfahrbahn muss ja frei sein.
Wenn also mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, stören sie nicht den Verkehr, sondern ermöglichen einen schnelleren Überholvorgang, da sie den Weg um die Hälfte verkürzen, den der Autofahrer auf der Gegenfahrbahn fahren müsste.
Daher verstehe ich das ganze Gemecker über das 2er Reihe fahren in einer großen Gruppe nicht, zudem ist es ab 15 Personen erlaubt.
Ihr müsst es wie die Profis machen, dann überholt keiner![]()
Womit das Auto laut Deiner Definition mit 80cm im Acker fahren müsste. Ganz abgesehen davon, daß man die 3 Meter Breite höchstens auf einer Bundesstraße findet.
Na, deine Rechnung hinkt aber doch ziemlich. Da die RR nicht aneinandergeklebt fahren, kannst du von Rad zu Rad einen Abstand von ca.1m einrechnen. D.h. das sind dann schon mal mindestens 29 m Länge, die ein Autofahrer da überholen muss. Stell ich mir nicht so simpel vor.
Und das ist tatsächlich erlaubt? Muss ich mal nachlesen.
Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
tja, bei so großen Gruppen kommen die Autofahrer schon mal in Rage... und wenn denn vielleicht noch nebeneinander gefahren wird, brennt schon mal die eine oder andere Sicherung durch.
einer ausgebauten Bundesstraße ist, wo man mit etwas Verständnis auch bequem zu dritt aneinander vorbeikommt,
Aber auch musterhaftes Verhalten des Radlers ...![]()