• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Auf der linken Seite ist es auch nicht sicherer ...

Schöner Videozusammenschnitt von der Insel und passender Thementitel - sehr schön, sehr unterhaltsam und gleichzeitig echt hart... :daumen:

Ok, manche dieser Situationen passieren einfach - das sind menschliche Fehler - andere wiederum sind echt heftig, volles Rohr, volle Absicht ... wer der nun wen (ggf. vorher) provoziert hat oder nicht, kann man ja nicht sagen und da sollte man auch nicht zuviel reininterpretieren, was soll das bringen??? ... wollen mal bei dem bleiben was zu sehen ist - außerdem gehören ja auch immer zwei dazu, einer der proviziert und einer der sich provozieren lässt ...

Wie auch immer, zu sehen sind hier jedenfalls diverse Abstandsverstöße, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr etc. seitens der Autofahrer, und das ist nunmal einfach nicht in Ordnung - wer meint so fahren zu dürfen dem gehört der Führerschein entzogen und der sollte lieber nochmal die Fahrschulprüfungsbögen pauken auf denen eigentlich sehr schön beschrieben steht wie man sich eigentlich verhalten sollte... (gibt's auf der Insel bestimmt auch)

Wie auch immer, wie manche schon richtig erkannt haben, entsteht ja die eigentliche Gefahr nicht dadurch, dass der Radfahrer auf sein Recht besteht [oder nicht binnen Sekundenbruchteilen entscheidet darauf zu verzichten (gilt natürlich nur für Aktionen die "von vorn" kommen)], sondern weil andere ihm das Recht nehmen - das sollte man an dieser Stelle ganz klar mal unterstreichen! ... Und davon ist EINIGES in diesem "lustigen" Video zu sehen ...

Um diese Konflikte zu regeln gibt es nunmal Verkehrregeln und am Besten wär's natürlich alle würden sich dran halten - tun sie aber nunmal nicht ... deshalb die Kamera ... EINS IST KLAR: Es hört mit Sicherheit da auf, wo andere gefährdet oder genötigt werden (egal was vorher auch passiert sein mag, das ist durch nichts zu rechtfertigen), und auch davon ist einiges in den Videos zu sehen und das sollte man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen oder verharmlosen ....

(Autos haben ein "schützendes Blech" - Radfahrer nicht - das sollte man nicht vergessen, und ich kann das gut nachfühlen, was da in den Videos zu sehen ist - habe selber einige ähnlicher Videos bei www.youtube.de unter dem alias "BerlinCyclist" - mit "Kamerakindern" hat das nichts zu tun - wie der Ersteller des Videos schreibt geht es um die "Beweisfunktion" wenn wieder mal was passiert ist ... aber davon abgesehen auch so nett anzusehen)

Sehr nett...

:)


_____________________________________________________

Wer Auto fährt, muss auf Radfahrer besonders achten.
(Landgericht Oldenburg, Az: 5 S 562/05)

Gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern ist der Kfz-Führer zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, wenn er erkennt oder
erkennen musste, dass eine gefahrgeneigte Situation auftritt.
(http://www.verkehrslexikon.de)
 
Borland: Ich weiß nicht, was diese Stichelei jetzt soll!

Ich bin zwar auch der Meinung, dass Yannek dort oft überzogen reagiert hat, aber hier sieht das ganz anders aus.

Bis auf das krasse Drauflosfahren bei Vorfahrtsentzug sehe ich hier keinerlei Nötigung/Provozieren des Radfahrers. Ich sehe vor allem Busse und Cabs die knallhart schneiden und abdrängen!
 
Borland: Ich weiß nicht, was diese Stichelei jetzt soll!

Ich bin zwar auch der Meinung, dass Yannek dort oft überzogen reagiert hat, aber hier sieht das ganz anders aus.

Bis auf das krasse Drauflosfahren bei Vorfahrtsentzug sehe ich hier keinerlei Nötigung/Provozieren des Radfahrers. Ich sehe vor allem Busse und Cabs die knallhart schneiden und abdrängen!
Sorry, das sollte keine Stichelei sein, sondern sollte nur den Wind aus den Segeln nehmen, bevor es wieder ausartet.
Und noch mal: Wir sehen in den Videoschnipseln oben nur einen Teil der Geschehnisse. Dass die Clips so knapp geschnitten sind, kommt m.E. nicht von ungefähr. Dazu kommt noch die Missachtung des Privatrechts, indem er die Nummernschilder der Autofahrer ins Mikro schreit.
Wie immer: Etwas mehr Gelassenheit wäre angebracht.

Und zu guter Letzt: Mein Nick hat auch einen Vornamen. Ich nenne dich ja auch nicht Loser. ;)
 
Dazu kommt noch die Missachtung des Privatrechts, indem er die Nummernschilder der Autofahrer ins Mikro schreit.

Seit wann haben eigentlich Autos Persönlichkeitsrechte? Ich habe trotz Recherche bisher kein höheres Urteil gefunden, welches es verbietet Nummerschilder
in Medien darzustellen. Ich bezweifel auch, dass wirklich die überwiegende Mehrheit von Fahrzeugen nur vom Halter bewegt werden. Daher kommt es ja auch
selbst bei angezeigten Straftaten im Straßenverkehr oftmals zur Verfahrenseinstellung, da eben durch das Nummerschild nicht der Fahrzeugführer ermittelt
werden konnte. Gerade bei Taxen, Bussen und LKWs dürfte es sich im Regelfall um Firmenwagen handeln.

Desweiteren ist es einen Interessensabwegung, ob im Einzelfall die Dokumentation einer OWI oder Straftat nicht dem Recht am eigenen Bild überwiegt.

Falls jemand also Urteile kennt, wo jemand durch Veröfftlichung von Verkehrsdelikten wegen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht rechtskräftig verurteilt
wurde, so bin ich an entsprechenden Aktenzeichen interessiert.
 
www.fotorecht.de

Autos als Gegenstände haben natürlich keine Persönlichkeitsrechte, auch wenn man das auf Tuningmessen vielleicht meinen könnte. ;) Es geht hier um die Rechte der jeweiligen Fahrzeugführer.
Ich kann dir kein auf diesen Fall zutreffendes Urteil oder Gesetz bieten. M.E. greift hier aber schon das Persönlichkeitsrecht des Fahrers. Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist in dem Moment nämlich ein mehr oder weniger direktes Identifikationsmittel für Menschen, die diese Person kennen. Sei's der Chef, der den Angestellten in diesen Clips wiedererkennt und ihn deshalb feuert (hypothetisch) und ein Radler, der den Nachbarn auf einem der Clips zu erkennen meint und ihm bei nächster Gelegenheit eine mit dem Pedalschlüssel überzieht.
Nicht zuletzt darfst du dich auch mal in TV-Reportagen umschauen und zählen, wieviele KFZ-Kennzeichen von Leuten, die gerade von der Polizei durchsucht werden (o.ä.), unkenntlich gemacht werden.
Ich wäre also - insbesondere hier in Deutschland - vorsichtig mit der Veröffentlichung direkter Identifikationsmittel, wenn diese in Verbindung mit irgendwelchen Anschuldigungen stehen. Wie das auf der Insel gehandhabt wird, steht wieder auf einem anderen Blatt. Ich kann mir aber vorstellen, dass es in der Hinsicht nicht anders zugeht, als bei uns.

€dit: golem.de zu Google Street View

€dit2:
... Zwischenzeitlich haben sich auch die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit dem Thema der „Digitalen Straßenansichten“ befasst und haben dazu einen Beschluss gefasst (vgl. 21.4 dieses Berichts). Meine mit o. a. Pressemitteilung getätigten Äußerungen werden darin in vollem Umfang unterstützt. Die Bremer Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, nicht mit Gesicht oder sonst erkennbar online gestellt zu werden, gleiches gilt für Kfz-Kennzeichen...
Quelle: "Datenschutzbericht 2008, Land Bremen". Seite 135, Artikel "18.2 Digitale Straßenansichten", Abruf am 01.02.2012


... Neben der Schaffung einer allgemeinen Befugnisnorm für die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden und Straßen zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann soll für die verantwortliche Stelle eine gesetzliche Verpflichtung begründet werden, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Übermittlung unkenntlich zu machen...
Quelle: "Zehnter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2011", Seite 27, Artikel "3.1.3 Regulierung georeferenzierter Daten im Internet", Abruf am 01.02.2012
 
Neben der Schaffung einer allgemeinen Befugnisnorm für
die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der georeferenzierten
großräumigen Erfassung von Gebäuden und Straßen zum Zweck
des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet
zum Abruf für jedermann soll für die verantwortliche Stelle eine gesetzliche
Verpflichtung begründet werden, Personen und amtliche Kennzeichen
von Fahrzeugen vor ihrer Übermittlung unkenntlich zu machen...

Und so lange da soll gesetzliche Verpflichtung begründet werden steht, sehe ich
die Umsetzung dieses Wunsches als vorauseilenden Gehorsam an. Mit Selbstzensur haben
wir in .de nämlich schon hinreichend schlechte Erfahrung gemacht.

Vor allem ist es gerade für Privatpersonen gar nicht so einfach die Kennzeichen in Videos
zu verschleiern, die Bearbeitungsfunktion von YouTube und Co, bietet dieses Feature z.Z. nämlich noch
nicht.
 
Wie gesagt - eine eindeutige Rechtsprechung scheint es zu dem Thema noch immer nicht zu geben. Ich wäre an Stelle des Kameramanns vorsichtig, nicht mehr und nicht weniger.
Dass es für Normalnutzer nicht so einfach möglich ist, Videomaterial dahingehend zu bearbeiten, dass personenbezogene Merkmale verfremdet werden, ist für mich aber kein Grund, in eine rechtliche Grauzone einzutauchen. Niemand zwingt ihn, die Kennzeichen laut vorzulesen.
 
Grundsätzlich verletzt die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, da der einzelne keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über "seine" Daten hat.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de

Einen Online-Pranger deckt das Urteil allerdings nicht ab.
 
Niemand zwingt ihn, die Kennzeichen laut vorzulesen.
Falls er die/das Video zu Strafverfolgungszwecken verwenden will, ist dieses Einsprechen der Kennzeichen sehr Sinnvoll,
da man während der Fahrt nicht beurteilen kann, ob dass Kennzeichen auf dem Videomaterial lesbar ist.

Man könnte also darüber streiten, ob es nötig war die Tonspur hochzuladen, zumal er diese ja auch tatsächlich anscheindend
dort nachbearbeitet hat, wo ihm ein paar Flüche herausgerutscht sind.

Und mit dem Vorsichtig sein, dann darf man sowieso rein gar nichts mehr machen..

Hier mal ein Beispiel zum Englischen Urheberrecht.
Und blos nicht im Reichstag fotografieren, obwohl er dem deutschen Volke, nicht aber "der Bevölkerung" gewidmet ist.
In Paris nicht den Eiffelturm im Bildhintergrund haben, sobald es dämmert usw.

Meiner Meinung nach, macht jede Selbstzensur solche Gesetze akzeptierter und selbstverständlicher, weil man sowas ja einfach nicht tut.
Aber man stelle sich eine Welt vor, wo man bei jeder öffentlichen Äußerung verdonnert werden kann und es ein Problem darstellt,
das man es unterlassen hat sein Videomaterial zu manipulieren.

Ich hätte ein ähnliches Problem, ich streite mich hier mit der Stadt ein wenig wegen der neuen Mode überall rote Blutspuren^w "Schutzstreifelchen"
auf die Fahrbahnen aufzupinseln. Meine Aussage, dass ein spezieller nahezu "immer" zugeparkt ist und sie schon aus
diesem Grunde keinen "Schutz" bieten können, wurde öffentlich widersprochen. Da ich fast täglich daher fahre, zeichne ich dies mit einer
Kamera auf. Da die Stadt das Parkproblem öffentlich verneint, so sehe ich nicht, warum ich nicht öffentlich den Gegenbeweis antreten darf.
Der vermeintliche Persönlichkeitsschutz, insbesondere der DHL-Laster-Fahrer sollte meineserachtens in einem solchen Fall zurückstehen.
 
Für mich besteht aber auch noch ein Zusammenhang darin, ob und wo das Material veröffentlicht wird und in welchem Zusammenhang. Wenn man solche Clips bei youtube hochlädt mit der Absicht, Leute gezielt anzuprangern, dann hört für mich der Spaß auf.
 
Al (;) ): Ok ich muss gestehen, dass ich das Vid nur lautlos gesehen habe, deshalb habe ich das mit den Nummernschildern gar nicht gehört :)
 
:daumen:
Es muss ja auch nicht jeder meine Ansicht teilen. Nur etwas Vorsicht in solchen Angelegenheiten fände ich schön. Ich wüsste nicht, wie ich reagieren würde, wenn ich mich auf einem youtube-Clip wiederfinden würde, wo ich irgendwas Unmoralisches oder gar Widerrechtliches machen würde.
 
Ich kann in dem, im ersten Beitrag, geposteten Video zwar oft enge Verhältnisse erkennen, aber wenig Verstöße, wirkliche Bedrängungen.Viel mehr sticht hervor, dass ein jähzorniger Autofahrerhasser und Hobbypolizist sich einen Dauerkeult. Will einer viel Platz, soll er sich ländlicher bewegen. In Städten erlebe ich es nie anders als im Video gezeigt, nur dass der Ton da anders ist. Kaum Gebrülle und Gefluche.
Schlicht und einfach lächerlich dieses Video!
 
Ich kann in dem, im ersten Beitrag, geposteten Video zwar oft enge Verhältnisse erkennen, aber wenig Verstöße, wirkliche Bedrängungen.

Ein "Verstoß" ist ein (un-)bewusstes Tun oder Unterlassen eines Menschen, das gegen eine bestehende (Rechts-) Ordnung mit Geboten oder Verboten gerichtet ist. http://de.wikipedia.org)

Ich weiß nicht wie die rechtliche Situation in GB aussieht - in Deutschland ist die maßgebende Rechtsordnung hier jedenfalls die StVO .
Auf die StVo bezogen sehe ich Verstöße gegen §§:


StVO §1 Abs.2:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

(...die Mehrzahl der hier gezeigten Situationen sind sehr wohl nach den Umständen vermeidbar, und zwar in dem die PKW erst dann überholen, wenn auch ausreichend Raum vorhanden ist ... dabei sind sowohl Seitenabstände beim Überholen, als auch Abstände zum Überholenden nach dem Wiedereinscheren zu beachten, auch darf der Gegenverkehr nicht behindert werden...)

StVO §4 Abs.1:

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.
(...das Taxi aus der rückwärtigen Kameraperspektive verstößt hier ganz klar gegen diese Regel...)
StVO §5 Abs.4:
... Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Radfahrern, eingehalten werden. ... Der Überholte darf nicht behindert werden.
(in Deutschland wird ein Seitenabstand von 1,50 m, ab 90 km/h sogar 2 m, als "ausreichend" erachtet [Urteil OLG Hamm, Az.9 U 66/92] ... in der Mehrzahl der gezeigten Fälle liegt eine klare Behinderung des überholten Radfahrers vor, da dieser oft regelrecht "ausgebremst" wird und/oder zum Wechseln des Fahrstreifens genötigt wird ... dass in keinem der gezeigten Fälle ein ausreichender Seitenabstandeingehalten wurde, ist relativ offensichtlich)
 
StVO §7 Abs.5:
... ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.

( 1.) ...eine Gefährdung liegt z.B. dann vor, wenn zu dicht vor dem Überholten eingeschert wird (und dieser dadurch nicht mehr ausreichend Raum für Gefahrenbremsungen hat [beachte: Reaktionsweg + Anhalteweg]) - dies ist in allen Szenen der Fall, auch bekannt als "Schneiden, Drängeln, Ausbremsen"...
2.) ...bis auf dem Bus in der ersten Szene benutzt keines der gezeigten Autos in dem Video den Fahrtrichtungsanzeiger ... die Mehrzahl der Ausschnitte zeigt Überholvorgänge, die ebenfalls per Fahrtrichtungsanzeiger anzuzeigen sind, und zwar dann wenn sie beginnen und dann wenn sie enden - auch hier sehe ich im Video kein Fahrzeug, was dies tut ...)

StVO §8 Abs.1:

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist.
(...im Video sind mehrere Szene zu sehen, wo eigentlich der Radfahrer Vorfahrt hat, die Autos im diese aber einfach nehmen und trotzdem fahren...)
StVO §16 Abs.2 Nr.2:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer sich oder andere gefährdet sieht.

...

Wollte damit nur mal den Gegenbeweis antreten, dass das Video von Verstößen nur so wimmelt!

:daumen:

Viele der geziegten Szenen/Gefährdungen kommt m.E. nach nur zu Stande, da die PKW-Fahrer...
1.) im falschen Moment überholen,
2.) zu dicht überholen,
3.) zu dicht wiedereinscheren,
4.) nicht blinken,
5.) einfach nicht richtig gucken und ihn übersehen oder
6.) die Geschwindigkeit des Radfahrers vollkommen falsch einschätzen und deshalb drauflosfahren.

Kann man vielleicht alles unter dem Überbegriff "Selbstüberschätzung" oder "Unkenntnis bezüglich der geltenden Verkehrsregeln" einordnen ... wie bei uns hier auch wäre sicherlich für den einen oder anderen eine Wiederauffrischung der Verkehrsregeln angeraten.


Vorschlag: Wie wär's mit einer gesetzlich festgelegten regelmäßig wiederkehrenden Regelkundeprüfung der StVO (sowie bei der theoretischen Prüfung) - dann aber für Autofahrer und Radfahrer? (...dann aber auch Kennzeichenpflicht für Radfahrer!...)

;)
 
Ich wäre eher für ein Miteinander anstatt des ständigen Gegeneinanders zu haben. Wir hier in Deutschland müssen alles und jeden mit Gesetzen regulieren (siehe meinen Datenschutzausflug ;)). Warum geht's nicht wie in anderen Ländern? In Holland gibt es Städte, in denen das shared space-Prinzip seit Jahrzehnten erfolgreich angewandt wird. Keine Verkehrszeichen und Ampelanlagen mehr, keine Bürgersteige, alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.
Wurde auch in Deutschland schon getestet, und zwar in Bohmte: http://de.wikipedia.org/wiki/Shared_Space_in_Bohmte
Da haben wohl einige Lobbies was dagegen...
 
In meinen Augen ist das oft sinnlose Provokation. Dass es manchmal eng zugeht, und auch öfter mal von Seiten der Autofahrer Fehler gemacht werden, weiss wohl jeder in diesem Forum, bzw. jeder der aktiv selber Rad fährt. Den ewigen Streit Auto- vs. Radfahrer mit solchen Videos anzuheizen muss auch nicht sein, seine Schreierei, Huperei, Nummerndurchsagerei schon gar nicht. Entweder will er RR fahren, und da ist er in der Stadt wohl ziemlich falsch, oder er bewirkt wirklich was, und geht mit dem ungeschittenem Video zu den Cops, dann kann je nach Fall auch angezeigt werden.
Wie sagt man so schön, der Klügere gibt nach, schade um jede Sekunde auf dem Rad, die ich mit Ärgern verbringe, dass auf verkehrsreichen Strassen für den anderen mitgefahren werden muss ist einfach normal.

Gruss

PS: Ich bin jahrelang Supermoto auch im Strassenverkehr gefahren, gerade bei diesen doch recht schmalen Motorrädern wird die Geschwindigkeit oft unterschätzt, von daher habe ich das bremsbereite Fahren bzw. genaue Verkehr beobachten soweit im Blut, dass es mich die paar km die ich in Städten fahre gar nicht stört. Mit etwas Lockerheit hat man mehr vom Tag ;-)
 
Naja, immer wieder dieselbe Diskussion. Jeder muss sich halt selbst entscheiden, wie er mit Autofahrern bzw. der gesamten Verkehrssituation umgeht. Da ist einfach gegenseitige Rücksichtnahme und vor allem Verständnis für die Situation des Anderen gefordert - von allen Seiten. Ich kann jeden Fußgänger verstehen, der sich durch schnelle Radfahrer gefährdet fühlt. Und ich kann jeden Autofahrer verstehen, der mal einen Radfahrer mit weniger als 1,5m Abstand überholt, wenn er sonst im Schneckentempo hinterherzuckeln muss. Gerade Radsportlern kann man es schließlich zutrauen, damit sicher umzugehen und die Spur zu halten.
Auf der anderen Seite erwarte ich aber auch von Autofahrern etwas Verständnis, wenn man als Radfahrer einige "Radwege" nicht benutzt und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer lieber auf der Straße fährt.
Wenn Autofahrer Radfahrern die Vorfahrt nehmen - sei es aus Unachtsamkeit oder Rücksichtslosigkeit - ist das noch mal eine andere Liga. Das ist schlicht unverzeihlich und gefährlich.

Nachdem ich gerade Yannecks Videos gesehen habe, muss ich sagen, dass es in Kiel teils deutlich übler zugeht. Auch sehe ich in vielen der gefilmten Situationen keine Not für den/die Radfahrer. Ohne dir zunahe treten zu wollen, Yanneck, aber manchmal kann man auf sein Recht, wie es auf dem Papier steht, auch verzichten, ohne dass man dadurch einen Nachteil hat. Wenn sich das auch ein paar Autofahrer klar machen würden, wären schon deutlich weniger Konflikte im Straßenverkehr.

Gruß
 
Zurück