Ein paar anekdotische Evidenzen zu den Folgen von Alkoholkonsum aus nächster, mittlerer und entfernter Nähe (möglichst nicht nachmachen):
Mutter: Alkoholikerin. Späterer Tod nach Magenkrebs final durch Leberkrebs und durchmetastasierte Knochen. Mit 50 Jahren Frontalcrash mit 3,3 Promille bei Landstraßentempo. Großes Glück im Unglück auf der Seite des Unfallgegners (vergleichsweise geringe Verletzung - Fußbruch - mit dennoch langwierigem und m.W. nicht ganz vollständigem Heilungsverlauf).
Vater: Strammer Feierabendsäufer. Späterer Tod nach Nierenkrebs final durch Leberkrebs. Gern mal beschwipst das Lenkrad gedreht.
Tante: Heftige Monats-/ Quartalssäuferin. Späterer Tod durch Leberleiden.
Alle drei sind schon in der Mitte ihres Lebens den sozialen Tod gestorben und haben mit dem Alkoholpflug eine Schneise der kollateralen Verwüstung durch ihr familiäres Habitat geschlagen.
Sehr entfernter Bekannter: Paar. Ehe langsam kaputt. Auseinandergelebt. Scheidung eingereicht. In Trennung gelebt. Finaler Scheidungstermin. Frau erscheint am Morgen nicht vor Gericht. Rätselraten. Tochter wird angerufen. Geht zu ihr nach hause. Niemand öffnet. Tochter betritt das Haus. Mutter liegt mit starken Kopf-/ Genickverletzungen tot am Fuße der Treppe. Abends mit Freundinnen die baldige Freiheit gefeiert und gesoffen. Treppensturz. Voller Ironie: Der eigentlich fast Geschiedene hat jetzt Witwenrentenanspruch.
Eine 0,1 Promille Bagatellgrenze wäre sicher der beste Kompromiss, um die schadhafte Wirkung der Verkehrsteilnahme gesellschaftlich zu sanktionieren. Die verschiedenen Strafminderungsstufen der Schuldfähigkeit bis hin zur Schuldunfähigkeit gehören spätestens ab dem Erwachsenenalter ersatzlos abgeschafft. Der Prozess der Betrunkenwerdens wird in fast allen Fällen vom Besoffenen selbst aktiv oral herbeigeführt und nur sehr selten oral oder rektal fremdverabreicht.
Kampagnenvorschlag für mehr Fremd- und Eigenschutz: "Willst du saufen, darfst du höchstens noch ein kleines Stückchen laufen!"
Prost!