Da ich ja hier anscheinend im Prohibitionistenforum gelandet bin, erkläre ich mich noch mal genauer.
1. Natürlich ist es nicht okay, betrunken oder angetrunken mit einem Kfz und in den meisten Situationen auch mit einem Fahrrad oder vergleichbaren Gefährt am Straßenverkehr teilzunehmen.
2. Leicht alkoholisiert bedeutet für mich der Zustand, in dem man zwar eine geringe Menge Alkohol im Blut hat, diese aber noch nahezu keine Auswirkungen auf Körper und Geist zeigt. Sagen wir mal nach einem Radler, oder einem kleinem Bier. Ich persönlich fahre dann auch nur in Notfällen Auto. Nicht weil ich mich dazu nicht im nötigen Maß in der Lage sehe, sondern um jeglichen evtl. rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
3. Wenn jemand meine Tochter "umgemäht" hätte, müsste über die Frage was "leicht alkoholisiert" bedeutet, nicht mehr entschieden werden. Das ist nämlich schon geregelt.
4. Es herrscht ja hier anscheinend mehrheitlich die Meinung vor, dass sich die Gefahr die von einem Fahrradfahrer für alle anderen ausgeht, exorbitant erhöht, sobald dieser auch nur eine geringe Menge Alkohol im Blut hat. Dem stimme ich nicht zu. Eine 0,0 Promille Grenze für Radfahrer ist für mich unnötig. Die derzeitigen Grenzen reichen völlig aus. Und die Forderung vom Verkehrsgerichtstag ändert am Ist-Zustand nahezu nichts, wie ich ja auch am Beispiel meines Kumpels schon gezeigt habe.
Ganz ehrlich, wenn Du erfasst hättest, was ich geschrieben habe, so im Kontext, hättest Du Dir entweder Deinen Sackgang sparen können, oder Deinen letzten Satz. Es sei denn Du beamst Dich heim.