Vorweg, das ist nicht meine Meinung, sondern die Grundlage:
Legal ist das aber nicht oder gibt es bei euch in Sachsen diesbezüglich andere Gesetze?
Hier in
Sachsen Österreich: gelten andere Gesetze, das Schild wäre nur unter bestimmten Umständen notwendig, und in dieser Ausführung nur mit behördlicher Genehmigung legal.
Das ist nicht in Sachsen, sondern in Österreich in der Steiermark.
Die Wälder/Wiesen/Höfe sind in Privatbesitz, die Wege aber für jeden zumindest begehbar. Wenn die Eigentümer keine Radfahrer oder Reiter da haben wollen, hängen sie selbstgebastelte Schilder mit einem Fahrrad oder Pferd drauf auf. Einheimische, mit denen ich darüber gesprochen habe, erwähnen die starke Zunahme des Radverkehrs durch die elektrischen MTBs und daß die ja jetzt überall hinkommen. Und die Haftbarkeit des Wegebesitzers bei Unfällen. Wenn sie den Weg sperren, sieht das anscheinend anders aus. Grundsätzlich könnte man aber selbstgebastelte, nicht amtliche Verbotsschilder ignorieren.
Es ist ein bisschen komplizierter.
Ein allgemeines Betretungsrecht im Wald – also die Erlaubnis, einen Wald (und Forststraßen) einfach so zu betreten, durchzugehen, zu wandern etc. – gibt es hier erst seit 1975 und gilt auch nur für eine Betretung, aber nicht für eine Befahrung.
Das bedeutet, dass Radfahren auf Forststraßen (und auch abseits davon) prinzipiell verboten ist und das ist auch im Forstgesetz ausdrücklich so formuliert: "eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Straße" …
Ein Waldeigentümer oder der Erhalter von Forststraßen kann die Benutzung freigeben, allerdings ist er dann auch für die Instandsetzung im Sinne dieser Benutzung verantwortlich und unter Umständen haftbar, wenn ein Unfall passiert. Diese Freigabe darf auch eingeschränkt sein (örtlich, wie auch die Art der Benutzung – das fällt unter objektbezogenes Selbstbestimmungsrecht).
Eine allgemeine Freigabe von Forststraßen für den Radverkehr wird schon seit längerem heiß diskutiert, scheitert aber einerseits an den Vertretern der Forstwirtschaft bzw. der Jäger:innen (aus teilweise nicht haltbaren Überlegungen) und andererseits an der Haftungsfrage. Es müsste der Staat eine Art Pauschalhaftung für die Benutzung übernehmen (dann ginge es aber auch um die Instandhaltungspflicht), oder es gäbe einen generellen Haftungsausschluss (was wiederum die Benutzung sehr risikoreich macht). Da gelten natürlich "normale" Radler:innen als Maßstab, nicht Geübte oder Profis.
Aber zurück zu diesem Radfahrverbotsschild: das wäre nicht notwendig, da man eben auf einer Forststraße grundsätzlich nicht fahren darf; es kann aber notwendig sein, wenn eine für die Befahrung freigegebene Forststraße in eine nicht freigegebene mündet. Allerdings darf auf Privatgrund ein offizielles Verkehrsschild nur dann aufgestellt werden, wenn es genehmigt ist. Ein anders aussehendes Schild wäre ohne weiters möglich, die gelten auch, dürfe also nicht ignoriert werden – solange ein z. B. Verbot gesetzeskonform ist: "Durchgang verboten" oder "Unbefugten betreten verboten" wäre auf einem Forstweg nicht erlaubt, da das Betretungsrecht gilt, "Reiten verboten" schon.
Das Betretungsrecht gilt übrigens nicht für Wiesen, Felder und dazugehörige Wege. Dort dürfte man ohne Zustimmung weder gehen noch fahren. Auch für z. B. für Jungwälder gilt es nicht (die darf man auch noch einzäunen).
Ein kleine "Anekdote", um das zu verdeutlichen:
In unserem eigenen Wald (zu dem auch eine von mehreren Waldeigentümern genutzte Forststraße gehört) darf ich natürlich mit dem Rad herumturnen, wie es mir gefällt. Von der öffentlichen Straße (auf der das Radfahren erlaubt ist) muss ich allerdings (legal) eine Forststraße benutzen, die in fremdem Eigentum steht. Über die dürfte ich nicht mit dem Rad fahren (weil ja nur Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke erlaubt sind), absteigen und schieben allerdings schon, weil ich da rechtlich gesehen Fußgänger wäre (also das Betretungsrecht gilt) …
Gekennzeichnete Radwege im Wald (MTB-Stecken, Trails etc.) sind natürlich von all dem ausgenommen, es kann aber Haftungsausschlüsse und Benutzungszeiten geben.
PS: Ich persönlich hätte mit einer allgemeinen Freigabe von Forststraßen kein Problem, manche Einschränkungen im Wald selbst, wie z. B. die Einhaltung von temporären Fahrverboten (Brunftzeit) und Sperren (Waldarbeiten) oder auch eine maximale Schonung der Natur sollten für verantwortungsvolle Radler:innen eigentlich kein Thema sein.