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Gesetzlich bzw. Strafe?

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MoerchenOppi

Hallo,

folgendes Problem ich fahre jeden Tag zur "Arbeit" mit dem Rennrad, auf diesem Wege sind die Radwege gut, bis auf 1 Dorf.
Dort gibt es Holpersteinpflaster und einen Radweg, der aus "groben Sandhaufen ;)" besteht.
Neben diesem Dorf ist eine Hauptstraße, auf der bis 70 Km´h erlaubt ist.
Darf ich auf der Hauptstraße fahren (nartürlich am Rand), weil ich ja sonst schieben müsste :P, oder inwiefern verstehen sich dann die Polizei und ich nicht. ;)

bitte um schnelle Antwort

m.f.g. Henning

PS: Helm ist nartürlich dabei.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Du darfst auf jeder Strasse fahren, ausgenommen:
1.Autobahnen und Kraftfahrstrassen
2.Dort, wo so ein Schild steht:
verbot_radfahrer.gif

3. Dort, wo ein benutzungspflichtiger Radweg neben der Strasse ausgeschildert ist:
verkehrszeichen_237_radfahrer.gif


Wenn also an der Hauptstrasse kein solches Schild steht, ganz normal Strasse benutzen.

Im übrigen muß ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg gewissen Mindeststandards genügen, ansonsten kann man bei der Verwaltungsbehörde die Entfernung dieses Schildes verlangen.
Sandhaufen gehörn nicht zu diesen Mindestandards. :D
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Radwege, deren Benutzung unzumutbar ist, braucht man nicht benutzen und man kann auf die Strasse ausweichen.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Neben diesem Dorf ist eine Hauptstraße, auf der bis 70 Km´h erlaubt ist. Darf ich auf der Hauptstraße fahren (nartürlich am Rand), weil ich ja sonst schieben müsste :P, oder inwiefern verstehen sich dann die Polizei und ich nicht. ;)
Das kommt auf die Beschilderung am Beginn des Radweges bzw. am letzten Wiederbeginn nach einer Strassenkreuzung an: ist dort ein Schild mit weissem Rad auf blauem Grund, so handelt es sich um enen "Muss-Radweg". Ist dort keine Beschilderung oder lediglich schwarzes Rad auf weissem Grund, so handelt es sich um einen "Kann-Radweg".

Auf "unzumutbare Zustände" der Radwege kann man sich zwar berufen, aber der Erfolg ist nicht sicher.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Schwere Frage...

Jeder als benutzungspflichtig gekennzeichnete Radweg (blauer Lollie) ist benutzungspflichtig (Du darfst dann also nicht auf der Strasse fahren!) - es sei denn, die Benutzung des an sich benutzungspflichtigen Radwegs ist nicht zumutbar.

Ins verständliche Deutsch übersetzt:
- Die Rennleitung wird Dich ggf. auf der Strasse anhalten. Dann kommt es auf Deine Überzeugungskraft an, den Beamten klarzumachen, dass der Radweg nicht zumutbar ist. Geht meistens ganz gut - im dummen Fall kann es zu einer Verwarnung kommen.
- Falls Dich ein Autofahrer auf der Strasse "mitnimmt", wird dessen Anwalt versuchen, Dir eine Mitschuld am Unfall zu geben. Wenn Du auf dem Radweg gefahren wärst, hätte der arme Autofahrer Dich ja gar nicht "treffen" können. Dann muss Dein Anwalt nachweisne, dass die benutzung des benutzungspflichtigen Radweges nicht zumutbar war.

ALSO: Fahr auf der Strasse, ignoriere das blöde Hupen und such Dir für alle Fälle schon mal einen guten Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht raus.:)

Edith: da waren gleich 3 schneller....aber das Thema kennen wir inzwischen ja auch ganz gut...!
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Vielen Dank,

für das schnelle Feedback.

Dann mach ich ja alles Richtig ^^

m.f.g. Henning
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Radwege, deren Benutzung unzumutbar ist, braucht man nicht benutzen und man kann auf die Strasse ausweichen.

Das ist Falsch!

Wenn sie mit den Radweg-Schildern ausgeschildert sind, sind sie benutzungspflichtig.
Man kann nur bei der zuständigen Behörde Einspruch einlegen und die Aufhebung fordern.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Neben diesem Dorf ist eine Hauptstraße, auf der bis 70 Km´h erlaubt ist.

die 70 haben überhaupt nichts zu sagen, es könnten auch 100km/h stehen. solange dort nicht das
120px-Zeichen_254.svg.png

oder das aufgehangen ist
120px-Zeichen_331.svg.png


übrigens spielt es dabei auch keine rolle, wieviel spuren die fahrbahn hat. kann also schon 4 spurig mit getrenntem fahrbahnen sein. hauptsache nicht die oberen schilder.
bei der radbenutzungspflicht kommt es immer drauf an was die vom grünweisen partymobil dazu sagen.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Soweit ich gesehen habe gibt es dort keine Schilder bzw. ein Hinweiß, das es überhaupt ein Radweg ist (er ist ca. 50cm breit und mit höhenabständen von bis zu 30cm), ausßerdem mit Schlaglöchern, wie Fische am Meer. Und wie schon gesagt im Grundegenommen eine Sandhügellandschaft.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Dann Bedanke ich mich hiermit für alle fleißigen Feedbacks.
Hat mir geholfen ;).

m.f.g. Henning
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Wie sieht es eigentlich mit Radwegen aus die mit 237 gekennzeichnet sind, aber ein weisses Schild drunter haben, das vor Schaeden des Radweges warnt?
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Noch schöner sind die Radwegschilder mit dem Zusatzschild "Radfahrer absteigen".
Bisher betrachte ich solche Schildbürgerstreiche als Freibrief, die Straße zu benutzen.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Das mit der Zumutbarkeit ist so oder so eine Sache. Für ein MTB kann auch ein (übertrieben) Acker als zumutbar angesehen werden, welches für Rennräder wohl nicht zutrifft. Man sollte endlich einen Schnitt machen, ähnlich wie bei der Beleuchtung bei Rennrädern, wo das Licht "nur" mitgeführt werden braucht. Radwege für jede Art von Fahrrädern zu allgemeinern ist nicht ok. Dann müßten meiner Meinung nach alle Radwege gleich gebaut sein. Als Radfahrer in Deutschland hast Du immer die Arschkarte. Auch auf geteilten Rad/Fußgängerwegen, immer ist der Radfahrer der doofe, auch wenn ihm plötzlich irgend ein Hirni vor's Rad springt.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Bei den Begriffen "zumutbar" & "benutzbar" geht es nicht um das, was ein Mensch darunter versteht, sondern das, was Juristen darunter verstehen ...

"Radfahrer absteigen" ist kein verbindliches Zusatzschild, sondern eher eine Empfehlung eines anderen Mitbürgers, also genauso Unfug wie "Eltern haften für ihre Kinder" oder "Wegen des neuen EU-Gesetzes schließe ich jede Gewährleistung aus."

Hier werden die Radwegsregelungen gut erklärt, wobei man natürlich davon ausgeht, dass es keine illegale Benutzungspflicht gibt.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Das ist Falsch!

Wenn sie mit den Radweg-Schildern ausgeschildert sind, sind sie benutzungspflichtig.

Das ist auch falsch. Bei "Unzumutbar" im Sinne von "auch bei langsamer Benutzung nicht sicher befahrbar" ist nicht benutzungspflichtig. Beispiele sind Sand, Eis, Schnee, Autotüren, in den Radweg reichendes Gebüsch, etc.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Das ist auch falsch. Bei "Unzumutbar" im Sinne von "auch bei langsamer Benutzung nicht sicher befahrbar" ist nicht benutzungspflichtig. Beispiele sind Sand, Eis, Schnee, Autotüren, in den Radweg reichendes Gebüsch, etc.

Wortklaubereien - aber nicht ganz unwichtig.

Der Radweg ist und bleibt bei entsprechender Beschilderung prinzipiell benutzungspflichtig - auch wenn seine Benutzung in der konkreten Situation nicht zugemutet werden konnte. Die weiter bestehende Benutzungspflicht wird weder aufgehoben noch ausgesetzt. Duz musst dieser Pflicht nur wegen Unzumutbarkeit ausnahmsweise mal nicht nachkommen.

Ist wie bei kaputten Ampeln: Bei ROT fahren ist und bleibt prinzipiell verboten - wenn Dich ein Polizist drüberwinkt, darfst Du nur Ausnahmsweise mal trotzdem fahren.
 
AW: Gesetzlich bzw. Strafe?

Och nääää - nicht schon wieder diese unsägliche Diskussion über Benutzung der Radwege"ja oder nein". Das ganze Forum ist voll davon!!!
@MoerchenOppi: Selbstverständlich darfst du die Straße benutzen, warum auch nicht? Wegen des "70-Schild"?? Du darfst eben nur nicht schneller fahren :D
 
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