cbk
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AW: Leidiges Thema - Falsch beraten vom Händler
Das könntest du nur, wenn es sich dabei um ein Gebäude handeln würde. Bei Bauwerken hat man 30 Jahre Verjährungsfrist.
Mußten unsere Stadtoberen in Paderborn erst gerade schmerzlich erfahren. Beim Sanieren einer Spannbeton-Brücke stellte sich heraus, daß 38 Jahre vorher gepfuscht wurde und nur jeder 3. Spanndraht in der Brücke wirklich existierte. Bei den anderen Spanndrähten hatten sie lediglich die Halterungen mit Silikon eingeklebt, so daß es nicht auffiel.
Das die Brücke all die Jahre so durchgehalten hat ist ohnehin ein Wunder.
Wie war das mit den VerjährungsfristenKann ich auch heute noch mit meinem Kinderrad zum Händler und ihn fragen, was ihm einfällt? Einem Erwachsenen fast 80kg Mann ein Kinderrad zu verkaufen vor 20 Jahren?
Das könntest du nur, wenn es sich dabei um ein Gebäude handeln würde. Bei Bauwerken hat man 30 Jahre Verjährungsfrist.
Mußten unsere Stadtoberen in Paderborn erst gerade schmerzlich erfahren. Beim Sanieren einer Spannbeton-Brücke stellte sich heraus, daß 38 Jahre vorher gepfuscht wurde und nur jeder 3. Spanndraht in der Brücke wirklich existierte. Bei den anderen Spanndrähten hatten sie lediglich die Halterungen mit Silikon eingeklebt, so daß es nicht auffiel.
Das die Brücke all die Jahre so durchgehalten hat ist ohnehin ein Wunder.
