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Maximale Gangbegrenzung fürs Rennrad: SRAM geht gegen UCI Regeln vor

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Re: Maximale Gangbegrenzung fürs Rennrad: SRAM geht gegen UCI Regeln vor
Für echte Fanboys ist Patent gleich Innovation ... seit mittlerweile 6 Seiten.
Die Vorstellung ist schon ausgesprochen naiv. Dass viele Firmen große Anzahlen von Patenten quasi "horten", um die Konkurrenz damit - ggf. auch vor Gericht - drangsalieren zu können, sollte längst allgemein bekannt sein.
 
Die Vorstellung ist schon ausgesprochen naiv. Dass viele Firmen große Anzahlen von Patenten quasi "horten", um die Konkurrenz damit - ggf. auch vor Gericht - drangsalieren zu können, sollte längst allgemein bekannt sein.
Nichtmal das, eher um selbst quasi unangreifbar zu sein.
 
Das Akku-Beispiel illustriert sehr anschaulich, dass Patente in sehr vielen Fällen nicht deshalb angemeldet werden, weil man die Kreativität der eigenen Ideen und deren Verwertung schützen will, sondern um Handlungsspielräume der Konkurrenz einzuschränken (und diese ggf. später mit Rechtsstreitigkeiten zu überziehen. )
Da muss man ganz klar zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden. In den USA reicht es, ein bekanntes Prinzip in einem neuen Kontext zu verwenden. In Europa muss eine gewissen Erfindungshöhe gegeben sein.

Und dann patentieren Großkonzerne einfach alles was geht - Shimano macht das nicht anders. Damit hat man dann eine Verhandlungsbasis. Und zudem ist ein Unternehmen gegen über den Aktionären verpflichtet, sein IP zu schützen.

Das ist aber ein ganz andere Diskussion.
 
...
Das Schrämmm unflexible Produkte baut wie wenige und fest verbundene Kettenblattkombis ist doch nun beileibe nicht Problem der UCI. Früher gab es auch von Schrämmm Kettenblätter in diversen Größen. Müssen sie halt wieder mehr Varianten bauen.
  • Dura Ace RD-R9250 Schaltwerk kompatibel zu den Kassetten:
    • 11-28 (nirgendwo erhältlich, soll es evtl. mal gegeben haben), 11-30, 11-34
  • SRAM Red D1 Schaltwerk kompatibel zu den Kassetten:
    • 10-26, 10-28, 10-30, 10-33
  • SRAM Red E1 Schaltwerk kompatibel zu den Kassetten:
    • 10-28, 10-30, 10-33, 10-36
Manche Dinge bei SRAM sind sicherlich unflexibel, manche eher nicht wie am obigen Beispiel gezeigt. Auch die Kompatibilität der SRAM AXS Komponenten untereinander oder der XD/XDR Freilauf könnte man da nennen.
 
Hoffen wir, dass es einen technischen Austausch und mehr Transparenz bei solchen Vorgaben gibt. Je geringer die Transparenz, desto größer der Aufschrei hinterher. Man kann abwägen, wie es hier gelaufen ist.

So einfach wie ich Teile zwischen Mtb, Gravel, Rennrad und Zeitfahrrad wechseln kann, so schön ist es auch. Plug & Play, einfaches zuweisen der ausgetauschten Komponenten, fertig. Kein Kabel ziehen, kein großes Gemache in einer App, kein ich brauch ein Kabel um die Software zu aktualisieren, damit ich auch per Bluetooth drauf komme. Alleine wegen der letzten Geschichte standen genug Räder in der Werkstatt.

Hoffen wir, dass es eine technische Klarheit nach der Intervention von Sram gibt.
 
Klär mich bitte auf ;).

Der Sportler im Bild hat ein ironman-Armband, ich denke diesen komischen Klapplenker und ein BTA Trinksystem. Er sieht aus wie ein Triathlet, radelt bei einem ironman Triathlon, ..., ich denke er ist ein Triathlet:eek:.
Google doch mal beide Dinge.
Schau dir an was dabei rauskommt.
Willst du jetzt behaupten, das Zeiträder, die auch von Triatleten gefahren werden, keine Extensions nutzen?
Schon vergessen?
Es ging um Reformierung und Lenkerbreite + Sicherheit.
Und wie sitzen sie drauf?
Wie weit stehen Extensions voneinander weg, es ging doch um mehr Sicherheit im Radsport, ist das jetzt auf einmal was anderes?
💡
 
Triathlon ist in dem Sinne eine andere Form von Sport mit einem "Abschnitt", der als Einzelzeitfahren ausgetragen wird. Und dort werden die UCI-Richtlinien nicht angewendet. Aber zum Beispiel Richtlinien der ITU oder DTU. Nur die schreiben eben andere Sachen vor als die UCI. Zum Beispiel wo Flaschenhalter montiert sein dürfen usw.

Diese Frage stellt sich beim Rennradfahrer im UCI-Renneinsatz nicht, da hier die UCI gilt.
 
Ursprünglich ging es in diesem Thread um die juristische Auseinandersetzung zwischen der Firma SRAM und der UCI.

Die Firma Ironman, die IRONMAN Group, mit anderen Regeln, ist außenvor.

Ebenso kann jede RadfahrerIn, solange sie nicht an UCI sanktionierte Rennen bestimmter Kategorie teilnimmt, fast alles ans Rad schrauben, was sie möchte. Es sollte lediglich der StVO, dem CE-Zeichen und was weiß ich welche rechtlichen Rahmenbedingungen noch genügen.

U.a. hat Wout van Aert vor Zeiten eine Übersetzungsbeschränkung als Sicherheitsmaßnahme im Straßenrennsport in die Diskussion eingebracht.
 
Da muss man ganz klar zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden. In den USA reicht es, ein bekanntes Prinzip in einem neuen Kontext zu verwenden. In Europa muss eine gewissen Erfindungshöhe gegeben sein.
Das "Patent" in den USA und auch anderen Ländern unterscheidet nicht zwischen technischer Innovation und Produktausgestaltung. Letztere wird etwa in DE unter Gebrauchsmuster geschützt und daher anders betrachtet als ein Patent.
 
Ja aber der dachte da bestimmt eher so an die Kategorie 62/9 😋
Das 9er Ritzel der Ekar? Was ist damit z.B. im Gravelbereich?

Mein salomonisches Urteil lautet 53x11 für alle.
Historisch war das die Übersetzung, die lange Zeit für alle Firmen Standard war.
(Hobbyfahrer nutzen dann nur das kleine 39 Kettenblatt.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre es nicht einfacher gewesen, eine maximale Übersetzung zu definieren, anstatt 54x11 bzw. eine Entfaltung von 10,46m? Beides sind krumme Zahlen und irgendwie gefühlt beliebig gewählt, vor allem weil die Entfaltung bei typischen 30mm Reifen und 54x11 = 10,60m, selbst mit vergleichsweise schmalen 28mm beträgt die Entfaltung noch 10,55m. Mit einem 25mm Reifen erreicht man lt. diesem Rechner dann genau die Entfaltung von 10,46m. Aber welcher Profi fährt noch 25mm Reifen?

Alternative z.B. max. Übersetzung = 5
Shimano: 55x11
Sram: 50x10
 
Maximale Geschwindigkeit festlegen. Wer schneller fährt, zahlt nach schweizerischem Bussgeldkatalog. Hätte den Vorteil, dass die Bussgeldhöhe schon in Schweizer Franken vorliegt. Die reichen Teams gewinnen ... also wie gehabt.

... Buss statt Buß ist gewollt.
 
Triathlon ist in dem Sinne eine andere Form von Sport mit einem "Abschnitt", der als Einzelzeitfahren ausgetragen wird. Und dort werden die UCI-Richtlinien nicht angewendet. Aber zum Beispiel Richtlinien der ITU oder DTU. Nur die schreiben eben andere Sachen vor als die UCI. Zum Beispiel wo Flaschenhalter montiert sein dürfen usw.

Diese Frage stellt sich beim Rennradfahrer im UCI-Renneinsatz nicht, da hier die UCI gilt.
Mir geht in der Sache ums Prinzip.

Ähnliche Räder, für den selben Einsatzzweck ausgelegt, schnell zu fahren.

Wenn die Mehrheit der Verbände meinen, es ist nicht notwendig Schraubzwingen anzulegen, was sind dann die Argumente der UCI?

Vielleicht machen die anderen Verände auch etwas anders, dass sie es nicht müssen.
Dann wäre es an der UCI, sich mal beraten zu lassen, was dass sein könnte.

Maximale Geschwindigkeit festlegen. Wer schneller fährt, zahlt nach schweizerischem Bussgeldkatalog. Hätte den Vorteil, dass die Bussgeldhöhe schon in Schweizer Franken vorliegt. Die reichen Teams gewinnen ... also wie gehabt.
Schwierig, dann wird dort die Grenze ausgelotet, es wird immer jemanden geben, der 1-2km/ schneller sein will.

Wie gesagt breitere Reifen zulassen, dann wird sich das meiste von selbst lösen.
Die andere Methode ein Mindestabstand einführen, dann gebe es kein enges Windschatten geballer mehr.

Die Fans feiern am Straßenrad doch ey, die Einzelkämpfer mehr, als die Gruppen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir geht in der Sache ums Prinzip.

Ähnliche Räder, für den selben Einsatzzweck ausgelegt, schnell zu fahren.

Wenn die Mehrheit der Verbände meinen, es ist nicht notwendig Schraubzwingen anzulegen, was sind dann die Argumente der UCI?

Vielleicht machen die anderen Verände auch etwas anders, dass sie es nicht müssen.
Dann wäre es an der UCI, sich mal beraten zu lassen, was dass sein könnte.
Am Ende ist die UCI der Verband für den Radsport, der unter deren Regularien läuft. Jeder Verband kann seine eigenen Regeln machen. Nur muss man eben schauen, unter welchem Verband dann ein Rennen veranstaltet wird. Manch Lizenzfahrer wird aus der Vergangenheit berichten, dass die UCI oder dann der BDR da auch gegen Veranstaltungen vorgegangen oder, oder dort teilnehmenden Fahrern, wenn sie außerhalb der Regularien bei "nicht genehmigten" Veranstaltungen gestartet sind.

Gibt es nicht beim Boxen mehrere Verbände, beim Wrestling auch?

Und im Triathlon gibt es zwar einen ITU-Verband, der auch der DTU die Vorgaben diktiert. Die Veranstalter von Rennen, die nicht unter der ITU laufen, wie z.B. T100 oder Ironman, unterliegen auch nicht den Vorgaben der ITU. Bei Rennen der ITU, bei T100, Challenge oder Ironman gelten anderen Regelwerke: bei dem einen braucht es einen RaceRanger mit 10m Abstand, beim anderen mit 20, beim nächsten Rennen sind es 12m ohne RaceRanger. Beim einen nimmt man den Helm an der Stelle ab, darf sich nur im Zelt umziehen, beim anderen kann man auf der Wiese blank ziehen. Dann halt Flaschen auf dem Rad mit unterschiedlichen Auslegungen. Keine Vorgabe der Sitzposition (weil ziemlich kompliziert für die Hobbylette). Manch Profi fährt mit 60/62 vorne und hinten nach Belieben, aber dann eben auch 4h volles Rohr. Such es dir aus.

Die UCI ist kein weltumspannender Gesetzgeber. Sie ist ein Verband mit selbst erschaffenen Regeln. Wenn man diese anerkennt (Lizenz zieht), dann hat man sich an die "willkürlichen" Regeln zu halten.

Ich sehe nicht, warum die UCI Vorgaben für eine völlig andere Sportart Triathlon machen soll.
 
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