giant-l
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Das hat mit deutschem Steuerrecht nicht zu tun.Das stimmt so einfach nicht. Punkt!
Der Rabattierte Preis bestimmt immer die Rate, bei der Endrate kommt der Kaufpreis resp.die 10% wieder ins Spiel. Die 10% gelten auf den Kauf/ Übernahmepreis.
Wenn das ein Händler für dich anders handhaben sollte (Rabatt und Kaufpreis identisch) gut für dich, aber die Regel ist das sicher nicht. Ist dt. Steuerrecht und für ein Canyon Bashing auch nicht tragfähig. Schade das man sich für das posten von Schnäppchen dermassen rechtfertigen muss.
Für das deutsche Steuerrecht ist die UVP für die Berechnung des geldwerten Vorteils interessant, ansonsten völlig egal.
Wenn der Versende/Händler beschließt, dass rabattierte Preise für Bike-Leasing NICHT gelten (ausser bei solchen Ausnahmen wie die erwähnten 10%), dann ist das alleine die Entscheidung des Händlers.
Bei Canyon gilt (ausser bei obigem Beispiel) bei Bike-Leasing/Jobrad: UVP = Kaufpreis