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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Machst du dich hell, machen die sich vom Acker. Klassische Erfahrung! :)
Aber wahrscheinlich ist keiner auf die Idee gekommen, einfach nicht zu überholen...

Naja, mit so einem Besenstil wird man wohl deutlich langsamer, als die sonst standartmäßigen 40km/h unterwegs sein. Da würde ich jetzt auch gar nicht auf die Idee kommen, dem Autofahrer, aus seinem Überholvorgang, einen Strick drehen zu wollen.
 
dicken roten Licht hinten [...] deutlich mehr Abstand gehalten

Klar, die wollen nicht von deinen Photonentorpedos getroffen werden (so eine 64 MT TNT-Äquivalent Explosion kann einem den ganzen Tag versauen). Nerds!
Enterprise_fires_torpedo.jpg
 
Naja, mit so einem Besenstil wird man wohl deutlich langsamer, als die sonst standartmäßigen 40km/h unterwegs sein. Da würde ich jetzt auch gar nicht auf die Idee kommen, dem Autofahrer, aus seinem Überholvorgang, einen Strick drehen zu wollen.
Im Prinzip in dieser Sondersituation: Ja.
Aber ich habe den Eindruck, dass Autofahrer so einen Reflex haben, dass Radler überholt werden müssen. Immer. Die können ja nicht schnell sein.
 
Wenn die Verkehrserzieher der Polizei da sind und den Kindern erklären, dass die Ventilkappen vorhanden sein müssen und Schutzbleche auch, dann kannst du dich nur noch kopfschüttelnd-schweigend abwenden und deinem Kind anschließend in aller Ruhe die Wahrheit vermitteln.
Das war mir bei der Erinnerung an diese Zeit auch aufgefallen. Aber dennoch bin ich überzeugt, dass es in .de ohne diese Veranstaltung viel schlimmer wäre. Man darf nicht aus den Augen verlieren dass wie hier in Sachen Radfahrqualität global betrachtet in der Verfolgergruppe hinter .dk und .nl sind, mit einem erstaunlichen Abstand zum Feld. Außerhalb (West-)Europas ist das “PS-Recht“ noch viel ausgeprägter.
 
Ist sicherlich richtig, dass es ohne Fahrradführerschein noch kritischer wäre, und manche Kinder kommen so erst wirklich in Kontakt mit dem Straßenverkehr und Verkehrsregeln. Immer wieder erstaunlich bis erschreckend, wie wenig da bekannt ist. Aber dann doch wieder nicht erstaunlich, wenn die meisten Eltern das Fahrrad lediglich als Freizeitgerät ansehen oder als "bestes Übel", so lange die Brut noch nicht selbst Auto fahren darf. Unsere Nähe zu Sindelfingen und Stuttgart, zu Daimler, Porsche und Bosch tut da ihr Übriges.

Dass des Radlers Sicherheit in der Konsequenz nicht die höchste ist, scheint dann nicht mehr überraschend zu sein.
Trotzdem haben mich die Zahlen aus der Salzburg-Untersuchung überrascht. Einfach, weil ich so viele "enge" Verkehrssituationen nicht erlebe.

Vielleicht habe ich auch ein dickeres Fell, weil ich in einer Gegend aufgewachsen bin (Sauerland), wo es in einer 80.000-Einwohner-Stadt genau einen Radweg gab. Wolltest du da Rad fahren, musstest du dich durchbeißen, vorsichtig und reaktionsschnell zugleich sein und die Gratwanderung meistern, dir den Schneid nicht abkaufen zu lassen und gleichzeitig absolut defensiv mit Weitblick fahren.
Mich hat es da einmal weggeballert. Das lehrt einen dann noch mehr.
 
Ich bin mir sicher, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer sich nur so im Straßenverkehr verhalten, wie es der "Schwarm" vormacht. Da wird das, was man mal für die Führerscheinprüfung gelernt hat, ist schnell verdrängt. 50km/h innerorts, vergiss es, alle fahren 60 also schwimme ich mit. "Jeder" parkt mal kurz auf dem Radweg, Andere fahren auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg...
Änderung in der STVO haben es schwer in das "Schwarmverhalten" aufgenommen zu werden. zB Verhalten bei Schul/Linienbussen an Haltestellen.
 
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1) Mit einem Fahrrad darf man nur auf dem Radweg fahren. Wenn es keinen Radweg gibt, darf man dort nicht fahren.
2) Autos haben immer Vorfahrt vor Fahrrädern.
3) Fahrräder (illegalerweise) auf Straßen gefährden den Wirtschaftsstandort Deutschland, da sie den Berufsverkehr, die - ich zitiere - "Hauptschlagader der deutschen Wirtschaft" verlangsame.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man fast drüber lachen - unglaublich...
 
Ich habe mal eine Frage an euch, vielleicht könnt ihr mir helfen:

Im angehängten Bild habe ich versucht, die Situation bildlich darzustellen.
Es gibt eine Straße, die mit einigen Kurven verläuft, dabei gibt es an einer Stelle einen Abzweig nach rechts.

Der "alte Radweg" im Bild ist in meinen Augen (trotz des angebrachten Zeichens) nicht benutzungspflichtig, da der Radweg nicht straßenbegleitend verläuft. Zwischen Radweg und Straße sind an dieser Stelle zig Meter, da ist später sogar ein Hügel mit einer Kirche darauf dazwischen ;-)
Seht ihr das auch so?

Das neue Problem ist aber: Der "neue Radweg" wurde kürzlich angelegt und ich dachte zunächst, dass das hilfreich sein könnte. Allerdings hat dieser nun an der linken Seite im Kurvenbereich eine Leitplanke, so dass man als Radler gezwungen ist, weiter nach rechts zu fahren, dort anzuhalten und dann wieder mit einem links-rechts-Knick auf die Straße zu fahren.
Ist dieser Radweg dann benutzungspflichtig?
 

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Bzgl. des alten Radweges, das würde ich genauso sehen. Der ist in meinen Augen nicht straßenbegleitend und in dem Falle heißt es, dass das Radwegsschild keine Benutzungspflicht anzeigt, sondern nur die Nutzung durch andere Fahrzeuge untersagt.

Beim neuen ist mir nicht ganz klar wie das gemeint ist, hier wären weitere Erläuterungen oder sogar Fotos sicher hilfreich.
 
ich glaube, es ist so, dass er gerne vor der Kreuzung vom Radweg auf die Straße fahren würde, dass dies aber nicht geht, da dort eine Leitplanke zwischen Radweg und Straße ist.
 
@LP1987 Wenn ich Dich rechte verstehe, dann folgt der Radweg zwar der vorfahrtberechtigten Straße, genießt allerdings von der Führung und den Schildern her keine Vorfahrt vor der einmündenden Straße, sondern mündet wiederum in diese mit der Wartepflicht... in meinen Augen ist dieser Radweg dann nicht benutzungspflichtig. Meines Wissens müsste für eine Benutzungspflicht die gleiche Vorrangregelung wie die der Fahrbahn gelten.
 
ich glaube, es ist so, dass er gerne vor der Kreuzung vom Radweg auf die Straße fahren würde, dass dies aber nicht geht, da dort eine Leitplanke zwischen Radweg und Straße ist.

"Sie" würde das gerne so machen, genau ;-)
Die Leitplanke ist durchgängig verbaut, dh. man muss wirklich bis zum Ende des neuen Radwegs fahren und dort wiederum das "Vorfahrt achten" Schild beachten.

@LP1987 Wenn ich Dich rechte verstehe, dann folgt der Radweg zwar der vorfahrtberechtigten Straße, genießt allerdings von der Führung und den Schildern her keine Vorfahrt vor der einmündenden Straße, sondern mündet wiederum in diese mit der Wartepflicht... in meinen Augen ist dieser Radweg dann nicht benutzungspflichtig. Meines Wissens müsste für eine Benutzungspflicht die gleiche Vorrangregelung wie die der Fahrbahn gelten.

Genau richtig. Er folgt der Straße, biegt dann aber nach rechts ab und dort hat man - im Gegensatz zu der Straße, der der Radweg im Beginn folgt, keine Vorfahrt.
Ich würde so argumentieren wie du, frage mich allerdings, ob es wirklich ein Gesetz dafür gibt oder ob das aus bisherigen Rechtssprechungen resultiert. Ich meine konkret den Umstand, dass der Radweg keine Vorfahrt hat. Das ist hier bei fast allen Radwegen so - und damit müsste man ja theoretisch all diese nicht nutzen.
 
...und dann sind wir wie so oft wieder an dem Punkt, an dem wir feststellen: man fährt am besten so, wie es für einen sinnvoll ist und nicht so, wie es irgendwer mal geplant hat.

In dem Fall: für einen guten, langen Radweg würde ich diese eine Kreuzung und den Schlenker in Kauf nehmen. Für 100 Meter Radweg nicht, d.h. direkt auf die Straße.
 
Ich habe mal eine Frage an euch, vielleicht könnt ihr mir helfen:

Im angehängten Bild habe ich versucht, die Situation bildlich darzustellen.
Es gibt eine Straße, die mit einigen Kurven verläuft, dabei gibt es an einer Stelle einen Abzweig nach rechts.

Der "alte Radweg" im Bild ist in meinen Augen (trotz des angebrachten Zeichens) nicht benutzungspflichtig, da der Radweg nicht straßenbegleitend verläuft. Zwischen Radweg und Straße sind an dieser Stelle zig Meter, da ist später sogar ein Hügel mit einer Kirche darauf dazwischen ;-)
Seht ihr das auch so?

Das neue Problem ist aber: Der "neue Radweg" wurde kürzlich angelegt und ich dachte zunächst, dass das hilfreich sein könnte. Allerdings hat dieser nun an der linken Seite im Kurvenbereich eine Leitplanke, so dass man als Radler gezwungen ist, weiter nach rechts zu fahren, dort anzuhalten und dann wieder mit einem links-rechts-Knick auf die Straße zu fahren.
Ist dieser Radweg dann benutzungspflichtig?
Die eigentliche Frage lautet doch, ob der "alte Radweg" zum (Renn-)Radfahren taugt. Das Schild ist für die Antwort doch völlig egal.

Meine pauschale Empfehlung auf solche Situationen:
Wenn der Rad-, Neben-, Agrar- oder sonstige Weg zum richtig Radfahren taugt, benutze ich den - egal, ob da ein Schild steht oder nicht; egal, ob ich zwischendrin mal an einer Einmündung langsam machen / anhalten muss oder nicht; egal, ob der Weg über einen Hügel mit Kirche führt oder nicht.
Wenn der Weg nichts taugt, nutze ich ihn auch trotz Schild nicht. Die Tauglichkeit definiere ich nicht nach der Beschilderung, sondern nach der Befahrbarkeit mit dem jeweiligen Rad, mit dem ich unterwegs bin. Die Bandbreite des Tauglichkeitsanspruchs liegt dabei zw. "sehr hoch" (RR) bis hin zu "egal" (MTB-Fully).

@LP1987 Wenn ich Dich rechte verstehe, dann folgt der Radweg zwar der vorfahrtberechtigten Straße, genießt allerdings von der Führung und den Schildern her keine Vorfahrt vor der einmündenden Straße, sondern mündet wiederum in diese mit der Wartepflicht... in meinen Augen ist dieser Radweg dann nicht benutzungspflichtig. Meines Wissens müsste für eine Benutzungspflicht die gleiche Vorrangregelung wie die der Fahrbahn gelten.
Diese Fragen nach juristischen Spitzfindigkeiten bezüglich Radwegen, deren Verlauf, Position von Schildern, etc. sind meines Erachtens was für Leute, die angestrengt das Haar in der Suppe suchen, anstatt entspannt das angebotene Straßen- und Wegenetz zweckgerecht zum Radfahren zu nutzen. Der öffentliche Verkehrsraum ist nun mal kein abgesperrtes Trainingsareal, in dem die besonderen Bedürfnissen der RR-Sportler besondere Berücksichtigung finden. Zumal RR-ler ja nur einen verschwindend geringen Anteil an "den Radfahrern" ausmachen......;)

Matze
 
...und dann sind wir wie so oft wieder an dem Punkt, an dem wir feststellen: man fährt am besten so, wie es für einen sinnvoll ist und nicht so, wie es irgendwer mal geplant hat.

Dann könnte man aber schnell in Konflikt mit der StVO kommen ;-)

In dem Fall: für einen guten, langen Radweg würde ich diese eine Kreuzung und den Schlenker in Kauf nehmen. Für 100 Meter Radweg nicht, d.h. direkt auf die Straße.[/QUOTE]

Ich habe mal kurz mit Gpsies ausgemessen und würde sagen, es sind ca. 250m.

Die eigentliche Frage lautet doch, ob der "alte Radweg" zum (Renn-)Radfahren taugt. Das Schild ist für die Antwort doch völlig egal.

Der alte Radweg war gar nicht das Thema.

Die Tauglichkeit definiere ich nicht nach der Beschilderung, sondern nach der Befahrbarkeit mit dem jeweiligen Rad, mit dem ich unterwegs bin. Die Bandbreite des Tauglichkeitsanspruchs liegt dabei zw. "sehr hoch" (RR) bis hin zu "egal" (MTB-Fully).

Auch hier ergibt sich wieder das Problem, dass das zwar vermutlich jeder Radfahrer nachvollziehen kann - was aber, wenn du mit dem RR unterwegs bist und die Straße dem benutzungspflichtigen Radweg vorziehst?! Dann interessieren die eigenen Vorlieben leider eher weniger.

Diese Fragen nach juristischen Spitzfindigkeiten bezüglich Radwegen, deren Verlauf, Position von Schildern, etc. sind meines Erachtens was für Leute, die angestrengt das Haar in der Suppe suchen, anstatt entspannt das angebotene Straßen- und Wegenetz zweckgerecht zum Radfahren zu nutzen.

Es gibt hier einige Radwege, die in beide Richtungen genutzt werden und in meinen Augen nicht die erforderliche Breite haben, um als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen zu werden. Zudem mit Kurven und Steigungen, so dass man im schlimmsten Fall die Situation hat: einer schnell runter, der andere langsam und womöglich schwankend hoch, und das auf 2,x m Breite. Da fällt es mir ehrlich gesagt schwer, "entspannt das angebotene Straßen-und Wegenetz" zu nutzen.

Mir geht es da nicht um Spitzfindigkeiten, sondern einfach um die Frage, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, wonach man in diesen Fällen die Straße nutzen kann.
Ich persönlich erachte es schon als hilfreich, als Radfahrer so einigermaßen seine Rechte zu kennen, da man ja immer mal wieder interessante Begegnungen erlebt...

Der öffentliche Verkehrsraum ist nun mal kein abgesperrtes Trainingsareal, in dem die besonderen Bedürfnissen der RR-Sportler besondere Berücksichtigung finden. Zumal RR-ler ja nur einen verschwindend geringen Anteil an "den Radfahrern" ausmachen......;)

Nein, das nicht, ich fahre selbst auch nicht nur RR - nur dort sieht man die Dinge vielleicht etwas enger, auch weil einen zBsp ein Schlagloch o.ä. mehr beeinflusst als auf dem Fully.
 
Diese Fragen nach juristischen Spitzfindigkeiten bezüglich Radwegen, deren Verlauf, Position von Schildern, etc. sind meines Erachtens was für Leute, die angestrengt das Haar in der Suppe suchen, anstatt entspannt das angebotene Straßen- und Wegenetz zweckgerecht zum Radfahren zu nutzen. Der öffentliche Verkehrsraum ist nun mal kein abgesperrtes Trainingsareal, in dem die besonderen Bedürfnissen der RR-Sportler besondere Berücksichtigung finden. Zumal RR-ler ja nur einen verschwindend geringen Anteil an "den Radfahrern" ausmachen......;)

Matze

Ja was denn jetzt? Erst ist alles "easy peasy" und man soll den Raum so nutzen, wie es das eigene Rad zulässt, und dann auf einmal ist der öffentliche Raum doch kein Spielplatz ohne Regeln? :D

Die empirische Hangehensweise ist ein Weg von vielen, um sich mit einem Rechtssystem auseinanderzusetzen...
 
Dann könnte man aber schnell in Konflikt mit der StVO kommen ;-)

Kommst du auf dem Rennrad früher oder später eh: Du bewegst dich in einer Verkehrsinfrastruktur, die nicht für Räder gemacht wurde, sondern in erster Linie für Autos. Da kommst du früher oder später an Stellen, an denen du dich nicht halbwegs sinnvoll regelkonform fortbewegen kannst. D.h. man muss interpretieren und die Regel auslegen, dass es halbwegs passt.

Und wenn nicht bei Radwegen, dann kommt der Konflikt mit der StVO spätestens beim Thema "Verkehrssicheres Rad". Rückstrahler? Pedal- und Speichenreflektoren? ;)


- was aber, wenn du mit dem RR unterwegs bist und die Straße dem benutzungspflichtigen Radweg vorziehst?!

Ja, was soll passieren? Soll dich die Polizei anhalten? Ich wurde zwei mal von der Polizei angesprochen. Einmal auf dem Gehweg (100 Meter langsames Gehweg rollen habe ich 400 Meter mit zwei Ampeln vorgezogen), einmal auf einem Fußweg, neben dem ein schlechter, zu enger Radweg verläuft (auch langsam rollend). Beide male habe sie mich nach meiner Erklärung dann doch in Ruhe gelassen.

Der andere Fall: pöbelnde Autofahrer, die meinen, dass die Straße ihnen gehört. Da ist es natürlich entspannter, wenn man "im Recht" ist und der Weg nebenan kein benutzungspflichtiger Radweg ist. Andererseits: die meisten pöbelnden Autofahrer kennen die Gesetzeslage eh nicht, also hilft das auch nur wenig. Im Zweifel ist der Radweg eben immer gerade nicht befahrbar: nicht geräumt, kaputt, zugeparkt, "da vorne lag eine kaputte Flasche, da muss ich auf die Straße", wasauchimmer...
 
Der andere Fall: pöbelnde Autofahrer, die meinen, dass die Straße ihnen gehört. Da ist es natürlich entspannter, wenn man "im Recht" ist und der Weg nebenan kein benutzungspflichtiger Radweg ist. Andererseits: die meisten pöbelnden Autofahrer kennen die Gesetzeslage eh nicht, also hilft das auch nur wenig. Im Zweifel ist der Radweg eben immer gerade nicht befahrbar: nicht geräumt, kaputt, zugeparkt, "da vorne lag eine kaputte Flasche, da muss ich auf die Straße", wasauchimmer...

Ich meine in erster Linie diese Fälle. Ich kenne hier im Bekanntenkreis keinen einzigen Fall, dass mal jemand von der Polizei angehalten wurde o.ä.

Konflikte mit Autofahrern gibt es aber schon immer wieder, und dafür weiß ich gerne vorher Bescheid, was ich darf und was nicht ;-)
Und du hast natürlich völlig Recht - meistens hat man es mit Autofahrern zu tun, die einen auch noch anpöbeln, nachdem sie sich definitiv NICHT StVO-konform verhalten und einen damit auch noch gefährdet haben...
 
Nach dem Motto. Scheiß Radfahrer runter von der Straße--hier habt ihr nichts zu suchen und Radfahren auf der Straße sollte generell verboten werden.
 
Ich kenne hier im Bekanntenkreis keinen einzigen Fall, dass mal jemand von der Polizei angehalten wurde o.ä.
Ach, echt nicht? Ich kann da durchaus aus eigener Erfahrung sprechen. Zum Beispiel dieser Fall, in den ich entspannt das angebotene Straßen- und Wegenetz zweckgerecht zum Radfahren nutzte:

Gerade eben springt die Ampel auf Rot. Mit verquollenen Augen, wie das bei mir morgens gut mal möglich ist, biege ich noch über die Ecke des Gehwegs nach rechts auf die in der Kreuzung beginnende Bushaltestelle ab, aus der dahinter ein brandgefährlicher Radweg entspringt. Natürlich habe ich das Auto mit den blauen Leuchten, das an der Ampel in der ersten Reihe auf Grün wartete, erst in dem Augenblick aus dem Augenwinkel wahrgenommen, als ich mitten im Abbiegevorgang war. Reaktionsschnell, wie ich nun mal morgens ganz besonders bin, bin ich einfach weitergefahren. Neue ausgerufene Devise: Unschuldig wirken! Die Abneigung gegen den üblicherweise von mir gemiedenen Radweg überwinden und auf ebendiesem hinter den parkenden Autos ordentlich entlangfahrend auch das Martinshorn der hellwachen Ordnungshüter ignorieren. Das gehört zum Unschuldigwirken dazu. Dann haben sie den Herrn auf dem Rad über ihre Lautsprecheranlage gebeten, doch mal anzuhalten. Diesen freundlichen Wunsch wollte ich ihnen nicht verwehren.

Es folgt ein nettes Gespräch, aus dem ich mit freundlichem und besonnenen Auftreten ohne albernes Pseudodiskutieren, dafür aber mit Beteuern, dies in Zukunft nicht mehr so zu handhaben, mit einer Belehrung herausgehe. Keine Revoluzzion. Langweilig, aber für beide Seiten zeitsparend und im Ergebnis befriedigend.

Konflikte mit Autofahrern gibt es aber schon immer wieder, und dafür weiß ich gerne vorher Bescheid, was ich darf und was nicht ;-)
Wie spießig ;)
 
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