...und dann sind wir wie so oft wieder an dem Punkt, an dem wir feststellen: man fährt am besten so, wie es für einen sinnvoll ist und nicht so, wie es irgendwer mal geplant hat.
Dann könnte man aber schnell in Konflikt mit der StVO kommen ;-)
In dem Fall: für einen guten, langen Radweg würde ich diese eine Kreuzung und den Schlenker in Kauf nehmen. Für 100 Meter Radweg nicht, d.h. direkt auf die Straße.[/QUOTE]
Ich habe mal kurz mit Gpsies ausgemessen und würde sagen, es sind ca. 250m.
Die eigentliche Frage lautet doch, ob der "alte Radweg" zum (Renn-)Radfahren taugt. Das Schild ist für die Antwort doch völlig egal.
Der alte Radweg war gar nicht das Thema.
Die Tauglichkeit definiere ich nicht nach der Beschilderung, sondern nach der Befahrbarkeit mit dem jeweiligen Rad, mit dem ich unterwegs bin. Die Bandbreite des Tauglichkeitsanspruchs liegt dabei zw. "sehr hoch" (RR) bis hin zu "egal" (MTB-Fully).
Auch hier ergibt sich wieder das Problem, dass das zwar vermutlich jeder Radfahrer nachvollziehen kann - was aber, wenn du mit dem RR unterwegs bist und die Straße dem benutzungspflichtigen Radweg vorziehst?! Dann interessieren die eigenen Vorlieben leider eher weniger.
Diese Fragen nach juristischen Spitzfindigkeiten bezüglich Radwegen, deren Verlauf, Position von Schildern, etc. sind meines Erachtens was für Leute, die angestrengt das Haar in der Suppe suchen, anstatt entspannt das angebotene Straßen- und Wegenetz zweckgerecht zum Radfahren zu nutzen.
Es gibt hier einige Radwege, die in beide Richtungen genutzt werden und in meinen Augen nicht die erforderliche Breite haben, um als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen zu werden. Zudem mit Kurven und Steigungen, so dass man im schlimmsten Fall die Situation hat: einer schnell runter, der andere langsam und womöglich schwankend hoch, und das auf 2,x m Breite. Da fällt es mir ehrlich gesagt schwer, "entspannt das angebotene Straßen-und Wegenetz" zu nutzen.
Mir geht es da nicht um Spitzfindigkeiten, sondern einfach um die Frage, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, wonach man in diesen Fällen die Straße nutzen kann.
Ich persönlich erachte es schon als hilfreich, als Radfahrer so einigermaßen seine Rechte zu kennen, da man ja immer mal wieder interessante Begegnungen erlebt...
Der öffentliche Verkehrsraum ist nun mal kein abgesperrtes Trainingsareal, in dem die besonderen Bedürfnissen der RR-Sportler besondere Berücksichtigung finden. Zumal RR-ler ja nur einen verschwindend geringen Anteil an "den Radfahrern" ausmachen......
Nein, das nicht, ich fahre selbst auch nicht nur RR - nur dort sieht man die Dinge vielleicht etwas enger, auch weil einen zBsp ein Schlagloch o.ä. mehr beeinflusst als auf dem Fully.