Interessieren würde mich aber, ob die bisherige Duldungsregel für Dreiräder auch weiterhin von Bestand ist, denn vielleicht war es diese Duldung, die mich bisher von Belehrungen und Bußgeldern bewahrt hat. Ich wüßte wirklich nicht, wie ich mit einem Renndreirad mit 26er oder 27er Rädern (keine Liegeräder) sicher auf einem derart schmalen Weg fahren sollte.
Siehe Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage
„Bei Fahrrädern, die nicht auf den Radweg passen, zum Beispiel Dreiräder und Fahrräder mit Anhänger, soll die Nichtbenutzung von Radwegen „nicht beanstandet werden“ (VwV-StVO: Zu § 2, Abs. 4, Satz 2, Punkt II.2.a (Randziffer 23)).[37] Das ist jedoch keine generelle Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht für diese Fahrräder. Wirksamkeit und Rechtsfolge des Zusatzzeichens 1012-32 (Radfahrer absteigen), z. B. an einer Baustelle aufgestellt, ist umstritten. Es zeigt aber an, dass die Benutzung des Radweges nur eingeschränkt möglich und nicht mehr verpflichtend ist. Es empfiehlt sich, die Fahrbahn zu benutzen oder auf dem Gehweg zu schieben.[40][41]”