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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

Ich habe mir heute mal den Spaß(!) gemacht, ganz vorschriftsgemäß von Mainz bis Boppard und zurück die ausgeschilderten Radwege längs des Rheines zu benutzen. Während die Qualität der Wege außerhalb von Mainz (und einigen anderen Orten) in der Regel gut bis sehr gut ist, bin ich zu zwei Entschlüssen gekommen:

1. Anschaffung einer Fanfanfare um frühzeitig die Aufmerksamkeit nebeneinander drödelnder Rentnergangs zu erlangen und Hundebesitzer einschließlich ihrer lieben Vierbeiner an zehn Meter langen Leinen (warum sind die eigentlich überhaupt angeleint?) zu warnen.

2. Mainz grundsätzlich mit dem Fahrrad zu meiden. Die parallel zu den Straßen geführten Radwege die ich benutzt habe, waren lebensgefährlich. Nicht nur dass kein Autofahrer Radfahrer an Kreuzungen und Einmündungen überhaupt wahrnehmen kann (verdeckt durch Bäume und parkende Autos), sondern auf den ca. 1 Meter breiten Wegen herrscht nicht nur reger Gegenverkehr, auch Fußgänger flanieren dort, trotz farblicher Abgrenzung und deutlicher Kennzeichnung.

Der Radweg entlang des Rheines im Bereich der Innenstadt ist als Deutscher Fernradweg oder so ähnlich ausgeschildert. Leider ist von Radweg dort nichts zu erkennen. Es wechseln munter Kopfsteinstrecken á la Paris-Roubaix, mit Sandwegen und quer verlegten Steinen, zwischen denen es breite Rillen gibt in denen jedes Mal das Vorderrad halb versinkt. Man sollten demjenigen der dieses Schild auf gestellt hat, ebendieses auf sein offensichtlich als angewachsener Hohlraum durch die Welt getragenes Hirn hauen. Vermutlich aber ist man dort in Mainz noch stolz auf dieses Schild.

Als Fazit werde ich mich weiterhin nicht durch völlig von tatsächlichen Welt abgeschnittene, regelwütige Autolobbyisten dazu zwingen lassen mein Leben, vor allem innerorts, auf Radwegen zu riskieren. Sicher, auf der Straße ist auch nicht immer ungefährlich, aber auch als eigentlich wenig schreckhafter, durchaus nervenstarker Mensch, hat mir heute bei meiner Tour durch Mainz auf den benutzungspflichtigen Radwegen die pure Angst im Nacken gesessen.
 

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
1. Anschaffung einer Fanfanfare um frühzeitig die Aufmerksamkeit nebeneinander drödelnder Rentnergangs zu erlangen und Hundebesitzer einschließlich ihrer lieben Vierbeiner an zehn Meter langen Leinen (warum sind die eigentlich überhaupt angeleint?) zu warnen.
Nimm sowas hier. ;)
Hat mein Anwalt an seinem Rad (ja, echt), ist genial und schön laut!
 
Tja, so hätte man es machen sollen: Benutzungspflicht generell abschaffen, die blauen Lollies zeigen dann nur noch einen Radweg an. Wenn man auf einer nicht Kraftfahrstraße oder Autobahn keine Radler haben will, dann muss man die dort mit rundem Schild mit schwarzem Rad auf weißem Grund und roten Rand verbieten. Und das geht dann natürlich nur bei sehr hohen Ansprüchen an den Ersatzradweg: beidseitig, breit, baulich getrennt vom ebenfalls vorhandenem Fußweg, Auf- und Abfahrten, die es erlauben sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, markiert und ohne irgendwelche kreative Wegführung.

Aber mich fragt ja keiner...
 
Doch. Tut er. Blauer Lolli (237, 240, 241) == Benutzungspflicht.
Steht wirklich nirgends in der StVO, daß man auf (benutzungspflichtigen) Radwegen nicht mit dem Auto lang fahren darf?

Dann wäre es also erlaubt?. Ausserorts bspw. habe ich das schon auf einem Straßenbegleitenden Radweg gesehen (und mich aufgeregt).

Edit. Es ist nicht erlaubt. §2 sagt daß Fahrräder auf der Fahrbahn fahren müssen. Straßenbegleitende Radwege gehören zur Straße, aber nicht zur Fahrbahn. IMO.

Laut Anlage 1 zu §40 heisst der Lolli: "Benutzungspflichtiger Radweg". Auf einem Radweg dürfen keine Autos fahren. Ist ja keine Fahrbahn.
 
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Tja, so hätte man es machen sollen: Benutzungspflicht generell abschaffen, die blauen Lollies zeigen dann nur noch einen Radweg an. Wenn man auf einer nicht Kraftfahrstraße oder Autobahn keine Radler haben will, dann muss man die dort mit rundem Schild mit schwarzem Rad auf weißem Grund und roten Rand verbieten. Und das geht dann natürlich nur bei sehr hohen Ansprüchen an den Ersatzradweg: beidseitig, breit, baulich getrennt vom ebenfalls vorhandenem Fußweg, Auf- und Abfahrten, die es erlauben sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, markiert und ohne irgendwelche kreative Wegführung.

Aber mich fragt ja keiner...
Schön wär's, aber ich glaube leider nicht, dass es in Deutschland eine Partei (oder zumindest eine mit Aussicht in Parlamente einzuziehen) die so eine Regelung durchsetzen würde. Schon gar nicht, wenn man eine schwarze Null im Finanzministerium sitzen hat.
Für den Anfang könnte ich mit der österreichischen Regelung schon ganz gut leben.
 
man muss doch solche Wege irgendwie ausschildern können. Aktuell macht man da eben einen blauen Lolli hin, aber der hat ja weiterführende Konsequenten.

Man muss nicht. Baulich getrennte Anlegung wäre z.b. eindeutig. Oder Zusatzzeichen 1022-10 wahlweise in Verbindung mit Zeichen 239 wären gängige Alternativen zur benutzungspflichtigen Beschilderung.

Blauer Lolli (237, 240, 241) == Benutzungspflicht.

Und die Benutzungspflicht besteht, wenn er nicht straßenbegleitend ist? *hüstel*
 

Steht wirklich nirgends in der StVO, daß man auf (benutzungspflichtigen) Radwegen nicht mit dem Auto lang fahren darf?

Anlage 2
(zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Zeichen 237
Radweg
  1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
  2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
  3. ...
 
Und die Benutzungspflicht besteht, wenn er nicht straßenbegleitend ist? *hüstel*
Das ist ja genau das Irre daran. Die, die diese Schilder aufstellen, meinen, dass sie den Radfahrern damit was Gutes tun. Dass das rechtlich völliger Quatsch ist, weil ein solcher Weg implizit kein benutzungspflichtiger Radweg sein kann, können/wollen die nicht realisieren. Faktum ist aber, dass Du als Radfahrer dich formal erstmal an das Schild halten musst, wenn es da steht, auch wenn der Weg nur ungefähr in die Richtung führt, in die Du fahren willst, und der Weg über die Straße deutlich kürzer wäre.
 
Ich glaube nicht, dass das so ausgelegt würde. Wie du es beschreibst sind Straße und Radweg zwei völlig unterschiedliche Wege. Da kann dich niemand auf den Radweg zwingen und dir die Straße verbieten.
 
Ich glaube nicht, dass das so ausgelegt würde. Wie du es beschreibst sind Straße und Radweg zwei völlig unterschiedliche Wege. Da kann dich niemand auf den Radweg zwingen und dir die Straße verbieten.
Formaljuristisch gesehen hast Du sicher Recht. Aber wenn Dir die Rennleitung wegen der Nichtbeachtung eines solchen Schildes ein OWi-Verfahren anhängt, bist Du erst mal der Gelackmeierte und musst das durchfechten. Die Rennleitung kann sich einen schlanken Fuß machen, weil Du ja das vorhandene Schild nicht befolgt hast.
 
Es gibt ja auf der Straße kein Schild und Schilder anderer Wege haben für diese Straße keine Bedeutung.

EDIT: Aus dem Grund würde ich mir da keine Sorgen machen.
 
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Ich glaube nicht, dass das so ausgelegt würde. Wie du es beschreibst sind Straße und Radweg zwei völlig unterschiedliche Wege. Da kann dich niemand auf den Radweg zwingen und dir die Straße verbieten.

Die Straße ist die Gesamtheit aus: Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Grünstreifen, Schilder, etc.
Mißverständnisse entstehen, weil häufig die Fahrbahn als Straße bezeichnet wird, was aber falsch ist.

Ein Radweg kann zur Straße gehören, dann wird er "Straßenbegleitender Radweg" genannt. Exakter wäre der Begriff "zur Straße gehörender Radweg", aber so sagt keiner.

Wenn der Radweg nicht straßenbegleitend ist (weil keine Fahrbahn in der Nähe ist, bspw. ein einzelner Radweg durch einen Wald), dann besteht die Straße eben nur aus dem Radweg und es existiert keine Fahrbahn.
Die Art des Lollis an so einem Ding beschreibt ob Fußgängerverkehr erlaubt ist. (Bei Radschnellwegen wird der Gehweg auch gerne baulich vom Radweg getrennt, dann besteht die Straße aus Radweg und Gehweg).
Wenn ein Lolli da steht, egal welcher, darf kein KFZ dort fahren, weil ein KFZ auf einem Radweg nicht fahren darf (und auch nicht auf einem Gehweg).

Alles logisch und sauber.

Wenn eine Straße keinen begleitenden Radweg hat, darf man auf der Fahrbahn fahren. Laut meinem schlauen Rechtsberater für Radfahrer* (www.Recht-für-Radfahrer.de, S.29), erkennt man einen Radweg, der nicht straßenbegleitend ist, daran, daß er "wenige Meter" (ich glaube irgendwo steht 5m, kann mich aber irren) von der Fahrbahn entfernt verläuft und/oder, daß für ihn andere Vorfahrtsregeln gelten als für die Fahrbahn. Diesen Radweg braucht man nicht zu benutzen, wenn man der Straße folgen will. Man kann in dem Fall die Fahrbahn der Straße benutzen, weil die Straße keinen begleitenden Radweg hat und man als Radfahrer und freier Bürger jede Straße benutzen darf (von Ausnahmen abgesehen, wie Autobahn).
 
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(Es ging um Fußgängerüberwege)
Die neue Formulierung ist komplett situationsunabhängig und nimmt Radfahrern an solchen Stellen somit jegliche Vorfahrtsrechte.

Wo steht in der Neuregelung den, dass du den Fußgängerüberweg nutzen willst?

Ich lese da nur dass man sich nicht auf das Fußgängervorrecht berufen kann wenn man aus voller Fahrt in “Tretroller“-Haltung wechselt um formell trotz 30km/h als Fußgänger zu gelten. Das hat aber schon vorher nicht wirklich funktioniert.

Diese Neuformulierung ist (Edit:wäre) höchstens Jogger- und Segway-feindlich.
 
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Das Dilemma ist ja auch immer, dass auf Seiten der Radfahrer scheinbar zwei große Lager mit gegenläufigen Interessen existieren.
Das Dilemma ist, dass die eine der Seiten so verbohrt in ihrem Hass auf die andere ist dass ihnen “Fahrrad frei“ nicht mehr gut genug ist. Wozu Schilder aufstellen, wenn es den kinderfressenden Fahrbahnmännern nicht weh tut?
 
Aktuell gibt es doch nur die Möglichkeit, einen Fußweg für Radler freizugeben, aber das ist ja ebenfalls eine blöde Lösung, da der Radverkehr damit untergeordnet wird.
Das ist nur ein Scheinproblem, da Fußgänger auch bei 237 effektiv absolutes Vorrecht genießen. Abgesehen davon sehe ich aber das gleiche Problem wie du: ein verpflichtendes Schild muss mit gewissen Garantien einhergehen (z.B. dürfen bitte verdammt noch mal keine Abzweige verpasst werden!) und muss sich daher von anderen unterscheiden.
 
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Oder Zusatzzeichen 1022-10 wahlweise in Verbindung mit Zeichen 239 wären gängige Alternativen zur benutzungspflichtigen Beschilderung.

Ja, aber wie oben beschrieben mit genau der Folge, dass der Radverkehr dem Fußverkehr untergeordnet wird. Das löst also das Problem nicht, bzw. ist nur eine Notlösung.
 
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