AW: Update zur Abmahnung: Unterlassungserklärung abgegeben
nennt man wohl Schwanz einziehen ...
hm, vielleicht nicht ganz. Der gegnerische Anwalt schreibt ja den verschraubten Satz: "geben wir ... eine Unterlassungserklärung dahingehend ab, dass unser Mandant es künftig unterlassen wird, Ihre Partei vor Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte dritter Personen in Ihrem Forum in Anspruch zu nehmen; ..."
Die rechtswidrigen Inhalte dritter Personen sind klar, aber das "Ihre Partei
vor Kenntnisnahme" ist unklar, auf wen sich diese Kenntnisnahme bezieht. Auf die Erklärenden (hier gegnerische Partei) oder auf den Abgemahnten (Thomas).
Wenn es sich auf den Erklärenden beziehen soll, ist das eine Frechheit, denn wer einen anderen für etwas in Haftung nehmen will von dem er selbst (nicht der in Haftung genommene) noch gar nichts weiß, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Bezieht es sich auf Thomas selbst, dann besteht immer noch das Wörtchen "vor". Also behält sich die gegnerische Partei auch zukünftig vor, abmahnen zu können und vermutlich auch zu wollen, wenn der Forumbetreiber informiert wurde und nicht umgehend, was auch immer das heißen mag, reagiert.
So, und was kostet der Spaß jetzt? Denn das riecht wieder nach einer typischen Vergleichssituation. Ohne den Schwachfug der Gegenseite wären dem Abgemahnten keine Kosten entstanden, aber der Erklärende mußte ja abmahnen, dann den Rückzieher machen und man selbst steht mit einem nassen, weil angepissten Hosenbein da und darf die Reinigungskosten selbst bezahlen.
Ciao, Georg
<der gerade mit der Oberlandeskasse ausficht, wer eigentlich die Kosten für eine einstweilige Verfügung bezahlen muß: die Antragstellerin, die sie zu Unrecht veranlaßt hat oder weil es hinterher einen Gesamtvergleich gab, beide Parteien je zur Hälfte.>