schille
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3x 800er Ibuprofen am Tag (weiß jetzt aber nicht, ob das dann schon meldepflichtig ist)
Laut NADA-App gibt es bei Ibu weder außerhalb noch während des Wettkampfes eine Begrenzung.
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3x 800er Ibuprofen am Tag (weiß jetzt aber nicht, ob das dann schon meldepflichtig ist)
Mit 3x800 gerade laufen ist an sich schon eine Leistung.....oder Gewohnheit.Laut NADA-App gibt es bei Ibu weder außerhalb noch während des Wettkampfes eine Begrenzung.
Mit 3x800 gerade laufen ist an sich schon eine Leistung.....oder Gewohnheit.
Mit 3x800 gerade laufen ist an sich schon eine Leistung.....oder Gewohnheit.
3x800 mg Ibu ist übrigens Höchstdosis, Darüber macht die Leber schlapp.
Vorsicht Leber macht schlapp heißt Du bist mit hoher Wahrscheinlichkeit tot.Aaaach, zwischen Leber und Milz.....
Die Grenzwerte sind aber recht hoch. Bei Salbutamol z.B. sind es 1,8mg am Tag, das sind ca. 18 Hübe aus dem Inhalator.
Mit der Unterschrift unter den Lizenzantrag stimmt der Lizenzinhaber nämlich der Sportordnung des BDR zu. Und darin ist geregelt das der Sportler nur bei Wettbewerben startet, die auch im rad-net ausgeschrieben sind!
14 Jahre alt ist doch klasse, aber nur wenn es sich um einen guten Single Malt Whisky handeln würde.Emdich mal ordentliche Doping-Tipps hier, statt des ewigen Gelästers über unrasierte Beine !Hab gerade ne 14 Jahre alte Flasche Wick Medinait gefunden. Vor oder waehrend der Fahrt trinken?
Hierzu noch ein weiterer Hinweis, den wohl viele nicht kennen:
Streng genommen findet hier schon einiges unter dem Dach des BDR statt (zumindest die großen Jedermannrennen wie die vom GCC)! Diese Rennen sind alle im rad-net ausgeschrieben. Hier müssen nämlich auch alle Lizenzinhaber aufpassen: Wenn ein Jedermannrennen NICHT im rad-net ausgeschrieben ist, hat ein Lizenzler KEINE Startberechtigung von seitens des BDR bei dieser Veranstaltung! Da spielt es auch keine Rolle, wenn der Rennveranstalter nichts gegen einen Start hat! Erfolgt der Start trotzdem und der BDR bekommt Wind davon, kommt auf den Lizenzler eine Strafe zu (je nachdem Sperre oder Geldstrafe)!
Mit der Unterschrift unter den Lizenzantrag stimmt der Lizenzinhaber nämlich der Sportordnung des BDR zu. Und darin ist geregelt das der Sportler nur bei Wettbewerben startet, die auch im rad-net ausgeschrieben sind!
Ernsthaft? Das müsste dann aber mit der UCI abgekaspert werden, schließlich sind die Lizenzen aus UCI-Lizenzen. Oder eben nur für nationale Veranstaltungen. Meine Meinung zur Lizenz: Geldmache... Man muss als Fahrer ne Lizenz haben. Man muss aber auch als Trainer, Betreuer, Kommisar, Techniker, ... ne Lizenz haben. Der Sinn dahinter war mal, das mit der ärztlichen Untersuchung zu koppeln, ist vom Arzt das i.O. da, dann gibt's ne Lizenz. Wozu das nen Techniker braucht, erschließt sich mir nicht.Beim BDR denkt man angeblich über eine Abschaffung oder Reform des Lizenz-System nach.
Ernsthaft? Das müsste dann aber mit der UCI abgekaspert werden, schließlich sind die Lizenzen aus UCI-Lizenzen. Oder eben nur für nationale Veranstaltungen. Meine Meinung zur Lizenz: Geldmache... Man muss als Fahrer ne Lizenz haben. Man muss aber auch als Trainer, Betreuer, Kommisar, Techniker, ... ne Lizenz haben. Der Sinn dahinter war mal, das mit der ärztlichen Untersuchung zu koppeln, ist vom Arzt das i.O. da, dann gibt's ne Lizenz. Wozu das nen Techniker braucht, erschließt sich mir nicht.
Das taugt leider nicht zum Radfahren. Hab es mit 60g Malto19 gemischt, aber nach ner halben Flasche wurde mir schlecht. Löst sich in Wasser auch besser.Natürlich nach der Fahrt und nach dem Duschen und Abendessen in geringen Mengen zum innerlichen einreiben zu verwenden.
Hierzu noch ein weiterer Hinweis, den wohl viele nicht kennen:
Streng genommen findet hier schon einiges unter dem Dach des BDR statt (zumindest die großen Jedermannrennen wie die vom GCC)! Diese Rennen sind alle im rad-net ausgeschrieben. Hier müssen nämlich auch alle Lizenzinhaber aufpassen: Wenn ein Jedermannrennen NICHT im rad-net ausgeschrieben ist, hat ein Lizenzler KEINE Startberechtigung von seitens des BDR bei dieser Veranstaltung! Da spielt es auch keine Rolle, wenn der Rennveranstalter nichts gegen einen Start hat! Erfolgt der Start trotzdem und der BDR bekommt Wind davon, kommt auf den Lizenzler eine Strafe zu (je nachdem Sperre oder Geldstrafe)!
Mit der Unterschrift unter den Lizenzantrag stimmt der Lizenzinhaber nämlich der Sportordnung des BDR zu. Und darin ist geregelt das der Sportler nur bei Wettbewerben startet, die auch im rad-net ausgeschrieben sind!